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Petition zur Gleichstellung

 
(@lotzejong)
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Petition: Gleichstellungsrecht - Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts vom 10.01.2011

PetitionsdetailsHauptpetent: XXXXXXX XXXXXX
Ende Mitzeichnungsfrist: 08.03.2011

Anzahl Mitzeichnungen: 316
Forenbeiträge: 54 Beiträge
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Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass das Bundesgleichstellungsgesetz(BGleiG) hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts geändert wird.
Begründung

Die Kernaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst ist aus meiner Sicht richtig! Speziell der Öffentliche Dienst muss in Anglegenheiten der Gleichstellung zwischen Mann und Frau als Vorbild für die freie Wirtschaft dienen.

Dennoch ist aus meiner Sicht das Bundesgleichstellungsgesetz nicht mehr zeitgemäß. Das aktuelle Gesetz diskriminiert männliche Beschäftigte einer Behörde, da diese sich nicht zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten (Gleib) aufstellen, geschweige denn, wählen dürfen.

Die Gleichstellungsbeauftragen haben dafür zu sorgen, dass niemand (egal ob Frau oder Mann) aufgrund seines/ihres Geschlechtes, seiner/ihrer Behinderung, sexuellen Orientierung oder Alters benachteiligt wird.

Genau dies tut jedoch das BGleiG, indem dieses die männlichen Bewerber und Beschäftigten ausgrenzt. Aus meiner Sicht verstößt dieses Gesetz:

->1.) gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das sagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nach dem BGleiG sind jeoch Männer gegenüber Frauen nicht gleich, nicht gleichberechtigt und werden aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt!
-> und 2.) gegen das AGG.

Ich möchte mit meiner Petiton nicht die wichtige Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten nach dem BGleiG kritisieren und auch nicht in Frage stellen. Jedoch muss der Staat hier die Benachteiligung des Mannes, wie im Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG beschrieben, beseitigen.

Aus diesem Grund fordere ich die Änderung des aktiven und passiven Wahlrechtes nach dem BGleiG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 10:20
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hi Lotzejong,

als Info:

Dennoch ist aus meiner Sicht das Bundesgleichstellungsgesetz nicht mehr zeitgemäß. Das aktuelle Gesetz diskriminiert männliche Beschäftigte einer Behörde, da diese sich nicht zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten (Gleib) aufstellen, geschweige denn, wählen dürfen.

Ein ganz gravierender Grund ist der, dass der § wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (hab den genauen jetzt nicht im Kopf) "aufgelöst" wurde und in das AGG übergegangen ist. Vor dem Hintergrund ist das auch verständlich meiner Meinung nach. Ansonsten stimmt es schon mit der Diskriminierung der Männer, wobei das aber auch auf die GleiB selbst ankommt, inwiefern sie allgemein aktiv ist.

Die Gleichstellungsbeauftragen haben dafür zu sorgen, dass niemand (egal ob Frau oder Mann) aufgrund seines/ihres Geschlechtes, seiner/ihrer Behinderung, sexuellen Orientierung oder Alters benachteiligt wird.

Das steht nicht im BGleiG, sondern im AGG!

Und last but not least, gibt es etwas, was viele immer wieder vergessen. Das BGleiG ist ausschließlich für die "Arbeitswelt" im öffentlichen Dienst des Bundes zuständig. Die Länder haben eigene Länder-Gleichstellungsgesetze. Es kann nicht auf andere Dinge, wie z.B. Familienrecht übertragen werden. Von daher ist das BGleiG auch denkbar ungeeignet für eine Petition. Es ginge evtl., meiner Meinung nach, nur anhand des AGG.

LG
Phili

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 10:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und was genau hat das jetzt mit dem Forumsthema zu tun?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 10:50