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Unterstützung Arbeitgeber bei Trennung und Scheidung - Wünsche/Anregungen

 
(@pabloc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Community,

ich habe bald die Möglichkeit im Rahmen einer politischen Veranstaltung zum Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter" mit Vertretern des Bundesfamilienministeriums zu sprechen.
Ich wurde gefragt, Ideen und Anregungen zu sammeln, inwieweit euer Arbeitgeber in solchen schwierigen Situationen (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Betreuungsmodell, ...) unterstützen könnte.
Ich würde mich über Ideen von eurer Seite aus freuen. Jeglicher Input ist willkommen.

Vielen Dank und liebe Grüße

Pabloc

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2020 21:49
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wenn Arbeitgeber mal auch Männern Homeoffice anbieten würden (natürlich nur wo es möglich ist), die ihre Kinder im WM erziehen, wäre das ne gute Sache. Bei mir bekommt jede Mama quasi sofort den Homeoffice Platz, wenn das erste Kind da ist. Ich habe drei eigene und das Kind meiner Partnerin und bin froh, wenn ich 5 Tage im Jahr von zu Hause arbeiten kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2020 10:22
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Generell die Gleichberechtigung ansprechen. Wir haben 2020 und noch immer werden Väter im Falle eine Trennung wie ein Elternteil zweiter Klasse behandelt.
Steuerklassen, Wechselmodell als Basis, Umgangszeiten, Kosten bei Umgang trotz Unterhalt (doppelter Haushalt), verweigernde Mütter, erhöhte Erwerbsobliegenheit

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2020 18:47
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

- Flexible Arbeitszeiten, dass z.B. das Umgangswochenende schon am Freitag Nachmittag beginnen kann und am Montag Vormittag enden kann, v.a. wenn längere Reisezeit anfällt oder dass z.B. beim Wechselmodell eine Woche viel gearbeitet werden kann und in der anderen Woche wenig(er).

- Urlaubsregelungen, dass der Umgang in Schulferien u.ä. sicher ermöglicht wird.

- "Sinnvolle" Gehaltsregelungen (ich zahle z.B. einen Pflichtbeitrag in ein Langzeitkonto. Das wird bei der Unterhaltsberechnung natürlich als Gehaltsbestandteil betrachtet, obwohl ich über den monatlich nicht verfügen kann. Je nach Höhe des Gehalts und Höhe der Unterhaltsforderungen, könnte es sinnvoller sein, zeitweise auf die Einzahlung zu verzichten und das Geld ausgezahlt zu bekommen.

- Schulen/Kindergärten sollen Infos nicht nur mit dem teilen, der täglich aufschlägt oder beim Elternabend sitzt, sondern auch mit dem anderen (weiter entfernt lebenden) Elternteil.

- Wenn die Betreuung 50:50 zwischen beiden aufgteilt ist (siehe Punkt weiter unten), müssen beide Elternteile auch gleich viel arbeiten (bei kleineren Kindern könnten es dann 75 % für jeden sein) und damit würde in den allermeisten Fällen auch der Unterhalt an den Ex-Partner entfallen. Damit entfällt dann auch die Diskussion über Mehrbedarf für die Kinderbetreuung/-bespaßung, er wird halbiert.

- Wenn nach dem vorigen Punkt überhaupt noch erforderlich, muss der Eigenbedarf in der DDT angepasst werden. 1300 € sind lächerlich und in westdeutschen Ballungsgebieten kaum über ALG2 + Miete.

Folgenes ist eher was für das Ministerium zur Klärung mit anderen Ministerien:

- Generelle Neuregelung des Umgangsrechts/Sorgerechts, z.B. dahingehend, dass nach der Trennung eine 50-50-Betreuung der Kinder erfolgen muss und nicht nach "Hauptbezugsperson" entschieden wird, bei wem die Kinder leben (v.a. Mutter) und der andere (v.a. Vater) das Umgangsrecht teilweise durchsetzen muss, weit fahren muss oder sonstige Schikanen zu ertagen hat. Daraus resultiert auch, dass der Wegzug eines Elternteils massiv erschwert werden muss, v.a. wenn es um große Distanzen geht.

- Generelle Neuregeulung des Steuersystems in ein Familiensplitting (weg vom Ehegattensplitting), in dem auch Väter, begünstigt werden (siehe vorigen Punkt) - wenn die Betreuung hälftig zu teilen ist, spricht m.E. nichts gegen Steuerklasse 2 für beide, wobei 2 gegenüber 1 kein gigantischer Vorteil ist.

- Beiträge zur Altersvorsorge müssen beim Unterhalt stärker in Abzug gebracht werden können. Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber immer mehr Eigenvorsorge fordert, sind 4 % eher wenig.

Mir fällt bestimmt noch was ein 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2020 14:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wäre schön, stünde dieser Beitrag in der Kategorie Politik, Gesellschaft, Soziales bzw. mehr themenbezogen. Mit explizit Unterhalt hat es ja nun etwas wenig zu tun.

Zum Thema:
Größtes Problem dürfte immer noch das fehlende Angebot sein, ausreichend Betreuungsplätze zu finden. Ebenso bzw. dabei ist der Schwerpunkt entweder auf Angebote im Wohnumfeld, oder in Arbeitsplatznähe zu legen. Hier kann der Arbeitgeber durchaus Angebote schaffen (lassen), indem er Möglichkeiten hierfür (mit-)finanziert. Nannte sich in meinen Kinderzeiten Betriebskindergarten. Etwas in der Art dürfte auch heute machbar sein, zumindest für größere bis große Unternehmen, Institutionen bzw. denen, welche größere bis große Flächen vermarkten. Mir fällt hier z.B die Wista in Berlin ein. Und von solchen 'Dienstleistern' gibt es viele. Jedes größere Shopping-Center oder Industrieansiedlungen basieren darauf.

Home-Office wird zumindest in meinem Arbeitsumfeld (dem öffentlichen Dienst gleichgestellt) noch viel zu restriktiv behandelt. Von Freiraum und Gestaltungsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer kann keine Rede sein. Der Arbeitgeber versteckt sich hinter bürokratischen Auflagen, die teilweise abseits des realen Lebens gestaltet sind. Flexibel sieht anders aus. Hier könnte der Gesetzgeber den Unternehmen deutlich mehr Spielraum lassen, andereseits den Arbeitnehmern ebenso deutlich mehr Freizügigkeit einräumen. Vor allem flexibel, also auch enorm kurzfristig, muß es machbar sein. Kinder planen nicht zu kränkeln, lernschwach, problematisch oder was weiß ich zu werden. Und nicht selten kommt es Knall auf Fall.

Die beste Absicht hilft nicht, wenn (zugespitzt) erst ein dutzend Anträge ausgefüllt und bearbeitet werden müssen.

Ebenso sollte den Erwachsen eingeräumt werden, mal zu schwächeln. Ich sehe es immer wieder, dass diese teilweise am Limit werkeln. Allerdings ist das in den Bestimmungen meiner Firma kein Grund, ein Home-Office zu gewähren. Das Home-Office gilt da als Sonderfall, welches ausdrücklich und eindeutig nach festgelegten Bestimmungen nur gewährt wird. Der Faktor Mensch ist da nicht vorhanden.

Gruss oldie

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 20:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Wäre schön, stünde dieser Beitrag in der Kategorie Politik, Gesellschaft, Soziales bzw. mehr themenbezogen. Mit explizit Unterhalt hat es ja nun etwas wenig zu tun.

Völlig richtig - ich hab's daher genau hierhin verschoben.

@oldie: Danke für den Hinweis!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 22:54