Moin,
nehmen wir mal rein hypothetisch an, dass morgen eine Partei beschliesst, ein modernes und an den Interessen des Kindes (nicht der Mutter) orientiertes Familienrecht in einen Gesetzesentwurf zu bündeln.
Das kann bedeuten, alles bestehende in die Rundablage zu tun und bei Null anzufangen oder aber Teile des Alten mit den neuen Ideen zu kombinieren.
Diese Partei würde dann also auf einen zutreten und fragen, "...sagen se mal Herr/Frau Meier, was hätten se denn gern?"
Ich würde mich freuen, mal ein paar sachlich fundierte Ideen lesen zu können.
Wenn man sich so auf einschlägigen Webseiten von Frauenrechtlerinnen einliest, finden sich dort vor allem Vorschläge, Männer aussen vor zu lassen bzw sie generell als negativ darzustellen.
Das ist mir aber zu preiswert, ich hätte ganz gern mal so kurz und knackig prägnante, vernünftige Vorschläge auf Erwachsenen-Ebene.
Ein paar Ideen habe ich auch, doch würde zuerst mich die Meinung des Forums interessieren.
Na denn:
Jedes Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Deshalb ist nach der Trennung/Scheidung das Wechselmodell der juristische Goldstandard, von dem nur in wirklich gut begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Wenn dabei ein Elternteil die Gründe, die das Wechselmodell effektiv verhindern, selbst herstellt, z.B. durch einen Umzug ans andere Ende der Republik, dann hat das andere Elternteil das Wahlrecht, ob die Kinder bei ihm bleiben oder mit umziehen sollen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. mögen die Spiele beginnen - das hier könnte noch 'ne kontroverse Diskussion werden 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi,
bei mir steht ganz oben: zusammen mit dem Apgar-Test wird sofort nach der Geburt ein Vaterschaftest durchgeführt.
Und ich sehe es wie Malachit: Wechselmodell ist Standard.
Gruß
Adelante
Ach so,
und noch etwas, auf einer anderen Baustelle des Familienrechtes:
Ehen werden im Normalfall genau da geschieden, wo sie auch geschlossen werden, nämlich auf dem Standesamt - d.h. zumindest in den Fällen, wo sich die trennungswilligen Eheleute untereinander auf die Modalitäten einigen können, hat unsere feine Justiz damit nichts, aber auch rein gar nichts mehr zu tun.
Alternativ dazu, oder sogar zusätzlich, wird die Dauer einer Ehe von vornherein auf, sagen wir mal, sieben Jahre befristet - selbstverständlich mit der Möglichkeit, dies jeweils wieder um weitere sieben Jahre zu verlängern, wenn beide das so wollen (die Unterschriften der beiden Eheleute auf einem kurzen Formular des Standesamtes reichen für so eine Verlängerung aus). Ansonsten endet die Ehe mit Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es dazu irgendeines formalen Verfahrens bedarf.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und ich nehme es gerne in Kauf, dass wir durch diese Regelung plötzlich ein paar Tausend arbeitslose Familienrechtsanwälte haben werden 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
P.S. mögen die Spiele beginnen - das hier könnte noch 'ne kontroverse Diskussion werden 😉
Ob´s hier wirklich so kontrovers wird ?
Stimme Deine Vorschlägen jedenfalls vollumfänglich zu ...
de9809,
magst Du mal den Hintergrund Deiner Fragestellung erläutern ?
Nach dem jüngsten Berliner Wahlergebnis weiß man, dass es eine Partei gibt, auf deren Agenda noch einige Themengebiete zu füttern gibt.
Anders gefragt: Bist Du ein Pirat oder willst Du denen eine Vorschlagsliste unterbreiten ?
Hier meine Phantasien zur Familienpolitik kurz dargestellt (zuvor kurz abgestimmt mit ner Bundesverdienstkreuzträgerin):
Sorgerecht -
Automatisches gemeinsames Sorgerecht mit Vaterschaftsanerkennung/-feststellung (Widerspruchsrecht der Mutter in Härtefällen, z.B. Vater ist Verbrecher)
Umgangsrecht -
Regelfall Wechselmodell (d.h. hälftige Betreuung) unabhängig der zuvor gelebten Rollenverteilung
Kindesunterhalt -
Im Regelfall (Wechselmodell): Null, ansonsten: volle Anrechnung Kindergeld auf Bedarf des Kindes, Abschaffung DDT (stattdessen: altersabhängiger Regelsatz)
Trennungsunterhalt -
Generelle Befristung auf ein Jahr, begrenzt auf ehebedingte Nachteile
Nachehelicher Unterhalt -
Regelfall Null, in Härtefällen begrenzt auf ehebedingte Nachteile / befristet in Abhängigkeit Ehedauer
Versorgungsausgleich -
aus meiner Sicht in Ordnung
Zugewinnausgleich –
Änderung in Vermögensausgleich, d.h. Verteilung auch im Falle eines negativen Zugewinns
Verfahrenskostenhilfe –
lediglich für Scheidungssache selbst, keine Kostenübernahme für Folgesachen
Verträumter Gruß,
United
Hallo Gemeinde,
stimme allem Gesagten zum Familienrecht zu (abgesehen vom Vaterschaftstest und von der Siebenjahresehe).
Ich hätte noch folgende Ergänzungsvorschläge:
- in dennoch strittigen Fällen Verpflichtung zum Vorgehen nach dem Cochemer Modell (Qualifizierte, intensive, zielorientierte Mediation bis zur Einigung, unter Verpflichtung aller beteiligten Professionen - Anwälte, Jugendamt - zu konstruktivem Zusammenwirken im Familiengerichtsverfahren)
- Scheidungsverfahren: Höchstdauer neun Monate, mit strikten Fristen für die Beibringung von Unterlagen für Vermögens- und Versorgungsausgleich. Wer seine Unterlagen nicht rechtzeitig beibringt, hat selbst die Nachteile daraus zu tragen. Abschaffung der Anwaltspflicht.
- Sofortige und empfindliche Ahndung des Einbehaltens von Kindern
Tarek
Umgangskosten sind Mehrbedarf und werden von beiden Eltern getragen.
Wer die Umgangskosten erhöht, z.B. durch Wegzug hat die Mehrkosten alleine zu tragen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
falls kein Wechselmodell möglich ist, besteht ein Grundrecht des Vaters darauf, dass die Kinder bei ihm übernachten dürfen, sobald sie von der Brust entwöhnt sind.
Nur falls damit für die Kinder unzumutbare Fahrereien verbunden sind, kann damit im Einzelfall und befristet abgewichen werden. Die Befristung endet automatisch nach 6 Monaten.
Unterhalt ist in vollem Umfang steuerlich absetzbar.
Da Barunterhalt und Kindesbetreuung gleichwertig sind, wird der Unterhaltspflichtige steuerlich wie alleinerziehend behandelt. D.h. Stkl. 2.
Besser noch: Einführung einer Steuerklasse für Familien (auch getrennte Familien), Steuerklasse 1 gilt auch für Ehen, wenn keine Kinder da sind.
Wohnraum, der für die Kinder durch den umgangsberechtigten Elternteil vorgehalten werden, sind, falls kein WM besteht, in vollem Umfang steuerlich absetzbar
de9809,
magst Du mal den Hintergrund Deiner Fragestellung erläutern ?Nach dem jüngsten Berliner Wahlergebnis weiß man, dass es eine Partei gibt, auf deren Agenda noch einige Themengebiete zu füttern gibt.
Anders gefragt: Bist Du ein Pirat oder willst Du denen eine Vorschlagsliste unterbreiten ?
Moin,
nee, ich bin kein Pirat, allerdings kam ich wegen eines Gedankens am Wahlabend auf die Idee.
Die oft zu hörenden Kommentare, dass da urplötzlich und vollkommen unerwartet etwas überraschend Neues auf die politische Bühne kam, fand ich ziemlich widersinnig.
Gesellschaftliche Veränderungen werden mE fast immer durch einen Generationswechsel und nicht durch rationale Erkenntnis hervorgerufen.
Insofern sind die Piraten reichlich spät dran, da sich die mit ihnen verbundenen Ideen, Ansichten und Lebensgefühle schon in den 90ern bei etlichen Leuten bildeten.
Daraus abgeleitet ist - wenn der Zeitpunkt schon da sein sollte - eben diese Partei diejenige, die den fälligen Wandel in der Familienpolitik etablieren könnte.
Allen anderen, sprich den herkömmlichen Parteien, traue ich höchstens eine Trittbrettfahrer-Rolle zu - wenn sie merken, dass den tradierten Wegen kaum noch jemand folgen will (der Generationswechsel also im Gange ist).
Da die Piraten auf ihren unzähligen Webseiten um Vorschläge für ihr noch auszubauendes Programm bitten, dachte ich mir eben, man sammelt ein paar Ideen und lädt sie dann mal hoch.
Was die Partei dann damit macht, wird sich zeigen - obwohl ich natürlich hoffe, dass die Piraten das positiv auffassen werden.
Moin,
Unterhalt ist in vollem Umfang steuerlich absetzbar.
[...]
Wohnraum, der für die Kinder durch den umgangsberechtigten Elternteil vorgehalten werden, sind, falls kein WM besteht, in vollem Umfang steuerlich absetzbar
das wäre wohl das Ende von Ehe und Familie; da wäre ja jede Familie steuerlich benachteiligt, die unter einem Dach lebt...
Aber die Idee der 7-Jahres-Ehe finde ich auch charmant; meines Wissens hat das schon Goethe vor vielen Jahren vorgeschlagen. Angst davor muss nur haben, wer befürchten muss, dass sein Vertrag nicht mehr verlängert wird. Die Partner müssten sich wohl mehr Mühe geben; ein Ehepartner ist ja kein Hund.
Mein Vorschlag ist an dieser Stelle immer noch: Verbindliche Einführung von Eheverträgen; nacheheliche UH-Zahlungen nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Denn erwachsene Menschen können grundsätzlich selbst füreinander sorgen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
Aber die Idee der 7-Jahres-Ehe finde ich auch charmant (...). Angst davor muss nur haben, wer befürchten muss, dass sein Vertrag nicht mehr verlängert wird.
Aus männlicher Sicht: Jedenfalls deutlich weniger Angst als beim Status quo. Der lautet nämlich: Die andere Seite kann den Vertrag jederzeit aufkündigen, ist sofort alle Verpflichtungen los, behält aber einen wesentlichen Teil der Rechte auf unabsehbare Zeit ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
zu den genannten Punkten hätte ich noch folgende:
Gutachter:
Diese sind nur im Ausnahmefall und nicht regelmäßig einzuschalten.
Wenn ein Gutachter bestallt wird, sollte er eine Mindestqualifikation haben.
Diese sollte wenigstens über Dipl.-Psych. hinausgehen (geschweige denn nur Soz.-Päd o.ä.) und eine Appobation als Psychologischer Psychotherapeut voraussetzen.
Darüber hinaus sollte der Gutachter wenigstens 2/3 seiner Tätigkeit als Therapeut nachweisen können, um diese unsäglichen "Gutachten-Fabriken" ausschalten - die per Textbaustein generierten Schriftsätzen dürften dadurch der Vergangenheit angehören.
Des weiteren sollte gesetzlich eindeutig geregelt werden, dass der Gutachter Straf- als auch Zivilrechtlich für ein Fehlverhalten Regresspflichtig wird.
Die aktuelle Situation stellt einen unerträglichen Freifahrtschein für beinah jegliches Fehlverhalten aus, was dringend einer Korrektur bedarf.
Umgangsboykott:
Wenn in Ausnahmefällen schon kein Wechselmodell installiert wird, sollten vorhande juristische Sanktionsmittel auch konsequent umgesetzt werden.
Mit einer klaren Null-Toleranz-Politik liessen sich wenigstens ein Drittel aller Konflikte elimieren.
Jugendämter:
Diese bedürften bei vielen Mitarbeitern einer personellen Neuaufstellung, das vorhandene Personal sollte zB in Fortbildungsmassnahmen mal auf den Stand des 21. Jahrhunderts gebracht werden.
Letztendlich sind alle hier erwähnten Vorschläge von einem Gedanken getragen:
Dass die Belange der betroffenen Kinder klar an erster Stelle stehen müssen.
Danach käme erst mal lange Zeit gar nichts - und dann könnten die beiden Eltern mal dezent und bescheiden einen Wunsch anmelden.
Hinweis auf umfangreichen Lösungsvorschlag ca. auf Seite 3 : Link gelöscht
Andy, es ist nicht zielführend, Deine Threads sachfremd in anderen Threads zu posten.
Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.