https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=11495
Ein Bericht von Dr. Karin Jäckel: http://www.familyfair.de/Politik/gleichstellung/kindesentziehung-der-familiaere-supergau.html
Kinder sind jedoch nicht nur dann in Gefahr, ihre Eltern durch Kindesentziehung zu verlieren, wenn diese nach Auffassung von Jugendamtsmitarbeiter/innen versagen oder zu versagen scheinen. Sie können auch selbst Anlass dazu bieten. Dann etwa, wenn sie aus den verschiedensten Gründen nicht ins soziale und/oder schulische Schema F passen.
Oftmals sind entzogene Kinder und Jugendliche besonders intelligent und gebildet, sensibel, gerechtigkeitsbezogen und selbstbewusst, scheitern aber im schulischen Ablauf oder werden dort so lange gemobbt, bis sie überreagieren und prompt als verhaltensgestört eingestuft werden.
Andrere Kinder sind in Gefahr, weil sie eine Behinderung haben, wegen der sie als entwicklungsverzögert oder vernachlässigt vermutet werden.
Auch der Fall der kleinen Bernicia aus Brandenburg, die als eines von drei hochintelligenten Kindern in der Regelschule unterfordert war, deshalb nicht in den schulischen Ablauf passte, ist nur ein Beispiel unter vielen.
Obwohl Bernicia zu Hause erfolgreich unterrichtet und von ihren Eltern, die beide Akademiker sind, vorbildlich erzogen, gefördert und umsorgt wurde, wurde sie ihren Eltern langfristig entzogen. Man befand, ihre Aversion gegen die Regelschule lasse auf eine krankhafte Schulphobie schließen. Da die Eltern diese Krankheit nicht durch entsprechende Maßnahmen behoben, sondern ihre Tochter dem Unterricht fern hielten, sei eine teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und dessen Übertragung auf das Jugendamt erforderlich.
Wie das Familiengericht bestätigte, sei das Jugendamt berechtigt, die Herausgabe des Kindes notfalls unter Einsatz von Gewalt und mittels Betreten und Durchsuchen der elterlichen Wohnung und des Grundstücks sowie mit Hilfe von Gerichtsvollzieher und Polizei zu erzwingen.
Seit Montag, dem 22.Juni 2009, muss Bernicia, die unlängst Landesmeisterin im Judo wurde, mehrere Instrumente spielt, einen festen Freundeskreis hat und sich mit großer sozialer Kompetenz für andere einsetzt, nun in einer ganztägigen psychiatrischen Einrichtung leben, um dort für den Besuch der Regelschule zurecht gerückt und angepasst zu werden.
Dass sie deshalb aus ihrem gesamten sozialen Umfeld heraus gerissen wird, ihren Judo-Sport nicht mehr ausüben, ihre Instrumente nicht mehr spielen kann und ihrer sie liebevoll fördernden Familie entzogen wird, muss als dem Kindeswohl dienlich hingenommen werden.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!