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Petition - Umgangskosten gleich verteilen

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 elwu
(@elwu)

Dein Vorschlag fühlt sich für mich jedenfalls nicht deeskalierend an.

Hallo,

der Vorschlag würde jedenfalls dazu führen, dass weniger oft (große) Entfernungen geschaffen werden. Und das ist nach meiner Überzeugung sehr wohl die beste Lösung im Interesse der Kinder.

/elwu

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Geschrieben : 09.05.2009 13:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Elwu: Ich glaube, das ist bei meinem Vorschlag nicht anders. 🙂

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 13:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Man muss ja nur mal einen der häufigen Standardfälle annehmen: Mutti zieht mit den Kindern weg, lebt mehr schlecht als recht von EU und KU - wer bitte sollte sie da zur alleinigen Übernahme der Umgangskosten verpflichten? Wo nix ist, kann man auch nix holen. Es sei denn, man erhöht zuvor die EU-Beträge massiv. Das ist dann "Linke tasche - rechte Tasche". Sehr sinnvoll....

Überdies geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Zeit: Wer durch einen "Halbteilungsgrundsatz" zum hälftigen Holen oder Bringen verpflichtet wäre, würde sich schon aus purem Eigeninteresse überlegen, ob er/sie wirklich jedes zweite Wochenende hunderte von Kilometern überbrücken möchte oder doch nicht lieber in der Nähe bleibt. Damit hat das Ganze einen präventiven Charakter, ohne dass "Schuldfragen" erörtert werden müssten.

Ausserdem würde die Bereitschaft, sich überhaupt wieder einer Erwerbstätigkeit zuzuwenden, sicher schlagartig sinken, wenn die Damen davon ausgehen könnten, dass das meiste Selbstverdiente für den Umgang draufgeht. Noch wahrscheinlicher: Sie könnten (und würden) Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um den Umgang zu boykottieren: Was nicht stattfindet, muss auch nicht bezahlt werden. Wer genau hätte dann was gewonnen?

Man sollte solche Grundsatzfragen wirklich nicht nur durch den Filter der eigenen Erfahrungen sehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 14:23
 elwu
(@elwu)

1) Man muss ja nur mal einen der häufigen Standardfälle annehmen: Mutti zieht mit den Kindern weg, lebt mehr schlecht als recht von EU und KU - wer bitte sollte sie da zur alleinigen Übernahme der Umgangskosten verpflichten? Wo nix ist, kann man auch nix holen. Es sei denn, man erhöht zuvor die EU-Beträge massiv. Das ist dann "Linke tasche - rechte Tasche". Sehr sinnvoll....

2) Man sollte solche Grundsatzfragen wirklich nicht nur durch den Filter der eigenen Erfahrungen sehen.

Hallo,

1) wen Mutti sich den Umgang nicht leisten kann, zieht sie halt nicht weg. Oder ohne Kinder. In anderen Ländern gibt es vergleichbare Regeln, die funktionieren ausgezeichnet.

2) diese Unterstellung ist einer Sachdiskussion wenig dienlich, wie jede ad personam gezielte Argumentation.

/elwu

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Geschrieben : 09.05.2009 16:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ elwu,

1) wen Mutti sich den Umgang nicht leisten kann, zieht sie halt nicht weg. Oder ohne Kinder. In anderen Ländern gibt es vergleichbare Regeln, die funktionieren ausgezeichnet.

der Verweis auf andere Länder ist wenig hilfreich, wie man im Familienrecht immer wieder erkennt. Wir haben in D ja noch nicht einmal das GSR als Standard etabliert. Wie wollte man Einschnitte in die Freizügigkeit mit dem GG vereinbaren? Umziehen dürfte nach Deiner Definition dann nur noch, wer selbst fett verdient oder reiche Eltern oder andere Sponsoren hat, um die Umgangskosten der Kinder zu finanzieren, während die unteren Einkommensgruppen auf Jahre hinaus auf den ehemals ehelichen Wohnort festgenagelt werden? Ganz schlechte Idee - und ein direkter Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

2) diese Unterstellung ist einer Sachdiskussion wenig dienlich, wie jede ad personam gezielte Argumentation.

das war eine Feststellung, keine Unterstellung. Hast Du Grund, Dich persönlich angesprochen zu fühlen?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 17:16
 elwu
(@elwu)

Just my 2 cents

Hallo,

dein Ton wird mit jedem Posting noch unerträglicher, ich beende daher die Diskussion meinerseits.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 19:30
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich persönlich halte davon wenig bis nichts. Denn den "klaren Fall" namens "Frau lernt neuen Lover kennen und zieht 500 km zu ihm" gibt es in der Praxis ja eher selten.

Bei meinem LG war das aber genau so, er kam eines Tages nach Hause und die Kinder 400 KM weit weg, sie beim "Lover".
Alle 4 Wochen fährt er dort hin(seine Mutter wohnt in der Nähe) und holt sie fürs Wochenende. Wenn mehrere Tage Zeit sind(Feiertage,Ferien) würde er sie gerne zu uns holen so 3-4 mal im Jahr und hat seine Ex darum gebeten ihm wenigstens da entgegenzukommen. Er kann sich den Umgang eigentlich gar nicht leisten(nach KU bleiben im noch 740€).
Unser RA sagt keine Chance Mutter zu verpflichten macht Hartz4 mit verleugnetem LG.
Egal ob Schuldfrage oder Gesetzänderung zur Verpflichtung sich zu beteiligen für uns würden sich so manche Probleme lösen.

LG
Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 19:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke mal auch das man das nicht so pauschal sagen kann dass es eine hälftige Kostenbeteiligung geben muss. Da spielen viele Dinge mit rein.

Mein Ex hat einen Umzug geplant und durchgezogen obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch mind. 2xWoche hier war (und das ein Jahr lang). Er hat nicht geschaut ob er in einem geringeren Radius als die von ihm geschaffenen 600 km einen Job findet - ob sein Job hier wirklich weg gewesen wäre, das wage ich zu bezweifeln, da seine Abteilung immer noch hier sitzt und er immer noch die gleiche Funktion ausübt. 

Einen Umgangsvorschlag von mir hat er nicht einmal ausprobiert. Seit 3 Jahren sehen die Kinder ihren Vater nur noch in den Ferien, da er seine Wochenenden zu Erholung benötigt. Selbst, wenn er mal hier in der Gegend ist schafft er es nicht sich so rechtzeitig sich anzumelden, dass die Kinder großartig Zeit mit ihm verbringen können.

Und da er auf seine eigene Entscheidung hin nur 4xJahr holt finde ich dass er sie dann auch holen und bringen kann. Denn bis auf diese 6 Wochen ihm Jahr, die sie bei ihm sind habe ich eine rund-um-die-Uhr-Betreuung abzuliefern, da keine Verwandten hier wohnen weder von seiner noch von meiner Seite aus. Der Umzug hierher erfolgte damals noch als Familie auf seinen Wunsch hin.

Ich arbeite Vollzeit und habe entsprechend noch alles andere zu handeln. Schaffen viele, ich weiss, aber bei den meisten Kindern werden die Hobbies auch nicht so intensiv und erfolgreich wahrgenommen. Meine Belastungsgrenze ist erreicht. Dies schreibe ich so hart, weil er dieses seit seinem Umzug so für sich in Anspruch nimmt, ohne Kinder, nur mit Vollzeitjob.

Ich bin gerne bereit die Kinder zum Flughafen zu bringen oder auch in den ICE zu setzen, bin aber nicht bereit mich an den Kosten zu beteiligen, da ich den von ihm gezahlten Unterhalt und noch einiges mehr jeden Monat für die Kinder aufwende.

Und von dem hälftigen Kindergeld, dass er vom KU abziehen kann, kann er die Fahrtkosten die viermal im Jahr anfallen wohl schon zahlen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 22:01
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hy folks
Werft doch mal nen Blick auf die Petition-ob´s hilft weiss man natürlich nicht.....

gruss

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 17:21
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