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Tag der offenen Tür beim BVerfG - Vorführung eines Vaters

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Pressemitteilung Nr. 89/2007 vom 7. September 2007
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Tag der offenen Tür am 21. November 2007:
Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen Zwang zum Umgang mit seinem nichtehelichen Kind
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt im Rahmen der Tage der offenen Tür am

    Mittwoch, 21. November 2007, 10:00 Uhr,
    im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
    Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

eine Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, einen Vater durch Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen.

Der Beschwerdeführer ist verheiratet. Aus der Ehe sind zwei minderjährige Kinder hervorgegangen. Außerdem hat der Beschwerdeführer einen im Februar 1999 geborenen Sohn, der aus einer außerehelichen Beziehung stammt. Der Beschwerdeführer hat die Vaterschaft anerkannt und leistet Unterhalt; persönliche Kontakte unterhält er zu dem Kind jedoch nicht. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers würden Umgangskontakte mit seinem Sohn unweigerlich zum Zerbrechen seiner Ehe führen. Zudem empfinde er keine Bindung zu dem ihm unbekannten und gegen seinen ausdrücklichen Willen gezeugten Kind.

Im November 2000 wies das Amtsgericht den Antrag der Mutter des Kindes auf eine Umgangsregelung zwischen dem Kind und seinem Vater zurück. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass ein erzwungener Umgang angesichts der ablehnenden Haltung des Vaters nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Das Oberlandesgericht änderte diese Entscheidung nach Einholung eines psychologischen Gutachtens im Januar 2004 ab und ordnete den Umgang des Beschwerdeführers mit seinem Kind an. Nach § 1684 Abs. 1 BGB habe das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater. Nach derselben Vorschrift sei der Vater verpflichtet, den Umgang wahrzunehmen. Der Umgang solle - wie vom Sachverständigen vorgeschlagen - als betreuter Umgang in Anwesenheit eines vom Jugendamt zu bestimmenden sach- und fachkundigen Dritten stattfinden. Für den Fall der Verweigerung drohte das Oberlandesgericht dem Beschwerdeführer ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro an.

Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, dass die Zwangsgeldandrohung ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletze. Der Gesetzgeber habe in § 1684 Abs. 1 GG zwar den Elternteilen aufgegeben, Umgang mit den Kindern zu führen; diese moralische Verpflichtung sei jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Zwangsmitteln vollstreckbar. § 33 FGG, der die Verhängung von Zwangsmitteln regelt, könne daher nicht als Rechtsgrundlage für die zwangsweise Durchführung eines Umgangskontaktes gegen den Willen des betroffenen Elternteils herangezogen werden. Darüber hinaus treffe die Androhung des Ordnungsgelds mittelbar auch die Familie des Beschwerdeführers in ihrem Recht aus Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Ehe und Familie). Bei zwangsweiser Durchsetzung des Umgangs würde ein bestehender Familienverband zerstört werden.

Hinsichtlich der weiteren für die Tage der offenen Tür vorgesehenen Verhandlungen ergehen gesonderte Pressemitteilungen.

Ist es nicht göttlich! Das BVerfG, höchste Ignoranzstelle des GG und Meisterübergeher des EGMR und EUGH führt am Tag der offenen Tür einen Vater vor. Warum klagen wir hier alle eigentlich? Sind wir doch so wenige, die ungehinderten Umgang mit ihren Kindern wahrnehmen wollen. Sehet her: Dort steht der Archetyp Mann, wie wir ihn aus den Medien kennen: Unrasiert und uninteressiert.

Das BVerfG wird durchschaubarer mit jedem Tag.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2007 16:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Deep,

ich würde das andersrum sehen und allen um Umgang kämpfenden Vätern raten, sich dieses Aktenzeichen zu notieren: Deren Anwälte müssten in Verfahren gegen Umgangsbokotteusen künftig argumentieren, dass sogar das BVerfG eine VERPFLICHTUNG zum Umgang sieht und daher sämtliche bekannten "Argumente" wie "Kind ist krank", "hat keine Lust", "muss zum Fussball", "ist nach dem Umgang immer so verwirrt" oder ähnliche durch das Votum des obersten deutschen Gerichts diskussionslos getoppt werden: Umgang hat schon allein deshalb stattzufinden, weil der Vater laut Verfassungsgericht dazu verpflichtet ist - punktum.

Und dann darf man gespannt sein, wie kleine Amtsrichter künftig begründen wollen, warum ein BVerfG-Urteil für sie nicht relevant ist... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 17:17
(@PhoeniX)

Moin

Jetzt mal so eine Frage: Wenn ich gegen das BGB vertoße mache ich mich strafbar. Wenn mich jemand daran hindert meine Pflicht zu erfüllen, muß ich dieses doch zur Anzeige bringen, um nicht selbst gegen das Gesetz zu verstoßen.

Das heißt also pro boycottierten Umgang muß man eine Stafanzeige stellen.

Na das wir lustig.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 22:25
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

hab' auch eine Frage. Wo ist der Unterschied zu diesem Verfahren BVerfG, 1 BvR 2222/01 vom 20.5.2003,. Der Sachverhalt ist doch der gleiche, oder hab' ich was übersehen?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 23:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

'n Abend,

in dem Verfahren, sky, ging es um die Festsetzung von Zwangsgeldern bei Nichteinhaltung von vier Terminen für das gerichtspsychologische Gutachten. Es ging nicht um Umgang.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2007 23:14
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

Zitat aus dem verlinkten Urteil des BVerfG:

Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die zwangsweise Durchführung von Umgangskontakten mit seinem 1999 geborenen Sohn im Beisein eines Sachverständigen.

Einer von uns steht jetzt auf dem Schlauch.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 23:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aus dem Urteil:

Der Beschwerdeführer hat gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 15. November 2001, soweit er die Androhung von Zwangsgeld ausspricht, Verfassungsbeschwerde erhoben und rügt unter anderem eine Verletzung seiner Rechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.

Und das Zwangsgeld richtet sich gegen das Widersetzen der Teilnahme am angeordneten gerichtspsychologischen Gutachten.

Einer von uns steht jetzt auf dem Schlauch.

Ich bin nicht  😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2007 23:29
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

ja stimmt. Dort sollte während der Umgangstermine ein psychologisches Gutachten erstellt werden.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 23:48
(@PhoeniX)

Moin

Nach längerem Nachdenken hat sich in meinen entlegensten Hirnwindungen eine Gedanke manifestiert:

Wenn das Recht auf persöhnlichen Kontackt nach § 1684 Abs. 1 GG nach dem Urteil gewichtiger ist als Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG ist es dann auch nicht so, das biologische Väter das Recht erlangen sich gegenüber dem juristischen Väter zu behaupten?

Ich spreche jetzt auf Fälle an, wo ein gehörnter Eheman der Frau den Fehltritt verzeiht und der Fehltritt keinerlei Rechte hat bezüglich Umgang etc.

nachdenkliche Grüße

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 11:31
(@sandgren)

hy martin,

Und dann darf man gespannt sein, wie kleine Amtsrichter künftig begründen wollen, warum ein BVerfG-Urteil für sie nicht relevant ist... 😉

wie es generel aussehen wird weis ich nicht,
aber ich kann dir sagen wie mir die letzte richterin so ein urteil um die ohren gehauen hat!

o-ton:" es ist mir völlig egal was das BVerfG entschieden hat,in diesem gerichtssaal entscheide ICH!" :puzz:

das ergebnis war das ich ne ordentliche packung von ihr bekommen habe völlig konträr zum vorgelegten BVerfG-Urteil !! 😡

wäre es nicht so hart für mich gewesen könnte ich es noch als trotzreaktion der richterin durchgehen lassen.

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 13:18




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sandgren,

o-ton:" es ist mir völlig egal was das BVerfG entschieden hat,in diesem gerichtssaal entscheide ICH!" :puzz:

dass Schwarzkittel "ihren" Gerichtssaal (im übrigen bezahlt von Deinen und meinen Steuern, genauso wie ihr Gehalt) als kleines Gebietsfürstentum betrachten, in dem sie sich auf ein paar Quadratmetern austoben können, ist nicht ungewöhnlich. Davon abgesehen ist der Grundsatz, dass ein Richter nur seinem Gewissen verpflichtet ist, ja auch nicht per se schlecht. Er sollte allerdings nicht so weit gehen, persönliche Präferenzen, Animositäten und Sympathien über juristische Fakten zu stellen.

In jedem Fall hat er sich auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Gesetzgebung zu bewegen, und da sollte/könnte ihm dergleichen in der nächsthöheren Instanz um die Ohren fliegen: Das ist dann nämlich nicht mehr "sein" Gerichtssaal. Das "Gebietsfürstentum" funktioniert daher nur so lange, wie sich die Betroffenen nicht wehren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 17:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich wäre froh wenn BGH Urteile und vor allem OLG Leitlinien vom zuständigen Gericht nicht als verbindlich angesehen würden.

1. weil die absurdesten Regeln von dort kommen und

2. Weil diese Vorgabe nicht mit meinem laienhaften Verständnis von Rechtstaatlichkeit in Einklang zu bringen ist.

Nach meinem Verständnis ist ein Richter nur dem Gesetz und seinem Gewissen verantwortlich.
BGH und OLG sind weder Bestandteil der Gesetzgebung noch sollten sie Bestandteil des Gewissens sein.

Nach meiner Meinung hat der Richter das Gesetz zu befolgen und kann sich, je nach seinem Gewissen und je nach individuellem Fall innerhalb vorgegebener Gesetzesgrenzen bewegen.

Sollte er sich ausserhalb dieser Grenzen bewegen, kann ein höheres Gericht dieses ja, auf Wunsch einer Partei,  korrigieren.

Anderenfalls spielen sich die höheren Gerichte als Gesetzgebungsinstanz auf und verstossen damit gegen den Rechtsgrundsatz der Gewaltenteilung.

Damit wären wir wieder beim Richterstaat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 18:05
(@batman74)
Zeigt sich öfters Registriert

Eine Mutter die meint das Kind hätte schließlich ein Recht auf seinen Vater

OOh, ich habe mit der falschen Frau ein Kind gezeugt  :wink:.

Wie wäre es mit einer Kontaktbörse bei vatersein.de.

Etwa so:
Ich w (mit Kindern) suche (kinderlieben) Mann, da mein Ex nichts mehr mit seinen Kindern zu tun haben will oder ich m
suche Frau mit Kindern, da mir meine eigenen verweigert werden.

Na, nun mal Zynismus beiseite,
Auf der einen Seite wird es vielen Vätern schwer gemacht ihren Umgang mit den Kindern wahrnehmen zu können.
Klappt es mit dem Umgang kommen meistens noch finanzielle Probleme hinzu.
Geringverdiener und Arbeitssuchende können nämlich kaum etliche km fahren um ihr Kind zu sehen. Hinzu kommen noch Verpflegungkosten bzw Kosten für die Unterkunft.
Sozialämter, Jugendämter,  GIAG`s und Finanzämter stellen sich stur die Umgangskosten zu übernehmen.

Auf der anderen Seite soll ein Vater gezwungen werden sein Kind zu sehen: Man stelle sich das mal vor.
Ich glaube das Kind wird es auf jedenfall mitbekommen, dass sein Vater es nur besucht, da er dazu "gezwungen" wurden ist.

Besser wäre es doch den Vätern einfacher zu machen, welche den Umgang mit ihren Kindern wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Batman74

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 19:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht mit meinem Sohn

Brandenburger Vater wehrt sich gegen Zwangskontakt zu achtjährigem Jungen / Karlsruhe entscheidet

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am morgigen Mittwoch ein Fall verhandelt, der in den vergangenen Jahren auch schon die Richter in Brandenburg an der Havel beschäftigt hat.

Konkret geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Brandenburger Vaters. Er wehrt sich dagegen, zum Umgang mit seinem im Jahre 1999 geborenen nichtehelichen Kind gezwungen zu werden. Dazu hatte ihn nämlich im Jahre 2004 das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilt und für den Fall der Verweigerung ein Zwangsgeld in Höhe von 25 000 Euro angedroht.

Der Beschwerdeführer hat zwar die Vaterschaft anerkannt und zahlt auch Unterhalt entsprechend der Forderungen. Aber er unterhält keinerlei persönliche Kontakte zu seinem Sohn und will dies auch künftig nicht tun.

Wie es heißt, empfinde er keinerlei Bindung zu dem ihm unbekannten und gegen seinen ausdrücklichen Willen gezeugten Kind. Sollte er allerdings zum Umgang mit seinem Sohn gezwungen werden, so befürchtet er, dass seine Ehe daran zerbricht. Mit seiner Frau hat er zwei minderjährige Kinder.

Der Vater ist der Ansicht, dass die Zwangsgeldandrohung ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entsprechend Grundgesetz verletze.

Zwar habe der Gesetzgeber den Eltern aufgegeben, den Umgang mit den Kindern zu führen, diese moralische Verpflichtung sei allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Zwangsmitteln vollstreckbar, argumentiert der Beschwerdeführer.

Hinzu käme der Punkt Schutz der Ehe und Familie laut Grundgesetz, würde doch nach Ansicht des Vaters ein bestehender Familienverband zerstört werden.

Das Brandenburger Oberlandesgericht hingegen hatte auf Basis eines psychologischen Gutachtens den Umgang des Vaters mit seinem Kind angeordnet.

Es änderte damit eine Entscheidung des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel ab, das bereits im November 2000 einen Antrag der Mutter des Kindes auf eine Umgangsregelung zwischen dem Kind und seinem leiblichen Vater zurückgewiesen hatte.

Zur Begründung wurde gesagt, dass ein erzwungener Umgang angesichts der ablehnenden Haltung des Vaters nicht dem Wohl des Kindes entspreche.

Die Oberlandesrichter sind indes der Ansicht, dass nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater habe und gleichzeitig der Vater verpflichtet sei, den Umgang wahrzunehmen. Dieser solle, so hatte es der Sachverständige angeregt, in Anwesenheit eines vom Jugendamt bestimmten Dritten erfolgen.

Die Karlsruher Richter müssen bei ihrer Entscheidung am Mittwoch nun unter anderem zwischen dem Wohl des Kindes und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Vaters abwägen.

Wie Gerichtssprecherin Dietlind Weiland der MAZ sagte, beinhalte der Fall schon eine besondere, ungewöhnliche Konstellation. Denn in den allermeisten Fällen, in denen die Gerichte angerufen werden, würden Väter eher um das Umgangsrecht mit ihren Kindern kämpfen.

Die mündliche Verhandlung findet im Rahmen eines Tages der offenen Tür im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt. Daran wird auch Kerstin Schöbe, Fachbereichsleiterin Soziales in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, teilnehmen. Sie ist beim Prozess vor Ort, um gegebenenfalls für Auskünfte an das Gericht zur Verfügung zu stehen.


Dieser Satz:

Denn in den allermeisten Fällen, in denen die Gerichte angerufen werden, würden Väter eher um das Umgangsrecht mit ihren Kindern kämpfen.

ist letztlich doch schon eine Bankrotterklärung...

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2007 19:38
(@riviera)

Hi zusammen,

erstmal vorweg, natuerlich weiss ich was der Vater mit seiner Begruendung meint, dennoch musste ich gerade etwas schmunzeln...wenn er nach ner Fremdpopperei meint, nunmehr im Verfahren zum Erzwingen des Umganges gehe es um den besonderen Schutz der/seiner Ehe...blabla...seine Ehe waere dann gefaehrdet...oha.

Eure Gedanken dazu find ich sehr interessant und dennoch frage ich mich erster Linie wieder, wem soll denn hier nun das so gern zitierte Wohl zugefuegt werden, wenn es denn ein Wohl waere.

Dem Vater, der gar nicht will? Wohl kaum. Dem Kind? Wohl kaum. Der Mutter? Wohl kaum.

Hauptsache die Gerichte haben was zu tun.

In zivilrechtlichen Verfahren kann man als Zeuge Geld bekommen fuer Verdienstausfall...ob er wohl auch auf die Idee kommt...wenn s auch gar nicht geht in familienrechtlichen Verfahren...

Wie idiotisch...

Gruss riviera, die sich sogleich fuers Staenkern entschuldigt  :ichbindoof: :ichbindoof:

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2007 21:35
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich habe mir den Vorgang heute im Stern unter http://www.stern.de/politik/panorama/:Bundesverfassungsgericht--Der-Sohn/603128.html durch gelesen.

TRAURIG !

Das Kind lebt jetzt im Kinderheim und hat laut Jugendamt ganz andere Probleme  als diesen Quatsch.

In diesem Fall kann MAN leider nur die Position des Jugendamtes voll und ganz unterstützen.

😡 ;(

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2007 10:41
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

mir geht jegliches Verständnis ab - für alle diese "Eltern". Was sind das bloß für Monster?

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2007 11:21
 Uli
(@Uli)

Gehört wird wohl auch der Vorsitzende einen Vätervereins als Sachverständiger!

Immerhin hat man beim BVG wahrgenommen, dass es soetwas gibt!

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2007 12:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zitat von Frau Zypries aus der Tagesschaumeldung hier oben:

"Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sprach sich vor Gericht generell dafür aus. Es sei mit dem Grundgesetz vereinbar, einen Vater notfalls zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen, so die Ministerin.
Sie schränkte aber ein, solche Treffen müssten eindeutig dem Wohl des Kindes dienen. Dafür müssten die Richter jeden Einzelfall genau prüfen. Einen stark abweisenden Vater zu treffen - wie im aktuell vorliegenden Fall - sei nicht im Sinne des Kindes.]Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sprach sich vor Gericht generell dafür aus. Es sei mit dem Grundgesetz vereinbar, einen Vater notfalls zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen, so die Ministerin.
Sie schränkte aber ein, solche Treffen müssten eindeutig dem Wohl des Kindes dienen. Dafür müssten die Richter jeden Einzelfall genau prüfen. Einen stark abweisenden Vater zu treffen - wie im aktuell vorliegenden Fall - sei nicht im Sinne des Kindes."

Ahaaaaaa! Man muss ihn also zum Umgang zwingen, ausser er will nicht! :knockout:

Aber diese Art von Logik sind wir ja schon gewohnt.

Dennoch, auch wenn ich diese Geschichte eigentlich absurd finde, so begrüsse ich eben auch die Thematisierung. Und hoffe darauf, dass sich diese Pflicht auch positiv auf das Recht auswirkt.

Auch wenn es abartig ist, dass zum Thema Umgangsverweigerung wieder der eine Vater und nicht die 99 Mütter vor Gericht gezerrt werden.

(Edit: Die Zahlen nehme ich zurück! Ich denke doch dass das Verhältnis nicht so krass ist sondern auch eine Menge Väter nicht wollen. Hier verzerrt sich mein Blick wahrscheinlich etwas durch das Bild hier im Forum)

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2007 20:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

ich stell mir bei der Darstellung des Sachverhalts in den Medien eine Frage: Warum wird imemr wieder betont: Der Vater zahlt Unterhalt, aber er will eben keinen Kontakt zu dem Kind. Macht es das besser oder schlechter oder warum wird das so hervorgehoben... Gibt es auch die Formulierung: Die Mutter verweigert den Umgang des Kindes mit dem Vater, nimmt aber liebend gern den Unterhalt vom Vater entgegen?

Zum anderen ist es für mich ganz persönlich interessant wie es enden wird, da meine Tochter ja auch den Kontakt zu ihrem Vater will und wir derzeit darüber reden, wie es wäre eine Klage einzureichen. Ich bin da immer noch nicht weiter, aber falls der Vater in diesem höchstrichterlichen Urteil dann nicht gezwungen wird, kann ich mir vorstellen welches URteil ich dann um die Ohren krieg, reichen wir Klage ein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 10:09




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