https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1985
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ich bin nicht für die hälftige Kostenteilung sondern für das Verursacherprinzip.
/elwu
Hallo elwu,
ich bin nicht für die hälftige Kostenteilung sondern für das Verursacherprinzip.
Hat was für sich, also stelle ggf. deine eigene Petition ein. Gegenüber der aktuellen Regelung hat aber die hälftige Kostenteilung schon einen gewissen Charme - insbesondere, weil sie beiden Seiten nahelegt, sich auf eine vernünftige Lösung zu einigen 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
ich bin nicht für die hälftige Kostenteilung sondern für das Verursacherprinzip.
Verursacher der Trennung oder Verursacher der Entfernung??
Egal was, das gibt zu viel Spielraum für Auslegungen..somit wäre eine grundsätzliche hälftige Teilung nicht wirklich ungerecht 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Verursacher der Trennung oder Verursacher der Entfernung??
Egal was, das gibt zu viel Spielraum für Auslegungen..somit wäre eine grundsätzliche hälftige Teilung nicht wirklich ungerecht 😉
Hallo,
Verursacher der Entfernung. Da gibt es keine Auslegung. Die Gründe, weshalb die Entfernung geschaffen wird, sind unbeachtlich.
/elwu
Hi
Verursacher der Entfernung ist ok.
Nur darf es dann nicht so ausgelegt werden, wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht hat die Entfernung verursacht 😉
Wäre aber familienrecht-folgerichtig ;-(
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin,
wird auch dann problematisch, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wirklich berufsbedingt umziehen muss, wenn er zB keinen TU/EU bekommt . Es müssen ja nicht gleich Umzüge durch die ganze Republik sein.
Andererseits wird vom Arbeitnehmer heute einfach eine Menge Flexibilität verlangt. Kann ja nicht sein, dass er dafür dann die kompletten Umgangskosten aufgebrummt bekommt.
Funktioniert ja theoretisch auch umgekehrt. Unterhaltspflichtiger muss einen Job 250 km entfernt annehmen, muss aber wegen Verursachung der Entfernung auch noch die Umgangskosten tragen. Da ist hälftige Teilung der Umgangskosten nur fair, vom Job profitieren ja auch beide.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ich bin der Meinung, der Verursacher sollte die Kosten tragen. Allerdings erst wenn es um eine Entfernung um mehr als 100 km einfache Strecke geht. Damit ist nämlich ausgeschlossen, dass einer jobmäßig etwas weiter weg ziehen muss und dann die Kosten allein aufgebürdet bekommt.
Bei einer größeren Entfernung sollte der Verursacher die Kosten tragen. Selbst wenn es der Unterhalt-zahlende Elternteil ist muss man ja berücksichtigen dass nicht unbedingt die Familie gleich mitziehen würde (zu Ehezeiten). Selbstverständlich müsste dann aber sein, dass das andere Elternteil die Kinder zum ICE oder zum Flug bringt.
Denn witzigerweise keine ich nur Eltern, wo der Vater als umgangsberechtigtes Elternteil extrem weit weg zieht.
Zumal diese Petition nicht berücksichtigt, dass beide Elternteile einen Selbstbehalt haben.
Bzw. evtl. sollte man die Umgangskosten noch nach Einkommen aufqouteln.
Sophie
tach zusammen,
bin da auch voll dafür...
mir ist es lieber die Kosten werden geteilt, als das es so bleibt wie im Moment....
gerade wenn es nicht nur 100 oder 200km sind, sondern fast 1000 sind das extreme Kosten für einen alleine.
.
Verursacher Prinzip bedeutet nur wieder Klagen, Gerichte etc.... bin ich kein fan von....
Veni
Vidi
Vici
hallo...
Verursacher Prinzip bedeutet nur wieder Klagen, Gerichte etc.... bin ich kein fan von....
... dem kann ich nur zustimmen. Ein hin und her eben!!
Sich die Kosten zu teilen benenn´ ich mal als sinnvoll !!
Die Lösung könnte auch ganz einfach so aussehen:
Jeder "holt" das Kind. Der Umgangselternteil holt sich sein Kind zum Umgang, der Betreuungselternteil holt es sich dann am Umgangsende nach Hause zurück.
Dann braucht man keine Kosten rechnen, ob derjenige Bahn oder Auto fährt, fliegt oder zu Fuß geht, ist dann ihm überlassen.
Fertsch.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Juhu LBM, du hast die pragmatischste Lösung gefunden!
Das hat ja auch noch den Vorteil, dass auch der Faktor Zeit auf beide Elteernteile gleich verteilt ist.
Wenn ich jetzt also abstimmen dürfte, dann für LBM!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Die Lösung könnte auch ganz einfach so aussehen:Jeder "holt" das Kind. Der Umgangselternteil holt sich sein Kind zum Umgang, der Betreuungselternteil holt es sich dann am Umgangsende nach Hause zurück.Dann braucht man keine Kosten rechnen, ob derjenige Bahn oder Auto fährt, fliegt oder zu Fuß geht, ist dann ihm überlassen.
Hallo,
das hatte ich ja bei meinem Antrag auf Regelung des Umgangs beantragt (hälftige Beteiligung beider Eltern an den Hol- und Bringdiensten), wurde natürlich vom Richter abgelehnt. Unabhängig davon bin und bleibe ich ein Anhänger des Verursacherprinzips.
/elwu
Moin,
Unabhängig davon bin und bleibe ich ein Anhänger des Verursacherprinzips.
ich persönlich halte davon wenig bis nichts. Denn den "klaren Fall" namens "Frau lernt neuen Lover kennen und zieht 500 km zu ihm" gibt es in der Praxis ja eher selten. Also wären neuerlichem endlosem juristischem Hickhack Tür und Tor geöffnet: Wer hat jetzt was genau zu wieviel Prozent verursacht? Was ist, wenn der Umzugsgrund kein neuer Partner, sondern ein neuer Job ist? Was ist, wenn der Umzug in Wirklichkeit ein Rückumzug ins alte soziale Umfeld ist? Und, und, und.
Letzlich käme man damit wieder dahin, wo das Familienrecht vor Abschaffung des Schuldprinzips schon einmal war. Will das wirklich jemand?
Viel gescheiter wäre die Entkoppelung von Trennung und Scheidung von den Instrumenten des Strafrechts (Gerichte, Anwälte etc.) und Einführung einer Mediationslösung wie in Skandinavien: Die Eltern MÜSSEN sich einvernehmlich über alle relevanten Punkte (inkl. künftiger Wohnsitze) einigen. Und ja: Natürlich auch mit einer Kostenteilung für den Umgang.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also wären neuerlichem endlosem juristischem Hickhack Tür und Tor geöffnet: Wer hat jetzt was genau zu wieviel Prozent verursacht? Was ist, wenn der Umzugsgrund kein neuer Partner, sondern ein neuer Job ist? Was ist, wenn der Umzug in Wirklichkeit ein Rückumzug ins alte soziale Umfeld ist? Und, und, und.
Hallo,
das ist in meinem Ansatz alles völlig egal. Wer die Entfernung herbeiführt, trägt Zeit- und Geldaufwand für den Umgang, ohne Betrachtung der Umstände. Damit entfallen alle solchen Diskussionen. Gerechtigkeit in jedem Einzelfall gibt es nicht und kann es nicht geben, das ist ja bei dem halbe/halbe-Ansatz ebenso.
/elwu
@ Elwu: Das kann nicht funktionieren. Wenn ich als Unterhaltsverpflichteter gezwungen bin, jeden Job anzunehmen, der den Unterhalt der Berechtigten sicherstellt und dafür 300km weit weg ziehen muss UND dann auch noch zur Belohnung die Umgangskosten alleine tragen darf, na dankeschön. Das möchte ich SO nicht irgendwo gesetzlich manifestiert wissen.
Letzlich käme man damit wieder dahin, wo das Familienrecht vor Abschaffung des Schuldprinzips schon einmal war. Will das wirklich jemand?
Auf keinen Fall!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
LBM's Idee ist ja wirklich nicht unsinnvoll. Auch wenn ich sich "meine" KM an noch niemals etwas gehalten hat: IHR Kind würde sie, sofern ich es auch mal sehen könnte...., von mir wohl immer abholen. Auch bei 1000km Entfernung, oder 'nem Ozean dazwischen. 😉
In meiner letzten Verhandlung meinte der Richter zumindest: "Der KV hat ein umfänglichen Umgangsantrag und einen Antrag auf hälftige Teilung der Umgangskosten gestellt. Nach dem Gutachten wird es dazu dann einen Beschluss geben." (KM hat ein paar hundert km geschaffen)
Na, da bin ich mal gespannt, ob ich ein paar €uro von der werten Mama erhalten werde :rofl2:
Fragt mich nicht, ob ich daran glaube...
Viel gescheiter wäre die Entkoppelung von Trennung und Scheidung von den Instrumenten des Strafrechts (Gerichte, Anwälte etc.) und Einführung einer Mediationslösung wie in Skandinavien: Die Eltern MÜSSEN sich einvernehmlich über alle relevanten Punkte (inkl. künftiger Wohnsitze) einigen. Und ja: Natürlich auch mit einer Kostenteilung für den Umgang.
Klingt gut. Aber das Problem mit dem Sich-Einigen würde bei meiner KM nahezu unmöglich werden. Sie WILL einfach nicht. Was dann? SR-Entzug als letzte Lösung bei solchen Mütt....ähh Eltern?
Gruß
Ariba
Moin,
Auch wenn ich sich "meine" KM an noch niemals etwas gehalten hat: IHR Kind würde sie, sofern ich es auch mal sehen könnte...., von mir wohl immer abholen. Auch bei 1000km Entfernung, oder 'nem Ozean dazwischen. 😉
Das ist nämlich der Clou! Es müsste also in einem Umgangsbeschluss NUR NOCH die Herausgabe geregelt und ggf. mit Zwangsgeld zu belegen sein, die Kosten sind völlig egal. (Blenden wir mal für einen Moment aus, wie ein Hartz4 Empfänger ein Kind 1000km durch die Republik bewegt, ich gehe aber davon aus, dass das der Ausnahme- und nicht der Regelfall ist)
Und das müsste dann auch den Streitwert noch mindern.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist nämlich der Clou! Es müsste also in einem Umgangsbeschluss NUR NOCH die Herausgabe geregelt und ggf. mit Zwangsgeld zu belegen sein, die Kosten sind völlig egal.
Hallo,
die Kosten sind doch bereits jetzt egal i.S.v. die hat bis auf lächerlich wenige Auwsnahmefälle allein der 'Umgangsberechtigte' zu tragen. Mein Ansatz wäre da eine erhebliche Verbesserung. Übrigens wird man als Unterhaltsverpflichteter nicht gezwungen, 300km wegzuziehen um dort 'jeden Job' anzunehmen. Bleibt doch mal auf dem Teppich 🙂
/elwu
Huhu Elwu,
ohne dass wir das jetzt noch nen Tag diskutieren müssen, denke ich, dass Veränderungsvorschläge nicht nur zur Verbesserung der Situation eines Beteiligten führen, sondern ja vor allem auch "gute Wege" sein sollen. Gute Wege können aber nicht dort sein, wo die Belastung auf einer Seite allein liegen. Im Interesse der Kinder sind in meinen Augen die Lösungen die besten, die beiden Eltern ein wenig weh tun. Oder positiv ausgedrückt sind es die, in denen eine WinWin-Situation vorliegt. Die ist aber nicht möglich, wenn einseitig belastet wird oder Begriffe wie "Schuld" und "im Recht sein" dominieren.
Viele Konflikte könnten entschärft werden, wenn sich die beiden Beteiligten mal mit ein wenig Menschlichkeit neben sich selbst stellten und sich Fragen wie "Wie würde ich mich an der Stelle des Anderen fühlen?" oder "Was würde ich mir wünschen, wenn ich X wäre?" stellen würden.
Ich weiß, dass das hehre Ziele sind. Auch wenn dieses Optimum wohl nie erreicht wird, müssen ja nicht auch noch gegenläufige, also konfliktverschärfende Regelungen aufgestellt werden.
Dein Vorschlag fühlt sich für mich jedenfalls nicht deeskalierend an.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."