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Vorgeburtliches GSR und Abtreibung?

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(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Anmerkung von Malachit: Diese Diskussion wurde abgetrennt von Aufruf zur Protestaktion "Kinderschuhe an die Bundesregierung"


Zu Auszug von @Wildlachs weiter oben:
Grundsätzlicher Widerspruch in sich, ist der Versuch, wie unter den Diskriminierenden Zuständen bisher, vorerst der Mutter das alleinige Sorgerecht einzuräumen, obwohl sich doch beide bereits beim Zeugungsakt gleichberechtigt und freiwillig an die Rechte und Pflichten einer Elternschaft gebunden haben. Wie kann jemand überhaupt auf die Idee kommen, dies sei nur einseitig zu verstehen, deshalb müsse der Vater erst einmal wieder seiner Rechte beraubt werden, um sie in einem noch näher zu definierenden Demütigungsprozess wieder zu erlangen? Juristischer Nonsens, zu finden in einer Stellungnahme der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags vom 22.2.11 "Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern". http://tinyurl.com/7mg35y2

Jedes Jahr werden aufgrund so einer Politik 250.000 Kinder abgetrieben. Einfache Rechnung: Innerhalb von 10 Jahren sind das 2,5 Millionen Kinder, die abgetrieben wurden und da gibt es Frauen, die stolz darauf sind, abgetrieben zu haben.

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2012 20:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stell bitte hier nicht Frauen als alleinschuldige an Abtreibungen dar. Es gibt genug Frauen die utner dem Druck des werdenden Vaters das Kind nicht bekommen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 20:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jedes Jahr werden aufgrund so einer Politik 250.000 Kinder abgetrieben. Einfache Rechnung: Innerhalb von 10 Jahren sind das 2,5 Millionen Kinder, die abgetrieben wurden und da gibt es Frauen, die stolz darauf sind, abgetrieben zu haben.

das ist in diesem Kontext jetzt aber echter Nonsense: Kinder werden abgetrieben, weil sie nicht in die momentanen Lebenskonzepte eines oder beider Elternteile passen - aber doch nicht aufgrund der familienrechtlichen Gegebenheit, dass Väter nicht automatisch das GSR bekommen!

Die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung trifft ausschliesslich die Mutter, die auch entscheiden könnte "ich unterschreibe eine Sorgeerklärung". Nach obiger Logik würden jährlich 250.000 Frauen sagen "ich treibe mein Kind ab, weil der Vater nicht automatisch das GSR bekommt." Und das ist nun wirklich Breitwandstuss.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 20:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Stell bitte hier nicht Frauen als alleinschuldige an Abtreibungen dar. Es gibt genug Frauen die utner dem Druck des werdenden Vaters das Kind nicht bekommen.

das gibt es ohne Zweifel. Das sind dann aber sicher nicht die (potenziellen) Väter, die sich besonders über ein "automatisches GSR" gefreut hätten...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 21:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nebenbei bemerkt ändert auch ein GSR nichts daran, wenn eine Frau abtreiben will.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 22:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Jedes Jahr werden aufgrund so einer Politik 250.000 Kinder abgetrieben.

Wo ist Deine Quelle über die Anzahl der Abtreibungen in D. zu finden? Meine Quelle jedenfalls geht von weniger als die Hälfte aus - nämlich ca 110.000 im Jahr 2010. Das v wegen einer Dunkelziffer von mehr als dem Doppelten auszugehen ist, findet sich lediglich als Behauptung. Und dies ist eine Anti-Abtreibungs-Seite, der man getrost Übertreibung und Aufbauschung unterstellen darf.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2012 01:07
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Ich korrigiere mich, habe die Zahlen aus einem Beitrag ungeprüft übernommen.
Kinder sind bis zu 3,4 Monate alt, wenn sie abgetrieben werden. 29 TSD im ersten Quartal 2011, bei 60% gemeldeter Fälle sind das in 10 Jahren ca. 1,93 Millionen Kinder die abgetrieben wurden.
http://tinyurl.com/5rn3fhx
http://www.freiewelt.net/nachricht-7442/schon-29-000-abtreibungen-in-2011,-weil-echte-hilfe-fehlt.html
Im Jahr 2010 wurden 97% der Abtreibungen auf Ersuchen der Frau nach der vom Gesetz vorgeschriebenen Beratung vorgenommen, 3% auf Grund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation (Vergewaltigung, Inzest). Rund 79% der Eingriffe wurden in gynäkologischen Praxen ambulant durchgeführt. 15% wurden medikamentös (mit Mifegyne) vorgenommen.

Die Kernfrage ist: Wie viel Kinder wären heute von den 1.93 Millionen Kinder noch am Leben, wenn

1.) Väter per Gesetz Mitbestimmung und Sorgepflicht zur Erhaltung des Lebens ab Schwangerschaftskenntnis/Vaterschaftsanerkennung ausgeübt hätten.
2.) Das Leben eines Kindes nicht mehr auf die Last einer Unterhaltszahlung reduziert werden würde
3.) Das Schönste Geschenk auf Erden nicht existenzbedrohend für Vater und Mutter wäre
4.) Kinder per Grundgesetz ein Recht auf beide Elternteile hätten die zur gleichberechtigten Sorge verpflichtet wären

Ein Kind zu bekommen in Deutschland ist unter den derzeitigen Zuständen, so negativ besetzt, das diese Zahlen REALITÄT sind! Bei einer nötigen Quote von 1,8 Kindern pro Mutter, um ein Volk zu erhalten, stehen wir bei 1,3!
Auch ein rascher Wiederanstieg der Geburtenrate käme zu spät. Wenn ein demographischer Prozess ein Vierteljahrhundert in die falsche Richtung läuft, dauert es ein Dreivierteljahrhundert, um ihn zu stoppen. http://tinyurl.com/7ps4h6y

Nunmehr sollte dem letzten die Brisanz der Problematik klar geworden sein, auf die ich hinweise. Dies hat auch die Kinderrechtekommission richtig erkannt. Die Lösung ist jedoch falsch, weil sich nichts ändern soll, „MUTTER“ erhält wie bisher alleiniges Abtreibungsrecht („Sorgerecht“).
Deshalb zukünftig: „Gemeinsames Sorgerecht für das gemeinsame Kind“ weil es gemeinsam einvernehmlich gezeugt wurde!

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2012 14:42
(@fruchteis)
Registriert

Die derzeit beim Gesetzgeber diskutierten Regelungen sind WEIT von den Empfehlungen des DFGT entfernt, liegen eher bei der Antragslösung, wie sie schon jetzt gilt.

Väter mit ihren Kindern dürfen froh sein, wenn irgendetwas in die Nähe einer gesetzlichen Regelung kommt, in die Nähe also der automatischen Elterlichen Sorge eines Vaters bei Feststellung der Vaterschaft... wenn überhaupt mal was entschieden werden sollte.   

Geradezu mutig finde ich den Vorschlag der Kommission, die Elterliche Sorge sogar vorgeburtlich vorzusehen. Die werden sich dabei wohl etwas gedacht haben.

Ein echtes Problem ist, wenn der Vater nicht genau bekannt ist oder die Mutter ihn nicht angeben will.

Die Mutter steht bei Geburt fest (Mater semper certa est). Der Vater sollte möglichst früh in die ES einrücken, spätestens jedoch automatisch mit seiner genetischen Zuordnung zum Kind. Zudem sollten genetische Fingerabdrücke von Eltern und Kind in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, damit es da kein Vertun gibt. 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 15:43
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Sagen wir es mal so, wir haben seit einem Jahr NICHTS mehr Neues nach Widerspruchshürde gesehen. Der Zug Antragsschickanierung ist doch längst abgefahren. Niemand von Euch oder von den Fachleuten glaubt doch ernsthaft noch daran, das irgend ein Radikalfeminist, die derzeitige Diffamierungssituation in ein Gesetz gießen kann? Das hätten Sie vor 2 Jahren geschafft, jetzt nicht mehr. Wie Frau Laurischk 1/12 schon sagte, wird jetzt darüber diskutiert ob und wie die MUTTER Widerspruch einlegen kann/soll. Also sind wir bei der Widerspruchshürde. Wir wollen aber zur Gleichstellungslösung, nix anderes. Wir haben erreicht, dass es nicht bisher zur Antragsschweinerei gekommen ist, also reden wir nicht mehr davon und entmutigen uns dadurch selber. Wir reden nur noch vom ZIEL, damit das nicht aus den Augen gerät. Also wir waren bei den Schuhen, der Organisation und den Forderungen....  😉

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2012 16:47
(@fruchteis)
Registriert

Wir HABEN derzeit die 'Antragsschweinerei', nämlich die, die das BVerfG 2010 eröffnet hat.
Die Widerspruchslösung setzt die gesetzliche Sorge, also die automatische voraus.

DEN Stand der Diskussion sehe ich aber längst (noch) nicht durchgehend erreicht.

Wer diskutiert denn wo die Widerspruchslösung? Gibt es einen Link?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 17:33




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...

Zudem sollten genetische Fingerabdrücke von Eltern und Kind in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, damit es da kein Vertun gibt.

Ich komme mir bald wie bei George Orwells "1984" vor...

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 18:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Andy,

1.) Väter per Gesetz Mitbestimmung und Sorgepflicht zur Erhaltung des Lebens ab Schwangerschaftskenntnis/Vaterschaftsanerkennung ausgeübt hätten.
...
Die Lösung ist jedoch falsch, weil sich nichts ändern soll, „MUTTER“ erhält wie bisher alleiniges Abtreibungsrecht („Sorgerecht“).

wie soll das denn praktisch aussehen?

Soll eine Frau gegen ihren Willen gezwungen werden ein Kind auszutragen? Soll da dann gleich festgelegt werden, das automatisch nach Geburt das Kind zu Vater kommt? Wie soll verhindert werden, das die KM durch Alkohol oder anderes vorsätzlich schädigt und eine Behinderung in Kauf nimmt. Was, wenn dann der KV das Kind doch nicht will?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 19:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1.) Väter per Gesetz Mitbestimmung und Sorgepflicht zur Erhaltung des Lebens ab Schwangerschaftskenntnis/Vaterschaftsanerkennung ausgeübt hätten.

Dann steigt die Zahl der illegalen Abbrüche. Und die Zahl der "Vergewaltigungen" oder ONS mit "Pedro" im Urlaub, wenn das der einzige Weg ist, über eine Abtreibung selbst zu bestimmen.

Und jetzt ganz deutlich: Soweit kommts noch, dass mir jemand vorschreibt, ob ich meinen Körper dazu hergebe, ein Kind auszutragen.  😡

Bevor jetzt das große Kreischen aufkommt:

1. Ich verhüte sorgfältigst. Kommt es zu einem Unfall, dann bestimmt nicht aus Sorglosigkeit.
2. Ein Mann, der nicht Vater werden will, kann genauso sorgfältig verhüten.

3. Den Job mit der Gebärmutter haben wir uns auch nicht ausgesucht. Fraglos würde ich mit einem Partner darüber reden, wie mit einer ungewollten Schwangerschaft umgegangen werden soll. Aber egal ob ich abtreiben wollen würde oder das Kind behalten. Da behalte ich mir das letzte Wort vor.

GSR ist eine gute Sache. Aber nicht um den Preis der Entmündigung der Frau. Und nichts Anderes ist es, wenn ein Dritter über den Eingriff oder Nichteingriff in ihren Körper entscheidet.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 19:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Kernfrage ist: Wie viel Kinder wären heute von den 1.93 Millionen Kinder noch am Leben, wenn

1.) Väter per Gesetz Mitbestimmung und Sorgepflicht zur Erhaltung des Lebens ab Schwangerschaftskenntnis/Vaterschaftsanerkennung ausgeübt hätten.
2.) Das Leben eines Kindes nicht mehr auf die Last einer Unterhaltszahlung reduziert werden würde
3.) Das Schönste Geschenk auf Erden nicht existenzbedrohend für Vater und Mutter wäre
4.) Kinder per Grundgesetz ein Recht auf beide Elternteile hätten die zur gleichberechtigten Sorge verpflichtet wären

wer stellt denn diese "Kernfrage" denn? Ich jedenfalls nicht. Und die Politik stellt sie (glücklicherweise) auch nicht. Ich mag mir - so wenig wie meine beiden weiblichen Vorschreiberinnen - nicht vorstellen, wie ein solches Ansinnen in die praktische Tat umgesetzt werden sollte: Der Gesetzgeber müsste dafür entweder pränatale (und risikobehaftete) Gentests vorschreiben, sobald irgend ein Mann sagt "ich habe mit dieser Frau mal geschlafen!" oder er müsste die Selbstbestimmung der Frau abschaffen und sie dazu zwingen, jedes Kind auszutragen, damit ein eventuelles (!) "Recht" des biologischen Vaters gewahrt wird. In einem Staat, in dem solche Eingriffe in die Selbstbestimmung von Menschen auch nur möglich sind, würde ich nicht leben wollen.

Die Anzahl der Abtreibungen hat nicht das Geringste mit dem (nicht automatischen) gemeinsamen Sorgerecht der Eltern zu tun. Die Sorgerechtsfrage juristisch mit der Abtreibungsfrage verknüpfen zu wollen ist deshalb ein vollkommen verkorkstes Konstrukt - und etwa so sinnvoll wie eine staatlich angeordnete Zwangs-Vasektomie für Männer, die nicht nachweisen können, ein Kind bis zum Ende seiner ersten Ausbildung finanziell unterhalten zu können.

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 19:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:applaus1:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 20:26
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

@Brille007   Du nicht, aber ich habe die Kernfrage als Bestandteil der Verantwortung für unsere Kinder gestellt, also auch für die Ungeborenen.
Leider gehen einige Menschen leichtfertig mit dem sehr sensiblen Thema Kindstötung um.
Um Abzulenken wird gern der Ausnahmefall zum Regelfall zitiert. Ich erspare mir Statistiken, wie oft ein Kind wegen Vergewaltigung abgetrieben wurde. Ein „Sexboy“, egal aus welchem Entwicklungsland, wird genauso Vater wenn die Mutter schwanger ist, was wieder ein verschwindend geringer Teil sein dürfte.
Vielmehr geht es um den Betrug mit Vorsatz, den sogenannten Samenraub, um den Geschlechterbetrug einer Frau an einem Mann, der im Betrug der Vaterschaft bisher gemündet hat, versüßt mit 3 Jähriger Unterhaltszahlung an die Mutter, plus Kindesunterhaltszahlungen von ca. 50.000 € (niedrigste Stufe Tabelle) und höher für das gemeinsame Kind.
Wenn Frauen und Männer meinen sie können moralisch wertfrei rum… dann sollten Sie 100% verhüten. Wie kann man abfällig über Unfälle sprechen wenn ein Kind entstanden ist?
Mit einem Mann zu verkehren, ihn seines Samens zu berauben und dann nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen, ist Straßenköter würdig, nicht aber einer zivilisierten Gesellschaft im 21. Jahrhundert. Sicher können beide verhüten, müssen sie auch! Alles andere ist russisch Roulette oder die beste Gelegenheit Vater und Mutter zu werden.
Was kann das Kind dafür, dass keiner verhütet hat?
Dem Gleichstellungsgrundsatz widerspricht die absurde Ansicht, nur dann habe ein Kind ein Recht auf seinen Vater, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Jeder dieser Meinungsvertreter verdrängt die Tatsache, dass die Mutter damit einverstanden ist, wenn es zum ungeschützten Geschlechtsverkehr kommt. Im Nachhinein sich der Verantwortung durch Abtreibung, Flucht, Streit, oder fehlender Reife zu entziehen, darf keinesfalls zum Verlust des willigen, erziehungsfähigeren leiblichen Vaters oder zum Tot des Kindes führen.
Ein solches Verhalten darf von keiner Gesellschaft toleriert oder gar gefördert werden.
Es wird immer asoziale Menschen geben, die Beratungsresistent sind. Dennoch ist bei Abbruchberatungen der Vater einzuladen und anzuhören, da er ja nach der großen Sorgerechtsreform ebenso Fürsorgeverpflichtet ist, eben auch um einseitig egoistische Kindstötungen auf ein Minimum zu reduzieren. Jede in Konflikt geratene Mutter die noch einen Restfunken Verstand oder Würde besitzt, wird sich für das Leben des Kindes entscheiden. Nicht für die Babyklappe, auch wenn es ihr Körper ist, so wie es der Samen des Vaters ist. Es wäre müßig nunmehr noch darüber zu diskutieren, die Evolution in Frage zu stellen, ob Mann oder Frau über die Verweigerung entscheiden sollte, denn das wäre die Auflösung der Menschheit. Eine Frau wird ca. 75 Jahre, was sind 9 Monate Schwangerschaft dagegen? Sind uns das die betroffenen Kinder nicht wert? Hätten wir das Geschenk der Fruchtbarkeit in den letzten zehn Jahren gewürdigt, wäre die Moral, die Verantwortung in Deutschland eine bessere, hätten sicher die Hälfte der 1,3 Mio Kinder überlebt.
Richtig, wenn die Entscheidung für das Kind fällt und der Vater allein die Verantwortung für das gemeinsame Kind übernehmen will, wird dies gleichwertig einer Sorgeerklärung notariell festgehalten. Nach der Geburt kommt damit das Kind zum Vater.

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2012 22:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Andy,

Ich erwarte immer noch eine Antwort darauf wie du eine Frau zwingen willst ein Kind zur welt zu bringen, wenn sie es nicht austragen möchte.

Nein, ich bin ganz und gar nicht für Abtreibungen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 22:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich erwarte immer noch eine Antwort darauf wie du eine Frau zwingen willst ein Kind zur welt zu bringen, wenn sie es nicht austragen möchte.

Unabhängig davon, was ich davon halte aber der Staat nimmt sich dieses Recht ja auch.
Schwangerschaftsabbruch ist keineswegs jederzeit erlaubt.
Und warum sollte der Vater da weniger Mitspracherecht haben als der Staat?
Und nein, es geht dabei nicht nur um den Bauch der Frau sondern auch um das Leben darin deswegen finde ich den Spruch, "Mein Bauch gehört mir!" auch ausgesprochen menschenverachtend.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 22:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

Unabhängig davon, was ich davon halte aber der Staat nimmt sich dieses Recht ja auch.
Schwangerschaftsabbruch ist keineswegs jederzeit erlaubt.

richtig. Dazu braucht es einen Beratungsschein. Sicher führt die Beratung bei manchen Frauen dazu, dass sie sich für das Kind entscheiden, weil sie eben umfassend über die hilfsangebote aufgeklärt werden und die Zukunft nicht mehr so schwarz sehen.

Aber ich bezweifle das es auch nur eine einzige Frau gibt, die diesen beratungsschein nicht bekommt, wenn sie wild zum Abbruch entschlossen ist.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 22:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich meine nicht nur das.

Wenn der Zeitpunkt überschritten ist geht es auch mit Beratungsschein nicht.
Und in manchen Ländern und zu früheren Zeiten auch nicht.
Ich will damit keine Meinung ausdrücken aber per se ausgeschlossen ist ein Mitspracherecht des Vaters nicht.
Genausowenig wie das des Staates.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 22:41




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