Hallo,
ich möchte hier als selbst Betroffener einen Auszug meiner E-Mail-Korrespondenz mit dem Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V., Prof. Dr. Christian Pfeiffer veröffentlichen.
Zahlreiche Fachleute haben in den letzten Jahren eine massive Zunahme von Falschbeschuldigungen bezüglich sexuellen Missbrauchs insbesondere im Zusammenhang mit Sorgerechts-und Umgangsstreitigkeiten festgestellt.
Die Folgen sind sowohl für die Kinder, als auch für die Väter katastrophal.
Mittlerweile scheinen diese falschen Missbrauchsbeschuldigungen sogar schon erheblichen Einfluss auf die Statistik der Verurteilungsquote von Sexualstraftätern zu haben. Der gemeine Bürger schliesst natürlich daraus, das vermeintlich immer mehr Missbrauchstäter ihrer gerechten Strafe entkommen - was letztendlich die allgemeine Missbrauchshysterie noch weiter erhöhen dürfte.
Prof. Dr. Christian Pfeiffer schrieb mir dazu:
"...
Der Vorwurf des Missbrauchs, der in einer beachtlichen Zahl von Scheidungsverfahren von Seiten der Mütter gegen die Väter erhoben wird, wenn es um das Sorgerecht für eine Tochter geht. In unserem Drittmittelantrag für das laufende Forschungsprojekt zum sexuellen Missbrauch hatten wir dieses Thema wie folgt angesprochen:
„Hinzu kommt, dass die Verurteiltenquote vom Höchststand des Jahres 1994 (34,4%) bis 2009 auf 26,5 % gesunken ist. Eine Erklärung für dieses überraschende Phänomen ist möglicherweise, dass der Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs zunehmend im Rahmen von Scheidungsverfahren von Seiten der Kindesmutter gegen den Vater erhoben wird. Sehr häufig stellt sich dann auf der Basis von Glaubwürdigkeitsgutachten heraus, dass es sich hier um ein prozessstrategisches Manöver der Kindesmutter handelt, die im Sorgerechtsstreit auf diese Weise zumindest vorübergehend Vorteile erringen will. Solche Verfahren enden dann häufig mit einer Einstellung oder dem Freispruch mit der Folge, dass insgesamt betrachtet die Verurteiltenquote Jahr für Jahr abnimmt“.
Zu unserem Bedauern ist diese Frage bisher, soweit wir das recherchieren konnten, empirisch nicht gründlich untersucht worden. Dazu müsste man eine aufwändige Aktenanalyse durchführen. Es wäre nicht einfach, hierfür die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Außerdem müssten sich dann die Justizministerien bereit erklären, mit beträchtlichem Arbeitsaufwand Akten zu Missbrauchsverfahren aus ihren großen Aktenbeständen herauszufiltern. Für ein Forschungsprojekt zu Tötungsdelikten an Kindern haben sie das kürzlich getan. Ich bezweifele aber sehr, ob sie bei diesem Thema ähnlich kooperationsbereit wären. Wir haben das Thema durchaus im Auge. Aber bisher haben wir keinen Ansatzpunkt dafür gefunden, für diese Forschungsidee erfolgreich Geld einzuwerben und die Unterstützungsbereitschaft der Justizministerien zu erhalten.
Ich selber betreue zurzeit einen Vater, der Opfer einer derartigen Prozessstrategie seiner früheren Ehefrau geworden ist. Über 18 Monate hinweg hatte er nur äußerst sporadischen Kontakt zu seinen Kindern – und wenn, dann stets eines Jugendamtsmitarbeiters. Jetzt, nach einer derart langen Wartezeit, ist es ihm endlich gelungen, mit Hilfe gerichtlichen Nachdrucks die Mutter zum Einlenken zu bewegen. Es wird viel Zeit brauchen, bis er wieder das uneingeschränkte Vertrauen seiner Kinder hat."