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Vorgeburtliches GSR und Abtreibung?

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Andy:

Was hat jetzt der Samenraub mit der Abtreibung zu tun?

Eine Frau wird ca. 75 Jahre, was sind 9 Monate Schwangerschaft dagegen?

Kann man nicht aufrechnen. Aber eine Frau ist auch kein Brutkasten oder eine Zuchtstute, die auf Bestellung von außen zu funktionieren hat. Und deshalb kannst Du diese Option, dass vorgeburtlich irgendwas vereinbart wird, schlicht vergessen, wenn eine Frau berechtigterweise nicht austragen will. Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden. Sonst hätte ich auch gern GSR für Sp*rmien.

Du bist übrigens Tina eine Antwort schuldig. Wie soll das denn in der Praxis aussehen? Du behauptest, der Vater des ungeborenen Lebens zu sein. Die Frau sagt, sie hat in der fraglichen Zeit mit 5 Männern verkehrt. 2 wollen das Kind, die Frau und die anderen 3 nicht. Und dann? Wird sie zur Austragung gezwungen, das Kind ist blöderweise von einem der Männer, der es nicht wollte und dann steht sie da mit ihrem Talent? Super!

Ich halte Deinen letzten Beitrag für eine schlichte Ohnmacht, weil Du nicht ertragen kannst, dass in gewissen Punkten Mitspracherechte Grenzen haben.

Ehe ich mir da reinquatschen lassen würde, würde ich mich eher bei einer Engelmacherin auf den Tisch legen. Ja, mein Bauch gehört mir. Und keinem sonst. Genau so ist das!

Die staatliche Zwangsberatung soll nur dazu dienen, Frauen in Notsituationen einen Ausweg aufzuzeigen und sie davon abzuhalten, unter Druck eine Entscheidung zu treffen, die sie vielleicht nie verkraften. Sie dient nicht dazu zu bestimmen, wer abtreiben darf und wer nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 22:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber eine Frau ist auch kein Brutkasten oder eine Zuchtstute, die auf Bestellung von außen zu funktionieren hat.

Na ich glaube nicht, dass wir hier von Zwangsbefruchtungen sprechen.
Ich gehe schon davon aus, dass eine Frau zunächst mal ganz erheblichen Einfluss darauf hat ob sie überhaupt schwanger wird.

Wenn sie eine Schwangerschaft in Kauf nimmt, ist es nicht von vornherein abwegig, wenn man ihr auch das Austragen des Kindes zumutet.
Der Vater, der die Schwangerschaft in Kauf nimmt, wird ja auch zwangsweise dazu verpflichtet Unterhalt zu bezahlen.
Er hätte ja verhüten können. Sie aber auch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 22:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

((Wie war das gestern mit dem Widersprechen? 😀 ))

Ich gebe Dir Recht, dass jeder alles in der Hand hat, um zu verhüten. Ich halte Abtreibung auch nicht für ein Verhütungsmittel. Aber jedes Verhütungsmittel inkl. der Sterilisation hat einen Fehlerindex. Das heißt, keine Verhütung ist 100%ig.

Wenn ich konsequent verhüte, was ein Ausdruck dessen ist, dass ich KEIN Kind will, dann möchte ich auch das Recht haben, eine Schwangerschaft zu beenden. Und genau so hat auch ein Mann erheblichen Einfluss darauf, dass konsequent verhütet wird. Aus meinen paar Jahren Lebenserfahrung kann ich aber verraten, dass eine mikroskopische Menge der Herren scharf auf Tüten$ex ist und dankbarst die Verantwortung delegiert.

Unabhängig davon ist die Diskussion über die Verhütung obsolet, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist. Und da geht es zurück über Los:
Wenn ich aus bewusster Entscheidung, dass ich weder eine erneute Schwangerschaft erleben möchte noch ein weiteres Kind auf die Welt bringen, großziehen, finanzieren, dann bekomme ICH keins. Punkt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 23:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

((Wie war das gestern mit dem Widersprechen? 😀 ))

Du hast es mir erlaubt! 🙂

Wenn ich konsequent verhüte, was ein Ausdruck dessen ist, dass ich KEIN Kind will, dann möchte ich auch das Recht haben, eine Schwangerschaft zu beenden.

Gilt das auch für Väter?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 23:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Beppo:

Du hast es mir erlaubt! 🙂

Na gut! 🙂

Gilt das auch für Väter?

Tja, da seid ihr Jungs im Nachteil. Wenn eure Verhütung schiefgeht, bleibt immer noch das Ende eurer Bestimmung am körperlichen Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Sorry, mir geht es hier überhaupt nicht darum, dass einer mehr bestimmen darf als der Andere oder kraft Geschlechts mehr bestimmen darf. Es geht mir lediglich darum, dass niemand sich anmaßen darf, über den Körper eines Anderen zu bestimmen. Und die Folgen von Abtreibung, Schwangerschaft und Geburt trägt nun mal die Frau. Dafür kann ich ja auch nix, ich hab die genetische Konstellation ja nicht erfunden!

Ich kann ja auch einen Mann nicht zur Vasektomie zwingen, auch wenn ich das total schau finden würde!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 23:25
(@fruchteis)
Registriert

Lbm,
bevor Du komplett abhebst...

In D steht
- die Abtreibung grundsätzlich unter Strafe!
- das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu keinem Zeitpunkt über dem Schutz des ungeborenen Lebens!

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 23:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

LBM, ich finde dein Vergleich hinkt.
Wenn in deinem Bauch ein neues Leben entsteht ist es eben nicht mehr deine freie Entscheidung, ob es leben darf oder nicht.
Da muss zwischen deinem Recht auf deinen Bauch und dem des neuen Leben abgewogen werden.

Ob man diese Grenze nun am Tag der Befruchtung, am Tag der Geburt oder an einem anderen Tag dazwischen zieht, sei mal dahin gestellt aber es geht hier nicht nur um deinen Bauch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 23:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wildlachs,

der § 218a StGB ist Dir aber ein Begriff?

Freundlichen Gruß,
LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 23:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beppo, mir ist schon klar, dass es keinen 100%igen Vergleich gibt.

Aber das werdende Leben kommt grundsätzlich nach dem Bestehenden. So geschieht das regelmäßig, wenn zB die Schwangere lebensbedrohlich erkrankt. Und so ist der Schwangerschaftsabbruch auch legitimiert, wenn auch psychische Gründe bei der Mutter für einen Abbruch vorliegen.

Ich sage noch mal: Ich legitimiere nicht die Abtreibung als Verhütungsmittel sondern als letztes Mittel, wenn eine Schwangerschaft für die Mutter nicht tragbar ist. Und genau dafür gibts die medizinische, eugenische, soziale und ethische / kriminologische Indikation. Und da besteht für meine Begriffe einem Dritten kein Recht zu bestimmen, ob die Schwangerschaft, Geburt und ihre Folgen für die Betroffene zumutbar ist.

Und jede Beratungsstelle wird einer Schwangeren den Schein ausstellen, ehe sie sich aus seelischer Not vor einen Zug wirft.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 23:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So geschieht das regelmäßig, wenn zB die Schwangere lebensbedrohlich erkrankt. Und so ist der Schwangerschaftsabbruch auch legitimiert, wenn auch psychische Gründe bei der Mutter für einen Abbruch vorliegen.

Ja.
Wenn!
Aber um diese Fälle geht es hier ja gar nicht.

Es geht darum, ob die alleinige Entscheidung der Mutter immer und grundsätzlich allem anderen vor geht, nur weil ihr der Bauch gehört.

So als wenn ich in meinem Haus auch Leute erschlagen dürfte, nur weil mein Haus mir gehört.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 23:44




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja nun Moment mal. Dem Haus tut das nicht weh, wenn darin Leute leben oder erschlagen werden!

Bleibt die Frage der Durchführung, angenommen, es WÄRE so, dass Mann dabei mitbestimmen dürfte, ein Beispiel:

LBM, völlig ausgelastet mit Vollzeitjob, einem Kind und fester Überzeugung, dass weitere Fortpflanzung nicht mehr erwünscht ist, weil sie einem weiteren Kind nicht gerecht werden könnte, wendet entsprechend konsequente Verhütung an und wird trotzdem schwanger.

Der an der Zeugung des Kindes beteiligte Mann möchte dieses Kind unbedingt und stimmt der Abtreibung nicht zu. Okay, notgedrungen spielt LBM Brutkasten. Im 7. Monat lernt der Herr seine Traumfrau kennen, die keine Lust auf die Aufzucht fremder Kinder hat und sucht das Weite. Oder wird wahlweise vom Laster überfahren. Dann steht LBM doof da und muss ein Kind auf die Welt bringen, für das sie weder die zeitliche, noch psychische, geschweigedenn finanzielle Kapazität hat. Und dann? Wer nimmt LBM dann ein Kind ab, dass sie von VORNHEREIN nicht wollte?

Allein DIESES Risiko wäre für mich ein NoGo Brutkasten wider Willen zu spielen. Und da sind wir nämlich an dem Punkt, wo wir seit Jahrhunderten sitzen: Wenn ein Mann ein Kind nicht will, kann er sich verpieseln, ohne dass ihn eine wirkliche Konsequenz trifft, aber die Mutter muss dann die nächsten 20 Jahre da durch.

Und jetzt komm mir bitte keiner mit Adoption.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2012 23:54
(@fruchteis)
Registriert

Wildlachs,

der § 218a StGB ist Dir aber ein Begriff?

Freundlichen Gruß,
LBM

Unter strengen Bedingungen wird die Abtreibung lediglich straflos gestellt.
Sie steht dennoch grundsätzlich unter Strafe (218)

Deine Vorstellungen zum 'Selbstbestimmungsrecht' sind nicht weniger abgehoben. Du zeigst Dich feindlich dem ungeborenen Leben gegenüber und meinst selbstherrlich, Frauen dürften über dieses bestimmen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 00:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö. Ich bin nicht feindlich ungeborenem Leben gegenüber. Ich könnte Dir nicht mal sagen, ob ich selber abtreiben würde, wenn ich in diese Situation käme. Aber diesen Schritt oder Nichtschritt muss keiner durchschreiten als ich selber.

Und ob das selbstherrlich ist oder nicht, ja, ich maße mir an zu sagen, dass die betroffene Frau das letzte Wort darüber hat.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 00:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bleibt in Ergänzung die immer noch offene Frage, wie das in der Praxis ablaufen soll mit dem vorgeburtlichen GSR und Mitbestimmungsrecht.

Setzt ja dann auch eine Vaterschaftsanerkennung voraus, ohne dass die Vaterschaft eindeutig feststehen muss. Seid ihr dann auch bereit, dieses werdende Leben zu schützen und durchs Leben zu begleiten, auch wenns nicht eurem Sp*rmium entsprungen ist? Oder hört die Menschenfreundschaft dann spätestens am eigenen Portemonnaie auf?

Ich bin gespannt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 00:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Sorry, mir geht es hier überhaupt nicht darum, dass einer mehr bestimmen darf als der Andere oder kraft Geschlechts mehr bestimmen darf. Es geht mir lediglich darum, dass niemand sich anmaßen darf, über den Körper eines Anderen zu bestimmen. Und die Folgen von Abtreibung, Schwangerschaft und Geburt trägt nun mal die Frau. Dafür kann ich ja auch nix, ich hab die genetische Konstellation ja nicht erfunden!

ich werfe mal noch einen anderen Aspekt in die Diskussion: Stellen wir uns (nur rein theoretisch) mal vor, es gäbe das hier postulierte Mitspracherecht des potenziellen Vaters in der Frage Schwangerschaftsabbruch tatsächlich. Setzen wir hierbei realistischerweise voraus, dass die Ansichten von ein paar wenigen tausend Menschen, die sich mal in diesem Forum namens "vatersein.de" angemeldet haben, alles andere als repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sind - und stellen die Frage: Was würde wohl in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle passieren, wenn der potenzielle Vater nach einem Verhütungs-Unfall vor einer Alternative steht namens

"Kind a.) samt halbem Sorgerecht kriegen, Leben komplett umstellen, Verantwortung übernehmen und in den nächsten Jahren 50 bis 200 Mille an Unterhalt abdrücken - oder b.) lieber doch gleich wegmachen lassen?"

Ich wage in Kenntnis der Denk- und Sichtweise vieler Geschlechtsgenossen die Prognose: DANN würden die Abtreibungskurven steil nach oben gehen!

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 00:28
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Martin,

es kann auf beiden Seiten und auf Seiten der Frucht, des 'Kindes' gute Gründe geben, die Schwangerschaft zu unterbrechen oder die Frucht auszutragen. Der Abbruch kann ebenso wie das Austragen.für alle schwerwiegende Folgen haben.

Es ist für mich insofern nicht nachvollziehbar, warum nur eine Frau über zwei Menschen entscheiden können soll.
Wegen der körperlichen Unmittelbarheit sehe ich die Schwangere im etwas höheren Rang. Das könnte aber leicht darin seinen Ausgleich finden, daß später der Vater bevorrechtigt wird.    
Unmittelbare sind mit den Spätfolgen einer Entscheidung abzuwägen.  

Zur Zeit haben wir alledings eine Rechtslage, die eine Mutter nahezu durchgängig im höheren Rang positioniert. Die Geburtenraten lassen vermuten, daß daher schon vor der Schwangerschaft Entscheidungen gegen Kinder betroffen werden; der vorweggenommene Abbruch der Männer sozusagen. 

W  
 

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 01:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es kann auf beiden Seiten und auf Seiten der Frucht, des 'Kindes' gute Gründe geben, die Schwangerschaft zu unterbrechen oder die Frucht auszutragen. Der Abbruch kann ebenso wie das Austragen.für alle schwerwiegende Folgen haben.

mal davon ausgehend, dass die geplanten eh nicht abgebrochen werden: Welche "schwerwiegenden Folgen" soll der Abbruch einer sowieso nicht geplanten Schwangerschaft für den eventuellen Vater haben?

Es ist für mich insofern nicht nachvollziehbar, warum nur eine Frau über zwei Menschen entscheiden können soll.

das tut sie mitnichten allein; die Beteiligung und die Hürden des Gesetzgebers sind durchaus hoch - allerdings niedrig genug, um Frauen nicht wieder auf Küchentischen landen zu lassen.

Wegen der körperlichen Unmittelbarheit sehe ich die Schwangere im etwas höheren Rang. Das könnte aber leicht darin seinen Ausgleich finden, daß später der Vater bevorrechtigt wird.

Man könnte für solche Fälle sogar das ASR für Männer einführen: Wer einen Schwangerschaftsabbruch verhindern will, kann sofort eine entsprechende Erklärung mit allen Rechten und Pflichten am Kind unterschreiben und das Kind allein grossziehen. Auf Kinkerlitzchen wie erwiesene eigene Vaterschaft muss man dann zwar verzichten - aber für echte Abtreibungsgegner ist Leben ja nicht nur schützendwert, wenn ein eigenes Spermium drin vorkommt. Oder?

Denkt man die Fiktion von der "absoluten Gerechtigkeit" noch ein paar Schritte weiter, fallen mir spontan zwei von unzähligen möglichen Szenarien ein:
- eine Frau, die ein Kind nicht austragen will, muss künftig den ONS, der zur Zeugung führte, eben nachträglich als Vergewaltigung bezeichnen; dann kriegt sie ihren Schein. Und der potenzielle (Nicht-)Vater ein Strafverfahren an den Hals. Wer genau möchte das?

- ein Mann, der seiner Ex noch richtig einen einschenken will, hängt ihr noch ein Kind an, das sie auf seinen Wunsch hin bekommen muss, um ihr ggf. ihre Ausbildungs-, Berufs- oder Heiratschancen oder die Figur zu versauen. Kann sie ihm diese schlechte Absicht nachweisen, ist der Weg zum Abbruch frei; ansonsten lautet das Urteil "austragen!" Möchte das irgendwer?

Muss beim $ex der Staatsanwalt oder ein unabhängiger Zeuge auf der Bettkante (dem Küchentisch, der Motorhaube, dem Männerklo) sitzen, um die eigentlichen und wahren Umstände des Zeugungsaktes zu dokumentieren?

Zur Zeit haben wir alledings eine Rechtslage, die eine Mutter von a bis z im höheren Rang positioniert.

nicht "zur Zeit"; das ist eine biologische Tatsache seit Millionen von Jahren, die auch durch "Rechtslagen" nicht ausgehebelt werden kann. "Zur Zeit" haben nur ein paar wenige Männer den Wahn, die besseren Mütter sein zu wollen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 01:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi andy99000

Ich bitte Dich nochmals, besser zu recherchieren und auch nicht in Polemik zu verfallen. Beispiele:

Bei einer nötigen Quote von 1,8 Kindern pro Mutter, um ein Volk zu erhalten, stehen wir bei 1,3!

Fast alle mir zugänglichen Quellen gehen für den Selbsterhalt eines zivilisierten Volkes von 2,1 Kindern pro Frau aus. Klingt auch logisch. Alles unter zwei (Mann und Frau sind ja notwendig) führt zu einem Bevölkerungsschwund. Und bei
1,8 bedeutet das auch (bei einer 50%-igen Verteilung), dass pro 1,0 Frau nur 0,9 Mädchen geboren werden. Es sei denn, Du hast bereits die Zuwanderung bedacht. Doch selbst dann nimmt die Einwohnerzahl in D. z.Z. ab. Dagegen spricht, weltweit nimmt die Bevölkerung zu. Und zwar dramatisch. Denken wir doch einfach mal global - so wie die Wirtschaftsbosse, Bankiers und Milliardiäre. Dann ist alles wieder schick. Naja, bis auf die umgehemmte Vermehrung der Menschen.

Zum Thema Polemik:

Kinder sind bis zu 3,4 Monate alt, wenn sie abgetrieben werden. 29 TSD im ersten Quartal 2011, bei 60% gemeldeter Fälle sind das in 10 Jahren ca. 1,93 Millionen Kinder die abgetrieben wurden.

1. Schau Dir mal die Definition an, ab wann ein Mensch auch als Mensch laut Gesetz als solcher definiert wird.
2. Deine Angabe "bis zu 3,4 Monate alt" ist irreführend, und zwar aus mehreren Gründen.
  a) Du unterscheidest nicht nach den Abtreibunggründen
  b) Du machst keine Angaben, wie die statistische Verteilung des Abreibungszeitpunktes bei den verschiedenen Abtreibungsgründen aussieht.
  c) Keine Angabe, wo nun wieder besagte 60% herkommen? Weil es netter klingt als lediglich 50%? Bitte, ich feilsche nicht bei diesem Thema.
3. Du interpolierst die Zukunft und bildest sie auf die heutige Zeit ab. Schon mal daran gedacht, dass perspektivisch die Anzahl der Abtreibungen abnehmen muss? Und aus ganz zwangsläufigen Gründen. Spätestens, wenn keine Frau mehr geboren wird, kommt die ganze Sache zum Erliegen. Die Natur würde aufatmen.
4. Warum betrachtest Du einen Zeitraum von 10 Jahren? Weil dann die Zahlen richtig gross werden? Aber was ist mit den anderen Zahlen? Die Kinder, die ausgetragen werden?

Du berufst Dich auf eine Quelle, welche Polemik auf ihre Fahne geschrieben hat. Lesen lohnt sich. Bitte den Wirtschaftsfaktor von Kindern (potentielle Kaufkraft), ihren Anteil an der Sicherung der Altersvorsorge beachten - Jaaa, sie lieben die Kleinen wirklich. Allen Ernstes - das wollen Christen sein? Da bin ich ja noch menschlicher. Ich denke noch nicht einmal an Kaufkraft oder AV, wenn es um ein werdendes Kind geht. Dafür an die Mutter, wie es ihr geht. Mein mangelndes Wissen über die Schöpfungsordnung nehme ich dabei gerne in Kauf - dieses verlogene Pack, welches das verfasst hat.

Übrigens: Baby oder Kind heisst es, wenn es selbstständig atmen kann - ausserhalb des Mutterleibs. Im Mutterleib ist es bis zur Geburt ein Embryo (kommt aus dem griechischen). Da kommen nicht mal die schlauen Blogger drauf - ausser, diese sind "zerstückelt". Reinste Polemik, indem sie Begriffe missbrauchen.

Und auch Deine dritte Quelle operiert lediglich in einem Kommentar/Feuilleton. Diese Qualität hat sie auch. Denn auch er geht davon aus, das eine Geburtenhäufigkeit von 1,6-1,8 Kindern pro Frau "das schlimmste" abwenden würde. Blödsinn. -> siehe 0,9 Mädchen pro Frau. Ansonsten - keine Zahlen, keine Quellen, nur Ansichten und Behauptungen.

Also, was hast Du sonst noch an Agrumenten? destatis.de würde ich begrüssen, und ebenso keine christl. Heuchler noch Profemina-Anhänger. Zumindest zwei von Deinen "drei" Quellen waren nicht unabhängig - im Gegenteil.

Aber ganz besonders traurig finde ich, Abtreibung (als eines der wenigen, wirklich der Frau allein zugebilligten Rechte - und das aus verdammt gutem Grund) in den Sorgerechtsdisput des Mannes aufzunehmen. Sicher wird es auch hier dem Manne nicht entsprechende Entscheidungen der Frau geben. Nur stellt sich dabei die Frage - WARUM auch? Sollte Mann sich vielleicht die Frage stellen, WARUM Frau abtreiben möchte?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 02:24
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich kenne keine Frau, die abgetrieben hat und der es leicht gefallen ist, weder vorher noch nachher. Aber diese waren aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage entsprechend das Kind so zu nehmen wie es sein würde. Aber: sie haben hinterher alle psychologische Hilfe benötigt, obwohl die Kinder behindert und z. T. schwer behindert gewesen wären.

Insofern bin ich auch der Meinung, dass der Mann ein Mitspracherecht haben soll, die endgültige Entscheidung muss aber die Frau treffen. Und das ist auch gut so, denn wie LBM sagte: was passiert wenn der Mann vor der Geburt es sich anders überlegt, soll die Frau dann eine Spätabtreibung durchführen oder das Kind auf die Welt bringen, das sie gar nicht wollte. Evtl. mit dem Wissen, das es behindert sein wird und entsprechend keine Adoption stattfinden wird. Denn wer will ein behindertes Kind adoptieren?

Ich habe meine beiden vom 4,5 bzw. 6. Lebensjahr bis zum 13,5 bzw. 14,75 Lebensjahr alleine groß gezogen. Unterstützung hatte ich durch den Vater bis zum 8,5 bzw. 10. Lebensjahr durch Umgang jedes zweite Wochenende und die hälftigen Ferien und danach nur die hälftigen Ferien. Und ich muss sagen, so ohne Verwandtschaft in der Nähe ist das trotz Kita, Hort etc. ein hartes Brot wenn man arbeiten geht. Seitdem die Kinder beim Vater leben habe ich Zeit für mich, bin nicht mehr so unter Strom. Und das ist der Punkt: solange es nicht gesetzlich geregelt ist, dass es die hälftige Betreuung der Kinder gibt/geben muss, hat im Regelfall die Mutter den Stress. Und wenn sie der Meinung ist sie schafft das nicht, dann ist das ihr gutes Recht im Vorfeld zu entscheiden, dass sie dieses Kind nicht will.

Ich kenne eine Frau, die hat 4 Kinder. Als sie einmal mit ihrem Mann aus Versehen nicht verhütet hat, hat sie am nächsten Tag beim Arzt die Pille danach geholt, da sie wusste das sie mit den 4 am Ende ihrer Belastbarkeit ist. Und dieses Recht zu entscheiden wann frau nicht mehr kann muss jeder ihr zugestehen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 10:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein wichtiger Ansatz für die (theoretische) Frage nach dem "vorgeburtlichen Mitspracherecht des (potenziellen) Vaters" ist auch: Wie wollte man diesen Blödsinn in der Praxis gegen den Willen einer Frau durchsetzen?

- Während der ersten drei Schwangerschaftsmonate, in denen ein Abbruch bislang unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, ist von der Schwangerschaft ja äusserlich nichts zu sehen. Hält es irgendwer für einen gangbaren Weg, jede Frau gesetzlich dazu zu verpflichten, alle Sexpartner der vergangenen Monate fortlaufend mit medizinischen Kommuniqués über ihren Körper zu versorgen?

- wie will man Verstösse dagegen ahnden? Zum Beispiel, wenn "frau" zur Beratung ihren Schwager mitgebracht und dieser als angeblicher Vater dem Abbruch zugestimmt hat - muss der "um sein Kind betrogene Vater" dann eine zweite Chance auf ein Kind mit dieser Frau bekommen?

Ich finde es unglaublich, welche Sehnsucht manche Zeitgenossen nach noch mehr staatlicher Einmischung und Kontrolle über privateste Bereiche der Lebensführung haben - nur um ein eventuelles "Recht" zu wahren, weil sie mal ein Spermium abgesondert haben. Bemerkenswert finde ich allerdings auch, dass genau diese Protagonisten des "eventual-väterlichen Mitspracherechts beim Schwangerschaftsabbruch" auf keinen einzigen der hier vorgetragenen Einwände reagieren, sondern nur stur ihre Sprechblasen absondern.

Just my 2 cents
Martin
(der nicht glaubt, dass es in der ohnehin problematischen Frage des Schwangerschaftsabbruchs eine bessere Lösung gibt als die in Deutschland praktizierte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2012 10:53




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