Moin,
hat das Urteil grundsätzlichen Charakter?
Im Umkehrschluss kann jeder Umgangselternteil nun ein "Zehrgeld" verlangen, da ja doch eine Ersparnis im Haushalt des betreuenden Elternteils vorliegt.
Mal abgesehen davon, dass sich die Katze mal wieder selber in den Schwanz beisst, ist das ein Millardenmarkt der da für die Rechtssprechung eröffnet wurde.
Gilt die Begründung auch für Umgangselternteile die keine Leistungen nach dem SGB bekommen?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
Tatsächlich stellt auch der - wenngleich relativ unbestimmten - Beschluss des Amtsgerichts D. vom 17. Mai 2004 nach Ansicht des Senats die notwendige rechtliche Grundlage dafür dar, dass die Antragstellerin von ihrem geschiedenen Ehemann zivilrechtlich ein anteiliges Zehrgeld während der Besuchstage des Kindes verlangen kann.
Um das ganze komplett zu verstehen, bräuchte man wohl den Beschluss... hmmm... Der Beschluss ist von einem Amtsgericht D. ...
Das ist wie die Suche nach eine Nadel im Heuhaufen, oder?
Gruß
eskima
@eskima: d könnte für düsseldorf stehen, rein kfz-kennzeichen mäßig! 😉
Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.
Erich Kästner
Moin Krieger,
@eskima: d könnte für düsseldorf stehen, rein kfz-kennzeichen mäßig! 😉
Die zuständigen Gerichte waren das Sozialgericht Braunschweig und das Landessozialgericht Niedersachsen, Bremen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich auf ein schnödes Amtsgericht in NRW beziehen.
Oder irre ich da?
Gruß
eskima