I. Ein Feuerwerk an Gefühlen
Wir sind zutiefst gerührt von der besonders heftig an den Tag gelegten Empathie der Frau Zypries /1/ („... wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt“, welch Wunder dass Familiensachen niemals im Katalog des Schlichtungsgesetzes aufgenommen wurden!).
Sie hat ja besonders bei der Entwicklung des Verfahrens zur Vaterschaftsbestimmung sehr viel Fingerspitzengefühl bewiesen, indem sie nicht nur ein Verfahren sondern gleich mehrere Torturjahre für die betroffenen Familien vorsieht.
II. Klare Gesetze, was sonst?
Frau Zypries neigt gerne dazu, Gesetze so formulieren zu lassen, dass sie von den Bürgern kaum verstanden werden (/2/). Die Koalition hält es nicht für angebracht, Frau Zypries daran zu erinnern, dass es eine Koalitionsvereinbarung zur Verständlichkeit der Gesetze gibt (/3/).
Die Gesetze sind so kompliziert, dass das neue Unterhaltsrecht, das angeblich den Betreuungsunterhalt auf drei Jahre begrenzen soll, von Richtern nicht verstanden wird. Anders ist der Aufruf des Herren Richter Gebhardt im NJW-Spezial, 2008, Seite 228, zum richterlichen Boykott dieses Gesetzes nicht zu verstehen.
Damit ist die Einschätzung des ISUV-Verbandes nachvollziehbar (/4/), dass sich Richter am Art. 20 GG nicht mehr halten wollen.
III. Kostenloser Übersetzungsdienst der MP
Da die Verständlichkeit der Gesetze ein Bürgerrecht ist, übernehmen wir gerne die Übersetzung des FGG ins Deutsche.
IIIa. Einvernehmliche Lösung? Für Katzen ja, aber nicht für Kinder!
Wir können z. B. nicht verstehen, woher die SPD ihre Überzeugung nimmt (/5/), dass durch das neue FGG „einvernehmliche Lösungen“ sogar „gefördert“ werden sollen. Laut §135, FGG kann das Gericht anordnen, dass die Ehegatten an einem kostenfreien Informationsgespräch „bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen.“
Im Klartext: wenn bereits Klage erhoben wurde, gibt es keine einvernehmliche Lösung mehr. Dieser logische Schluss scheint irgendwo im gesetzgeberischen Entscheidungsprozess verloren gegangen zu sein.
In Norwegen z. B. wird die Bestätigung über eine Mediation VOR Klageerhebung verlangt. Ähnliches wird bei uns im Schlichtungsgesetz gefordert, d. h. bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn bei denen die „Gefühle“ hochgehen, wegen der im Garten des Nachbarn pinkelnden Katze: da verlangt man ein Schlichtungsgespräch VOR Klageerhebung. Im Familienrecht hingegen, im neuen FGG, wird eine Mediation NACH Klageerhebung gefordert. Dafür brauchen wir mindestens einen Richter, zwei Anwälte, die Frau vom Jugendamt und einen Gutachter von z. B. der GwG (/6/), der nach erfolgtem kostenlosen Mediationsgespräch befinden wird, dass die Sache sooooo kompliziert sei, dass unbedingt ein kinderpsychologisches Gutachten nachgeschoben werden muss.
Mit anderen Worten: wenn sich zwei Menschen wegen einer Katze streiten, wird eine Mediation VOR Klage, wenn sie sich um ihre Kinder streiten NACH Klage gefordert.
Wir nehmen an, dass solche Regelungen auf die besondere Rücksicht der Gesellschaft auf das nervliche Kostüm der inkriminierten Katze beruhen. Vermutlich gehen hierbei die Gefühle wesentlich höher als wenn es um die eigenen Kinder geht.
Immerhin, es beweist dass wir seelisch sehr widerstandsfähige Kinder haben, wenn es nicht für notwendig erachtet wurde, die Mediation ZWINGEND VOR Klage zu fordern.
IIIb. Juristischer Exkurs: Unterschied zwischen KANN und MUSS
Weiterer Hinweis: Für diejenigen die sich in Gesetzestexte nicht so genau auskennen:
– §135, FGG enthält eine „kann“- Vorschrift. D. h., der Richter hält sich daran, nur wenn er Lust hat. Er MUSS die Mediation NICHT vorschreiben.
IIIc. Unnötige Paragrafen, da nicht durchsetzbar
Da die Anordnung zur Mediation nach §§ 135 und 156, FGG, (neu) durch Zwangsmitteln nicht durchsetzbar ist, bleibt alles beim Alten: die Prozesse werden sich erneut über Jahre hinwegziehen, die Familien werden weiterhin durch Justiz, Anwaltschaft und Zulieferbetriebe entzweit.
[url= http://IV. Scheidung light]IV. Scheidung light[/url]
Die CDU/CSU brüstet sich mit der Verhinderung der „Scheidung light“ (/7/). Sie vergisst dabei, dass die Scheidung weiterhin von einem Richter ausgesprochen hätte werden müssen, was der besonderen Rolle der Ehe entsprochen hätte.
Der wahre Grund: durch die „Scheidung light“ verlieren viele Anwälte die wirklich interessanten Fälle, weil dabei ohne viel Aufwand, viel Geld gemacht werden kann. Um diese Aufträge nicht zu verlieren wurde die „Rettung der Ehe“ vorgeschoben.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU/CSU: Ihre Beteuerung, Sie würden in der Ehe etwas besonderes sehen, ist einfach unglaubwürdig.
Die Ehe ist der rechtliche Rahmen für das was für uns früher wichtig war: die Familie. Mit dem Mittragen solcher Gesetze, die weiterhin die Vereitelung des Umgangs (da keine Zwangsmitteln für die Durchsetzung der Mediation möglich sind) eines Elternteils (meistens der Vater) mit den Kindern fördert, haben Sie ein weiteres Meilenstein der Zerstörung der Keimzelle der Gesellschaft beigesteuert.
[url= http://V. Kosten]V. Kosten[/url]
Mit Fug und Recht hat der Bundesrat die, durch das FGG ausgelöste, Kostenlawine kritisiert. Die erneute Förderung der prozessualen statt der einvernehmlichen Lösung im Familienrecht, wird zu einem erhöhten Richterbedarf führen. Dies wurde uns so in einem Gespräch im bayerischen Landtag bestätigt.
Deutschland entwickelt sich zu einem Tigerstaat der Verrechtlichung. Mehr als 7% Zuwachs an Prozesse hat allein das OLG München vermeldet.
Wir dürfen gespannt bleiben, wie sich die zunehmende Verrechtlichung auf das BSP auswirken wird. Da immer mehr Menschen von Familie und Kinder Abstand nehmen, weil sie sich sicher sind, irgend wann einmal, vielleicht, nach etlichen Beschlüssen und Termine beim Richter EIN Mediationstermin zu bekommen....
Fazit
Frau Zypries hat es mal wieder verstanden das Recht zu verstecken.
In diesem Zusammenhang, bekommen Begriffe wie Rechtsuchender und Rechtsfindung eine vollkommen andere Dimension. Wir nehmen an, dass das BMJ den Nichtjuristen unter den Bundestagsabgeordneten das neue FGG als eine harmlose Schnitzeljagd verkauft hat: die Familienmitglieder (Rechtsuchende) gehen auf Schnitzeljagd (Rechtsfindung) unter fachmännischer Anleitung (Richter, Anwälte und Gutachter).
Und alle freuen sich über die bis zu 20000 EUR Begleitkosten und die intensive, jahrelange Suche nach dem Recht. Der Staatsrat der DDR wäre blass vor Neid bei einer derartig intelligenten Schlussfolgerung.
Wir, Vertreter des „profanum vulgus“, die nicht in der Lage sind, Gesetze zu lesen und zu verstehen (/2/), sind wirklich froh über soviel Familien- und Katzen-freundliche Rechtsstaatlichkeit die nun, mit dem neuen FGG, über uns im wahrsten Sinne des Wortes einbricht.
Ein Wermutstropfen bleibt aber: wir fragen uns, ob die Vorfälle in der Rütli-Schule nicht doch mit der exzessiven Verrechtlichung unserer Gesellschaft zusammenhängen?
/1/ >BMJ Pressemitteilung vom 27. Juni 2008<
/2/ >Abgeordnetenwatch: <Wie allgemein verständlich Vorschriften abgefasst werden, richtet sich immer danach, wer sie später anwenden muss. Manche Normen oder ganze Gesetze betreffen den Bürger nicht unmittelbar, sondern sind für Fachleute mit juristischer Vorbildung bestimmt. Deshalb müssen nicht alle Vorschriften von allen Bürgern verstanden werden können. Wie jede andere Fachsprache ist auch die juristische Fachsprache manchmal technisch. Die kundigen Rechtsanwender wissen aber, mit dieser Technik umzugehen.<
/ 3/ > http://www.gfds.de/publikationen/der-sprachdienst/beitraege/verstaendlichkeit-als-buergerrecht-607/<
/4/ ISUV-Report, Nr. 116, S. 2, Editorial
/5/ >SPD-Pressemitteilung vom 27.06.2008<
/6/ >Die Welt, 02.06.2008<
/7/ >CDU/CSU-Pressemitteilung vom 27.06.2008<
Männerpartei • Derbystr. 5 • D-85276 Pfaffenhofen
Tel.: 0049 8441 49 52 83 • Fax: 0049 8441 821 66
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Oha,
Peter Christof ist mal wieder unterwegs, nun als 2ter Vorsitzender einer 'Männerpartei'. Davon abgesehen, dass ich Spezialparteien für selektive Partikularinteressengruppen wie Männer, Frauen, Kinder, Schwule, Lesben, Anwälte, Rentner, Feuerwehrmänner uswusf. für völlig unsinnig halte, da sie gezwungenermaßen das Bild auf die gesamte Gesellschaft vernachlässigen müssen: Peter ist mir persönlich bekannt. Seine Geschichte, die seiner Frau und seiner Kinder auch. Er ist durch sein Handeln für die Anliegen von Vätern und Kindern eine Belastung, keine Hilfe. Bei Bedarf gebe ich gerne nähere Auskunft, allerdings nicht öffentlich im Forum.
/elwu
Moin elwu,
die Männerpartei sehe ich nicht ungefiltert und Pressemitteilungen von Parteien finde ich in einem überparteilichen Forum auch deplatziert. Diese PM habe ich hingegen veröffentlicht, weil sie einen schicken Eindruck über die FGG-Reform ermöglicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!