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Teure Beleidigung in Facebook-Forum nach Scheidung

 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Während und nach einer Scheidung hält man sich mit öffentlichen Anwürfen gegen den Ex-Partner besser zurück, wie vor kurzem ein Urteil des AG Bergisch-Gladbach bewies. Eine Frau machte in einem Diskussionsforum des Internetanbieters Facebook ihrem Ärger über ein gerade beendetes Scheidungsverfahren und die damit verbundenen Anwaltsgebühren Luft. Unter anderem ließ sie sich zu den Bemerkungen “3.500 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre …” und “eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein” hinreißen. Der geschiedene Ehemann fühlte sich durch die Äußerungen beleidigt und ließ seine Ex-Ehefrau über einen Rechtsanwalt auf Unterlassung und Beseitigung der Erklärungen sowie auf Erstattung der Anwaltsgebühren in Anspruch nehmen. Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach sah in den beanstandeten Internetbeiträgen eine Ehrverletzung und verurteilte die Bloggerin zur Zahlung der Anwaltsgebühren von über 400 Euro. Für das Gericht spielte bei der Beurteilung der Beleidigungen keine Rolle, dass sie in einem geschützten Bereich von Facebook gemacht wurden.

Urteil des AG Bergisch Gladbach vom 16.06.2011, Aktenzeichen: 60 C 37/11

Quelle: >>>HIER<<<

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 12:23
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin,

genau deswegen mag ich dieses Forum, da es um gegenseitige Wertschätzung geht.

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 13:00
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Mein Kommentar war (allerdings bezogen auf die hübsche Rechtsanwältin an meiner Seite bei der Scheidung):

"Die teuersten 10 Minuten meines Lebens mit einer hübschen Frau zusammen". Gemeint war der Scheidungstermin selbst, weil alles andere vorher bereits mittels einer Mediationsstelle einvernehmlich geklärt war.

Sie lachte und lud mich dann noch kostenfrei (nach BRaGO) zu einer Kaffee ein...

Zurück zum Thema (oben vom TE): Hier hätte man als Mann auch Größe zeigen können und drüber stehen dürfen.

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 13:53