Moin,
das Elterngeld soll reformiert werden. Die Probleme und Widerstände sind bekannt.
Sollte das Elterngeld auch für "Alleinerziehende" so eingeführt werden, vermindert sich dann nicht (zumindest im ersten Jahr) erheblich die Unterhaltspflicht der Zahlväter?
Bisher war es doch so, dass bis zum Selbstbehalt Einkommen für KU und als "Schadensersatz" Unterhalt an die Mutter gezahlt wurde.
Dieser müsste sich doch erheblich verringern ...
oder?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Kasper,
Deine Überlegungen bezüglich des Betreuungsunterhaltes klingen zumindest interessant ...
Mal sehen, wie sich dieser Aspekt weiterentwickelt ...
LG Püppi
[Editiert am 20/4/2006 von pueppi]
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin,
durch Elterngeld wird das Erziehungsgeld abgelöst. Bisher war Erziehungsgeld nur in den Ausnahmen des § 9 S.2 BErzGG als Einkommen zu werten. Ich habe keine Hoffnung, dass sich durch das Elterngeld dieses ändern wird.
Weitaus spannender ist ein anderer Aspekt:
Das Elterngeld soll bzgl. Dauer an die Elternzeit des Vaters gekoppelt werden. Wenn nun die Eltern sich während der Schwangerschaft oder sagen wir mal innerhalb der ersten 6 Monate nach Geburt trennen - was ist dann? Der KV hätte das Anrecht auf Elternzeit, auf Betreuung des Kindes. Dieses würde in der Zeit im Haushalt des KV leben. Was, wenn die KM dem KV nun die Elternzeit verweigert? Wird ihr dies zur Last gelegt?
Hach ja, das wird noch richtig prickelnd, wenn die Amateure völlig fern der Realität an Gesetzen basteln...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nochmal moin ....
auch wenn das mitunter schon ein offenes Geheimnis ist, kann eine Frau im ersten Jahr richtig gut Kasse machen.
Erziehungsgeld und "Schadensersatz" ... wie verträgt sich das, wenn gar kein Schaden entstanden ist?
Sprich ... ich unterstelle Dir, lieber Deep, Du bist mir in mein Auto fahren, die Versicherung gleicht den Schaden aus ... aber ich kann Dich trotzdem auf Schadensersatz und Kostenausgleich der Reparatur verklagen ....
So würde das dann doch in etwa aussehen ...!?
Oder bin ich jetzt total auf dem Holzweg?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Mir fehlen die gerechten und kreativen Elemente in der Familienpolitik.
Ca. 60% der Familien profitieren durch eine günstige Steuerklasse. Das muß auch für Unterhaltszahler gelten, weil die auch Kinder versorgen.
Gruss Roman
mh... wo habe ich das mal gesehen...
War das in Dänemark oder Norwegen oder Schweden? Irgendwo in Skandinavien jedenfals...
Da bekam man nur das Elterngeld wenn man auch hälftig die "Baby-Auszeit" genommen hat.
Wenn nicht, dann gabs auch nix.
Allerdings Deeps aspekt ist interessant..
Deep, wäre das nicht mal wieder nen Brief wert?
Vielleicht bekommst Du dann ja ne Antwort...oder aber die Köpfe fangen mal an zu denken...
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Moin,
Deep, wäre das nicht mal wieder nen Brief wert?
Och nö - aus zwei Gründen:
[list=1]
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
bin heute aus dem Urlaub zurückgekommen und mußte mich erstmal durch die ganzen neuen Postings kämpfen ...
Zum Thema Elterngeld hab ich in den letzten Tagen das eine oder andere gelesen und gesehen, allerdings verstehe ich das Ganze immer noch nicht so ganz.
Gezahlt soll es 10 Monate werden und wenn der Papi auch zu Hause bleibt werden 12 Monate draus ??? Für "normale" Familien ist das ja machbar, aber was wird aus den Patchwork-und Zweitfamilien ??? Selbst wenn der Arbeitgeber vom Papi mitmacht, kann Papi ja nicht einfach Elternzeit nehmen, weil er ja noch Unterhalt zahlen muß für die erste Familie ...
Und was ist nach den 12 Monaten ??? Gibts dann ein Recht auf einen Krippenplatz ??? Oder muß sich Mami (oder Papi) das Kind auf den Rücken schnallen und mit zur Arbeit nehmen ???
Fragende Grüße
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
Hallöchen,
auch wir sind heute aus dem Urlaub zurück und haben in der letzten Woche einige Diskussionen führen können, was mir ja immer wieder Spaß macht *g.
Zwar war das Hauptthema die Schulpolitik aber auch das Elterngeld hatten wir zwischen.
Ich habe die gleichen Gedankengänge wie Lilli. Zwar ist Nachwuchs bei uns kein Thema aber ich befürchte wie Lilli, daß hier die Zweitfamilien schlichtweg wieder einmal rausfallen. Zumindest dort, wo Papa noch unterhaltspflichtig ist für die Erstfamilie.
Ich sags ja immer, die da oben haben uns noch nicht registriert, uns gibt es einfach gar nicht, außer in den ungünstigen Steuerklassen.
Im TV wurden Arbeitgeber kleiner Betriebe nach ihrer Meinung gefragt. Sie halten es für nicht machbar, die Männer für diese Zeit freizustellen, sie sehen die Einarbeitung für die jeweilige Vertretung zu zeitraubend und somit zu kostspielig .
Ich kann die Frau Grinselyen im Moment gar nicht gut sehen im TV. Soll sie mal mit ihrer christlichen Einstellung versuchen uns auf den richtigen Weg zu bringen. Womit ich jetzt auch gleich zur Ausländerpolitik komme...hach ich hör lieber auf.....ich grübel schon seit den Nachrichten in den letzten Tagen wie sie das wohl mit andersgläubigen Familien und Kindern anstellen will.
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi,
ich habe mir gerade den neuen Medienbericht über Frau von der Leyens Kindergartenzwangsjahr durchgelesen ... Bisher war ich der Meinung, das in diesem Alter die meisten Kinder in den Kindergarten gehen ... naja wie dem auch sei, das ist hier gar nicht mein Anliegen.
In diesem Medienbericht stehts ja noch mal schwarz auf weiß:
Von der Leyens Plänen zufolge sollen Eltern von Neugeborenen ab 2007 ein Jahr lang 67 Prozent des letzten Nettoerwerbseinkommens desjenigen bekommen, der zu Hause bleibt. Die Höchstgrenze liegt bei 1800 Euro pro Monat. Voll gezahlt werden soll das Elterngeld nur, wenn der Vater des Kindes mindestens zwei Monate zu Hause bleibt.
Und Herr Profalla (wer immer der auch sein mag) setzt noch eins oben drauf mit:
Das Elterngeld sei der "beachtlichste familienpolitische Schritt in den vergangenen zehn Jahren
In meinen Augen ist es der blanke Hohn ... gut das ich nicht noch mal vor der Entscheidung stehe, ob ich ein Kind bekommen möchte oder nicht ... wenn das so kommt wie geplant, würde ich es mir 10mal genauer überlegen.
Ich bezeichne es als Rückschritt in der Familienpolitik, wenn sich nur ganz "normale" Familien ein Kind leisten können und nicht als Fortschritt.
Ich könnte mich jetzt noch weiter drüber aufregen, vielleicht sollte ich Frau von der Leyen direkt anmailen, dann käms wenigstens an die richtige Adresse ...
grummelige Grüße
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
Der Widerstand scheint scheint gebrochen, nachdem Frau Bundeskanzlerin sich einmischte, mit der fraulichen Faust auf wessen Tisch auch immer donnerte:
CSU akzeptiert das „Windelvolontariat“
In der CDU/CSU ist der Widerstand gegen die sogenannten „Vätermonate“ im künftigen Elterngeld gebrochen. Bundesfamilienministerin von der Leyen (CDU) will mit dem Familiengeld vom kommenden Jahr an die Einkommensverluste junger Familien nach der Geburt eines Kindes ausgleichen.
In den Fällen, in denen beide Eltern berufstätig sind, sollen diejenigen, die wegen des Babys zu Hause bleiben, 67 Prozent ihres letzten Netto-Einkommens erhalten. Nach der Verabredung im Koalitionsvertrag von Union und SPD soll das Elterngeld zwölf Monate lang gezahlt werden, wobei davon zwei Monate nur gewährt werden sollen, wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate lang die Babybetreuung übernimmt.
Zeitung: Ministerium hält Modell für finanzierbar
In der CSU, wo der Widerstand gegen diese Regelung besonders stark war, hat das Parteipräsidium nun einvernehmlich zu einem Vorschlag gefunden, der die Kritiker besänftigen soll. Demnach soll das Elterngeld prinzipiell zwölf Monate lang gewährt werden, zwei weitere Monate seien als Bonus zu zahlen, wenn der jeweils andere Partner dann die Kinderbetreuung übernimmt.
Laut der Zeitung „Passauer Neue Presse“ bestätigten Regierungskreise, daß das Familienministerium das CSU-Modell für finanzierbar halte. Das Modell würde demnach den im Koalitionsvertrag vereinbarten Kostenrahmen von vier Milliarden Euro jährlich nicht überschreiten.
„A bisserl unverkrampft“
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Ramsauer, sagte, zwar seien er selbst und seine Partei nicht unbedingt Anhänger eines solchen „Windelvolontariats“, doch könne eine Regelung in dem Sinne, wie sie nun die CSU vorschlage, „ganz sinnvoll sein, wenn man das a bisserl unverkrampft angeht“.
Auch in der CDU-Führung war lebhaft über das Elterngeld debattiert worden, auch dort hatten Teilnehmer der Präsidiumssitzung anschließend zu verstehen gegeben, der Widerstand sei nicht mehr fundamental. Es hieß, bei der Koalitionsrunde am 1. Mai, bei der über die Details des Elterngeldes gesprochen werden soll, werde die Union handlungsfähig sein und ein Einvernehmen mit der SPD erzielen können. Frau von der Leyen kündigte an, man werde die Details „intern klären und dann mit einem geschlossenen Konzept“ hervortreten.
„Rush-hour“ für die Familienbildung
Die Ministerin zeigte sich von den Ergebnissen des siebten Familienberichts bestärkt, den sie am Dienstag vorstellte. Sie sprach von einem „Dreiklang“ aus Geldleistungen zu Beginn der Familienphase, anschließender Unterstützung durch öffentliche Infrastruktur sowie von einem besseren Zeitmanagement. In diese Richtung ziele auch die Umstellung auf Elterngeld und Vätermonate. Die „spannendste“ Botschaft des Berichtes sei der Verweis auf die „Zeitpolitik“. Dort heißt es, lange Ausbildungszeiten und ökonomische Abhängigkeit von den Eltern führten bei Deutschen zu einer „Rush-hour“ für Berufseinstieg und Familienbildung. Die Lust auf Familie lasse sich durch mehr Geld, mehr Nachbarschaftshilfe und ein besseres Zeitmanagement im Lebenslauf und im Alltag stärken.
Der Berliner Soziologieprofessor Hans Bertram, der die von der früheren Familienministerin Renate Schmidt (SPD) eingesetzte Kommission geleitet hatte, erläuterte, während in Deutschland ein Akademiker nur rund fünf Jahre für diese Lebensentscheidungen zur Verfügung habe, seien es in anderen Ländern rund sieben Jahre. Deutschland liege mit seinen Ausgaben für Familienpolitik zwar im EU-Durchschnitt, setze den Schwerpunkt aber bei den sozialen Leistungen. Länder mit höheren Geburtenraten hätten dagegen die Infrastruktur ausgebaut, sagte Bertram.
Eine „Bresche für die Mütter schlagen“
Frau von der Leyen schloß daraus, man müsse eine „Bresche für die Mütter schlagen“: Sie hätten hier nicht mehr Zeit für Kinder als Mütter in anderen Ländern mit höheren Quoten bei erwerbstätigen Müttern. „Zuviel Zeit geht verloren mit der Organisation des Alltags.“
Zur Finanzierbarkeit von möglichen Kompromissen beim Elterngeld machte die Ministerin keine Angaben. Ramsauer machte den Vorbehalt, der CSU-Vorschlag einer Zwölf-plus-zwei-Monatsregelung für das Elterngeld müsse natürlich finanzierbar sein. Allerdings ergäben sich Einsparungen daraus, daß in fast allen Fällen die ersten acht Wochen nach der Geburt eines Kindes der Mutterschutz gelte, also Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber gezahlt werde. Die Regel, daß dieses Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet werden müsse, war allerdings auch bisher schon in der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD enthalten.
Quelle: >FAZ<
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
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Der Widerstand ist gebrochen:
Bundesministerin Ursula von der Leyen: "Heute ist ein guter Tag für Familien in Deutschland"
"Heute ist ein guter Tag für die jungen Familien in Deutschland. Die Beschlüsse zeigen, dass es ein gemeinsames Anliegen der Gesellschaft ist, dass Kinder erzogen werden", begrüßt Bundesministerin Ursula von der Leyen den Beschluss des Koalitionsausschusses zum Elterngeld.
"Die Familie wächst und der Einkommensverlust wird deutlich abgemildert", so die Bundesministerin. "Das Elterngeld schafft einen Schonraum für Eltern, sich Zeit für Kinder zu nehmen, ohne finanziellen Einbruch verkraften zu müssen. Es signalisiert, dass Beruf und Kindererziehung Hand in Hand gehen. Junge Eltern können sich mit dem Elterngeld 14 Monate lang Zeit nehmen, um in die Rolle von Vater und Mutter hineinzuwachsen - erstmals ohne finanzielle Sorgen", sagt von der Leyen. Keine Familie erhält in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes weniger Geld als bisher. Das Elterngeld ist bei gleichem Budget dehnbar auf zwei Jahre.
Das Elterngeld gibt jungen Vätern ein starkes Argument an die Hand, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Die 14 Monate können frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden, ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. Voraussetzung: Mindestens zwei Monate stehen allein dem Vater oder der Mutter zur Verfügung.
Es gilt immer: 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal 1800 Euro netto, werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf unter 30 Stunden pro Woche reduziert wird.
Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro gezahlt.
Das Mindestelterngeld ist auf andere Leistungen wie Hartz IV anrechnungsfrei. Es wird immer gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind betreut, aber kein Einkommen entfällt. Das betrifft Alleinverdiener ebenso wie Transferempfänger.Das Elterngeld mildert Familienarmut ab. Denn insbesondere Alleinerziehende und Geringverdiener profitieren vom Elterngeld. Sie schöpfen die Höchstgrenze von 67 Prozent voll aus. Alleinerziehende haben durch das Elterngeld weiterhin ihr Einkommen, fallen nicht in Sozialhilfe. Sie erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
"Gerade die Mehrkindfamilie braucht Unterstützung, deshalb wird es den Geschwisterbonus geben", hebt von der Leyen hervor. "Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen, schafft der Geschwisterbonus finanziellen Freiraum", erklärt die Bundesministerin. Er knüpft an das vorherige Einkommen der Mutter und das ursprünglich gezahlte Elterngeld an.
Das Elterngeld ist eine Maßnahme, die es Eltern gemeinsam mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten erleichtern soll, den Alltag zu bewältigen. Anderen europäischen Ländern ist es gelungen, durch das Elterngeld die Geburtenrate stabil zu halten, bzw. zu erhöhen.
Die geschützte Elternzeit bleibt wie bisher in einem zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.
Das Elterngeld ist steuerfinanziert, selbst jedoch steuer- und abgabenfrei.
Der Kostenrahmen für das Elterngeld beträgt rund 3, 87 Mrd. Euro jährlich.Weiterer Zeitplan des Elterngeldes:
Das Bundesfamilienministerium erarbeitet in dieser Woche den Referentenentwurf für ein späteres Gesetz zum Elterngeld, am Freitag wird die Ressortabstimmung eingeleitet. Anschließend werden die Länder und Verbände beteiligt. Im Kabinett wird das Elterngeld voraussichtlich am 14. Juni Thema sein. Noch vor der Sommerpause könnten sich dann Bundesrat und Bundestag zum ersten Mal mit dem Elterngeld befassen. Das Elterngeld soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Folgenden Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
Denn insbesondere Alleinerziehende und Geringverdiener profitieren vom Elterngeld. Sie schöpfen die Höchstgrenze von 67 Prozent voll aus. Alleinerziehende haben durch das Elterngeld weiterhin ihr Einkommen, fallen nicht in Sozialhilfe. Sie erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
Gleich detoniere ich... 😡
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
ich komme noch einmal zum Anfang zurück!
Reduziert dies denn nicht die Unterhaltsleistung ... zumindst für diese 14 Monate?
Meno ... meinetwegen können sie "Alleinverdienerinnen" 5 Jahre das Geld zahlen, wenn es denn den Unterhalt reduziert ....
oder ist das jetzt wieder "überopligatorisch"?
Denn dann wäre das für die Damen in Deutschland wirklich ein Zusatzgeschäft.
Gruß
Kasper
PS: dann bekomme ich bald auch Kinder! :cul:
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo ihr,
also, dass man so pervers denken kann, darauf bin ich auch nicht gekommen.
Also, jetzt ist die Ex nicht nur de-facto-Sorgerechtsinhaberin, sondern auch noch Mutter und Papa in Personalunion.
Aber ich lerne gerne dazu. Aber mal ganz im Ernst: Spinnen die?
Gruss,
Michael
Das jetzige Erziehungsgeld wird weder auf den Unterhalt noch auf Sozialleistungen (ALG II) angerechnet. Warum sollte es sich mit dem Elterngeld anders verhalten?
Ich verstehs einfach nicht, warum Alleinerziehende einen Bonus nach dem anderen bekommen und Väter immer mehr in ihren Rechten beschnitten werden... obwohl, es ist ja geschlechtsneutral formuliert... Alleinerziehende, das kann ja auch ein Vater sein... rein theoretisch natürlich....
Menno bin ich froh, dass ich schon über 40 bin :redhead:
Gruß
eskima
Das ist ja cool :knockout: :
Also läuft´s weiterhin nach dem Schema: Arbeitnehmerhaushalte haben Einkommenseinbußen bei Geburt eines Kindes hinzunehmen, wohingegen Sozialleistungsbezieher mit einem Zuwachs des Einkommens rechnen dürfen (anrechnungsfreies Elterngeld, Regelsatz für das Kind, ggfs. Mehrbedarf zzgl. Beihilfen).
Quelle: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=2799&sid=313007f3379fa727d0453de3bc2595e7
Heute im Bundestag
Berlin: Mi, 27.09.2006 Redaktionsschluss: 14:30 Uhr (281)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
KOALITIONSMEHRHEIT BESCHLIEßT ELTERNGELD IN VERÄNDERTER FASSUNG
Berlin: (hib/WOL)
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich am Mittwochvormittag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD für den von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf (16/1889) zur Einführung des Elterngeldes in veränderter Fassung ausgesprochen.
Der Gesetzentwurf der Regierung zum Elterngeld (16/2454) wurde für erledigt erklärt. Nach den Koalitionsplänen sollen erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Berufstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich verringern, zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von mindestens zwei Dritteln des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro, erhalten.
Zwei zusätzliche Monate sollte das Elterngeld als Bonus gezahlt werden, wenn auch der jeweils andere Ehepartner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht. Die im Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen beziehen sich auf Regelungen zur Einkommensermittlung, zum Geschwisterbonus sowie zur Modifizierung des Mutterschaftsgeldes.
Der Übertragbarkeit der Partnermonate wurde konkretisiert und die Anspruchsberechtigung von Entwicklungshelfern auf Missionare erweitert. Mehrere Änderungsanträge der Bündnisgrünen sowie ein Änderungsantrag der Linksfraktion wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Ein Antrag der FDP (16/1168) für flexible Familienkonzepte durch entsprechende Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung sowie ein Antrag der Linksfraktion (16/1877) für eine soziale Elterngeldgestaltung fanden ebenfalls keine Zustimmung.
Mit den Änderungen soll vor allem den Ansprüchen berechtigter Personen mit zwei Kindern entsprochen werden, bei denen das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Die Regelung gilt auch für das Elterngeld von Personen mit drei oder mehr Kindern, bei denen das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Der Geschwisterbonus sieht dabei einen Zuschlag von zehn Prozent zum Elterngeld vor, mindestens aber 75 Euro monatlich. Entgegen der zuvor im ersten Entwurf festgelegten Anspruchsfrist von 24 Monaten zwischen zwei Geburten gibt es damit eine flexible Übergangsregelung.
Danach errechnet sich der Zuschlag für ein Geschwisterkind aus der Differenz des Zeitraums der Geburt dieses Kindes nach Ablauf der Frist von 24 Monaten. So kann der Geschwisterbonus etwa bei einem Geburtenabstand von 30 Monaten sechs Monate lang bis zum dritten Geburtstag des älteren Geschwisterkindes bezogen werden.
Für adoptierte Kinder wird die Berechnung des Alters auf den Zeitpunkt der Aufnahme in den Haushalt der Eltern vorgenommen.
Die Änderungen zum Geschwisterbonus erhöhen die Gesamtkosten des Elterngeldes im Haushaltsansatz um fünf Millionen Euro jährlich bei voller Wirksamkeit. Dieser errechnet sich nach Annahme des Gesetzentwurfs
durch Einsparungen von rund 40 Millionen Euro beim Kreis der nach der bisherigen Fassung berechtigten Personen und durch anfallende Mehrkosten von 45 Millionen Euro durch die Erweiterung des Kreises der Berechtigten sowie durch den veränderten Zeitraum in dem das Elterngeld angewendet wird, heißt es in der Erläuterung.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Mir fehlen die gerechten und kreativen Elemente in der Familienpolitik.
Ca. 60% der Familien profitieren durch eine günstige Steuerklasse. Das muß auch für Unterhaltszahler gelten, weil die auch Kinder versorgen.Gruss Roman
Hallo Roman,
du hast es genau erfasst.....Das ist des Pudels Kern oder eben die Lösung...Einzig und alleine dieser Aspekt fehtl und die Welt könnte sich für alle beteiligten bunter drehen......für Mama's, Papa's und die wichtigsten, "unsere Kinder"
Dee
die Welt könnte sich für alle beteiligten bunter drehen......
Ob das der Steinbrück anders sieht? Das Dumme ist nämlich: Weder die Mütter, noch die Väter oder die Kinder entscheiden über diese Sache, sondern Steinbrücks Genossen. qed (quod erat demonstrandum)
Michael