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Tag der offenen Tür beim BVerfG - Vorführung eines Vaters

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(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

ICH BIN DAFÜR DIESES THEMA ZU SPERREN:

Über einen achtjährigen Sohn, der im Kinderheim gelandet ist da seine Mutter ihn nicht erziehen kann und der zudem noch einen Vater hat der ihn nicht mal sehen möchte geschweige denn für seinen eigenen Sohn in der höchsten Not zumindest verfügbar wäre und dessen eigenen Eltern sich  bis zum höchsten Gericht unserer Nation streiten "um ihn nicht haben zu wollen" kann in diesem Forum beim besten Willen nicht diskutiert werden.

Jedwede Diskussion hierzu empfinde ich persönlich als pervers.

Der Sohn tut mir nur leid - hoffentlich findet das Jugendamt einen neuen Vater oder Mutter für ihn.

ICH BIN DAFÜR DIESES THEMA ZU SPERREN >> Lasst uns lieber über meinen Sperrwunsch diskutieren, aber bitte nicht über den achtjährigen Sohn der Kläger.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 11:31
 Uli
(@Uli)

Hallo Hamburg,

ich glaube nicht, dass wir wirklich über den Fall als solchen "diskutieren". Der dürfte für alle hier klar auf der Hand liegen.

Ich denke, es geht hier darum, dass das BVerG hier diesen Fall sozusagen als Präzedensfall für seinen Tag der offenen Tür gewählt hat. Diese Intention sollte jedoch diskussionswürdig sein. Vielleicht sollten wir hier eher auf diesen Punkt abheben.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 11:36
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tina,

ich stell mir bei der Darstellung des Sachverhalts in den Medien eine Frage: Warum wird imemr wieder betont: Der Vater zahlt Unterhalt, aber er will eben keinen Kontakt zu dem Kind. Macht es das besser oder schlechter oder warum wird das so hervorgehoben... Gibt es auch die Formulierung: Die Mutter verweigert den Umgang des Kindes mit dem Vater, nimmt aber liebend gern den Unterhalt vom Vater entgegen?

Ich verstehe es so, dass hier betont werden soll, dass der KV einen Teil seiner Pflichten ja durchaus erfüllt und sich nicht total verweigert, er steht zu seiner Verantwortung und zahlt für das Kind. Mehr (Umgang) kann der KV nicht erfüllen, weil sich seine Frau dann scheiden lassen würde.

Scheint so, dass der KU nur eine Nummer auf den Kontoauszug ist und vielleicht nicht so sehr einschränkt, wie der persönliche Kontakt mit dem Kind, das könnte nämlich ein Erlebnis sein  😉

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 11:47
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

ich denke, es geht hier darum, dass das BVerG hier diesen Fall sozusagen als Präzedensfall für seinen Tag der offenen Tür gewählt hat. Diese Intention sollte jedoch diskussionswürdig sein. Vielleicht sollten wir hier eher auf diesen Punkt abheben.

Ein Präzedenzfall auf den ich sehr gerne verzichten würde.

Böser Vater > lässt seinen Sohn in höchster Not mit komischer Begründung im Stich > das geht für uns anderen Väter voll nach hinten los !

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 11:52
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

was mir auch einfach nicht in den Kopf will....

Die Stiefmutter des Jungen erpreßt den Vater, die Ehe zu beenden, wenn er Kontakt zu seinem Jungen aufnimmt. Warum wird nirgends thematisiert, dass das geradezu Nötigung zu einer Straftat ist?

Soll nun wirklich diese Nötigung in das Urteil einfließen, dahingehend, dass es aufgehoben wird?

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 11:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde diese Diskussion nicht abwürgen wollen - weder hier noch in der Öffentlichkeit. Die Gründe:

Hier diskutieren wir alles und jedes, was mit Kindern, Sorge- und Umgangsrecht zu tun hat. Ein unliebsamer Sachverhalt verschwindet nicht dadurch, dass man ihn totschweigt.

Zum zweiten und viel wichtiger: Ich würde es begrüssen, wenn das BVerfG hier eine "Pflicht zum Umgang" bejaht. Ob sich der betroffene Vater tatsächlich zwingen lässt und ob ein solcher Zwang tatsächlich gut für das im Einzelfall betroffene Kind wäre, lasse ich mal dahingestellt. Aber möglicherweise liesse sich mit einem solchen höchstrichterlichen Urteil viele andere Umgangsverfahren vereinfachen, weil die Motivation und die Gründe boykottierender Mütter einfach keine Rolle mehr spielen würden: Die Väter wären zum Umgang genauso verpflichtet wie zum Bezahlen von Steuern oder zum Einhalten der Strassenverkehrsordnung; also würde sich jede gerichtliche Diskussion hierüber erübrigen. Für das "allgemeine gesellschaftliche Denken" über Trennungsfolgen wäre das möglicherweise ein Anstoss.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 11:55
 Uli
(@Uli)

Die Stiefmutter des Jungen erpreßt den Vater, die Ehe zu beenden, wenn er Kontakt zu seinem Jungen aufnimmt. Warum wird nirgends thematisiert, dass das geradezu Nötigung zu einer Straftat ist?

Liebe Andrea,

genau dieser Punkt geht mir schon die ganze Zeit durch den Kopf. Ich habe es bewußt nicht thematisiert, um nicht in den Verdacht zu geraten, den Vater "reinwaschen" zu wollen.  Sein Seitensprung hin oder her, aber wenn die Frau ihn "zurücknimmt" dann bitte auch mit Haut und Haar oder besser Kind und Kegel!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 12:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm, ich finde das ziemlich verworren, auf n-tv wurde gestern im Beitrag gesagt, das die Frau der Vaters den KU überweist und daher das Argument die Ehe wäre gefährdet nur vorgeschoben sei... ja was denn nun?

Aber warum wird denn nicht mal ein Fall eine boykottierenden Mutter so öffentlich breitgetreten?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 12:12
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm ... so weit ich verstanden habe, geht es nicht um den Umgang, sondern um das Zwangsgeld von 25.000 Euro.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 12:35
 Uli
(@Uli)

Aber warum wird denn nicht mal ein Fall eine boykottierenden Mutter so öffentlich breitgetreten?

Liebe Tina,

Du stellst aber Fragen! Es gibt keine boykottierenden Mütter, nur besorgte!  😉

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 12:37




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liebe Tina,

Du stellst aber Fragen! Es gibt keine boykottierenden Mütter, nur besorgte!  😉

LG, Uli

Ach so Uli,

das vergaß ich total  :knockout:. Da siehste mal wieder wie schädlich dieses Forum für Frauen ist  :rofl2:

Aber zurück zum Thema:

Was passiert, wenn nun, wobei ich nicht wirklich daran glaube, der Vater weiterhin zum Umgang verpflichtet wird und das Zwangsgeld bestehen bleibt. Wenn er dann den Umgang weiterhin ablehnt wird man ihn ja kaum in Handschellen vorführen, sondern eher das das Zwangsgeld eintreiben wollen bzw. durch Haft ersetzen.

Da ja anscheinden das JA unter den derzeitigen Usmtänden einen Umgang auch nicht befürwortet wage ich nicht mir auszumalen, welches Wasser es auf die Mühlen der boykottierdenen Eltern ein Urteil ist das das Eheglück (und nichts anderes ist es meiner Meinung nach, wenn man mit dem Persönlichkeitsrecht argumentiert) über das Recht eines Kindes auf Umgang stellt.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 12:45
(@jemmy)
Registriert

Hallo,

Über irgendwelche Hintergründe lassen sich nur Vermutungen anstellen. In jedem Fall erschreckt es mich,
was hier seitens des Vaters betrieben wird, nur um auf " heile Familie " zu machen. Da passt ein Kind,
welches dann auch noch im Heim lebt, natürlich nicht rein. Offenbar endet, seiner Meinung nach, seine
Verantwortung mit der Bezahlung des KU. Jämmerlich...mehr fällt mir dazu nicht ein.

sarkasmus mode on /

Wie kann dieses Kind es wagen, zu existieren. Das geht doch nicht. Da bezahlt man schon und dann
bringt das Kind auch noch ans Licht, dass Mann sich erpressen lässt und das alles nur, weil Frau nicht
verhüten kann. Na sowas, aber auch...
Ich habe doch andere Kinder, reicht doch, wenn ich für die da bin !

sarkasmus mode off/

Wer so einen Vater hat, braucht keine Feinde mehr !

ratlose Grüße
Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 12:59
 Uli
(@Uli)

M.E. kann es nur darauf hinauslaufen, dass überprüft wird, ob das Kind derzeit den erklärten und freien Willen hat, seinen Vater kennzulernen und mit diesem regelmäßigen Umgang zu haben. Wäre dies zu bejaen, müsste gemäß Gesetzeslage auf der Umgangspflicht bestanden werden. Wenn nicht, dann eben (vermutlich) nicht.

Wir werden sehen!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 13:00
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich behaupte:
Das Ergebnis steht längst fest.

1. Väter verlieren
2. Kind kommt in Pflegefamilie

Ekelhaft....

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 13:03
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo und guten Morgen all miteinander.
Ich hab mich jetzt auch mal eingelesen und würde gerne mal meinen Senf als Frau dazu geben.
Klar das Verhalten des KV ist unter aller Kanone, v.wg P..... ohne Gummi und dann eine Abtreibung verlangen,
er hat aber mit dieser Forderung gleich klar gemacht das er nichts mit dem Kind will; von daher war es für die Mutter
doch eigentlich klar,dass es niemals zu einem normalen Vater/Sohn verhältnis kommen wird. Ich will auch klar stellen,
jede Frau hat das Recht selbst zu entscheiden ob sie abtreibt oder nicht, aber warum hat sie denn nicht auch verhütet??
Für mich hörte sich die ganze Geschichte so an, als ob sie ihre Eroberung durch das Kind an sich binden wollte, und das ist mit
verlaub in die Hose gegangen.
Der Kindsunterhalt wird aus der Familienkasse des Ex bezahlt, was sie ja eigentlich freuen sollte, denn er übernimmt ja, wenn auch nur eine finanz. Verantwortung.
Sie ist nicht in der Lage sich richtig ums Kind zu kümmern und es sitzt jetzt im Heim.
Sie wirkt für mich wie eine Frau, die so mit aller Gewalt wieder zum EX zurück will z.B über gemeinsame Kontakte.
Jetzt schauen wir mal auf die Ehefrau, die zahlt den KU mit, kennt die KM vielleicht genau und weiß, dass diese immer noch was
von ihrem Ehemann will, ne keine Freundschaft sondern .....!
Da wollte ich eigentlich auch nicht, dass da ein Kontakt entstehen sollte, man ist ja doch was eifersüchtig. :redhead: :redhead:
So jetzt zu dem eigentlichen Opfer, und ich meine wirklich Opfer, der Sohn, seine Mama konnt nicht mit ihm also Heim. Sein Papa wollte ihn nie, also nur Geld.
Jetzt lesen aber andere in dem Heim von dem Verfahren, und wir erinnern uns, als wir selber klein waren wie grausam Kinder sein können, und beginnen den Jungen zu vergackeiern, von wg. du bist ja nicht gewollt hast keinen Papa, usw.
Denkt denn keiner mal an den Jungen, vielleicht wäre es für ihn besser ein eine liebevolle Pflegefamilie zu finden die ihn jetzt wieder auffängt und ihm richtig erklärt was da jetzt losgeht, der Jung muss doch am Rad drehen vielleicht will der <junge auch den Vater garnicht mehr kennen lernen. :exclam:
Vor allen Dingen was bringt denn ein erzwungener Besuch, das kennt doch wohl jeder der schon mal wohin musste obwohl er nicht wollte, da ist man brummig und Lustlos, was würde denn passieren wenn Papa dann vor lauter Wut anfängt zu erzählen, von wg. dich wollte ich gar nicht deine Mutter hat dich gegen meinen Willen bekommen, für mich zählen nur meine Leibl. Kinder  😡 😡 :mad::mad: 😡 😡
Für alle Väter wäre ein Urteilsspruch, der Umgang vorschreibt natürlich klasse, aber gerade in diesem Fall wäre der Zwang wahrscheinlich nicht besonders förderlich fürs Kind. Leider
Denn wenn ich seine Mama eben im TV sehe, die sonnt sich im Moment in Ihrer Kurzen Bekanntheit.
Aber an den armen Jungen denkt keiner, während dieser Übertragungen und Interviews was mag der jetzt denken, denn selbst so kleine Jungen bekommen mehr mit als man denkt.
Mein Sohn, 9, hat mich zum Beispiel gstern nach den Nachrichten gefragt, warum muss der Mann den zu dem Jungen wenn der Mann nicht will.
Weil Vater kann und will ich den Beklagten nicht nennen er ist ein Erzeuger, der zumindest Unterhalt zahlt.
Bitte liebe Väter in dem Forum hier, ich weiß Ihr kämpft mit aller Macht um eure Rechte und das ist Klasse, aber leider gibt es nun mal manche Exemplare eurer Speziess :), die nicht Papa sein wollen, dann lasst sie doch, für euch kann das Urteil wenn denn positiv ausfällt nur gut sein, v.w Umgang ist Pflicht. Dann wisst Ihr wofür Ihr ständig kämpft und eure Kräfte mobilisiert.
Egal wie das Urteil im Januar ausfällt, lasst den Jungen mal 10-15 Jahre älter sein dann Fragt er seine Eltern bzw. Erzeuger warum habt ihr das Gemacht.
Er ist der einzig Leidtragende, die Mutter ist nur in ihrem Ego verletzt, der Vater nur in seinem hmmm?? Der Junge hat aber einen weg für sein ganzes Leben
So, macht mich nieder mir ist heute danach 🙂 🙂
Gruß
ANGELA
Gr

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 13:37
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Angela,

ich stimme Dir zu.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 13:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Super Angela,
genau so ist es!  :thumbup:

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 14:28
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

man mag mich berichtigen, ich zitiere aus meinem Gedächnis.

Es wird hier darüber verhandelt, das einem Vater der Umgang erzwungen wird. Die moralische Seite lasse ich nun einmal weitesgehend ausser betracht, da hier einfach alle in eine andere Richtung denken.
Die Mutter hat sich ihrer Verantwrotung entledigt, in dem sie das Kind im Heim abgab (ich meine gelesen zu haben/interpretiere, dass sie es aus freien Stücken tat - es steht nirgendwo etwas von Zwang). Sprich, unser Grundrecht lässt es zu, dass Mütter Kinder in Babyklappen, Heimen, wie auch immer "entsorgen" können (im Zweifelsfall auch einfach nur vom Balkon schmeißen oder eintopfen), Vätern dieses Recht genommen wird und allein das Vatersein ausschließlich auf das eigentliche finanzielle reduziert wird.

... warum wundere ich mich nicht, dass noch mehr Väter amok laufen ...?

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 14:53
(@ariba)
Registriert

Hallo,

Aber warum wird denn nicht mal ein Fall eine boykottierenden Mutter so öffentlich breitgetreten?

Tina

...weil "so etwas"  Mütter nie und nimmer tun würden
...weil DAS die Öffentlichkeit nicht glauben, wahrhaben, wissen und hören möchte
...weil dann die Gerichte, der Staat(gibts doch noch...oder?) etwas TUN müsste
...weil ....es noch tausend andere Gründe gibt die dagegen sprechen würden

...

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 14:55
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo
Warum wird das nie breitgetreten?
Wie sagte das meine erste Richterin, Frauen dürfen alles, Männer sind nix, sorry original Ton Frau.Richterin.. AG Neuss.
Es ist doch wichtiger die Männer als S..... ( die süßen kleinen Tiere die im Stall stehen und grunzen) dazustellen als das Müll über einer Mutter ausgekippt wird.
Gruß
ANGELA

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 20:03




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