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Vorratsdatenspeicherung

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Brisantes Thema, ohne Zweifel. Wer sich informieren und beteiligen möchte, schaue >hier< rein.

Zu beachten: Es geht um den sukzessiven Abbau der Grundrechte in Deutschland (und der restlichen Welt). Auch wenn ich nix zu verbergen habe, so bin ich klar gegen die Speicherung meiner Daten!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2007 18:36
(@Muckebruder)

Vieleicht darf ich zu diesem Thema noch kurz den Link zu http://www.schaeuble-wegtreten.de/ anfügen  😉

Gruß!

Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 20:13
(@Muckebruder)

Heut ist es nun passiert: Der Bundestag hat mit deutlicher Mehrheit die Zwangsdatenspeicherung endgültig beschlossen  ;( 😡

Während 366 Abgeordnete dem Antrag zugestimmt haben, haben sich nur 156 Abgeordnete gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen. Zwei Abgeordnete haben sich der Abstimmung enthalten. Aus Oppositionskreisen war zu vernehmen, dass dies ein "schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland" ist.

Bundesjustizministerin Zypries erklärte nochmals, dass mit dem Gesetz lediglich eine von der Europäischen Union geforderte Richtlinie umgesetzt wird. So würden nur Daten gespeichert werden, die von den Providern ohnehin schon zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Auf dem Weg zu einem Überwachungsstaat befindet sich Deutschland laut Zypries nicht.

Heftige Kritik kommt aus der Opposition. So widersprach der FDP-Bundestagsabgeordnete Jörg van Essen den Worten von Zypries und erklärte, dass das Gesetz weiter gehe, als in der EU-Richtlinie gefordert. Van Essen erklärte, dass er gegen die Vorratsdatenspeicherung ist und sie als verfassungswidrig ansieht.

Auch Jan Korte (Die Linke) erklärte, dass es nicht zulässig ist, die Verbindungsdaten zu speichern, sofern diese "den Kern des persönlichen Lebens betreffen". Aus dem Lager der Partei "Bündnis 90 / Die Grünen", war ebenfalls zu vernehmen, dass die Bundesregierung mit der Vorratsdatenspeicherung über das ziel hinaus geschossen ist.

Wie wir heute jedoch bereits berichtet haben, scheint das Thema Vorratsdatenspeicherung noch nicht ganz vom Tisch zu sein. So haben zahlreiche Personen und auch die Ärztevereinigung "Marburger Bund" angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Gesetzesentwurf beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Stasi 2.0 wir kommen,...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 00:30
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

wieder ein Schritt Richtung Orwell  :puzz: 😡 :exclam:

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 00:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stasi 2.0 wir kommen,...

In der DDR haben sie doch nur geübt...

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2007 00:35
(@Muckebruder)

Brisantes Thema, ohne Zweifel. Wer sich informieren und beteiligen möchte, schaue >hier< rein.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will Verfassungsbeschwerde einlegen!

Wenn sich jemand berufen fühlt dort aktiv zu werden - http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/

Gruß! Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 00:49
(@Muckebruder)

Nachdem unser ehrenwerter Bundespräsident sang und klanglos den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (auf einmal) unterzeichnete, hat der AK Vorrat nun ernst gemacht:

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt.

...

Nachdem das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Montag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der über 150-seitigen Beschwerdeschrift [1] wird auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. 

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/184/55/lang,de/

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

Keiner braucht wirklich STASI 2.0

Guten Rutsch 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2007 15:46