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Neues Gesetz zur einstweiligen Anordnung

 
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, allerseits,

nach lesen dieses artikels: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1214.html
stellen sich mir 2 fragen:
1. ab wann gilt diese neue regelung (oder habe ich was überlesen?)?
2. wie lange gilt denn nun eine eAO, wenn kein hauptsacheverfahren eingeleitet wird? für immer und ewig? das widerspricht doch dem grundgedanken einer einstweiligen AO, die ja nur etwas vorläufiges sein soll?

danke für hinweise!
gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2007 15:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Ulli,

zu 1.: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-900.html - es kommt dann halt mal irgendwann, wenn ein Reform-Förmchen-frei wird, um die nächste Reform im Förmchen zu backen
zu 2.: Eine EA kann nur im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren erlassen werden; meine ich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 18:29
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, deep,

zu 2.: Eine EA kann nur im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren erlassen werden; meine ich.

das meinst du richtig = dem ist derzeit so (eigene erfahrung von vor 3 monaten - exen's RA war so 'clever', nur eine EA zu beantragen, aber nicht gleichzeitig ein hauptsacheverfahren - und fiel prompt deswegen auf den bauch :rofl2:).

aber: in dem entwurf(?) steht unter 'neuerungen': 
3. Die Befreiung des eAO-Verfahrens aus dem Schlepptau eines Hauptsacheverfahrens, wobei ich durch das danach folgend geschriebene nicht so ganz durchsteige.

insgesamt erscheinen mir einige passagen etwas 'wirr', da versucht wohl ein sub-alterner mehrere dinge unter einen hut zu bringen, der dafür aber nicht gross genug ist.

gruss und schönen sonntag!
ulli

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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2007 00:34