Hofer: Schwarzer Tag für Österreichs Scheidungskinder im Parlament
Utl.: Budgetbegleitgesetze bringen weitere Belastungen für Familien
Wien (OTS) - "Die Regierungsparteien führen weitere soziale Ungerechtigkeiten ein", beklagt FPÖ-Vizebundesparteiobmann NAbg Norbert Hofer. "330,- Euro Gerichtsgebühren sind nunmehr zu bezahlen, um eventuell (!) sein Kind sehen zu können."
Im Rahmen der Budgetbegleitgesetze wurde unter massivem Protest der FPÖ auch eine deftige Anhebung der Justizgebühren von der Regierung beschlossen. Einmal mehr trifft die Teuerungswelle Österreichs Familien, stellt dazu Norbert Hofer empört fest. "Denn die Änderung des Gerichtsgebührengesetzes stellt nichts anderes als eine soziale Ungerechtigkeit dar. Gerade für Familien in Scheidungssituationen sind einige hundert Euro eine nicht unerhebliche Belastung."
Insbesonders Familien aus finanzschwachen Verhältnissen würde mit diesem Beschluss die Ausübung ihrer Rechte wesentlich erschwert. Hofer: "Es kann nicht sein, dass nur Leute Gerechtigkeit erfahren können, die genug Geld besitzen um es sich auch leisten können! Die Hauptleidtragenden werden, abgesehen von den betroffenen Elternteilen, die Kinder sein."
"Manchmal habe ich schon den Eindruck, dass alles was ein gedeihliches Miteinander der beiden Eltern untereinander bzw. zum Kind, auch nach einer Trennung, unterstützen würde, bekämpft wird. Zumindest tut diese Regierung alles, was eine Eskalation nach Scheidung oder Trennung vorantreibt. Anders kann ich mir ein derartiges Gesetz auch nicht zu erklären. Und mit mir denken sich das tausende Betroffene, deren verzweifelte Mails ich täglich erhalte," meint der FPÖ-Vizeparteiobmann und Sprecher der Plattform Trennungsopfer.
Scheidungskinder sind einmal mehr Opfer von sozialer Kälte und völliger politischer Ignoranz gegenüber den wirklichen Problemen der Menschen und Familien in diesem Land geworden. "Aus welchen Gründen Eltern auch immer bei Gericht um ihre Kinder kämpfen müssen, im Endeffekt wird, zum Schaden der Kinder, der Zugang zu ihrem Recht auf beide Eltern durch dieses Gebührengesetz noch mehr erschwert. Als einzige soziale und familienorientierte Heimatpartei wird die FPÖ sich jedenfalls weiterhin auf die Seite der Kinder stellen und nicht aufhören, sich für das Recht des Kindes auf beide Eltern im Rahmen einer gesetzlich geregelten gemeinsamen Obsorge, nach Schweizer Vorbild, einzusetzen", versichert Hofer abschließend.
Rückfragehinweis:
FPÖ
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OTS0080 2009-05-22/10:44
221044 Mai 09
Umgangsverweigernde Mütter erhalten hierzulande grds. PKH. Diese Blockadehaltung wird auch bald in Deutschland in ähnlicher Form wie bei unseren Nachbarn dadurch subventioniert, dass der umgangsbegehrende Vater ein hohes Eintrittgeld für das gerichtliche Verfahren zahlen muss.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep,
",dass alles was ein gedeihliches Miteinander der beiden Eltern untereinander bzw. zum Kind, auch nach einer Trennung, unterstützen würde, bekämpft wird."
Mein Gedanke dazu: wenn man diese Familiensache mal Kirchlich betrachtet, ist es doch ganz im Interesse der Kirche die Kosten für Scheidung, usw. in die höhe zu treiben, oder? Jetzt nichts gegen Kirche, aber es fällt langsam auf. Weil es ist ja auch im Interesse das alleinerziehende so schnell wie möglich wieder heiraten und wie hier in vielen Fällen den Umgangsberechtigten da auch der Weg so schwer wie möglich gemacht wird.
Klingt vielleicht ein wenig paranoid, ich weiß, aber sind halt so ein paar Gedanken.
MfG Dibaa