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Re: Unterhalt bei neuem Kind

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(@andreas-intess)
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Morgen egalo,

da du mich je gezielt nach den Kostenentscheiden gefragt hast nebst Begründung, würde ich schon gerne erfahren wo ich / wir hier schlecht vorbereitet in die Verhandlungen gegangen sind.  😉

Andreas

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Geschrieben : 16.11.2016 10:10
(@egalo)
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Hallo Andreas,

hier kann ich meine Meinung nicht abschließend äußern. Viel zu wenig Input von dir über das Vorprozessuale, das Verfahren und die Entscheidung.

Aus der 1. Kurzbegründung: "da der Antragsgegner keinen Unterhalt seinem Anerkenntnis entsprechend gezahlt hat." ....  :exclams:

Die 2. Kurzbegründung verstehe ich nicht wirklich.  :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2016 20:34
(@andreas-intess)
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Hallo Andreas,

hier kann ich meine Meinung nicht abschließend äußern. Viel zu wenig Input von dir über das Vorprozessuale, das Verfahren und die Entscheidung.

Aus der 1. Kurzbegründung: "da der Antragsgegner keinen Unterhalt seinem Anerkenntnis entsprechend gezahlt hat." ....  :exclams:

Die 2. Kurzbegründung verstehe ich nicht wirklich.  :question:

Zu 1: Wir haben bei Gericht einen Betrag anerkannt den auch das Harz Amt errechnet hat denn habe ich bezahlt. Der Richter hat aber 2 Euro mehr errechnet. ( Da sind die 2 € aus Begründung zu 2.)

Viel wichtiger ist aber das obwohl Schneckchen mit dem Antrag  100 % DDT Erfolg hatte und was ja heißt sie hat "verloren"  dennoch kam es nach §243 zur Kostenteilung.

Andreas

PS: Die Begründungen sind nicht gekürzt sondern Original Beschluss. 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 21:07
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