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Petition zur gleichberechtigten Krebsvorsorge für Männer abgelehnt

 
DeepThought
(@deepthought)
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P R E S S E M I T T E I L U N G

Deutscher Bundestag lehnt Petition zur gleichberechtigten Krebsvorsorge für Männer ab

Stuttgart, 2. April 2007: Anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April kritisiert der gemeinnützige Verein MANNdat e.V. die Ablehnung seiner Petition zur Männergesundheit. Ein Punkt war die gleichberechtigte gesetzlich Hautkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen.

Laut Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den Krebsfrüherkennungsrichtlinien steht Männern erst ab dem 45. Lebensjahr eine gesetzliche Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung zu, Frauen schon ab dem 30. Lebensjahr. Männer sind stärker von Hautkrebs betroffen als Frauen.

„Wie viel die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie für Männer wert ist, demonstriert dieser Beschluss deutlich“, kommentiert Dr. Bruno Köhler Vorstandmitglied des Vereins MANNdat e.V. die Entscheidung. MANNdat e.V. wendet sich nun an die Europäische Union.

Ein umfassender Verlauf der Petition ist unter http://www.manndat.de/index.php?id=292 ersichtlich.

Rückfragen per e-mail unter info@manndat.de  oder telefonisch unter 06233-2390043

MANNdat e.V. ist ein bundesweit tätiger Verein, dessen Ziel es ist,  Benachteiligungen von Jungen und Männern bekannt zu machen und zu beseitigen. MANNdat e.V. bietet auf seiner Internetpräsenz umfassendes Informationsmaterial und detailliertes Hintergrundwissen zu jungen- und männerpolitischen Themen wie Jungenarbeit, Jungenförderung, "Väter und Beruf" oder Männergesundheit. Die Informationen werden täglich über 3000 mal abgerufen, mit steigender Tendenz.

MANNdat e.V.
- Geschlechterpolitische Initiative -
Senefelderstr. 71B    70176 Stuttgart
Fon: +49 6233 239 00 43      Fax: +49 6233 239 0042

http://www.manndat.de

Registernummer: VR-7106 Amtsgericht Stuttgart

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 00:15
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Unglaublich!
Obwohl mir bekannt ist, dass die Mühlen im Deutschen Gesundheitswesen sehr langsam mahlen ist das Ergebnis dieser Petition doch sehr verwunderlich. 
Nach Sichtung der Petition ist festzuhalten, dass diese wissenschaftlich fundiert begründet wurde und dass die Argumente (zumindest aus wissenschaftlicher und vefassungskonformer Sicht) nicht zu widerlegen sind. Ein Verweis auf eine schon lange geplante Änderung der Altersgrenzen von Seiten des Petitionsausschusses wird daher der Sache nicht gerecht!

LG
Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 11:09