Morgen egalo,
da du mich je gezielt nach den Kostenentscheiden gefragt hast nebst Begründung, würde ich schon gerne erfahren wo ich / wir hier schlecht vorbereitet in die Verhandlungen gegangen sind. 😉
Andreas
Hallo Andreas,
hier kann ich meine Meinung nicht abschließend äußern. Viel zu wenig Input von dir über das Vorprozessuale, das Verfahren und die Entscheidung.
Aus der 1. Kurzbegründung: "da der Antragsgegner keinen Unterhalt seinem Anerkenntnis entsprechend gezahlt hat." .... :exclams:
Die 2. Kurzbegründung verstehe ich nicht wirklich. :question:
Hallo Andreas,
hier kann ich meine Meinung nicht abschließend äußern. Viel zu wenig Input von dir über das Vorprozessuale, das Verfahren und die Entscheidung.
Aus der 1. Kurzbegründung: "da der Antragsgegner keinen Unterhalt seinem Anerkenntnis entsprechend gezahlt hat." .... :exclams:
Die 2. Kurzbegründung verstehe ich nicht wirklich. :question:
Zu 1: Wir haben bei Gericht einen Betrag anerkannt den auch das Harz Amt errechnet hat denn habe ich bezahlt. Der Richter hat aber 2 Euro mehr errechnet. ( Da sind die 2 € aus Begründung zu 2.)
Viel wichtiger ist aber das obwohl Schneckchen mit dem Antrag 100 % DDT Erfolg hatte und was ja heißt sie hat "verloren" dennoch kam es nach §243 zur Kostenteilung.
Andreas
PS: Die Begründungen sind nicht gekürzt sondern Original Beschluss.