ZDF Mona Lisa vom 4.7. zum Thema:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1081762/Männer-unter-Verdacht
Neues im Fall Kachelmann:
Mannheimer Justiz
Ist der Richter befangen? <a href="" http://www.ksta.de/html/artikel/1278663521534.shtml#new" ;" target="_blank">>>hier<<</a>
Beim TSV führte bis 2007 der Vater des mutmaßlichen Opfers den Vorsitz, seine Tochter hat dort Erfolge als Hürdenläuferin verbucht. Bei Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob er tatsächlich voreingenommen ist. Der Anschein genügt.
Bin man gespannt wie dieser Fall weiter in der Öffentlichkeit d.h. Presse dargestellt wird. Wieder so ein "kollektives Schweigen" wie im Fall von Andreas Türk kann es diesmal nicht wieder geben.
Ciao, lotzejong
Hallo Leute,
ich verfolge den Fall Kachelmann schon eine ganze Zeit.
Eigentlich ist es haarsträubend, wie die Justiz mit Herrn Kachelmann und unseren Steuergeldern umgeht.
Es lagen von dem Gericht beauftragte Gutachten vor, die erhebliche Zweifel an dem Vorwurf aufzeigen. Und was macht die Staatsanwaltschaft? Sie beauftragt ein neues Gutachten.
Dann der Haftprüfungstermin: Kurz bevor sie Kachelmann laufen lassen müssten (>6 Monate U-Haft) will die Staatsanwaltschaft Anlage erheben.
Sie werden ihn laufen lassen und Kachelmann anschließend abfinden müssen. Hoffentlich wird Kachelmann bis dahin nicht noch weitere Jahre eingesperrt.
Da träumte irgendein Staatsbedienster von dem großen Ding und traut sich jetzt nicht zurückzurudern. Dummerweise verballert er damit meine/unsere Kohle.
Immer wenn ich über Kachelmann lese, muss ich an meine StAin denken, die 1,5 Jahre gegen mich eine Untersuchung führte und die Chutzpe hatte, nicht mich - sondern nur meine anzeigende Ex - über die Einstellung des haarsträubenden Verfahrens zu informieren. Ich erhielt die Info eigentlich nur, als ich meinen RA mal wieder um Akteneinsicht bat, weil ich zwischendurch wissen wollte, ob ich nicht vielleicht doch mal weggesperrt werde.
Meine Ex hatte durch ihre Falschanzeige übrigens keine Nachteile und durfte die Anzeige über Jahre als Totschläger einsetzen. Übrig geblieben ist nur ein Ordner mit der Akte, die mich mir halblegal besorgte. Falls mein Sohn mich mal irgendwann fragt, was damit war, kann ich ihm das Dingen geben, damit er sich selbst seine Meinung machen kann.
Kachelmanns Ex wird es da nicht anders gehen. Sein wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Tod, zusammen mit einem verlorenen Lebensjahr wird auf der Gegenseite nicht den Hauch einer Entsprechung finden.
Letztens habe ich in einem Interview mit Herrn Ackermann über einen interessanten Tipp seines Hausanwalts gelesen: Er solle sofort z.B. einen Aufzug verlassen, wenn er alleine in ihm ist und eine Frau hinzukommt. Die Gefahr einer Anklage wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sei einfach zu groß.
Mir braucht niemand mehr zu erklären, dass ich in einem Rechtsstaat wohne. Ich traue nur 4 Leuten grenzenlos: Meine Eltern, Gott und mir.
Gruß,
Michael
Hallo,
die Kachelmann-Sache wird wohl nie völlig aufgeklärt werden, da steht Aussage gegen Aussage. Es ist allerdings der Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatterin nicht dienlich, dass sie emails an Kachelmann geschickt hat, in denen sie ausdrücklich ihr Einverständnis gab, bei dem BDSM-Gehampel seine Dienerin sein zu wollen und sich nicht schlagen lassen würde, wenn sie etwas dagegen hätte. So oder so halte ich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und des Richters für eines Unrechtsstates würdig.
/elwu
die Kachelmann-Sache wird wohl nie völlig aufgeklärt werden, da steht Aussage gegen Aussage.
Das kann sein, und so wie es bei vielen Tausend anderen unaufgeklärten Straftaten ist, darf es dann nur ein Ergebnis geben: Freispruch.
Der Beschuldigte ist während der Ermittlungen so behandeln als wäre er unschuldig.
Gleichzeitig ist die Beschuldigerin genauso zu behandeln wie, denn in dem Maße, wie unschuldig sein kann, kann sie schuldig sein, ihn zu unrecht beschuldigt zu haben.
Warum ist sie also nicht in U-Haft?
Bis dahin handelt es sich auch nicht um Täter und Opfer resp. Täter- und Opferanwalt, sondern Beschuldigter und Beschuldigerin.
Wenn der Vorfall allerdings nicht aufgeklärt werden kann, sind beide frei zu sprechen.
Dass dieses einfache, seit Jahrtausenden gültige Rechtsprinzip von Gericht und Staatsanwaltschaft nicht angewendet wird und dieses offensichtliche Fehlverhalten auch von den übergeordneten Stellen nicht unterbunden wird, zeigt sehr deutlich wie es um diesen Staat bestellt ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
das sehe ich genauso.
Das kann sein, und so wie es bei vielen Tausend anderen unaufgeklärten Straftaten ist, darf es dann nur
ein Ergebnis geben: Freispruch.
Beispielsweise § 170 StPO Abs. 2 - Wäre hier ein Freispruch 1. Klasse.
Der Beschuldigte ist während der Ermittlungen so behandeln als wäre er unschuldig.
Das ist jedoch leider keine gängige Praxis. Bei Promis vielleicht, ja. Aber es werden auch durchaus schon härtere
Verhörmethoden usw. angewandt, um eventuelle Geständnisse zu erpressen. Diese dann zu revidieren, kann ein
schwieriges Unterfangen werden.
Dass dieses einfache, seit Jahrtausenden gültige Rechtsprinzip von Gericht und Staatsanwaltschaft nicht angewendet wird und dieses offensichtliche Fehlverhalten auch von den übergeordneten Stellen nicht unterbunden wird, zeigt sehr deutlich wie es um diesen Staat bestellt ist.
Absolut.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
@Beppo:
Nene, so ist das ja nicht. Das Tolle an dieser Anzeige ist der "Hebel"
StGB § 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
- > Für Kachelmann sind das also 5-10 Jahre Knast
Bei ihr:
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
-> Für seine Ex maximal 5 Jahre, wobei maximal Geldstrafen verkündet werden und meist eine Verurteilung wegen Nachweisangel ausbleibt.
Ihn müssten sie auf jeden Fall bei einer Verurteilung wegsperren, sie nicht. Und da er sehr mobil ist, war die U-Haft vorhersehbar.
Ungereimtheiten schützen dich übrigens nicht. Meine Ex konnte sich z.B. nicht an das Tatdatum erinnern und gab einen Zeitraum von mehreren Monaten (inklusive Jahrezeitenwechsel(!)) an, der 2 Jahre in der Vergangenheit lag. Ich war oft auf Dienstreise und daher eigentlich in der glücklichen Lage, als Ehemann ggf. nachweisen zu können, dass ich in der Nacht nicht neben ihr lag.
Sie war damals schwanger und jeden 3. Tag beim Gynäkologen (Probleme in der Schwangerschaft). Der Arzt wurde nie befragt, ob er was gesehen hat; sie entband ihn nicht von der Schweigepflicht.
Unser Eheberatungs-Psychologe sagte aus, dass Gewalt in den Gesprächen kein Thema war.
Für die StAin nicht Grund genug, das Dingen umzpinkeln.
Ich musste in meiner Ehe mehrere Male das Haus verlassen, weil sie mit Fernbedienung oder Aschenbecher auf mich zukam, ich sie meist abwehren konnte und ihr in ihrem Wahn aber keine ernsthaften Verletzungen zufügen wollte und auch nicht selbst verletzt werden wollte.
So, und jetzt gehe Du mal als Mann zur Polizei und zeige deine Ex an, weil sie gegen deine sexuelle Selbstbestimmung verstoßen hat oder Du von ihr geschlagen wurdest. Rechne aber damit, dass man dort deine Anzeige ungläubig belächeln wird.
Diese Paragraphen sind einfach nur schnuckelig - auch angesichts der Missbrauchsquote von über 95%. Sind sie vielleicht doch zu verlockend für die holde Weiblichkeit?
Gruß,
Michael
Nene, so ist das ja nicht.
Und worin genau, siehst du jetzt den Widerspruch zu meiner Aussage?
Ich habe mich bei meiner Meinung ausdrücklich nicht auf bestehende gesetze berufen, sondern auf allgemeine Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit.
Dafür sind die deutschen § weder Standard noch Beleg.
Richtig ist, dass nach deutschem Recht sein potentielles Strafmass höher ist als ihres. Beim ihm mindestens 5 Jahre, bei ihr höchstens.
Das ist jedoch kein Grund, ihn schon mal in die Öffentlichkeit zu zerren und ein halbes Jahr weg zu sperren und sie nicht.
Und was meinst du mit "mobil"?
Meinst du sie könne sich nicht auch einfach ein Flug- oder Bahnticket kaufen und verduften?
Wir leben alle in einer mobilen Welt. Und wozu gibt es denn Auslierungsabkommen mit Kanada und der Schweiz?
Haben die deutschen Behörden Angst, dass sich andere Länder genau so verhalten wie D, in dem Staatsbürger grundsätzlich nicht ausgeliefert werden?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
wir haben aber nun einmal diese Gesetze.
Man kann nicht so einfach jemanden in U-Haft nehmen, wenn ihm eine kleine Geldstrafe droht. Bei jemanden, dem eine langjährige Haftstrafe droht und der auch das Geld dafür hat, woander zu leben, sieht die Sache anders aus. U-Haft wegen Fluchtgefahr.
Der Trick wäre doch folgendes Vorgehen:
Die StA muss dich nicht informieren, wenn sie eine Untersuchung gegen dich einleitet. Bevor sie dich zwecks Anhörung (zu der niemand halbwegs Informierter geht) informiert, könnte sie zuvor Zweifel prüfen und bewerten.
Wenn Mamsel also an entscheidender Stelle keine Verletzungen aufweiset und ein Psychologe aus dem Stand heraus die Glaubwürdigkeit in Frage stellt, dann hätte dieses monatelanges Gezerre nicht stattfinden müssen.
Erst nach dieser Prüfung hätte man Kachelmann an der Untersuchung beteiligen und dadurch informieren müssen und der hätte keinen Grund gehabt, sich aus dem Staub zu machen, weil er der Untersuchung in Ruhe entgegensehen hätte können.
Statt dessen brutalstmögliches Vorgehen der Publicity willen und anschließend ein Medienkrieg.
Gruß,
Michael
Also ich erlaube mir, nicht nur die Rechtsprechung zu kritisieren, sondern auch die zugrunde liegenden Gesetze.
Wie Z.B. beim § 1626a BGB den ja sogar der EGMR kritisiert.
Und selbst der bestehende § 164 StGB enthällt ja durchaus die Möglichkeit einer 5 jährigen Knaststrafe.
Wenn die Richter daraus in aller Regel einen Freispruch, eine Einstellung oder bestenfalls eine kleine Geldstrafe macht, ist das kein Einlass mich zu beruhigen.
Eine Strafe sollte immer der Tat angemessen sein und wenn jemand einer Straftat im Sinne § 177 StGB bezichtigt wird so kommt das einem mehrjährigen Freiheitsentzug und, im Fall Kachelmann einer erheblichen Vermögensschädigung gleich.
Warum sollte es dafür nicht auch ein paar Jahre Knast geben?
Angenommen, auf Mord stünde die Todesstrafe. Würdest du es dann auch bei einer kleinen Geldstrafe belassen wollen, wenn der wissentlich zu unrecht Bezichtigte hingerichtet wurde?
Für mich ist das auch Mord.
Ich bezweifle ja gar nicht, dass K. zunächstmal zu verhaften war.
Ich denke nur, dass es nach einigen Wochen schon mehr Gründe gab, sie zu verhaften als ihn.
Auch wenn für sie natürlich auch die Unschuldsvermutun gilt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
das Kriterium für die U-Haft lautet, dass eine Veurteilung im Sinne der Anklage "wahrscheinlich" ist: Und weil die Staatsanwaltschaft damit die Aufgabe hat, das Stattfinden des Prozesses zu gewährleisten, sorgt sie per U-Haft dafür, dass der Angeklagte zu Prozessbeginn und für die gesamte Verfahrensdauer auch verfügbar ist.
Objektiv betrachtet ist das Procedere lächerlich. Zum einen: Selbst wenn es kein Auslieferungsabkommen mit der Schweiz gäbe, könnte JK wegen dieses Vergehens auch in der Schweiz angeklagt und verurteilt werden. Zum anderen: Es ist kein Spass, sich über viele Jahre, bis hin zu einer möglichen Verjährung, in einem klitzekleinen Land wie der Schweiz zu verstecken. Schon gar nicht angesichts seiner wirtschaftlichen Verflechtungen mit Deutschland.
Interessant sind die Ausführungen von >>>Martin Killias<<<, einem renommierten Strafrechtsprofessor der Universität Zürich. Das Schlimme ist nur: Selbst im Fall eines Freispruchs erster Klasse für JK können sich die deutschen Juristen darauf berufen, nur nach Recht und Gesetz gehandelt zu haben. Dass ein Mensch dabei wirtschaftlich und sozial ermordet wurde, weil er entgegen aller Vorgaben des Schutzes seiner Persönlichkeit ab dem Tag seiner Verhaftung am Pranger stand und sich (da in Haft) gar nicht dagegen wehren konnte - nun ja, ein bisschen Schwund ist immer, und dafür bekommt er ja Haftentschädigung (ich glaube, 25 EUR am Tag oder so).
Besonders erschreckend ist für mich, dass das BMJ nicht eingreift. Die "Unabhängigkeit der Justiz" mag ein hohes Gut sein; nicht zu erkennen, welchen Schaden man dem (vermeintlichen) Ansehen der Justiz insgesamt zufügt, wenn Lieschen Müller auf der Strasse gewahr wird, dass jeder unbescholtene Bürger mal eben monatelang im Knast verschwinden kann, wenn nur jemand anderer boshaft genug ist, ihn eines Verbrechens zu beschuldigen, ist dagegen unermesslich. Zumal dem Anzeigeerstatter vorhersehbar nicht viel passieren wird. Hatten wir das nicht schon einmal in Deutschland?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Besonders erschreckend ist für mich, dass das BMJ nicht eingreift. Die "Unabhängigkeit der Justiz" mag ein hohes Gut sein;
Die Staatsanwaltschaft ist ja nichtmal proforma unabhängig, da vom BMJ weisungsgebunden.
Und die Haftentschädigung beträgt m.W. nach 11,-€ abzüglich Essensgeld.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
OLG Karlsruhe entscheidet morgen über weitere Inhaftierung: AFP-Meldung
Und auch Richter können aufgeregt sein: Beitrag zu den Befangenheitsvorwürfen 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich bin nach wie vor der Meinung, dass der § greifen muss, dass zunächst jeder Bürger als
unschuldig gilt (zu behandeln ist) bis seine Schuld oder Nichtschuld bewiesen ist.
Der Fall ist mittlerweile so verzwickt, dass denke ich der Richter auch ein gewisses unbehagen
damit hat.
Mittlerweile ist der Fall schon so breitgetreten, dass JK schon eher in den Hintergrund rückt, und
sich die Ermittler, GA usw. gegenseitig platt machen.
Ich bin auf den Ausgang gespannt. Jedenfalls halte ich (auch in der Vergangenheit) eine Flucht-
gefahr von JK für nicht gegeben.
Sollte er "unschuldig" sein, so hat er sicher auch einen Anspruch nach § 823 BGB zu entschädigen.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
z.B. hier:
http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/panorama/10890812-Kachelmann-wird-freigelassen.html
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
siehe auch >>>HIER<<<.
Die Entscheidung des OLG (also genau des Gerichts, bei dem eine Revision des Verfahrens am Mannheimer Landgerichts am Ende wieder landen würde), ist an Eindeutigkeit kaum zu überbieten: Aufhebung des Haftbefehls ohne Auflagen wie Kaution, Passentzug o. ä. ist gleichbedeutend mit der Aussage, dass ein dringender Tatverdacht nicht mehr besteht (oder nie bestanden hat). Dagegen ist mit einem trotzigen "das mutmassliche Opfer sagt aber etwas anderes!" nicht anzukommen.
Diese Mannheimer "Juristen" haben keine Ahnung, welchen Bärendienst sie mit ihrer "Verfahrensführung" der Justiz insgesamt erwiesen haben. Jetzt weiss auch der kleine Mann auf der Strasse, der vielleicht noch vor wenigen Monaten versichert hätte, dass es sicher gute Gründe gebe, wenn man jemanden einsperrt, wie weit Richter- und Justizwillkür in diesem Land gehen kann: Ein "Staat im Staate", der nicht dem Volk dient, sondern nur sich selbst.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
und dann würde ich mal deftig Schadenersatz verlangen. Aber den "Gesellschaftlichen Schaden" kann man(n)
mit finanziellen Mittlen nicht wiederherstellen.
Getreu dem Motto "Ach ja, da war ja mal was......"
Gruß
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Für das Gericht liegt angesichts eines „bestreitenden Angeklagten“ und der Nebenklägerin als einziger Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vor. Bei dem mutmaßlichen Opfer könnten „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive“ nicht ausgeschlossen werden, hieß es vom Gericht!
Schön, dass das jetzt auch mal jemand von der Justiz aufgefallen ist!
Damit sinkt der Anteil von Schwachköpfen und Rechtsbeugern unter den an diesem Verfahren beteiligten staatlichen Stellen erstmalig unter die 100% Marke!
Gratuliere!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Schön, dass das jetzt auch mal jemand von der Justiz aufgefallen ist!
ich würde mir wünschen, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens die (nach meiner Überzeugung) aus Rachegründen frei erfundene Beschuldigung der Nebenklägerin zu einem allgemeinen Umdenken führt, das sich auch familienrechtlich auswirkt: Dass nämlich der Vorwurf der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs nicht schon allein deshalb glaubwürdig oder gar "wahr" ist, nur weil er (von einer Frau) erhoben wird.
Familienrechtlich hilfreich wäre auch die Erkenntnis, dass es bei solchen Falschbeschuldigungen nicht um interpretationsfähige Bagatell- oder Kavaliersdelikte geht ("man muss die betrogenen Frauen doch auch verstehen...", "wer mehrere Frauen gleichzeitig hat, dem ist alles zuzutrauen/ der sitzt bestimmt nicht zu Unrecht im Knast"), sondern um knallharte Straftatbestände, die genauso verfolgt und geahndet werden müssen wie die behaupteten Taten.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Aus diesem Grund bin ich froh, dass es diesen prominenten Fall gibt.
Den Satz des OLG sollte sich jeder ausdrucken und zitieren, wenn er mit Vorwürfen konfrontiert wird, für die der einzige Beweis, die Aussage des Nutznießers eines solchen Vorwurfs ist.
Es tut mir für Herrn Kachelmann zwar leid, aber er wird zumindest den finaziellen Verlust vermutlich leichter verkraften können, als so mancher Normalo.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.