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[Oben angepinnt] Petitionen zum Unterhalt

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.

Zumindest sollte die Ermittlung der Schuld auf einige wenige Einzelfälle beschränkt bleiben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2013 23:27
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke auch - im Verfahren zu versuchen die "Schuld" zu klären ist nicht zielführend - und führt man sich mal vor Augen wie die meißen Familiengerichte so ticken würde sich auch kaum was zum aktuellen Status Quo ändern, denn wie könnte so ein "armes Hascherl" denn Schuld an einer Scheidung sein.
Im Ergebniss würde wohl in fast allen Fällen ein Ergebniss "Schuld nicht klärbar" oder "Schuld beim Mann" liegen.

Viel entscheidender wäre es wenn man endlich nicht nur dem Mann vorhält "Du hast doch beim Alleinverdienerprinzip mitgemacht, also was jammerst du jetzt", sondern genau dieses auf der Frau vorhält wenn Sie wegen Ihrer "ehebedingten Nachteile" rumreitet.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 12:26
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Ich denke, 'Schuld' ist hier der falsche Begriff.
'Verursachung' und ihr Prinzip ist weniger streng, beinhaltet aber dennoch die Verantwortung für das eigene Handeln. 

Es gibt viele Gründe, sich zu trennen. Nur strafrechtlich relevante Sachverhalten können mE ein Ausscheren aus der Familie mit Entlastung von den Folgen rechtfertigen. 

Unterhalb dieser Schwelle haben sich vor allem Eltern zusammenzureißen- und zu raufen, bis einvernehmliche Regelungen gefunden sind.  DAS wäre mE eheliche bzw elterliche Solidarität. 

Gesetzte und Rechtsprechung machen es vor allem Eltern zu einfach, sich zu trennen, und das auch noch mit höchst zweifelhaften Ergebnissen - getrieben vom Primat der Ehe und des Mutterkreuzes. 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 13:09
(@Brainstormer)

Moin Wildlachs,

Unterhalb dieser Schwelle haben sich vor allem Eltern zusammenzureißen- und zu raufen, bis einvernehmliche Regelungen gefunden sind.  DAS wäre mE eheliche bzw elterliche Solidarität.  

Richtig, nur kann man dazu niemanden zwingen. Im Gegenteil - und da schließt sich der Kreis zum Aufstockungsunterhalt - ist es für den (finanziell) Schwächeren sogar vorteilhaft, sich der Suche nach einvernehmlichen Lösungen zu verschließen und auf die gesetzlicheren Regelungen zu pochen, indem diese gerichtlich geltend gemacht werden.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 14:22
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt viele Gründe, sich zu trennen. Nur strafrechtlich relevante Sachverhalten können mE ein Ausscheren aus der Familie mit Entlastung von den Folgen rechtfertigen. 

Also brauche wir keine neue Regelung, denn DIESE gibt es ja Schon --> Unterhaltsverwirkung.

Der Grundgedanke war ja aber ein anderer: Heute ist es problemlos möglich das sich eine Frau als Hausfrau einrichtet, 1-x Kinder bekommt, und dann aus heiterem Himmel beschließt das der Alte sie nervt und sie fortan lieber als voll alimentierte Alleinerziehende leben will.
Alles mit voller Unterstützung unseres Rechts möglich ohne das sie jemand auch nur im Ansatz daran hindern würde.
Ein Mann der so zum "Opfer" geworden ist muss sich dann noch anhören "Du hast ja zugelassen das deine Frau nicht arbeitet" (als ob er das hätte entscheiden können).

Nachehelicher UH ist völlig unabhängig davon zu zahlen WARUM die Frau denn nicht mehr gearbeitet hat.
Und das ist der Fehler. Die Regelung müßte NU von einem Nachweis abhängig machen warum die Nichterwerbstätigkeit den ehebedingt erforderlich war.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 15:39
(@Brainstormer)

Moin habakuk

Und das ist der Fehler. Die Regelung müßte NU von einem Nachweis abhängig machen warum die Nichterwerbstätigkeit den ehebedingt erforderlich war.

Es geht in dieser Petition aber um den Aufstockungsunterhalt, also um das Auffüllen eigener Einkünfte (soweit vorhanden) auf den vollen Unterhalt nach ehelichen Lebensverhältnissen (ohne das dafür überhaupt irgendeine Notwendigkeit besteht) und nicht um den Nachweis der Notwendigkeit ehebedingter Nichterwerbstätigkeit.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 17:29
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist schon klar, aber die Themen gehen ja meiner Meinung nach ineinander über, denn das eine - ehebedingte Nachteile - ist ja die Rechtfertigung für den aufstockenden Unterhalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 18:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Nachehelicher UH ist völlig unabhängig davon zu zahlen WARUM die Frau denn nicht mehr gearbeitet hat.
Und das ist der Fehler. Die Regelung müßte NU von einem Nachweis abhängig machen warum die Nichterwerbstätigkeit den ehebedingt erforderlich war.

diese Regelung gibt es längst; sie heisst "Ehevertrag" und steht jedem Heiratenden offen. Und nein: Ein "das hätte man mir aber sagen müssen!" ist für erwachsene Menschen kein griffiges Argument. Wer ein Auto nur per Handschlag kauft und auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichtet, hat später auch wenig Möglichkeiten, den Kilometerstand in Zweifel zu ziehen. Und wer keinen schriftlichen Mietvertrag macht, braucht später nicht nicht über Nebenkosten oder zu wenige Quadratmeter diskutieren wollen. "Kein Ehevertrag" ist gleichbedeutend mit "alles in einen Topf" und "es gelten die gesetzlichen Regelungen des Solidaritätsprinzips und der Zugewinngemeinschaft."

Der Gesetzgeber geht - zu Recht - davon aus, dass die Bürger seines Landes ihre Lebensverhältnisse so einrichten, wie sie diese haben wollen. Er überlässt ihnen auch die Entscheidung, dass ein Ehepartner - vorübergehend oder dauerhaft - Geld heranschaffen geht und der andere den Haushalt macht und die Kinder betreut. Gesetzgeberisch sind auch beide Aufgaben gleich wertvoll. Der Sinn einer Ehe - auch Solidargemeinschaft genannt - ist jedenfalls gerade NICHT, dass sich von aussen ständig jemand einmischt und fragt "Wollt Ihr das denn auch wirklich so?"

Wer Vorkehrungen gegen das Scheitern einer Ehe und dessen wirtschaftliche Folgen treffen möchte, kann das jederzeit mit dem eingangs erwähnten Ehevertrag tun; bereits vor der Eheschliessung und vor der Zeugung gemeinsamer Kinder. Und selbst neben die hier immer wieder so gerne kolportierte "faule Frau", die während der Ehe eigenmächtig und entgegen getroffener Vereinbarungen beschlossen haben soll, nicht mehr arbeiten zu gehen, könnte man(n) sich setzen und sagen:
a.) dann packe ich meine Klamotten und verdünnisiere mich.
b.) au fein, ich mach das jetzt genauso wie Du und geh auch nicht mehr arbeiten.

Grüssles
Martin
(der sich immer wieder darüber wundert, dass und bei wievielen Ehefrauen - und anscheinend nur bei diesen - nach der Hochzeit die grosse Faulheit ausbricht. Und dass ihren Ehemännern das erst Jahre später bei der Trennung auffällt...) 😉

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 20:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

b.) au fein, ich mach das jetzt genauso wie Du und geh auch nicht mehr arbeiten.

Und was passiert dann?Strafanzeigen, Knast?, jedes Gericht verurteilt Väter dazu, soviel zu schuften, bis der Unterhalt reicht.
Die einzigste Option ist dann nur noch:

a.) dann packe ich meine Klamotten und verdünnisiere mich.

(der sich immer wieder darüber wundert, dass und bei wievielen Ehefrauen - und anscheinend nur bei diesen - nach der Hochzeit die grosse Faulheit ausbricht. Und dass ihren Ehemännern das erst Jahre später bei der Trennung auffällt...) 😉

Na ja, diesen Weg bekommen diese Ladies vorgeschrieben, denn sie werden gut aufgeklärt. :exclam:

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 21:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

Und was passiert dann?Strafanzeigen, Knast?, jedes Gericht verurteilt Väter dazu, soviel zu schuften, bis der Unterhalt reicht.

wer redet denn von Unterhalt, Strafanzeigen und Knast? Es ist innerhalb einer Ehe nicht verboten, sich auf Hartz4-Niveau abzuschiessen oder zumindest mit dieser Möglichkeit zu winken. Dann geht eben nicht nur einer nicht mehr arbeiten, sondern alle beide. Ist nicht spassig - aber vielleicht lehrreich. Und wie gesagt: Lange, bevor man es in die Tat umsetzt, könnte man auch damit winken.

Na ja, diesen Weg bekommen diese Ladies vorgeschrieben, denn sie werden gut aufgeklärt. :exclam:

ich habe im real life noch keine dieser Ladies getroffen; von denen lese ich immer nur in Internet-Foren (was nicht heissen soll, dass es nicht hier und dort doch ein Exemplar davon gibt). Vor allem lese ich dort von ihren Männern, die das alles jahrelang nicht aufgefallen sein will - bis zu dem Tag, an dem einer von beiden das Wort "Trennung" sagt: Dann wollen sie schlagartig festgestellt haben, dass sich da jahrelang jemand neben ihnen den Hintern breitgesessen und ihr teuer verdientes Geld ins Nagelstudio getragen hat.

Meine schwäbischen Nachbarn haben für Aha-Erlebnisse dieser Art eine nette Beschreibung: "Siebe Johr lang hend se mit mir Seggeles triebe - aber I han's glei g'merkt."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 22:14




(@Brainstormer)

Moin,

die Diskussion driftet ab und wird schon wieder in die Richtung gelenkt: "Alles ist gut so wie es ist. Anpassungen sind nicht notwendig. Selbst schuld, wer keinen Ehevertrag gemacht hat."

Fakt ist aber nunmal, dass die überwiegende Anzahl der Ehen ohne Ehevertrag geschlossen werden (woran sich auch zukünftig vorhersehbar nichts ändern wird) und die Betonung der nachehelichen Eigenverantwortung durch den Gesetzgeber (Reform 2008) von den Gerichten so gut wie nicht umgesetzt wird. Von daher halte ich eine Überarbeitung der Gesetzestexte, die Richtern jeglichen Ermessenspielraum nach persönlichem Gutdünken erlauben, für überfällig. Die Streichung (oder Anpassung) des Aufstockungsunterhalts wäre schonmal ein guter Anfang.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 22:39
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Streichung (oder Anpassung) des Aufstockungsunterhalts wäre schonmal ein guter Anfang.

Dem kann ich nur zustimmen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2013 23:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

völlig off-topic zwar, aber dennoch eine Bemerkung hierzu:

die Diskussion driftet ab und wird schon wieder in die Richtung gelenkt: "Alles ist gut so wie es ist. Anpassungen sind nicht notwendig. Selbst schuld, wer keinen Ehevertrag gemacht hat."

In gewisser Weise wäre das ja sogar ein durchaus bedenkenswerter Ansatz, wenn man ihn denn konsequent zu Ende dächte. Denn wenn die zukünftigen Eheleute ohnehin alles in einem individuell verhandelten Ehevertrag regeln können, sollen, und eigentlich sogar müssen - dann könnte und müsste man, in letzter Konsequenz, einfach nur sämtliche ehebezogenen Paragraphen ersatzlos aus dem BGB und den nachgelagerten Gesetzen streichen!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 00:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Denn wenn die zukünftigen Eheleute ohnehin alles in einem individuell verhandelten Ehevertrag regeln können, sollen, und eigentlich sogar müssen - dann könnte und müsste man, in letzter Konsequenz, einfach nur sämtliche ehebezogenen Paragraphen ersatzlos aus dem BGB und den nachgelagerten Gesetzen streichen!

solche windigen Rechtskonstrukte liessen sich - konsequent zu Ende gedacht - nicht auf das Familienrecht beschränken (warum auch - das ist ja kein isolierter Rechtsbereich?). Nach kurzer Zeit würden "interessierte Kreise" sie daher auch mit Begeisterung auf das Arbeits-, Miet- und Verbraucherschutzrecht ausdehnen: Wer dort keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder eine Kündigungsfrist für seine Wohnung ausgehandelt hat, kann sich im Fall des Falles nicht mehr auf gesetzliche Regelungen verlassen, sondern hatte dann eben einfach Pech und sitzt ohne Kohle auf der Strasse. Nennt sich "Gesetz des Stärkeren" oder "survival of the fittest". Will das wieder jemand haben?

Grüssles
Martin

PS: Stand heute hat die Petition 45554 genau 73 Mitzeichner. Das ist - auch wenn die Zeichnungsfrist noch 2 Wochen läuft - noch ein ganzes "Stückchen" vom erforderlichen Quorum von 50.000 Mitzeichnern entfernt und signalisiert das genaue Gegenteil von Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Der darf im Umkehrschluss vielmehr davon ausgehen, dass die absolut überwiegende Mehrheit der Bundesbürger mit den bestehenden Regelungen vollkommen zufrieden ist und kann die Petition beruhigt in die Tonne treten.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 03:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

ich hebe mal das hervor, woraus es m.E. ankommt:

Nach kurzer Zeit würden "interessierte Kreise" sie daher auch mit Begeisterung auf das Arbeits-, Miet- und Verbraucherschutzrecht ausdehnen: Wer dort keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder eine Kündigungsfrist für seine Wohnung ausgehandelt hat, kann sich im Fall des Falles nicht mehr auf gesetzliche Regelungen verlassen, sondern hatte dann eben einfach Pech und sitzt ohne Kohle auf der Strasse. Nennt sich "Gesetz des Stärkeren" oder "survival of the fittest". Will das wieder jemand haben?

Ja, offensichtlich gibt es hier jemanden, der genau das haben möchte bzw. ganz zufrieden damit zu sein scheint. Eigenartigerweise beschränkt sich dessen Loblied für "kann sich im Fall des Falles nicht mehr auf gesetzliche Regelungen verlassen" allerdings ausschließlich auf das Familienrecht und dort konkret darauf, dass Männer in puncto Unterhalt die Dummen sind.

Oder wie sonst ist es zu verstehen, dass Martin dort, wo ein Mann über den Löffel barbiert wird, gerne süffisant darauf hinweist, der betreffende Trottel hätte ja vorher einen juristisch hieb- und stichfesten Ehevertrag aushandeln können, statt sich darauf zu verlassen, dass die gesetzliche Standardregelung wenigstens ein Mindestmaß an Fairness vorsieht?

Ich jedenfalls sehe es so: Eine gesetzliche Regelung ist entweder brauchbar, oder sie ist es nicht.

Wenn sie brauchbar ist, dann deckt sie vielleicht nicht jeden irgend denkbaren Sonderfall ab und Perfektion verlangt auch niemand; aber für den gewöhnlichen Standardfall muss sie wenigstens im Großen und Ganzen passen, sonst taugt sie nichts. Im Familienrecht könnte man z.B. verlangen, dass die gesetzliche Regelung einigermaßen passt für gewöhnliche Arbeiter, Angestellte, Beamte und kleine Selbständige, während sie nicht unbedingt zu passen braucht für den Inhaber eines mittelständischen Unternehmens mit mehreren hundert Angestellten; solche Firmeninhaber könnte man mit einiger Berechtigung darauf verweisen, dass sie sich für ihren eigenen Sonderfall unbedingt nach einer Ergänzung der 08/15-Standardregelung umsehen müssten. Wenn man die gleiche Forderung, man müsse das Gesetz prüfen und auf die eigene Situation zurechtbiegen, auch an jeden Handwerker oder Büroangestellten stellen muss, falls er heiraten und/oder ein Kind in die Welt setzen will, aber sich nachher nicht mit einem "hatte dann eben einfach Pech" wiederfinden möchte - dann ist m.E. an dieser gesetzlichen Standardregelung so einiges faul.

Wenn aber eine gesetzliche Regelung nicht brauchbar ist, dann möge man sie durch etwas besseres ersetzen oder, wenn dies nicht möglich erscheint, lieber gleich ganz abschaffen (denn damit wäre wenigstens auf unmissverständliche Art und Weise klargestellt, dass ein jeder sich selber kümmern muss).

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 10:43
(@Brainstormer)

Moin Martin,

PS: Stand heute hat die Petition 45554 genau 73 Mitzeichner. Das ist - auch wenn die Zeichnungsfrist noch 2 Wochen läuft - noch ein ganzes "Stückchen" vom erforderlichen Quorum von 50.000 Mitzeichnern entfernt und signalisiert das genaue Gegenteil von Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Der darf im Umkehrschluss vielmehr davon ausgehen, dass die absolut überwiegende Mehrheit der Bundesbürger mit den bestehenden Regelungen vollkommen zufrieden ist und kann die Petition beruhigt in die Tonne treten.

Diese Zahlen deuten lediglich darauf hin, dass kein großes öffentliches Interesse an dieser Thematik vorliegt. Eine Schlussfolgerung (Umkehrschluss), in der Form, dass "die absolut überwiegende Mehrheit der Bundesbürger mit den bestehenden Regelungen vollkommen zufrieden ist", ergibt sich daraus jedenfalls nicht.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 11:15
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dann auch mal mein Senf:

dann ist m.E. an dieser gesetzlichen Standardregelung so einiges faul.

Die derzeit gültige gesetzliche Standardregelung lautet "alles Billigkeitsermessen und alles einzelfallbezogen".

Ich bilde mir ein, ein Standardfall zu sein, der am Ende mit einer richterlichen Einigungsmaßnahme im Rahmen der üblichen Rechtsprechung da stand.
Wo der Sinn liegt, einem Anwalt dafür 6.000 EUR in den Rachen zu werfen (weil alles aus Sicht der Ex eben ungerecht war), verschliesst sich mir ... dass mich ein Ehevertrag davor geschützt hätte, wage ich zu bezweifeln.

Vielleicht liegt es daran, dass ich typisch Deutsch bin, aber die Rückkehr zum Standard-Altersphasen-Modell sowie eine Festschreibung "Nachehelicher Unterhalt zeitlich begrenzt auf 1/3 der Ehedauer" wäre mir deutlich lieber.

Dann weiß man, worauf man sich bei einer Ehe einlässt ...
... und nein, es geht nicht um § 1353 BGB, in dem festgelegt wird, dass die Ehe auf Lebenszeit angelegt ist (würde man es damit ernst meinen, müsste man ein Scheidungsverbot einführen).
Es geht lediglich um die Scheidungsfolgen, wenn die Ehe halt doch wider Erwarten scheitert.

Ich bleibe bei meiner Meinung:
Das Risiko einer Ehe ist lediglich ohne gemeinsame Kinder kalkulierbar.
Kinder sollte man lieber ohne Ehe das Licht der Welt erblicken lassen.

Dass ich darüber hinaus die unterschiedliche Vorgehensweise zur Bedarfsermittlung im Sozial- und Familienrecht ebenso für ziemlich hirnrissig (und inkonsistent) halte, ist lediglich ein Nebenaspekt, den ich hier lediglich erwähnen möchte.

Im Miet- und Arbeitsrecht fände ich jedenfalls eine Regelung interessant, die da lautete: Gegenseitige Kündigungsfristen unterliegen dem tatrichterlichen Ermessen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 11:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Herrje, ist das ein weinerliches Gememme! Sind wir Männer und verantwortungsvolle Väter - oder lieber Heulsusen, die man an der Hand nehmen muss, weil sie ihr Leben nicht auf die Reihe kriegen, wenn ihnen nicht dauernd eine Nanny sagt, was sie tun oder lassen sollen?

Ja, offensichtlich gibt es hier jemanden, der genau das haben möchte bzw. ganz zufrieden damit zu sein scheint.

Nein, der sagt nur, dass getroffene vertragliche Vereinbarungen nicht automatisch damit enden, dass jemand sagt "ich hab keinen Bock mehr". Aber auch das ist keine Spezialität des Familienrechts.

Eigenartigerweise beschränkt sich dessen Loblied für "kann sich im Fall des Falles nicht mehr auf gesetzliche Regelungen verlassen" allerdings ausschließlich auf das Familienrecht und dort konkret darauf, dass Männer in puncto Unterhalt die Dummen sind.

das ist eigentlich eine bösartige Unterstellung, denn ich habe genau das Gegenteil davon geschrieben. Man sollte allerdings zum Lesen die "Familienrecht ist böse"-Brille abnehmen; dann sieht man (Hervorhebungen durch mich):

solche windigen Rechtskonstrukte liessen sich - konsequent zu Ende gedacht - nicht auf das Familienrecht beschränken (warum auch - das ist ja kein isolierter Rechtsbereich?). Nach kurzer Zeit würden "interessierte Kreise" sie daher auch mit Begeisterung auf das Arbeits-, Miet- und Verbraucherschutzrecht ausdehnen: Wer dort keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder eine Kündigungsfrist für seine Wohnung ausgehandelt hat, kann sich im Fall des Falles nicht mehr auf gesetzliche Regelungen verlassen, sondern hatte dann eben einfach Pech und sitzt ohne Kohle auf der Strasse. Nennt sich "Gesetz des Stärkeren" oder "survival of the fittest". Will das wieder jemand haben?

Oder wie sonst ist es zu verstehen, dass Martin dort, wo ein Mann über den Löffel barbiert wird, gerne süffisant darauf hinweist, der betreffende Trottel hätte ja vorher einen juristisch hieb- und stichfesten Ehevertrag aushandeln können, statt sich darauf zu verlassen, dass die gesetzliche Standardregelung wenigstens ein Mindestmaß an Fairness vorsieht?

Niemand wird beim Heiraten über den Löffel balbiert. Die Rahmenbedingungen des Heiratens darf man bei Erwachsenen als bekannt voraussetzen; sie beinhalten nicht nur "da gibt's ne Kutsche, lecker Essen, Geschenke und eine bessere Steuerklasse", sondern eben auch den § 1353 BGB. Dass ein paar Leute glauben, diese Verpflichtungen könne man beenden wie man einen Fernseher bei Nichtgefallen zurückgeben kann oder nach einem missglückten Urlaub den Reisepreis zurückverlangt, ist kein Beweis für die Hinterhältigkeit des deutschen Staates, sondern bestenfalls für die Blauäugigkeit von ein paar wenigen seiner Bürger.

Eine Unterhaltspflicht entsteht bekanntlich auch aus der Geburt eines Kindes; sie erstreckt sich gerne auf einen Zeitraum zwischen 18 und 25 Jahren und bekommt über die Jahre durchaus die finanziellen Dimensionen eines schönen Autos oder sogar Einfamilienhäuschens. Und - tataaaa - der Staat steht doch tatsächlich nicht an den Betten seiner Bürger, nicht hinter Festzelten, öffentlichen Toiletten oder sonstwo, wo Männlein und Weiblein sich miteinander vergnügen, um die Männlein zu fragen "Wollt Ihr jetzt wirklich miteinander pimpern? Und ist Euch klar, dass das Unterhaltspflichten auslösen und Zehntausende von Euros kosten kann, wenn das Mädel schwanger wird?"

Diese Unterhaltspflicht ist nicht davon abhängig, ob man selbst ein Kind wollte; nicht davon, ob man Kontakt zu diesem Kind hat und auch nicht davon, ob es später mal "nett" zu seinem Vater ist. Seine blosse Existenz genügt, um eine jahrzehntelange, einseitige Unterhaltspflicht auszulösen, für die man im Gegenzug im Zweifelsfall nichts bekommt. Und keiner hat's einem vor dem Pimpern gesagt. Schon unverschämt und hinterhältig von unserem Staat, dass er uns arme Kerle da ins Messer laufen lässt anstatt uns von den Mädels runterzuschubsen, oder? 😉

Ich jedenfalls sehe es so: Eine gesetzliche Regelung ist entweder brauchbar, oder sie ist es nicht.

das sehe ich genauso. Aber was genau ist an

§ 1353 BGB - (1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

missverständlich? Wer das nicht möchte, braucht nicht zu heiraten. Oder kann den Teil der Verantwortung, den er trotzdem nicht übernehmen möchte, per Ehevertrag oder per gelebter Rollenverteilung ausschliessen. Das einzige, was nicht funktioniert, ist ein nachträgliches "ich wollte das alles nicht", "wenn ich das gewusst hätte..." oder "das hätte man mir aber sagen müssen". Aber das gilt überall im Leben; nicht nur beim Heiraten.

Wenn sie brauchbar ist, dann deckt sie vielleicht nicht jeden irgend denkbaren Sonderfall ab und Perfektion verlangt auch niemand; aber für den gewöhnlichen Standardfall muss sie wenigstens im Großen und Ganzen passen, sonst taugt sie nichts. Im Familienrecht könnte man z.B. verlangen, dass die gesetzliche Regelung einigermaßen passt für gewöhnliche Arbeiter, Angestellte, Beamte und kleine Selbständige,

genau das tut sie ja. Der Staat mischt sich nicht ein, wenn ein Ehepaar beschliesst, dass vorübergehend oder dauerhaft nur einer von beiden einer Erwerbsarbeit nachgeht. Er mischt sich auch nicht ein, wenn seine Bürger sich beim Hausbau, beim Autokauf oder beim Konsum auf Pump finanziell verheben. Und ja: Das alles kann zu einer Katastrophe führen - bei einer Scheidung, aber auch bei Arbeitslosigkeit, bei Unfällen oder Krankheit. In jedem Fall ist es nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, für die finanziellen Folgen solcher Konstrukte einzustehen.

Wenn aber eine gesetzliche Regelung nicht brauchbar ist, dann möge man sie durch etwas besseres ersetzen oder, wenn dies nicht möglich erscheint, lieber gleich ganz abschaffen (denn damit wäre wenigstens auf unmissverständliche Art und Weise klargestellt, dass ein jeder sich selber kümmern muss).

der weit überwiegenden Mehrheit der Deutschen scheint sie durchaus brauchbar zu sein und muss nicht durch etwas Besseres ersetzt werden. Wer in Mengenlehre in der Schule ein bisschen aufgepasst hat, kann das Verhältnis von 82 Millionen Staatsbürgern zu mittlerweile 74 Mitzeichnern einer Petition gegen den Aufstockungsunterhalt auf einen Quotienten von "einer Million zu eins" herunterbrechen. Das ist das Gegenteil des Beweises, dass hier etwas nicht "brauchbar" wäre und der Gesetzgeber deshalb korrigierend eingreifen müsste. Das Mitzeichnen einer Petition ist ein Aufwand von wenigen Mausklicks; man muss dafür nicht einmal aus dem Haus gehen, es ist nicht anstrengend, es kostet kein Geld und nur ganz wenig Zeit, man wird deshalb nicht schief angesehen.

Ein wirklicher Demokrat kann daraus also durchaus den Schluss ziehen (und akzeptieren), dass das Thema ausser ihm selbst kaum jemanden interessiert und dass eine Petition mit dem Inhalt "Freibier für Hamster" vermutlich mehr Resonanz hätte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 15:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wer in Mengenlehre in der Schule ein bisschen aufgepasst hat, kann das Verhältnis von 82 Millionen Staatsbürgern zu mittlerweile 74 Mitzeichnern einer Petition gegen den Aufstockungsunterhalt auf einen Quotienten von "einer Million zu eins" herunterbrechen.

... und was beweist das ?

Wer aus dieser mathematischen Rechenaufgabe im Umkehrschluss zum Ergebnis kommt, dass "die weit überwiegende Mehrheit der Deutschen" mit dem Familienrecht zufrieden sei, der sollte schnellstmöglich ein Meinungsforschungsinstitut übernehmen.

Auf den restlichen Beitrag hatte ich bereits vorab geantwortet:

... und nein, es geht nicht um § 1353 BGB, in dem festgelegt wird, dass die Ehe auf Lebenszeit angelegt ist (würde man es damit ernst meinen, müsste man ein Scheidungsverbot einführen).
Es geht lediglich um die Scheidungsfolgen, wenn die Ehe halt doch wider Erwarten scheitert.

Die Scheidungsfolgen sind nicht im Paragraphen § 1353 geregelt, sondern in den §§ 1564 ff. BGB.
Um die geht es hier ... und nein: Kindesunterhalt ist auch nicht das Thema.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 16:48
(@Brainstormer)

Moin Martin,

Ein wirklicher Demokrat kann daraus also durchaus den Schluss ziehen (und akzeptieren), dass das Thema ausser ihm selbst kaum jemanden interessiert und dass eine Petition mit dem Inhalt "Freibier für Hamster" vermutlich mehr Resonanz hätte.

Das kann er (siehe Antwort #33), nur heißt Korrelation eben nicht Kausalität. Das ist ein sehr beliebter Fehler, der immer wieder gemacht wird.
Ein gutes Beispiel für diese Fehlannahme, ist der (ironisch gemeinte) empirische Beweis der Pastafari, die als einzige Ursache für die globale Erwärmung die sinkende Zahl von Piraten seit Beginn des 19. Jahrhunderts ausgemacht haben.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 16:50




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