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Petition für gemeinsames Sorgerecht

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(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Klaus!

Resignation bedeutet stillschweigende Zustimmung.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2006 15:54
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

1887  -- heute

Am Sonntag war der Tag der Menschenrechte. In der Stadt des Rechts, auf dem Platz der Grundrechte, gab es eine Demonstration von Vätern. Ich habe folgendes "Flugblatt"  erstellt und dort für eine (teilweise) Verteilung gesorgt:

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Das Wort R a b e n m u t t e r gibt es nur i n  D e u t s c h l a n d.Nicht nur die deutsche Rechtssprechung, sondern das deutsche Recht, e n t m ü n d i g t  bei einer Scheidung die Trennungswilligen und treibt Eltern und Kinder auch in den wirtschaftlichen Ruin.
Eine Mutter kann sozial schief angesehen werden, wenn Sie dem Vater die Kinder gibt. Sie wird von den Scheidungsinstitutionen wie Rechtsanwälte, Jugendämter, Beratungsstellen, Gutachter usw. auf den Verlust ihrer Rechte hingewiesen, wenn sie dem Vater ihrer Kinder die gleichen Verpflichtungen zur Kindererziehung auferlegen will, wie sie selbst sie wahrnehmen muss. Denn diese Haltung sichert deren Einkommen -  z u m  W o h l  d e r  K i n d er?

Will ein Vater in Deutschland gegen den Willen der Mutter auch seine Kinder erziehen, gibt es für die Kinder keine Unterstützung durch öffentliche Institutionen. Ein Vater wird i.d.R. zum Zahlvater und 14-tägigem Wochenendvater – ohne Chance, seine Kinder im Alltag zu erleben und zu unterstützen.

Diese Rechtspraxis führte bereits zu zahlreichen Verurteilungen Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

In Dänemark sind die Trennungswilligen verpflichtet,  die Verantwortung für den Trümmerhaufen ihrer Ehe weiterhin gemeinsam zu ordnen. Institutionen unterstützen die Streithähne, eine gemeinsame Folgevereinbarung aller offenen Fragen zu treffen, sei es für das gemeinsame Haus, das Auto oder die Kinder. In diesem Prozess begreifen die Partner häufig, wie die Gefühle der Entfremdung, der Abneigung, bis hin zum Hass, während ihrer Ehe entstanden sind – und erfahren die Möglichkeit, gerade mit diesem/r PartnerIn eine gütliche Einigung zu erzielen.

In Artikel 18 Satz 1 der UN-Kinderkonvention ist vereinbart: "Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind."

In vielen Ländern wie Belgien oder Frankreich sind Kinder kein Erpressungsinstrument eines Elternteils. Dort ist die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert und umgesetzt – jedoch nicht bei uns.
Es gilt das Modell, dass Trennungskinder zwei zu Hause haben – bei Mutter und bei Vater.

W a s  k a n n    i c h    t u n  ?
Das System öffentliche Petition des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten öffentliche Petition von International Teledemocracy Centre < http://itc.napier.ac.uk/> (an der Napier Universität in Edinburgh) zur Verfügung gestellt.

Ich unterstütze die öffentliche Petition des Deutschen Bundestages und zeichne im Internet:

http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=322

Link auf eine  Erklärung von Petitionen http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html

Kinder brauchen beide Eltern.

Es gibt keinen unwichtigen Elternteil. Es muss verhindert werden, dass Kinder einem Elternteil entfremdet werden. Es darf keine Unterstützung geben, wenn ein Elternteil das andere Elternteil ausgrenzen will.
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Hat sich die Zahl erhöht?

Habt ihr Verbesserungsvorschläge zum Text? Evtl. kann ich noch nächsten Samstag Flugblätter bei einer Aktion verteilen.

Vielen Dank für Rückinfo
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 10:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grüß Gott!!
1.888
Habe meine LG dazu animiert, wir verteilen die Infos in unserem Bekanntenkreis

Weiter so :thumbup:
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 11:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin kleinegon,

Habt ihr Verbesserungsvorschläge zum Text?

Ganz ehrlich: Ich habe mit dem Text in Gänze erhebliche Probleme. Familienrechtlich Unkundigen wird das Thema nicht erklärt, mind. im ersten Absatz nicht. Der Bezug auf die UN-KK ist hinfällig, denn Deutschland hat sich nicht vollständig hierzu bekannt und gerade der von dir zitierte  Artikel ist nicht ratifiziert. Die Schuld wird nun auf die Bundesländer geschoben. Als ob die dafür zuständig wären, die Haltung eines Staates vorzugeben. Die Petition hat mit dem Trennungsthema und Ent-Rechtung der Umgangseltern nichts zu tun. Für mich sieht das nach einem Rundumschlag aus. Das kann nur verhallen.

Nix für ungut.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 12:09
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep,
zum ersten Absatz gebe ich Dir Recht.
Der Hinweis auf die UN-KK stammt von dem Text des Petenten. Uns (mir) ist bekannt, dass die BRD die UN-KK nicht ratifiziert hat - und dies ist im Text vermerkt. Und die Verteilung fand am Tag der Menschenrechte statt.

Hast Du irgendeinen Link, aus dem hervorgeht, dass "die Schuld auf die Bundesländer geschoben wird"?? Ich verstehe diesen Hinweis nicht.

Die Petition hat mit dem Trennungsthema und Ent-Rechtung der Umgangseltern nichts zu tun.

Ich suche gerade den Schlauch, auf dem ich stehe. Selbstverständlich würde  bei einer Umsetzung der Petition die gesamte Prozedur der Trennung von Eltern geändert werden.

Dass ich einen Rundumschlag formulierte, das mag sein. Auch, dass es verhallt. Und trotzdem fände ich es gut, wenn durch diese Miniaktion auch nur eine neue Unterschrift zur Petition dazukommt.

Da ich nächsten Sonnabend evtl. nochmals Gelegenheit habe, auf diese Petiton in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, könnte ein verbesserter Text vielleicht weniger verhallen. Wer hilft?

Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 15:44
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

@Tina und die anderen

Ich schicke immer mal wieder eine Mail mit dem Link weiter und dann nur an die Leute, wo ich mir sicher bin, daß sie sich auch eintragen oder sie  sich zumindest die Zeit nehmen mal genauer nachzulesen.

Ich habe an eine Kollegen den Link gegeben: nicht verheiratet, zwei Kinder (auf die er sehr stolz ist), das jüngste ist vor ein paar Monaten geboren worden.

Trotz mehrmaliger Ansprache unterstützt er die Petition nicht. Es erfolgen nur Ausreden, keine Diskussion.

Ich vermute u.a. , dass hier Selbsterhaltungskräfte wirken, die die Realität im Familienrecht ausblenden.

1. Mir kann so etwas nicht passieren!
    (Wie beim Autofahren, Rauchen, etc. obwohl es hier die meisten Todesfälle gibt.)
2. Irgend eine Schuld muss doch beim Vater liegen, dass er sein/e Kind/er nicht sieht.
    (und man ist überzeugt, schuldlos zu sein,  und dass dem betroffenen Vater das schon recht geschieht
    --- der "naive" Glaube an eine gerechte Welt.)

Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 15:56
 Terz
(@terz)
Schon was gesagt Registriert

well, ich bitte um entschuldigung - und die mods zur tat, ich habe dieses dingens noch irgendwo anders gepostet, dabei war mir im vornerein klar, dass so etwas hier mit sicherheit lange vor meiner wahrnehmung beachtung gefunden hat ...
ich will, dass meine stimme zählt. thx für dieses forum!

€dit} da sind knapp 2000 stimmen auf der uhr, bringt das was? - geht da noch was zu motivieren? {/€dit

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 07:57
(@sonntagspapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

und wieder ein Papa mehr  :wink:!

Schöne Grüsse
SonntagsPapa

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 15:01
(@johnwayne)
Schon was gesagt Registriert

Auch dabei bin  :thumbup:

werd das weiter tragen und noch ein paar Stimmen sammeln...  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 12:10
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

habe gezeichnet.
carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 13:01




(@bm-rk)
Registriert

*räusper*

[glow=red,2,300]MITMACHEN[/glow]

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2006 13:48
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mir sind zwei weitere Argumente fürs Wechselmodell eingefallen:

1. Der Staat spart Ausgaben für UVG, da beide Eltern sowohl betreuungs- als auch barunterhaltspflichtig sind.

2. Fälle der Vernachlässigung durch überforderte alleinerziehende Elternteile werden seltener und dann auch schneller aufgedeckt, wenn sich grundsätzlich beide Eltern abwechselnd kümmern.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2006 23:58
 Terz
(@terz)
Schon was gesagt Registriert

hallo deep thought,

gibt es gründe warum keine rundmail an alle angemeldeten member versendet wurde / wird, oder gab es diese schon?

danke im voraus.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 22:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gibt es gründe warum keine rundmail an alle angemeldeten member versendet wurde / wird, oder gab es diese schon?

Mit den letzten Newsletter wurde VS (fälschlich) in diverse Spam-Datenbanken eingetragen. Somit wurden alle E-Mails (z.B. Benachrichtigung über neue Beiträge in Foren, User-Registrierungen etc.) abgewiesen und zurückgesandt. Binnen kürzester Zeit hatte ich schlappe 5.000 Mails in meinem Postfach. Aus diesem Grunde gibt es keinen Newsletter mehr.

Wer sich informieren will, sollte halt wöchentlich mal reinschneien.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 22:31
 Terz
(@terz)
Schon was gesagt Registriert

naja, mir fehlt da jetzt aber ein wenig der wille.  😉

hier springen bestimmt 100 papas rum, die solch einen verteiler übernehmen würden.
ok, da haben wir das problem mit dem datenschutz, aber auch da läßt sich mit sicherheit eine lösung finden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 22:41
(@Muckebruder)

Der Väteraufbruch (VafK) hat heute noch mal eine Rundmail an alle User rausgeschickt,...!!!

- 2059 Mitzeichner -

2 Tage - Da geht doch noch was,...

Gruß, Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 14:08
(@Muckebruder)

- 3041 -

Geht doch 🙂

Heute letzer Tag!

gruß, Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2006 14:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu zeichnen gewesen unter http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=322

Pet 4-16-07-40325-015763

Sorgerecht der Eltern

Beschlussempfehlung: Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert, im Falle einer Trennung der Eltern sollen bei einem gemeinsamen Sorgerecht die Kinder bevorzugt gleichermaßen auch bei beiden Eltern wohnen und von ihnen betreut werden, sofern eines der beiden Etlernteile einen entsprechenden Antrag stellt.

Die Petition wurde als öffentliche Petition im Internet veröffentlicht und vom 3139 Unterstützern mitgezeichnet. Zu der Petition wurden 169 Diskussionsbeiträge abgegeben.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer zu dem Vorbringen des Petenten eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz wie folgt zusammenfassen:

Die gesetzlichen Vorschriften sehen für die Ausübung der Verantwortung getrennt lebender oder geschiedener Eltern für ihre Kinder Folgendes vor: Nach § 1626 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) üben die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge aus. Wenn Eltern sich trennen, müssen sie also insbesondere auch entscheiden, bei welchem Elternteil sich das Kind künftig gewöhnlich aufhalten und wer es betreuen soll. Die Eltern können dabei auch eine hälftige Betreuung vereinbaren, bei der sich das Kind abwechselnd zu etwa gleich langen Zeiten bei dem einen und dem anderen Elternteil aufhält (sog. „Wechselmodell" oder „alternierende Obhut"). Nur wenn die Eltern sich nicht einig werden oder ihre Einigung das Kindeswohl gefährdet, sind die Gerichte zur Entscheidung berufen (§§ 1666, 1671 BGB). Das Gericht kann gemäß § 1671 BGB die elterliche Sorge oder Teile hiervon - z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht - auf einen der beiden Elternteile allein Überträgen, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dabei ist es von den Umständen des Einzelfalls abhängig, ob und ggf. welchem Elternteil die elterliche Sorge übertragen wird. Die Fähigkeit und der Wille der Eltern zur Kooperation ist dabei ein wichtiger Gesichtspunkt. Dass in vielen Fällen streitiger gerichtlicher Sorgerechtsverfahren zu Gunsten der Mütter entschieden wird, liegt nicht an einer Vermutung, dass die Betreuung durch die Mutter generell vorzugswürdig sei. Es ist anerkannt, dass Kinder beide Eltern gleichermaßen brauchen. Die statistische Begünstigung der Mütter liegt vielmehr zumeist an der Rollenverteilung, die die Ehepaare schon vor der Trennung gelebt haben. In der Regel übernehmen immer noch die Frauen die Kinderbetreuung und schränken sich in ihrer Berufstätigkeit weit häufiger ein als Männer. Wenn das Familiengericht dann zu entscheiden hat, fällt zu Gunsten der Mutter meist der Grundsatz der Erziehungskontinuität ins Gewicht. Unabhängig von der Entscheidung über die elterliche Sorge haben Eltern und Kinder gemäß § 1684 BGB ein Recht auf Umgang miteinander. Können sich die Eltern hierüber nicht einigen, kann das Gericht den Umfang und die Ausübung dieses Umgangsrechts bestimmen. Auch hierbei hat es sich am Wohl des Kindes zu orientieren.

Im belgischen Recht sind die Ausübung der elterlichen Sorge und das Recht auf Umgang in ähnlicher Weise geregelt (Art. 374 § 1 des belgischen Code Civil). Allerdings ist hier auch - weitergehend als im deutschen Recht - vorgesehen, dass das Gericht die Modalitäten der Unterbringung des Kindes, d.h. die Aufenthaltsbestimmung, festlegen soll. Entsprechend einer am 14.09.2006 in Kraft getretenen Ergänzung des Art. 374 Code Civil soll es dabei auf Antrag eines der Elternteile vorrangig prüfen, ob eine zwischen den Eltern in gleicher Weise verteilte Unterbringung des Kindes möglich ist und dem Kindeswohl am besten entspricht. Erfahrungswerte darüber, ob und inwieweit die Gerichte in konkreten Fällen davon ausgehen werden, dass bei zerstrittenen Eltern, die sich nicht selbst auf die Einführung eines solchen „Wechselmodells" einigen konnten, die wechselseitige Unterbringung des Kindes dem Kindeswohl am  besten entspricht, liegen noch nicht vor.

Das deutsche Recht, das maßgeblich auf die Eigenverantwortung der Eltern abstellt und die konkrete Ausgestaltung der elterlichen Sorge grundsätzlich den Eltern bzw. dem Sorgeberechtigten überlässt, sieht derartige Eingriffsmöglichkeiten des Gerichts nicht vor. Bedenken dagegen, ein solches Wechselmodell grundsätzlich in solchen Fällen vorzusehen, in denen sich die Eltern selbst hierüber nicht einigen konnten, ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Wahrung des Kindeswohls. Hier muss vor allem berücksichtigt werden, dass ein ständig wechselnder Aufenthalt für das Kind immer auch Belastungen beinhaltet. Es muss sich darauf in vielfacher Hinsicht einstellen: Dies gilt sowohl organisatorisch - Kleidung, Schulbücher, Spielzeug etc. müssen jeweils dort sein, wo sie gebraucht werden - als auch mit Blick auf die Pflege des Freundeskreises, Dabei darf der Wunsch eines Menschen, auch und gerade der eines Kindes, nach einem festen Bezugspunkt seines alltäglichen Lebens, nicht unterschätzt werden. Zudem setzt die Durchführung eines Wechselmodells eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Eltern voraus, die gerade bei zerstrittenen Elternpaaren sehr schwierig ist. Abstimmungsmängel und Streit über die Einzelheiten der Durchführung des Modells würden vor allem das Kind treffen.

Aus den vorgenannten Gründen wird seitens des Petitionsausschusses derzeit keine Veranlassung gesehen, das Wechselmodell zu einem gesetzlich bevorzugten Sorgemodell auszugestalten.

Aus den genannten Gründen kann der Petitionsausschuss das Anliegen nicht unterstützen und empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen.


Ich kommentiere das lieber nicht.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2007 00:40
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

So ein Schmarrn.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2007 16:56
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