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Zypries für Entmündigung von Eltern

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zypries für konkrete Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern

In den vergangenen Monaten sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt wurden. Vertreter der Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder beraten heute über Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern. Bundesjustizministerin Zypries hat konkrete Vorschläge unterbreitet, um gefährdete Kinder effektiv zu schützen.

„Die tragischen Fälle in den letzten Monaten haben erhebliche Defizite beim Schutz besonders gefährdeter Kinder offengelegt. Schätzungen zu Folge werden etwa 5 bis 10 % aller Kinder unter 6 Jahren vernachlässigt. Immer häufiger sterben Kinder an den Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung. Viele Risikofamilien können mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendämter, der Erziehungsberatung oder der Familienbildung nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden. Es ist deshalb dringend notwendig, den Schutzauftrag unserer staatlichen Gemeinschaft zu stärken. Ich habe konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ein effektiver Schutz von Kindern erreicht werden kann“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.

Zypries setzt sich insbesondere für die folgenden Maßnahmen ein:

Verbindliches Einladungswesen für Vorsorgeuntersuchungen
Einige Länder sehen bereits ein verbindliches Einladewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern vor. Bundesjustizministerin Zypries unterstützt dieses System. Sie schlägt eine Ergänzung des § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – um folgenden Absatz (1a) vor:

„Nehmen die Personensorgeberechtigen trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teil, prüft das Jugendamt, ob Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bestehen. Ergeben sich dabei aufgrund zusätzlicher Umstände Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, ist ein Hausbesuch durchzuführen. Die Stellen, die nach Landesrecht für die Überprüfung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zuständig sind, teilen dem Jugendamt mit, wenn Personensorgeberechtigte trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben.“

Die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bieten die Möglichkeit, frühzeitig auf Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern aufmerksam zu werden und eine Schädigung des Kindes abzuwenden. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Eltern kümmert sich verantwortungsvoll und gut um ihre Kinder. Wir wollen daher die Eltern nicht gesetzlich zu Vorsorgeuntersuchungen zwingen. Allerdings kann die Versäumung einer Früherkennungsuntersuchung in Verbindung mit anderen Faktoren Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes sein. So können etwa Hinweise aus dem Umfeld der Familie auf eine Vernachlässigung, Verwahrlosung oder Misshandlung schließen lassen.

Deshalb sollen die Jugendämter verpflichtet werden zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, wenn die Eltern trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teilnehmen. Sprechen darüber hinaus weitere Umstände für eine Vernachlässigung des Kindes, muss ein Hausbesuch erfolgen. Auf diese Weise kann Risikofamilien besser geholfen und Kinder effektiver geschützt werden.

Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei einer Gefährdung des Kindeswohls
Bereits im Juli 2007 hat Bundesjustizministerin Zypries einen Gesetzesentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vorgestellt. Er wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Der Gesetzesvorschlag setzt auf Prävention. Familiengerichte sollen früh tätig werden, bevor das Kind zu Schaden kommt bzw. ein Entzug des Sorgerechts notwendig wird. Deshalb werden den Gerichten konkrete Handlungsalternativen an die Hand gegeben, die sie schon frühzeitig anordnen können. Sie können die Familien z. B. zu einem Anti-Gewalt-Trainining verpflichten, eine Erziehungsberatung oder Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge anordnen. Außerdem müssen familiengerichtliche Verfahren bei einer Gefährdung des Kindeswohls künftig vorrangig behandelt werden. Ein erster Gerichtstermin muss schon binnen eines Monats stattfinden. Darüber hinaus soll die Gefährdung des Kindes schon im Vorfeld und unabhängig von einem gerichtlichen Einschreiten erörtert werden. Dabei soll den Eltern der Ernst der Lage vor Augen geführt und darauf hingewirkt werden, dass sie notwendige Erziehungshilfen des Jugendamtes besser in Anspruch nehmen.

Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Jugendämtern verbessern
Bundesjustizministerin Zypries will eine reibungslose Kooperation der Familien- und Jugendgerichte mit den Jugendämtern zum Wohle gefährdeter Kinder und Jugendlicher sicherstellen. Staatliches Handeln gegenüber Eltern und Kindern in schwierigen Lebenssituationen sollte stets aufeinander abgestimmt und widerspruchsfrei sein.

Kinderrechte im Grundgesetz
Nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes steht die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Das Recht der Eltern wird in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährleistet. Danach sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Freilich müssen sie ihr Elternrecht zum Wohl des Kindes ausüben. Zwar ist die Bedeutung des Kindeswohls seit langem auch in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, das Kindeswohl selbst wird im Grundgesetz jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Bundesjustizministerin Zypries will die Rechte der Kinder in der Verfassung stärker zum Ausdruck bringen und als eigenes subjektives Recht formulieren. Sie schlägt in Übereinstimmung mit dem Präsidium der SPD die Einfügung eines neuen Satzes 2 in Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes vor:

„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“

Diese Ergänzung des Grundgesetzes enthält eine objektive Handlungsanweisung an alle staatlichen Organe. Sie müssen das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit beachten. Die ausdrückliche Festschreibung der Kinderrechte wird bewirken, dass die Belange der Kinder im Rahmen staatlicher Entscheidungen bei der Abwägung der betroffenen Interessen größeres Gewicht erlangen. So werden der Gesetzgeber und die öffentliche Verwaltung z. B. bei der Finanzierung, dem Bau oder der Ausstattung von Kindergärten, Spielplätzen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen das Wohl des Kindes besonders in den Blick nehmen. Auch für die Gerichte wird damit ausdrücklich normiert, dass sie ihre Entscheidungen am Kindeswohl auszurichten haben.

Kinder können sich zudem selbst auf dieses subjektive Recht berufen und im Einzelfall z. B. mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen. Im Gegensatz zu einer Staatszielbestimmung hat diese Grundgesetzänderung also nicht nur Appellfunktion.


Dazu muss man wissen (aus einer Mailingliste):

für Ihre E-Mail vom heutigen Dienstag, 4. 12. 2007, an das > Bundesministerium des Innern danke ich Ihnen.

Leider kann Ihnen auch das BMI nicht weiterhelfen. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Zentralstaat, sondern ein föderaler Staat mit 16 Bundesländern. Die Bundesregierung mit ihren Bundesressorts ist nicht die oberste Fachaufsicht der Behörden der Länder.

Dies gilt sowohl für das Innenressort, als auch für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Das heißt, für eine Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde über ein Landesinnenministerium ist das BMI nicht zuständig, ebenso wenig wie für eine Beschwerde über die Jugendämter. Letztere unterliegen keiner Fachaufsicht.

Eine Fachaufsicht über die Jugendämter kann es aufgrund unserer Verfassung nicht geben. Angelegenheiten der Jugendhilfe gehören in den Aufgabenbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass sich die staatliche Aufsicht auf eine reine Rechtsaufsicht beschränkt. Der Bereich der kommunalen Selbstverwaltung ist in Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz garantiert. Die Einführung einer Fachaufsicht über die Jugendämter würde daher eine Grundgesetzänderung voraussetzen.

Wenn Sie sich also über die Arbeit eines Jugendamts beschweren wollen, empfehle ich Ihnen, sich an den örtlichen Bürgermeister bzw. die oberste kommunale Instanz zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Carola Ruppelt

Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Bürgerservice
Fax:01888/ 681 51991
E-Mail: buergerservice@bmi.bund.de

Frau Bundesjuristinnenfreundin Zypresse will also einer Institution den Griff nach den Kindern erleichtern, denen de facto niemand fachliche Anweisungen geben kann. Somit wird die Kinderklaubehörde in gesteigertem Maße ermächtig, willkürlich, vielleicht auch nach Höhe der Bestechungsgelder ?, Kinder aus Familien herauszureissen und sie einem Sponsoren zuzuführen.

Die heutige Rechtslage ist vollkommen ausreichend, um die Tragödien der jüngsten Vergangenheit zu bewältigen. Es bedarf keiner staatlichen Vorherrschaftsrechte über dei Erziehung von Kindern. Zudem: Die Hysterie its bewusst mediengesteuert manipulierend. Einer Untersuchung folgend, sterben jährlich 200 Kinder an Vernachlässigung oder Mord von Elternhand. Und das schon seit Jahren. Heute ist es plötzlich spannend. Warum?

Der Widerstand formiert sich - auch in Brüssel. Wenn auch nur eine kleine Welle dieser Springflut in Berlin ankommt, säuft so mancher Politiker ab.

DeepThought

*edit Betreff angepasst  🙂

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2007 21:54
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin DT!

Ich sehe das wie Du. Die bestehenden Gesetze reichen aus, sie müssen nur angewendet werden.

Das bedeutet aber auch, die Kommunen müssen die z.B. JAer mit genügend Personal ausstatten. Die Fallzahlen, die das JA in meiner Geschichte pro SB zu bearbeiten hat, ist immens. Eine individuelle Beratung, Begleitung o.ä. der Eltern ist schlicht nicht mehr zu leisten; Der Mangel wird verwaltet.

Für die Länder gilt, die Gerichte brauchen mehr Richter/Innen. Für Hessen kann ich aber sagen, das in den letzten Jahren gewaltig abgebaut wurde. Gerichte wurden zusammengelegt, also auch immer mal eins geschlossen. So haben die Fachgerichte z.B. in Familiensachen erheblich mehr zu bearbeiten, was zu Wartezeiten führt.

Die Nichtöffentlichen Institutionen, die früher einen erheblichen Teil der staatlichen Aufgaben übernommen haben, sind finanziell am Ende, da die Geldzuschüsse weggefallen sind, bzw. erheblich verringert wurden. Einige dieser NGO`s haben auch geschlossen. - In meiner Stadt kann ich zwei benennen-

Was die Länderchefs da ausgehandelt haben  kostet Geld, um dies auch überwachen zu können. Die Kohle ist aber nicht da, wie soll das also praktisch aussehen?

Die Kommunalaufsicht führen die Mittelbehörden der Länder, z.B. die Regierungspräsidien. Auch hier wieder für Hessen:
Ausgeblutet!

Ich halte da die Idee einiger Kinderärzte eine Art Netzwerk aufzubauen, um z.B. Ärztehopping wirkunglos zu machen, für sehr viel wirksamer. Was man den Ärzten allerdings an die Hand geben muß, ist Rechtssicherheit im Hinblick auf die Schweigepflicht.

Ein hier in meiner Stadt sehr engagierter Kinderarzt hat das heute in einem TV-Interview mal thematisiert. Er ist der Fachmann hier für solche Fälle, sieht sich aber immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Stellt er was fest, hat er eigentlich Schweigepflicht. Für sich selbst hat er aber entschieden, das aus Kindeswohlgründen zu ignorieren. Hut ab!

Er will jetzt ein Buch für Ärztekollegen herausbringen, das sich ausschliesslich mit diesem Thema befasst. Das erste Buch dazu auf dem deutschen Markt.

An anderer Stelle hatte ich schon einmal bemerkt, daß man den Vätern nichtehelicher Kinder wesentlich mehr Rechte einräumen sollte. Würden diese automatisch das GSR mit der KM haben, könnten sie auch eventuellen Vernachlässigungen der Kids durch die KM sehr viel wirkungsvoller begegnen.  Derzeit müssen sie ja fast hilflos zusehen, wie ihre Kids den Bach runtergehen. Im Gegenteil, kümmern sie sich zuviel, haut die KM ihnen einen Beschluß nach dem Gewaltschutzgesetz/ Stalkinggesetz um die Ohren.

Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung und auch ein Signal an die stursten Mütter.

Realistischerweise muß ich aber auch konstatieren, daß wir leider mit solchen Tragödien leben müssen, da die Politik nichts anderes als Betroffenheitsadressen bietet.

Etwas mehr Zivilcourage würde natürlich auch helfen, aber welches JA hört schon einem Nachbarn zu, der ein geprügeltes Kind meldet. "Blockwart, Wichtigtuer, Hilfssheriff", oder " das können sie doch gar nicht beurteilen!" ist die gängige Reaktion.

In tiefen Gedanken 😉 grüßt

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2007 02:53
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Hi Leute!

Mein Untersuchungsheft geht nur bis zur U9.
Werden die Untersuchungen dann auch mehr ausgebaut?
Es ist ja auch schon eine 7 Jährige verhungert.
Klar, wenn die Kinder unter 6 Jahre alt sind ist die Gefahr größer.
Ab 6 Jahren hat man schulpflicht.
Aber ich denke, daß Mißhandlungen trotzdem vorkommen und sie fallen nicht auf, auch wenn das Kind täglich zur Schule geht!

An anderer Stelle hatte ich schon einmal bemerkt, daß man den Vätern nichtehelicher Kinder wesentlich mehr Rechte einräumen sollte. Würden diese automatisch das GSR mit der KM haben, könnten sie auch eventuellen Vernachlässigungen der Kids durch die KM sehr viel wirkungsvoller begegnen.  Derzeit müssen sie ja fast hilflos zusehen, wie ihre Kids den Bach runtergehen.

Mein Mann hat mit seiner Ex das gem. Sorgerecht, aber durch die Entfernung hat er keine Ahnung, was da oben Sache ist.
Man frägt sich, läuft das Kind im Winter auch bei ihr so rum, die billigsten Turnschuhe und so....oder ist das beabsichtigt, daß der Vater was kauft?
Wir haben momentan gar keinen Kontakt zu dem Kleinen.
Wir wissen nicht auf welche Schule er geht.
Mein Mann hat das gem.Sorgerecht und was bringt es ihm?
Und der Kleine hatte lange Sprachprobleme, redete mit 5 Jahren schlechter als meine damals 2 1/2 jährige!
Wir haben die Ex darauf angesprochen, aber die hat nichts unternommen!
Soviel zum gem.Sorgerecht! :gunman:

Etwas mehr Zivilcourage würde natürlich auch helfen, aber welches JA hört schon einem Nachbarn zu, der ein geprügeltes Kind meldet. "Blockwart, Wichtigtuer, Hilfssheriff", oder " das können sie doch gar nicht beurteilen!" ist die gängige Reaktion.

Da stimme ich Dir voll zu! :thumbup:

Gruß Elchi!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2007 14:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen, so kann man schnell vermuten, das andere Beweggründe hinter dem ganzen stehen. Das Politik und Medien in manchen Dingen zusammen stehen, scheint auch nichts neues zu sein.

Hand aufs Herz, mit welchen Maßnahmen hätte einer der jüngsten Fälle verhindert werden können?
Ich unterstelle: Keiner!

Es ist ein schlichtes Versagen der öffentlichen Stellen, die versuchen das eigene Verschulden auf die Öffentlichkeit abzuwälzen. Den Eltern soll nach und nach das Mitspracherecht genommen werden und dem Staat übertragen werden.
Ich frage mich manchmal, ob wir langsam aber sicher auf das "vierte Reich" zusteuern? ... oder ob das eine Fortführung etwas bereits dagewesenes sein soll ...?!

Nachdenkliche Grüßen
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2007 14:49
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo miteinander

Ich glaube, dass mit diesem Beschluss ganz einfach von den tragischen Geschehnissen der letzten Wochen und Monate abgelenkt werden soll, denn was ist einfacher dem mündigen Bürger neue Beschlüsse aufzubürden oder aber in den eigenen Reihen durch zugreifen.
Ich kenne das aus meiner aktiven Justizzeit, da wurden um Jugendliche zu resozialisieren auf Staatskosten Boxkurse angeboten, ja damit die Kiddies nicht mehr so aggressiv sind und Frust abbauen, klar neee, Resultat mein EX bekam von zwei großen breiten Jugendlichen eins so vor die Rübe, dass er und sein zu Hilfe eilender Kollege danach nicht mehr Dienstfähig waren und beide in Frühpension sind.
Anstatt mit schul. Maßnahmen zu greifen auch hier ein total beklopptes Projekt.
Im Umkehrschluss, meine pers. Meinung, jeder vernünftige Elternteil besucht doch regelmäßig mit seinem Kind den KA, da brauchts noch nicht mal das gelbe Heft, über unsere Kinder wird nie groß was gemeldet werden.
Die sogen. Problemeltern müssen im Notfall mehrfach wöchentl. Besucht und Kontrolliert werden, und nicht erscheinen beim Kinderarzt sollte zu empfindlichen Strafen führen.
Aber auch die JA Mitarbeiter die einfach nicht wollen, tun durch unterlassen, müssen im Rahmen des Dienstrechtes bestraft werden, dafür gibts das Dienstrecht.
Und die muss ich die so nennen, Eltern, die ihre Kinder körperl oder seelisch misshandeln gehören in den Knast und nicht immer nur den eieiei Vollzug, fast jeder von denen hatte eine schwere Jugend, und die Mütter werden in schutz genommen, warum den in dreiteufelsnamen, die begehen Körperverletzungen oder sogar Morde und das einzige was kommt ist eine Unterbringung im LKH, oder eine geringe Freiheitsstrafe.
Es sollten bevor irgendwelche neuen Gesetzte in die Welt geschrieben werden erst mal die alten voll ausgeschöpft werden, denn dann würde so mancher Fall nicht geschehen.
Bei uns in der Stadt gibt es seit Anfang 2007 bei jedem Neugeborenen einen Besuch von freiwilligen Helfern des JA um neu Eltern
eine Infobox mit allen wichtigen Unterlagen vorbei zu bringen, die geben Tips und besuchen die Familien auch zuhause und helfen vor Ort.
Das wird hier auch gut angenommen, die Helfer arbeiten auch mit den 3 ansässigen Kinderärzten zusammen und tauschen sich auf diese Weise aus, stand gestern im Anzeiger.
Vielleicht ist dieses Modell doch eine Alterntive zum Zwang, die kommen freiwillig und wenn denen was auffällt wird direkt vor Ort geholfen.
Die Helfer sind meist pensionierte JA Mitarbeiter die eng mit dem JA und allen Behörden zusammen arbeiten.
Ich finde die Idee sehr gut, so wie es hier im Städtchen läuft.
Der Rest ist wieder ein Schnellschuss aus der Hüfte, der nix bringen wird, ich denke da an den Datenschutz.
Gruß
ANGELA

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2007 18:41
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

@Kasper u.Angela

Da fällt mir ein trauriger Fall aus meiner Gegend ein.

Ein Vater, Drogen-u. Feuerwassersüchtig, schlägt seinen Sohn (zwei) solange vor die Wand, bis er tot war. Mama saß zu der Zeit im Garten mit Freunden u. hat auch "gefeiert"

Papa kam in U-Haft u. dann kam es ans Licht. Es hat im Vorfeld verzweifelte Hilferufe von Nachbarn u. Freunden ans JA gegeben, die allesamt nicht ernst genommen wurden.

Die waren angeblich mal da, aber alles sei i.O gewesen. Nun, Marcel ist tot 😡 Das hatte auch der JA-Chef in einem Interview so gesehen: " Da der Junge jetzt tot ist, haben wir die Lage wohl falsch eingeschätzt."

Ich kann hier nicht alles erzählen, es gab aber ne lange Leidensgeschichte für den Kleinen, in der man hätte eingreifen können. Alte Brüche usw. Keiner fühlte sich zuständig, ausser den erwähnten Hinweisgebern. Und die wurden nicht ernst genommen.

Papa bekam sieben Jahre, Mama ne Bewährungsstrafe, dem JA hat die Presse auf die Ohren gehauen, das war es aber auch. Das Grab wird von Nachbarn und Freunden gepflegt.

Papa mußte ich dienstlich kennenlernen, das Mäßigungsgebot hier verbietet es, deutlich zu werden. Der Typ hat die Inhaftierung noch cool gesehen, hat inzwischen ne Drogentherapie begonnen, da es da lockerer zugeht, wie im Knast.

Vor dem Haus, indem das geschah, -übrigens ein Problembezirk hier- stehen heute noch Kerzen und Stofftiere.

Geschehen in 2004!

@Angela

Kann es sein, das wir "artverwandte" Jobs haben? Boxkurse bei Lothar K.? Lothar K.  vom Boxcamp K. kenne ich persönlich.

Eben hier im VT gelesen: Mama hat ihr Kind trotz Verbrühungen nicht zum Arzt geschafft, Kind tot, Mama vier Jahre Knast. Grund: Mama hatte Sch... vorm JA, das Kind hat elf Tage gelitten ;(

Vielleicht brauchen wir für unsere Kinder doch einen Überwachungsstaat, vielleicht haben wir uns in unserem Egoismus die natürlichen Instinkte wegkonsumiert. Vielleicht stellt dieses Land inzwischen aufgrund der staatlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine große Gefahr für Kinder dar.

Vielleicht muß aber auch die Rechtsprechung verändert werden; Da gebe ich Angela völlig Recht. Wenn heute regelmäßig auf die miese Kindheit der Täter/Innen hingewiesen wird, da sollte die Staatsanwaltschaft für die kleinen Opfer den RA spielen und auf die miese Kindheit dieser toten Kinder hinweisen.

Ich bin 48 Jahre alt, hatte als Kind keinen Computer, kein Handy und wir hatten auch nur einen s/w TV. McDonalds habe ich erst mit 19 kennengelernt und ich musste jeden Tag zur Schule gehen. Is doch Sch...., oder?

Muß morgen mal mit einem Staatsanwalt reden, was mir das evtl. an Rabatt einbringt.............................

Mann oh Mann

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2007 19:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eines muss man allen in den Schädel hämmern ...

Es bringt gar nichts, überhaupt nichts, NICHTS, nach Veränderung zu rufen. 95% aller Fälle fallen durch das Maschennetz und werden mit Gesetzen nicht verhindert.
Ein SB des JA sollte sich mit einer Problemfamilie beschäftigen können. Stattdessen gibt es keine Fachaufsicht und es kommen Fälle zu Tage, in denen unbescholtende Familien um Ihre Kinder kämpfen müssen. Das ist ein Umstand der nicht aktzeptabel ist und nicht durch ein schärferes Gesetz gegen die Eltern beseitigt wird. Das ist eine Einstellungssache, die in mehreren Köpfen stattfinden muss.

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2007 00:06