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Tausendfacher Betrug: Öffentliche Bedienstete kassieren doppelt Kindergeld

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wer sich gelegentlich Gedanken über Moral und Anstand macht, sollte auch >>>DAS HIER<<< mal ein wenig verfolgen: Die Diener unseres Staates (wenn man so will, also unser aller Angestellte) bedienen sich ungeniert an den Kindergeld-Honigtöpfen. Nicht etwa, weil ihnen das als Beamtenprivileg "zusteht", sondern einfach, weil es ein seit Jahren offenes Loch gibt, das man tricky ausnützen kann:

Die Betrüger machen sich zunutze, dass es unterschiedliche Familenkassen gibt. Der Trick ist denkbar einfach: Entweder beantragt ein Elternteil je Kind zweimal Kindergeld – einmal bei der für normale Arbeitnehmer zuständigen Familienkasse und einmal bei der entsprechenden Kasse für den Öffentlichen Dienst. Oder aber die Eltern stellen den Antrag einzeln bei der jeweils für sie zuständigen Einrichtung, ohne auf den jeweils anderen Antrag hinzuweisen.

Sowas passiert nicht zufällig oder aus Versehen, sondern aus purer Betrugs- und Bereicherungsabsicht; vermutlich kursierte der "Trick" auf zahlreichen Behördenfluren. Was geschieht jetzt? Die zu Unrecht gezahlten Beträge werden zurückgefordert; es sind wohl auch schon Strafanzeigen gestellt worden. In einem Staat, in dem man missliebige Mitarbeiter nach 30 Jahren wegen eines Pfandbons im Wert von 1.30 EUR auf die Strasse setzen kann, würde ich erwarten, dass solche Betrüger ebenfalls fristlos gekündigt werden. Aber vermutlich werden die Strafverfahren eingestellt, sobald die ergaunerte Kohle zurückgezahlt ist; es ist dann nach Behördenlogik ja "kein Schaden entstanden". Überdies macht sich ein Strafverfahren ja schlecht in der Personalakte... Wer wundert sich, dass die Mehrheit der Bundesbürger Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit nur noch als Kavaliersdelikt ansieht - wenn schon die Staatsbediensteten selbst (die ausnahmslos nicht zu den Hungerleidern gehören) sich so ungeniert bedienen?

Wer noch einen kleinen Aufreger über staatliche Allmacht in der "Bananenrepublik Deutschland" braucht, kann sich einmal >>>DAS HIER<<<ansehen: So zerstören unkündbare Beamte Existenzen...

Zornige Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2009 14:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun ja, da sind auf der einen Seite diese betrügerischen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Allerdings, lassen wir die Kirche bitte im Dorfe: Bei derzeit 1300 bekannten Fällen reden wir über einen Anteil an schwarzen Schafen unter den Staatsdienern, der im Promillebereich liegt. Natürlich ist jeder einzelne Fall ein Fall zu viel (und gehört auch entsprechend bestraft); allerdings, flächendeckender Betrug sieht anders aus.

Die andere Seite ist aber: Der Gesetzgeber hat ja diese hirnrissige Regelung ausdrücklich vorgesehen, dass für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst der jeweilige Dienstherr für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist, für alle anderen Eltern hingegen die Familienkassen. Und so kommt man eben ganz schnell auf die im Artikel genannten 12.000 (!) Ämter, die sich um die Zuständigkeit für die Kindergeldauszahlung balgen, und sich dabei offensichtlich nicht einmal untereinander abstimmen.

Da frage ich mich natürlich schon: Was für Halbpfosten erlassen eigentlich solch schwachsinnige Gesetze?

OK, ich ziehe die Frage zurück; schließlich kenne ich die Antwort ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 22:05
(@werner19)
Schon was gesagt Registriert

Bin selbst Betroffener,
vielleicht sollten sich die, die hier immer gerne über Beamte schimpfen mal eine Minute Zeit nehmen und meine Geschichte lesen.
Wie der Staat auch seine eigenen *Diener* runieren kann.

Doppelte Kindergeldzahlung bei Beamten – Steuerhinterziehung –
Zurückzahlung, Strafe, Disziplinarverfahren, Hinterziehnungszinsen und es nimmt kein Ende.

Im Januar 2000 entschied ich mich, wegen Erkrankung meiner geschiedenen Frau das Sorgerecht und die Obhut für unseren gemeinsamen Sohnes  zu übernehmen.
Ich mußte mich innerhalb 2 Wochen entscheiden, da mein Sohn sonst in ein Heim gekommen wäre.
Damit verbunden waren für mich innerhalb dieser 2 Wochen, das Ausfüllen zahlreicher Anträge und Formulare u.a. für Familienzuschlag, Kindergeld, geänderte Steuerklasse, Ausarbeitung einer Elternvereinbarung, Wohnorts-u. Schulwechsel meines damals 7 jährigen Sohnes.
Alle mir zugesandten Unterlagen, füllte ich damals nach bestem Wissen und Gewissen aus und sandte diese zurück.
Daraufhin bekam ich neben Unterhalt, Familienzuschlag und günstigere Steuerklasse auch Kindergeld.
Einmal aufs Girokonto und zusätzlich wurde KG zu meinen Bezügen verrechnet.
Da sich meine Bezügeabrechnung ohnehin geändert hatte und ich nur eine KG-Nummer bekam viel mir der Fehler nicht auf.
Aber nicht nur mir, weder meinem Steuerberater, noch der Kindergeldstelle fiel die Doppelzahlung auf.
Da ich von der zuständigen Kindergeldstelle 8 Jahre keinerlei Post o.ä. bekam ging ich davon aus, das alles seine Richtigkeit habe.
Wie ich heute weiß, wird Kindergeld von zwei verschiedenen Stellen bezahlt, diese Stellen machen untereinander leider keinen Datenabgleich .
Erst im August 2008 bekam ich ein Schreiben von der Kindergeldstelle, in dem ich aufgefordert wurde zu viel bezahltes Kindergeld in Höhe von über 15400 Euro zurückzuzahlen.
Zuerst dacht ich an einem Irrtum, doch von mir in Auftrag gegebene Überprüfung durch die Rechtsabteilung  ergab leider dass die Rückforderung rechtens war.
Ich nahm einen Kredit auf und zahlte den gesamten Betrag innerhalb kürzester Zeit zurück.
Doch jetzt ging es erst richtig los, nun wurde gegen mich wegen Steuerhinterziehung ermittelt.
Am 12.05.2010 kam es vorm Gericht zur Verhandlung .
Mit Schuldspruch der Steuerhinterziehung.

Nochmals 120 Tagessätze a' 50 Euro ( 6000 Euro ) Strafe.
Zuzüglich Gerichtskosten und  Rechtsanwaltsgebühren .
Doch damit immer noch nicht genug.
Gestern bekam ich erneut Post von der Kindergeldstelle.
Festsetzung von Hinterziehungszinsen, nochmals 3683 Euro .
Mittlerweile habe ich für diese Sache bereits über 25000 Euro !!!! bezahlt und immer ist noch kein Ende in Sicht.
Entschuldigung, aber das steht in keinem Verhältnis mehr, zu der von mir begangenen
*Straftat* -  das Ausfüllen von zwei Kindergeldanträgen im Januar 2000.

Das kann es doch bitte nicht sein.
Auch wenn ich im Januar 2000 einen Vordruck falsch ausgefüllt hab, kann man doch deshalb einen Menschen nicht ruinieren.

Ich habe keinesfalls vorsätzlich 2 Anträge ausgefüllt und wollte auch niemand betrügen.
Der *EXPRESS.de* schreibt in diesem Zusammen auch auch von, ich zitiere:
Jahrelang haben Eltern für ihre Kinder doppeltes Kindergeld kassiert - und keiner hat's gemerkt.
Bis jetzt der Bundesrechnungshof (BRH) die Behörden auf die Schlamperei aufmerksam machte.
Laut BRH gab es 1306 Fälle, in denen Kindergeld doppelt festgesetzt wurde. Insgesamt wurden neun Millionen Euro zu viel ausgezahlt.
Doch was der BRH bis jetzt aufgedeckt hat, ist nicht das Ende der Fahnenstange: Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann derzeit noch niemand.
Denn es gibt insgesamt etwa 12.000 Familienkassen des Öffentlichen Dienstes, weitere 102 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Der BRH fordert das Finanzministerium auf, für ein effektives Kontrollsystem zu sorgen.
Jetzt hab ich erfahren, das ab 2011 eine einheitlich Kindergeldnummer und ein Datenabgleich der Stellen untereinander für Abhilfe sorgen soll.
Für mich leider zu spät.
Ich bin weder Betrüger, noch Steuerhinterzieher und trotzdem im *Hauruckverfahren* diesbezüglich verurteilt worden.

Mein Arbeitgeber leitet gerade ein Disziplinarverfahren gegen mich ein ( wg. Steuerhinterziehung ) und der Schuldenberg der sich diesbezüglich angehäuft hat, wird mich die nächsten 15 Jahre begeleiten.

:gunman: :gunman: :gunman: vielen Dank

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2010 22:53
(@Peter2010)

Aber du siehst doch, was auf deinem Konto eingeht. Wenn da zweimal 164 bzw 184 Euro im Monat steht, wirst du da nicht stutzig?

Wenn jetzt einmal deine Ex-Frau und einmal du bei eurer Konstellation Geld für das selbe Kind bekommen hätte(st), wäre die Doppelzahlung leichter erklärbar gewesen. Aber so... :question:

Sozialbetrug wird besonders gnadenlos verfolgt, das stimmt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2010 23:32
(@werner19)
Schon was gesagt Registriert

....tut mir leid Peter, du hast das Problem nicht richtig verstanden.
Es ging nur EIN KG Betrag auf meinem Konto ein, der Zweite wird in den Bezügen ( Gehalt ) verrechnet.
Mir viel der Mehrbetrag beim Gehalt deshalb nicht auf weil sich von Dato an auch meine Steuerklasse änderte und ich ein erhöhten Familienzuschlag bekam.
#Das ist ja das Problem.#
Keinerlein Absprachen, keiner Datenabgleich, 8 Jahre lang und dann waschen sich die Behörden in Unschuld indem sie den kleinen Mann runieren.
#Nur selber keine Fehler eingestehen,
Das mag vieles Sein, aber KEIN Sozialbetrug

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 01:20
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt das eine Kindergeld aufs Konto und das andere wird mit dem Gehalt verrechnet. Wenn da mal ohnehin grad eine Steuerklassenänderung stattgefunden hat - nicht jeder rechnet das ganz genau nach.

Gruß pk

Edit: Sorry, war zu langsam

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 01:21
(@werner19)
Schon was gesagt Registriert

Stimmt, so is es. Ich habe seit 20 Jahren den selben Steuerberater, nicht mal dem ist die Doppeltzahlung aufgefallen.#
Gruß Werner

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 01:27
(@romyh)
Registriert

Ich arbeite auch mit Besoldung im ÖD: Der Besoldungsnachweis, und auch eine Gehaltsabrechnung für ANgestellte, weist jeden Posten genau aus:

Grundgehalt
Familienzuschlag (Stufe)
Familienzuschlag (Kinder)
VWL
Kindergeld.....

Eigentlich sollte man schon mal auf seine Abrechnung schauen.

Ich kanns nicht nachvollziehen und finds ne Sauerei. Immer noch.  Da wurde mir und meinen Kollegen noch mehr der Vorwurf gemacht, Lehrer verdienen eh zuviel, und dann noch bescheißen. Vielen Dank auch.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 10:07
(@werner19)
Schon was gesagt Registriert

....du hast recht Romy.Jede Position wird am Gehaltszettel genau ausgewiesen.
Auch Gelder, die die z.B. im Wechselschichtdienst direkt auf Girokonto überweisen kriegst, tauchen hier nochmal zur
steuerlichen Verrechnung auf.
Sowie, bei mir das Kindergeld dort aufgetaucht ist.
Wieso sollte ich als davon ausgehen, das hier etwas falsch läuft.
Aber egal, darum gehts mir nicht mehr.#
Ich habe das zuviel bekomme Kindergeld ohne wenn und aber sofort zurück bezahlt  - 15400 Euro !.
Für einen alleinerziehenden Vater im mittleren Dienst nicht gerade einfach.
Aber die Vorderungen und das Strafverfahren was anschleißend kam, steh in keinem Verhältnis mehr.
Der Bunderrechnungshof schreibt von *Schlamperei der zuständigen Kindergeldstellen*.
Doch die waschen sich rein, schieben alle Schuld von sich und verlangen am Ende noch, die größte Frechheit
3600 Euro Hinterziehungszins :gunman: :gunman: :gunman:
Jetzt reichts, ab heute wird zurückgeschossen :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 19:05
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich will Euch nicht den Tag versauen, aber irgendwann schaut man doch auf seine Gehaltsabrechnung und dann fällt sofort auf, dass
man Kindergeld ein zweites Mal  bekommt. Ich kaufe es Dir nicht ab, dass Dir die Zahlung des zweiten KG nicht aufgefallen ist.

Die Ausrede meinem Steuerberater ist dieses auch nicht aufgefallen, kann ich auch nicht mehr hören (lesen).

Die Gebühren sind nunmal auch rechtens. Das weis aber auch jeder Normalbürger, der schon einmal eine Nachzahlung an den Fiskus leisten musste.

Und zum Schluss kommt noch das Gericht und verknackt Dich zu 120 Tagessätzen und damit bist Du vorbestraft und daraus resultiert das Diziplinarverfahren.

nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 20:17




(@romyh)
Registriert

ich will Euch nicht den Tag versauen, aber irgendwann schaut man doch auf seine Gehaltsabrechnung und dann fällt sofort auf, dass
man Kindergeld ein zweites Mal  bekommt. Ich kaufe es Dir nicht ab, dass Dir die Zahlung des zweiten KG nicht aufgefallen ist.

:thumbup:
Sehe ich auch so. Und selbst wenn es unwissentlich war: Unwissenheit schützt immer noch nicht vor Strafe.
In dem Sinne.

Grüße aus Berlin

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 12:20
(@werner19)
Schon was gesagt Registriert

Genau das ist das Problem, viele halten es für Richtig was hier geschied.#
Ist es aber nicht, wenn man sich ausführlich mit dem Thema bschäftigt.
Die Doppeltzahlung konnte nur erfolgen, weil die Behörden Jahrelang schlampig gearbeitet haben.
Der Text ist nicht von mir, sondern aus dem Jahresabschlußbericht 2009 des Bundesrechnungshofes.
Kann jeder nachlesen.
Der BRH-Spreche hat die zuständigen KG-Stellen angeweisen hier schnellstens Abhilfe in Form einer einheitlichen KG-Nummer, bzw. Datenabgleich zu schafen.
Natürlich hätte ich nach heutigem Wissensstand die Doppelzahlung merken können und melden müssen.
Trotzdem ich bleib dabei, zuviel erhaltene Sozialleistungen vollständig zurückzahlen ist völlig in Ordung.
Aber was dann kommt steht in keinem Verhältnis mehr.
Hier wird nur versucht die Behörden rein zu waschen und die alleinige Schuld auf den kleinen Mann zu schieben.
Wenn du finanziell am Ende bist, kannst du dich ja auch nicht mehr wehren. 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 20:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Werner,

Ich muß nochmal nachfragen.

Also auf deiner Abrechnung stand das KG mit drauf, was auch als solches gekennzeichnet und wurde mit dem Gehalt ausgezahlt?

Gleichzeitig bekamst du jeden Monat noch von der Kindergeldkasse das KG auf das Konto mit dem Vermerk Kindergeldkasse xy, oder?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 20:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um nochmal ein bisschen von der Seite rein zu stänkern:

Versehentlich zuviel gezahlter Unterhalt muss nicht mal zurück gezahlt werden.
Die Behauptung, man habe es verbraucht reicht aus.

Mich kotzt dieses unterschiedliche Maß an.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 20:36
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ähnliches hatte ich auch, nur etwas einfacher zu durschauen.
Ich bekam das KG der Fam.Kasse auf mein Konto und überwies es Ex auf ihr Konto(war im Trennungasjahr und nichts war geregelt ausser Unterhalt und Kg)
Ich bekam ein Schreiben der zuständigen Kasse in dem ich aufgefordert wurde das Kg der letzten 13 Monate zurückzuzahlen, binnen 4 Wochen.
Sie ist mit Partner und Kindern in ein anderes Bundesland gezogen und hat dort Kg beantragt, was ihr auch gezahlt wurde.

Da ich Dussel das nicht wusste und auch nichts von Zuständigkeiten der Kassen, habe ich das Geld weiterhin bezogen, aber nachweisslich an sie weiter überwiesen.
Die Überweisungen an Ex konnte ich belegen und ich war aus dem Schneider.
Da sie schwer Reich ist, war die Rückzahlung für sie sicher kein Problem(hab mich auch nicht weiter drum gekümmert).
Nicht auszudenken, wenn ich die Zahlungen nicht hätte belegen können.

Hat mit jetzt hiermit nichts zu tun, wollte ich trotzdem erwähnen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 21:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

War bei mir auch so, nur dass die Belege nicht ausreichten.

Ich brauchte Exens Bestätigung, die sie auch gegeben hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 21:59
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich brauchte Exens Bestätigung, die sie auch gegeben hat.

Hätte meine nie gamacht, hab sie angefleht, Antwort:
Seh doch zu wie du klarkommst

Einige Stunden Arbeit und ich hatte alles belegt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 22:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Dann hat aber die FamK mächtig geschlammt. bei mir war es so, dass ich auf meinem KG-Erstantrag angeben musste, ob jemand zuvor für das Kind KG bezogen hat. Ist ja auch irgendwo logisch. Danach hat dann die FamK Berlin mit der FamK Brandenburg Kontakt aufgenommen und es dauerte ewig. Aber ohne diesen Abgleich hätte ich wohl nie KG beziehen können. Zumal auf jedem Antrag steht, das alle Angaben wahrheitsgemäss gemacht werden. Da scheinen manche MA bei der FamK das alles etwas lockerer zu sehen. Völlig unverständlich ist aber, dass dann hierfür ein Rückforderungsanspruch seitens der FamK besteht. Ich stelle mir gerade vor, ich hätte auf ein falsches Konto eine Rechnung überwiesen und wollte diese Überweisung 6 Monate später rückabwickeln.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 00:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich stelle mir gerade vor, ich hätte auf ein falsches Konto eine Rechnung überwiesen und wollte diese Überweisung 6 Monate später rückabwickeln.

Siehe #13.

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 00:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Doppelt hält besser und ich kann versichern, nicht bei Dir abgeschrieben zu haben. 🙂

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 00:44




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