BGH: Unverheiratete Mütter werden geschiedenen Müttern beim Unterhalt annähernd gleichgestellt
Mittwoch, 1. Dezember 2004, 17.47 Uhr
Ledige Mütter dürfen beim Unterhalt für die Betreuung eines Kindes nicht wesentlich schlechter behandelt werden als geschiedene Ehepartner. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch gebietet das Wohl des Kindes zumindest eine annähernde Gleichbehandlung.
Das Karlsruher Gericht urteilte, daß der zahlungspflichtige Kindesvater nicht - wie bisher üblich - 1000 Euro pro Monat für den eigenen Lebensunterhalt behalten darf, wenn sein Einkommen für die Zahlung des vollen Unterhalts nicht ausreicht. Laut BGH können die Gerichte einen „Selbstbehalt“ zwischen 840 und 1000 Euro festsetzen. (Aktenzeichen: XII ZR 3/03 vom 1. Dezember 2004)
Sodele frisch eingetroffen.
Heißt also auch für Väter...die nicht verheiratet sind tief in die Tasche greifen.
Ich denk damit sollte die Kindergeburtenrate wieder etwas abnehmen.
Gruß
Melly
Das war nicht anders zu erwarten. Die Steilvorlage der Bundenunrechtsministerin haben die Handlanger aus Karlsruhe im Namen des Volkes in den finalen Rettungsschuss verwandelt. Letztlich hatten sie auch keine andere Wahl.
Ich frage mich, warum Mütter nicht ehelicher Kinder den Müttern ehelicher Kinder gleichgestellt werden (Unterhalt) und sich darauf auf das Grundgesetz berufen wird, Väter nicht ehelicher Kinder hingegen nicht automatisch das Sorgerecht erhalten, weil dadurch die Mutterautonomie geschwächt wird.
Es gibt Momente wie diesen, da bekomme ich Kopfschmerzen vom Schütteln desselbigen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
*maljörgnekopfschmerztablettereiche*
Vielleicht sollten die Väter nichtehelicherK inder genauso auf die Straße gehen?*grübel
wird aber nix bringen, da es hier nicht um Geld geht.
So hat der Vater Staat wieder eine Last weniger, da er der Mutter weniger Sozialhilfe zahlen muß, wenn das Geld zum Leben nicht reicht.
Was sagt uns das heute zum Welt-Aids-Tag?
Jungs...bitte Kondome benutzen, schützt nicht nur eure Gesundheit, sondern auch den Zugriff auf Euren Geldbeutel 😀
Gruß
Melly
Hi
@ melly
Kondome können platzen :redhead:
@ all
Wie ist denn das dann, wie lange kann man denn Unterhalt bekommen oder was heit das genauer?
Biga
Hallo Biga,
*lol jo kann passieren, daß man nen Blindgänger dabei hat :hoppala:
Aber besser vorbeugen, als sich auf die Pille der Freundin zu verlassen.
Die sie laut eigener Aussage regelmäßig nimmt. :ironie:
Also ich verstehe dieses Urteil so, daß der Mann mehr abdrücken muß und ihm nicht mehr wie früher der Selbstbehalt von 1000 Euro bleibt, sondern wie auch bei Ex-Frauen der Selbstbehalt bis auf die Grenze von 860 Euro fällt.
Heißt also, die Frau, die ja 3 Jahre Recht auf Betreuungsunterhalt hat, bekommt mehr.
Ich hab ja auch schon irgendwo gelesen, daß man die 3 Jahre auch unter bestimmten Umständen verlängern kann.
Naja dann wirds natürlich bitter für den Mann, der das Kind evtl garnicht wollte und löhnen darf.
Gibt ja genug Mädls die es darauf anlegen mal schnell ne Reihe von Kindern zu sammeln.:krank:
Wenn man sich das mal vorstellt...3 Jahre von dem Mann, sind die fast um, sucht man sich den nächsten..macht wieder drei Jahre so weiter...blablabla.
Leider kenne ich genug solch Exemplare aus dem Chat :gunman:
Da laufen die ja in Massen rum um ein neues Opfer zu suchen.
Gibt ja genug Flirtchannels!:nene:
Soll aber jetzt bitte nicht heißen, daß alle Frauen so sind, die im Chat aktiv sind.:undschuldig:
LG
Melly
Wo bleibt den die Gleichberechtigung bei Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes,Fahrkosten für Wahrnehmung des Umgangsrecht, Anrechnung des Erziehungsgeldes beim BU,Steuersplitting-Vorteil..... ? Wo sind den da die gleichen Rechte der nichtehelichen Väter?
Der nichteheliche Vater bekommt auch nicht das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Mutter dies nicht will.Wo bleibt den da die Gleichberechtigung ?
Da heisst es dann, dass der Vater ein Fremder ist (BverfG 2003)
Wenn es dann um Unterhalt geht, dann ist der Vater wieder plötzlich gut genug!
Eheliche und nichteheliche Beziehung (besonders One Night Stands (ONS) ) sind verschiede Dinge.
In der Ehe einigt man sich eventuell , dass die Mutter zuhause bleibt ,um sich um die Kinder zu kümmern.Dann besteht auch eventuell nach der Scheidung Anspruch auf Betreunungsunterhalt.
Bei Nichtehelichen (bes. ONS) ist eben dies nicht der Fall.
Da gab es keine Einigung ,dass die Mutter zuhause bleibt.
Ein Einkommen reicht heute eben nicht mehr für 3 Personen (Vater ,Mutter ,Kind) aus.
Die Mutter muss auch arbeiten gehen.Es gibt schliesslich Kindergärten, Schulen....
Es kann ja wohl nicht angehen, dass sich der Vater den ganzen Tag abschuftet, und die Mutter zuhause vorm TV irgendwelche Talkshows schaut, während das Kind Im Kindergarten/Schule ist.
Welcher Mann wird schon freiwillig den ganzen Tag arbeiten gehen, wenn ihm nur ein Selbstbehalt von 830 Euro bleibt.
Dann kann er gleich von der Sozialhilfe leben.
Ausserdem:
Wie will den eine Frau nach 10, 12...Jahren wieder Arbeit finden?
Sie wird dann ein Leben lang von der Sozialhilfe leben müssen.
Das ist der Grund ,weshalb bei nichtverheirateten Müttern , eine Erwerbsobliegenheit ab den 3. Jahr besteht.(bis dahin gilt ja auch der Kündigungsschutz)
Sonst hätten unverheiratete Mütter keine Anreiz mehr zu arbeiten.
Wenn man schon eheliche und nichteheliche Mütter angleicht , dann sollte man eheliche an nichtehliche angleichen, d.h jede Mutter sollte nach dem 3. Geburtstag des Kindes arbeiten gehen müssen.
PS: Sollte tatsächlich auch bei nichtehlichen Kinder ein BU über 3 Jahre gezahlt werden, werden deutlich weniger Kinder geboren werden.
Welcher Mann will den dann noch ein Kind, wenn er deshalb 18 jahre lang ausgebeutet werden kann und am Existenzminimum leben muss, obwohl er den ganzen Tag hart arbeitet, während seine EX shoppt oder TV sieht?
Viele Männer werden dann aufhören zu arbeiten und schwarz weiterarbeiten oder Sozialhilfe beziehen!
SOLLTE SICH DIESER FEMINISTISCHE WAHN WIRKLICH DURCHSETZEN,WERDE ICH KEINE KINDER BEKOMMEN(ZUMINDEST NICHT IN DIESEM STAAT).
KINDESUNTERHALT WÄRE ICH NATÜRLICH BEREIT ZU ZAHLEN.
ICH SEHE ES ABER NICHT EIN, WESHALB MICH JAHRZEHNTE EINE MUTTER AUSBEUTEN KÖNNTE, UND MIR FAST NICHTS MEHR ÜBRIG BLIEBE.EIN KIND IST SCHLIESSLICH KEINE LIZENZ ZUM FAULENZEN!
ICH WANDERE DANN NACH ARGENTINIEN AUS!
mfg
nobu
Hallo Nobu...
reicht schon wenn Du nach Frankreich ziehst*g
Muß nicht so weit sein.
Da darf nämlich der Vater den KU steuerlich absetzen und das ist nicht wenig.
Hab zufällig Bekannte die im Saarland arbeiten gehen und in Frankreich grenznah wohnen um somit die hohen Steuern und dem Pflegegeld zu entrinnen.
Find ich selbst zwar nicht so toll, daß man Steuerflucht betriebt, da wenn das jeder machen würde....halb Deutschland in Frankreich etc wohnen würde und in Deutschland zur Arbeit geht.
Also brauchst nicht für das Flugticket zu sparen 😀
Gruß
Melly
Hallo nobu,
ich glaube nicht, dass der Staat hier ONS den ehelichen Frauen gleichstellen wollte. Sondern es ging wohl eher darum, nichteheliche Bezihungen, die ja genauso gelebt werden wie eheliche Beziehungen, fehlt eben nur das Papeir, das die Trennung so teuer macht gleichstellen wollte.
Das man das auch andersherum begrenzen könnte sehe ich natürlich auch...(mehr oder weniger - bin ja ne Frau :phantom: 😉 ein
Grüße
biga
Dieses Urteil betrifft den SB des KV. In Kürze wird über die Unterhaltsdauer entschieden. Ich nehme noch Wetten an :exclam:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ahh, danke deep, habe ich übersehen, macht es aber nochmal deutlicher. Habe da was zusammengeworfen.
Nun ich denke aber das der Vorgriff nicht unrichtig ist :thumbdown:
biga
Hallo zusammen
Im Grunde genommen werden die Rechte für Väter oder noch werdende oder welche die darüber Nachdenken nicht besser.Kinder sind was ganz ganz tolles aber mittlerweile kann ich es verstehen wenn es Männer gibt die patout keine wollen weil sie einfach Angst davor haben wenn es mit der Partnerin nicht mehr klappen sollte.
Gruss Thomas
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Das Leben ist eine Verkettung von Augenblicken, versucht die Glücklichen zu bewahren
Das Leben ist eine Verkettung von Augenblicken, versucht die Schönen zu bewahren !
Wie soll man von 840 Euro leben?
z.B in München?
Dort kostet eine 1-Zimmer-Wohnung (30 qm) mindestens!!! 400 Euro kalt.
Meistens sogar mind. 600 Euro warm wenn man nicht ultra-abseits leben will und dutzende km fahren will.
Dazu kommen Stromkosten, GEZ, und Telefonkosten (die jetzt auch kräftig teurer werden),
d.h. noch mind. 150 Euro.
Dazu kommen noch evt. Kosten für die Wahrnehmung des Besuchrechts.(wird teuer, bei diesen hohen Benzin-/ und Bahnpreisen).
Dann ist der 840 Euro SB schon locker aufgebraucht.
Wovon soll man dann Essen, Kleidung, zahlen?
Freizeitaktivitäten (Kino,...) sind sowieso nicht mehr drin!
Bisher gab es den 1000 Euro SB d.h. 160 Euro mehr(=im Jahr 1920 Euro mehr).
Dieser war ein Arbeitsanreiz.
Dieser fehlt jetzt.
Grüße
nobu