Moin,
so eine Nachricht am frühen Morgen kann einem geradewegs den ganzen Samstag versauen: http://beck-aktuell.beck.de/news/jumiko-2012-diskutiert-initiative-sachsens-zum-opferschutz
Eigentlich sollte es sich doch sogar bis zu unseren politischen Dummbeuteln rumgesprochen haben, dass das gut gemeinte Gewaltschutzgesetz alles andere als gut gemacht ist, und dass es der haltlosen Falschbeschuldigung Tür und Tor öffnet: "Beweis durch Behauptung" reicht schließlich völlig aus, wenn eine Frau ihren Mann für 'ne Weile loswerden will.
Wird nun etwa nachgebessert? Nö, es wird nochmal eine Schippe draufgelegt, damit sämtliche Falschbeschuldigerinnen einen noch größeren Flurschaden anrichten können als bisher:
(...) die Heraufsetzung des Strafrahmens für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz und die Einführung eines neuen Straftatbestandes für die Verstöße gegen familiengerichtliche Anordnungen zum Schutz von Kindern.
Irgendwelche Vorschläge, wie der real existierende Missbrauch mit diesem Männerhassgesetz eingedämmt werden kann, sucht man allerdings vergeblich ...
Inzwischen habe sich auch der Freistaat Bayern des Themas angenommen, freute sich Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) zu berichten.
Dann wünsche ich dem Herrn Justizminister, seinen bayerischen Komplizen, und überhaupt allen weiteren Fürsprechern einer nochmaligen Verschärfung dieses Machwerks, dass sie möglichst bald eine fette Falschbeschuldigung nach ihrem eigenen feinen Gesetz an der Backe haben, damit diese nichtsnutzigen Hohlbirnen mal am eigenen Leibe erfahren, was für eine stinkende Hühnerkacke sie da in den Rang eines Gesetzes erhoben haben.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich habe gestern einen Bericht im TV gesehen, da wurde daruber gesprochen etwas mehr tun zu wollen. In dem Bericht ging es um einen 13 Jährigen der vom Nachbarn misbraucht wurde und dafür Bewährung bekommen hat. Der Nachbar darf sich zwar seinem Opfer nicht nähren wohnt aber ca. 100 Meter weiter. Der Junge muß jeden Tag dort vorbei wenn der in dei Schule geht. Dieses Thema wird immer zwei Seiten haben....
Hi,
Der Vorstoss der bayerischen Komplizen bezieht sich nur auf bereits verurteilte Straftäter und das mag durchaus ok sein.
Und auch den Rest der Verschärfungen würde ich eher als harmlos bezeichnen, weil es nur um Sanktionen bei Missachtung geht.
Gruss von der Insel