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Ratschläge für junge Familie?

 
(@Melly)

Hallo Ihr Lieben,

heute brauch ich mal für eine Chatterin und ihrer Familie Eure Hilfe.

Sie teilte uns heute mit, daß sie wieder schwanger ist..das 3 Kind. 🙂

Naja eigentlich nicht geplant und sie dachte auch über eine Abtreibung nach, da es geldmäßig mächtig eng wird.
Aber sie will das Baby bekommen :thumbup:

Jetzt frag ich Euch, wo Ihr evtl doch einige Sachen wißt, wie man es einer Familie leichter machen kann, so einen kleinen Knopf groß zu ziehen.
Also staatliche Hilfe und so.
Bis jetzt beziehen sie noch kein Wohngeld bzw Sozialhilfe.
Was kann die Familie im Vorfeld schonmal tun, daß es nicht ein so krasser Einschnitt in ihrem Geldbeutel wird?

Da ich selbst ja keine Kinder habe, weiß ich auch nicht, was einer Famile außer Wohngeld und Kindergeld so zusteht.

Danke Euch allen.

LG
Melly

Zitat
Geschrieben : 06.12.2004 19:46
(@romyh)
Registriert

Hallo melly,

so genau weiß ich das auch nicht. Auf jeden Fall bekommt sie erstmal ErzGeld, 2 Jahre entweder 300 € mtl., wenn sie sich aber entscheidet nach einem JAhr bereits wieder zu arbeiten, so kann sie auch ein JAhr lang 480(?)€ ErzGeld bekommen. Danach ist dann aber auch wirklich Sense. KiGeld, ist klar. So, Wohngeld beantragen, auf jeden Fall.
Des Weiteren gibt es nach wie vor die Möglichkeit von einmaligen Beihilfen beim SozAmt (Bekleidungsgeld, Möbelgeld, Weihnachtsgeld) und ergänzende Sozialhilfe, wenn ein Einkommen zur Deckung aller Kosten für 5 Köpfe nicht ausreicht. ErzGeld zählt dabei nicht als Einkommen, KiGeld schon. Aber es wird schon sehr, sehr kritisch geguckt dabei...
Ich weiß ja ned, wieviel der Mann verdient, es gibt da Regelsätze, wieviel einer Familie dann zusteht. Sein Einkommen wird mit angerechnet. Das Bundeserziehungsgeldgesetz sieht außerdem vor, dass die Betreuungsperson bis 30 h in der Woche arbeiten darf, ohne dass ihr das ErzGeld gekürzt wird.
Hoffe diese Infos reichen erstmal und bringen etwas. Hoffe die anderen wissen auch noch was.

Gruß Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 20:25
(@Melly)

Hallo Romy,

auf das kann man schonmal etwas aufbauen.

Blöd ist, sie hat keine abgeschlossene Berufsausbildung, ist seit dem ersten Kind daheim.

Also wird das mit dem Erziehungsgeld auch weg fallen.
Eigentlich wollte sie jetzt anfangen arbeiten zu gehen um mal Abwechslung in ihren Alltag zu bringen.
Aber wie ist das doch so schön?
Kommt immer anders als man denkt.
Für den jünsten Spross war auch schon Tagesmutter etc organisiert.
Naja jetzt wirds schön eng...
LG und Danke
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 20:31
(@romyh)
Registriert

Nee, nee, ErzGeld steht grundsätzlich jedem zu, ob berufstätig oder nicht!

Die Ex meines Schatz' war auch noch nie arbeiten, hat auch keine Ausbildung und hat für alle Kinder ErzGeld bekommen!

Also keine Panik.
Hbe letztens aus dem Bezirksamt hier in Berlin-Pankow eine ganz interessante Broschüre zu dem Thema "Neuregelung des ErzGeldes" mitgenommen, gucke da nochmal rein.

Aber ich bin mir 100% sicher, dass sie es bekommt. Muss sie nur beantragen, bei der ErzGeldstelle ihres Ortes/Kreises.

LG Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 20:34
(@Melly)

Aaah danke Romy *knuddel

Das wußte ich nicht.
Weiß doch warum ich hier nachfrag 😉

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 20:36
(@skipper)
Rege dabei Registriert

es gibt auch noch:

- landeserziehungsgeld vom bundesland! das kann man nach dem erziehungsgeld beantragen und die höhe der auszahlung oder ob man es überhaupt bekommt, ist vom einkommen abhängig. ich hätte das damals für meinen sohn bekommen können,. wusste aber gar nicht, dass es sowas gibt.

- heizkostenzuschuss, kann man bei der jeweiligen stadt beantragen.

ist also schon eine ganze menge geld, die man da beantragen und bekommen kann, wenn man absolut alles ausschöpft.

viele formulare kann man sich heute schon als pdf-Datei auf der Homepage seiner Stadt herunterladen. Da sieht man auch schnell, was sonst an Formularen noch angeboten wird.

Skipper

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 21:08
(@romyh)
Registriert

Danke Melly!

Tut voll gut mal virtuell geknuddelt zu werden *zurückknuddel*

Romy...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 21:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Melly,

nicht zu vergessen, den Kindergeldzuschlag ab 2005.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 23:49
(@romyh)
Registriert

Hallo Melly,

haben den Umzug überstanden *ächz* und nun endlich auch oben besagte Broschüre wiedergefunden.
Bei Interesse kann ich sie Dir gern zuschicken!

LG Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2004 21:25
(@PhoeniX)

Wenn sie noch kein Geld von der Caritas für eines der Kinder bekommen hat, kann sie bis zu 1000€ einmalig dort bekommen. werde noch mal nachfragen, wie das genau heißt. Ist für Kindewagen etc. sie braucht dann nur angeben, das sie von den anderen alles weggeworfen hat, da sie keine Kinder mehr geplant hatte.

MFG

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2004 23:29