Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr DeepThought,
der Wunsch eines unterhaltspflichtigen Vaters, ein Gespräch mit seinen, am Parental Alienation Syndrom leidenden, Söhnen zu führen, endete in ein über zwei Jahre andauernden Justiz-Krimi. Weil die gegnerische "Fachanwältin für Familienrecht" Geld sehen wollte. Viel Geld für nichts. Für bereits
vorausbezahlte Leistungen.
Das ist nur ein Beispiel in der langen Liste der Scheidungs- und Scheidungsfolgensachen, die sich tagtäglich in deutschen Gerichten abspielen. Einige, wenige Subjekte schaffen es, im Schutze des Rechtsberatungsgesetzes, einen Keil mitten durch Millionen Familien und zwischen den Generationen zu treiben.
Dieser Zustand wäre niemals Wirklichkeit geworden, wenn Selbsthilfegruppen ohne dem Damoklesschwert des Rechtsberatungsgesetzes, die Scheidungsfamilien hätten beraten können. Das sogenannte "Cochemer Modell" hätte längst Einzug in deutschen Gerichtssälen finden können.
Nun hat der genannte Vater sich an den Deutschen Bundestag gewendet, um einen Teil des herrschenden Missstandes abzuschaffen: die Abschaffung des 1935 eingeführten Rechtsberatungsgesetzes. Durch die neu eingeführte Möglichkeit einer Online-Petition, kann man praktisch ein "persönliches" Anliegen, praktisch zum Referendum machen.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=254
Es würden Ihnen viele Scheidungsopfer und vor allem -kinder danken, wenn Sie mithelfen würden, die Ursache des Prinzips "divide et impera" im Familienrecht abzuschaffen, durch die Bekanntgabe des Links und Aufruf zum
Mitzeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Baleanu
Dipl.-Phys./Dipl.-Ing.
Erdinger Str. 30A
85356 Freising
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!