https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1015
Zitat:
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Sorgerechtsregelungen in Bezug auf die §§1626a II, 1672 BGB sind auf eine Stärkung des Kindeswohl und eine Gleichberechtigung beider Elternteile zu prüfen. Eine Übertragung des Sorgerechts auf den Vater ist auch dann zu ermöglichen, wenn die Mutter hierzu nicht ihre Zustimmung erteilt oder ihr das Sorgerecht nicht entzogen wurde; die Übertragung des Sorgerechtes aber für das Kindeswohl förderlich ist.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."