Heute im Bundestag Nr 078, Dienstag, 16.03.2010, 17:00 Uhr
Im Bundestag notiert: Höchstbezugsalter für den Unterhaltsvorschuss
Familie/Antwort
Berlin: (hib/CHE/BOB) Die Fraktion Die Linke möchte wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung plant, das Höchstbezugsalter für den Unterhaltsvorschuss auf 14 Jahre anzuheben. In einer Kleinen Anfrage (>17/989<) fragen die Abgeordneten auch danach, warum das Höchstalter nicht auf 18 Jahre angehoben wird, da die Unterhaltspflicht der Eltern mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes besteht.
Anm.: Das Dokument 17/989 ist noch nicht online. Einfach später wieder versuchen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!