Benachrichtigungen
Alles löschen

Tausendfacher Betrug: Öffentliche Bedienstete kassieren doppelt Kindergeld

Seite 2 / 2
 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

[Klugscheißermoduson]

Kindergeld ist eine steuerliche Erleichterung für die Freistellung des Existenzminimums von Kindern nach § 62ff EStG. Diese steuerliche Leistung nach dem EStG unterliegt wie alle anderen Steuergesetze der Abgabenordnung. Die Abgabenordnung regelt, was Steuerhinterziehung und was leichtfertige Steuerverkürzung ist.
Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Festsetzungsfrist fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.

Festsetzungsfristen für überzahlten Unterhalt gibbets nun mal nicht.

[/Klugscheißermodusoff]

Daher halte ich die Vorgehensweise beim TO für "juristisch korrekt", die Höhe der Strafe zeigt auch, dass das Gericht die Variante "happich nich gemerkt" nicht nur andeutungsweise geglaubt hat. Und gerade von "uns Beamten" wird bei sowas besondere Sorgfaltspflicht erwartet. Ist nun mal so. Den Aufschrei in der Bevölkerung sieht man ja auch sofort....

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 00:33
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaube, ich muss meine Aussage ein wenig relativieren  :wink:.

Nicht jeder merkt das sofort und ich kenne genug Menschen, die außerstande sind, ihre Gehaltsabrechnung zu "lesen". Natürlich mag das da stehen, aber wie viele Menschen schauen nur auf den Auszahlungsbetrag und freuen sich - boah, so viel hat der Steuerklassenwechsel verursacht - so viel hat die Tariferhöhung gebracht - oder so viel, warum? Egal, hauptsache ich habe und das wird schon so stimmen.

Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und das ist auch gut so.

Aber aus meiner Zeit als Personalfachkauffrau weiß ich (leider), dass Gehaltsabrechnung für ganz viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln ist. Auch wenn da alles steht, aber die haben ein selektives Sehen. Ebenso, wie es Menschen gibt, die immer nur ganz rechts unten auf ihren Kontoauszug schauen. Warum haben denn so viele Betrügerfirmen so viel Erfolg mit dubiosen Abbuchungen unter 100 €? Genau, weil es kaum jemandem auffällt  :mad:.

Diejenigen, die hier bewusst zwei Anträge gestellt haben, würde ich schon "an den Pranger" stellen. Aber die, die es möglicherweise "unschuldig" trifft, würde ich in der von mir beschriebenen Kategorie einstufen.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 02:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist grundsätzlich nicht falsch. ABER im öDI steht auf der Gehaltsabrechnung in dicken Buchstaben: AUSGEZAHLTES KINDERGELD Das muss ja schon deshalb getrennt ausgewiesen werden, weil es ja nicht versteuert wird. Also gerade was das angeht denke ich, ist das kaum möglich, es über Jahre nicht zu merken.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 09:17
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Möchte gern auch dazu was schreiben,

habe nach der Trennung meine Steuerklasse 3 behalten, wußte bis dato nicht viel darüber, fragte diesbezüglich auf dem Rathaus nach ob ich im Trennungsjahr diese ändern muss.

nein nein das müssen sie nicht könnte ja eine Versöhnung stattfinden ok dachte ich wird schon richtig sein.

Am ende des Liedes Nachzahlung Steuern von 2700 Euro und das mit Selbsterhalt.

Lesen von Lohnabrechnungen oder Steuererklärungen und sonst noch was ist meiner Meinung langsam hoch kompliziert, es wird den Bürgern nicht leicht gemacht.

Man sieht es ja jetzt hier, selbst Staatsdiener haben damit ihre Probleme.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 09:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Auskunft, die Du bekommen hast war korrekt. Wie sich die Steuerklassenwahl für Dich auswirkt, kann Dir vorher nur ein Steuerberater ausrechnen oder Du musst Dich über das Internet selber schlau machen. Dass Du eine ungünstige Steuerklasse wählst ohne Dich entsprechend zu informieren, kannst Du niemandem zur Last legen.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 10:46
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

da möchte ich ein wenig dumm rumschwafeln.

Ich finde es immer bemerkenswert, dass einige Menschen alles ganz genau wissen, vor allem kennen Sie Ihre Rechte und bei einem so wichtigen Thema
wie Einkommen, Gehaltsabrechnung usw geben sie sich ahnungslos.

Da bekomme ich z.B. 1.500,00€ Netto jeden Monat überwiesen und auf einmal kommen 184,00€ KG und ein wenig Steuerersparnis dazu. Auf das Konto werden dann noch mal 184,00€ überwiesen und das veranlasst mich nicht einmal zu einer Nachfrage in der Personalabteilung.  Das kann mal über ein paar Monate passieren weil man vielleicht emotional von der Rolle ist, aber das war es dann auch.

Also nichts mit ich kann meine Lohnabrechnung nicht lesen. Das sind nämlich genau die gleichen Menschen die ohne Probleme ein hochkomplizierten
1.000 seitigen Hartz 4 Antrag fehlerfrei ausfüllen können und genau darauf achten, dass sie ja nicht zu wenig bekommen.

nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 13:57
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hejhej......
eigentlich sollte jeder, der irgendwo öffentliche Leistungen doppel kassiert, sich erst einmal schämen und das ganz schnell zurückzahlen. Letzteres ist hier ja immerhin passiert......das da Zinsen draufkommen ist ja wohl selbstverständlich. immerhin hat da ja jemand die Jahre über mit gewirtschaftet, auch wenn es verbraucht ist. Und der Ruf nach Vater Staat wird immer dann laut, wenn man selbst die Verantwortung nicht haben will..... vielleicht war es damals für den Betroffenen echt ne Menge Papierkrieg und Aufwand in kürzester Zeit. Aber er hatte anschließend JAHRE Zeit, das zu kontrollieren. Und wenn er - und das unterstelle ich jetzt einmal - die Doppelzahlung jahrelang billigend in Kauf genommen hat, dann gehört ein gewisses Strafmaß auch dazu....und das hat es hier gegeben. Ich denke, die Aufklärung hat lange - eindeutig ZU lange - gebraucht, kann aber in keinem Fall dazu führen, dass jemand ungestraft oder ohne Rückzahlung davonkommt....persönliche Meinung!
Gruß Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 15:01
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

AUSGEZAHLTES KINDERGELD

... und was macht das selektive Sehen draus: Kinderzuschlag. Dass die Grammatik dann nicht mehr stimmt ist völlig unerheblich.

Es ist wirklich unglaublich, aber so was gibt es und interessanterweise nicht nur bei Menschen, die der deutschen Sprache nicht richtig mächtig sind oder deren Bildungsniveau nicht gerade hoch anzusiedeln ist.

Stimmt schon @nichtplatt, ihre Rechte kennen sie und Anträge können sie auch ausfüllen. Aber da WOLLEN sie ja was. Die Selektion wird durch das BEKOMMEN ausgelöst.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 18:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

... und was macht das selektive Sehen draus: Kinderzuschlag. Dass die Grammatik dann nicht mehr stimmt ist völlig unerheblich.

Also, ich kopier hier gleich ne Gehaltsabrechnung und stell die hier ein.

Brutto
+Familienzuschlag Stufe 1
+Familienzuschlag Stufe 2
+ Allgemeine Stellenzulage
= Gesamtbrutto
- Lohnsteuer
- Soli
= gesetzliches Netto
+ Kindergeld
= Zahlbetrag

Das kriegt ja wohl jeder Hilfsschüler gelesen!!!

Wenn irgendwo 1,80 fehlen, wollen wir wetten, das merkt jeder sofort??

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 00:41
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Brutto
+Familienzuschlag Stufe 1
+Familienzuschlag Stufe 2
+ Allgemeine Stellenzulage
= Gesamtbrutto
- Lohnsteuer
- Soli
= gesetzliches
Netto
+ Kindergeld
= Zahlbetrag

Das kriegt ja wohl jeder Hilfsschüler gelesen!!!

Das, was jetzt noch da steht, ist das was gelesen wird. Und ich wiederhole mich: das hat nichts mit der eigentlichen Fähigkeit des Lesens zu tun. Gelesen wird, was gelesen werden WILL.

Es ist schwer vorstellbar, aber ich hab da echt schon Sachen erlebt...

Als damals vor Urzeiten das elektronische Lohnabrechnungsverfahren eingeführt wurde, haben im Umstellungsmonat durch einen Softwarefehler alle Mitarbeiter ihr Gehalt zweimal überwiesen bekommen. Nicht das doppelte wohlgemerkt, sondern den gleichen Betrag zweimal. Man glaubt es kaum, was da an kreativen Ideen kam. Von "hab ich gar nicht gemerkt" über "waren nicht gerade Tarifverhandlungen?" bis zu "mein Chef hat schon vor längerer Zeit eine Sonderzahlung wegen besonderer Leistung angekündigt". Ein paar wenige haben tatsächlich nachgefragt. Die meisten haben sich stillschweigend gefreut. Wohl wissend, dass es in dieser Firma weder eine Tariferhöhung, noch eine Sonderzahlung ohne schriftliche Benachrichtigung gab. Natürlich war der Aufschrei groß als die Buchung zurückgezogen wurde und die Banken das Geld wieder ausspucken mussten. So viel zum Thema "wenn 1,80 fehlt".

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 17:11




Seite 2 / 2