Unterhalt während d...
 
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Unterhalt während der Ausbildung

 
(@loeffella)
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Hi,

bin neu hier und habe ein paar Fragen zu dem Thema Unterhalt in der Ausbildung.

Habe 2 Töchter, die große ist 16 und die kurze ist 12 bisher bezahle ich an Unterhalt pro Kind 463 Euro, ne Menge Holz ! – soweit so gut - .

Die große spielt mit dem Gedanken dieses Jahr eine Ausbildung zu beginnen hat auch schon Bewerbungen geschrieben, wollen wir mal hoffen, das es auch klappt.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie es dann mit dem Unterhalt weiter gehen würde, vorausgesetzt es klappt.

Bei dem 1 Vorstellungsgespräch wurden als Ausbildungsvergütung 800 Euro genannt, nicht schlecht, wenn ich da an mein 1 Lehrjahr erinnere.

Habe schon ein bissl im Netz gesucht und komme auf folgendes Ergebnis.

Gehalt/Vergütung                            800 Euro -

ausbildungsbedingter Merhrbed.          90 Euro

macht erstmal                                  710 Euro

die 710 Euro durch 2 teilen, ergibt     355 Euro

 

Nun wird wohl der zu zahlende Betrag, in meinem Fall ja die 463 Euro – 355 Euro subtrahiert was 108 Euro ergibt.

Wäre das denn nun der Theoretische Betrag, den ich für Kind 1 noch zahlen müßte ?

Des Weiteren frage ich mich, was bedeutet das für Kind 2 ?

Und die Fragen aller Fragen, die sich mir stellt, warum wird die Ausbildungsvergütung überhaupt mit angerechnet?

Wird davon ausgegangen, das Kostgeld von Kind 1 abgegeben wird ? meine, sie wohnt ja noch zu Hause und essen und trinken kosten der Mutter ja weiterhin Geld. Mit welchem Grund würde sich mein Unterhalt verringern?

Lg

loeffella

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edit: Jede Menge Leerzeilen gelöscht

Zitat
Topic starter Geschrieben : 11.04.2023 14:12
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Die 800 Euro muss das Kind versteuern - sind dann eher 600 Euro und davon dann noch 90 Freibetrag = eher 500 Euro,  500 netto Einkommen Kind /2=250 Euro = 463 Kindesunterhalt  -250 = 213 Euro Kindesunterhalt neu neu

Kostgeld kann die Mutter vereinbaren - viele behalten dafür das Kindergeld ein.

Das Kind hat ja 600 Euro Gehalt + 200 Euro KU + 250 Euro KG = gute 1050 Euro 

Du solltest also nicht nur hoffen das es klappt - sondern vielleicht auch aktiv unterstützen.

Solange du für beide Kinder noch zahlst, rutscht du in der Düsseldorfer Tabelle keine Stufe höher, 

das ändert sich dann wenn K1 aus dem Bezug ist. 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2023 15:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Marie hat es schon richtig erklärt. Es geht um das Netto-Einkommen und es werden 100 Euro berufsbedingte Aufwendungen ebenfalls abgezogen, dann wird der Unterhaltsbedarf halbiert und die Hälfte bei dem Unterhalt eines jeden Elternteils berücksichtigt. Deshalb kann nur diese Hälfte auf den Zahlbetrag angerechnet werden, die andere Hälfte wird beim Betreuungselternteil angerechnet. Da der Betreuungselternteil seinen Anteil mit Betreuung erbringt ist ein Verrechnen des Anteils schwierig. 

Solange das Kind minderjährig ist bekommt jeder Elternteil die Hälfte des Kindergeldes, beim barunterhaltspflichtigen Elternteil wird dies beim Zahlbetrag berücksichtigt und der Betreuungselternteil erhält in der Regel des gesamte Kindergeld. Erst mit Volljährigkeit des Kindes wird das Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf angerechnet und das Kindergeld ist an das Kind weiterzuleiten.

Erst bei Volljährigkeit, wenn beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, wird das Netto-Einkommen des Kindes abzüglich berufsbedingter Aufwendungen auf den gesamten Unterhaltsbedarf des Kindes angerechnet und dann erst wird nach dem Einkommen der Eltern gequotelt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2023 20:41
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

erstmal danke für Eure antworten, wieder bissl schlauer, ok, an das verseuern habe ich nicht gedacht, aber definitiv schon mal etwas weniger denn nach der letzten Angleichung der DDT hätte ich echt kotzen können, als ob nur das Essen und Trinken usw für die Kids teurer wird L ist aber ein anderes Thema.

Thema 18, zwar noch Zeit bis November 2024 aber trotzdem paar Fragen dazu. Denn bezahlen muß ich doch bis Kind 1 eine Ausbildung/Studium abgeschlossen hat da spielt das Alter doch erstmal keine Rolle und somit bleibt Kind 2 in der Tabelle wo es ist, richtig ?

Nochmal etwas zu der Berechnung

„Das Kind hat ja 600 Euro Gehalt + 200 Euro KU + 250 Euro KG = gute 1050 Euro“

Wieso wird das KG mit gerechnet, sie ist doch noch keine 18 irgendwie komme ich gerade nicht so ganz mit, sorry.

„Erst mit Volljährigkeit des Kindes wird das Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf angerechnet und das Kindergeld ist an das Kind weiterzuleiten.

Erst bei Volljährigkeit, wenn beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, wird das Netto-Einkommen des Kindes abzüglich berufsbedingter Aufwendungen auf den gesamten Unterhaltsbedarf des Kindes angerechnet und dann erst wird nach dem Einkommen der Eltern gequotelt.“

Hast du dafür evtl mal eine Beispielsrechnung ?

Lg
markus

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 12.04.2023 09:51
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Ab 18 werden beide Eltern unterhaltspflichtig

 

Du 4000 Euro netto - deine Ex 2500 Euro netto = 6500 Einkommen der Eltern

danach richtet sich die Stufe der Düsseldorfer Tabelle wären 850 €,

bei einem Kind in Ausbildung wird dann das eigene Einkommen abgerechnet - sagen wir mal 500 €,

bleiben 850-500 = 250 Euro, davon würden für dich anteilig 60 % 150 Euro bleiben und 40% für deine Ex 100 Euro.

 

Für die Berechnung brauchst du das Gehalt (bereinigt) von deiner Ex.

Also wenn dein Kind 1 die Ausbildung anfängt und durchzieht - bist du auf jeden Fall ein Gewinner 🙂

 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2023 10:25
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ok, soweit verstanden auch wenn 4000 Euro weit weg sind trotz 3 Schichten, aber war ja nur ein Beispiel J

Was das Einkommen meiner EX betrifft, das dürfte dann ein großes Problem werden und bissl Angst habe ich auch davor, denke nicht das es ohne Jugendamt oder Anwalt laufen wird, bezahle nun seit 2012 und wurde vom Gericht damals in Stufe 1 gesetzt also Netto bis 1500 Euro ! im Laufe der Jahre hat sich das ja geändert und ich bin nach wie vor in Stufe 1 da ich nichts anderes gehört habe bzw. bekommen habe, keine Neuberechnung etc. habe jedes Jahr die Erhöhung berechnet und gezahlt ohne das jemals etwas von der EX kam, worüber ich auch froh bin, des Weiteren beteilige ich mich an der Zahnversicherung für die 2 und die Hälfte der Zahnarzt Rechnungen, was auch nicht gerade wenig ist.

Innerhalb von 9 Monaten habe ich meine Frau, die Kids sowie meine Eltern durch den Tod verloren, war eine verdammt harte Zeit, bin dann in mein Elternhaus gezogen und habe meine Bruder ausbezahlt, neue Heizung, neues Dach  wurden auch fällig – alles auf Kredit - aber immer noch billiger als in Miete und in Miete wäre es ziemlich schwierig geworden…

haben uns zuvor ein Haus gekauft, grundsaniert etc.  und uns damals 3 Monate vor der Trennung einen Hund angeschafft, zu den 2 vorhanden Katzen so wie ein Aquarium…….als die Trennung kam, kam auch das Thema Tiere auf, ihr Vorschlag war“ Hund, Katzen ab ins Tierheim und die Fische kannst ja den Klo runterspülen“ !

Nee, ich liebe Tiere und für mich kam von den Antworten keine eine in Frage, also übernahm ich mein Elternhaus, alleine den Tieren war ich das schon schuldig !

mit anderen Worten, das Geld reicht jetzt schon hinten und vorne nicht, aber ist ein anderes Thema und den Fischen sowie dem Hund geht es gut, Katzen sind leider verstorben….aber weit weg vom eigentlichen Thema, sorry dafür.

Bisher habe ich immer pünktlich bezahlt auch als ich 8 Monate krank war und Krankengeld bekam, zzt. befinde ich mich in der Kurzarbeit Phase, die wohl bis Ende des Jahres laufen wird, was auch wieder deutlich weniger Netto bedeutet, aber bezahlt habe ich immer.

Deshalb, wenn ich eine Abrechnung bzw. das bereinigte Einkommen meiner EX benötige, wäre es wohl denkbar, das eine Neuberechnung von ihrer Seite aus angestrebt wird, da sie wohl so wenig wie möglich zahlen möchte/will !

was für mich alles andere als gut wäre.

Waren damals beide beim Anwalt, lief also ohne Jugendamt ab und vor Gericht gab es eine Schlammschlacht ohne Ende! Ihre Anwältin forderte auch weiterhin Unterhalt für sie, den ich über 14 Monate in Höhe von 120 Euro gezahlt hatte, mit der Begründung „Das ihr EX (also ich) sich nicht um die Kinder kümmert und wenn sie mal bei ihm sind, werden sie abgeschoben zur Nachbarin (ist wie eine Oma) oder vor dem TV geparkt !

Pech für die Anwältin war aber, das ich alles, wirklich alles notiert habe, wann ich sie geholt habe (1 Tour sind ca 55 km) was wir gegessen,getrunken und auch gemacht haben, habe Rechnungen aufgehoben wie zb. von Schwimmbad, kino, Zirkus etc. eigentlich tat ich das für mich und für die Kids für später, damit sie sehen, das ich mich um sie gekümmert habe (waren ja beide noch relativ jung)…..so zum Nachlesen für später halt.

Meine Anwältin wußte dieses und meinte damals zu mir, habe schon viel erlebt, aber sowas echt noch nicht ! Kurzum, die Verhandlung wurde unterbrochen, die Richterin ( oh was hatte ich schiss, als ich sah, das es eine Frau ist die entscheidet) bekam den Ordner, hatte ihn stellenweise gelesen und meinte daraufhin, glaube nicht, das alles hier erfunden und erlogen ist, die Mühe macht sich keiner !

Unterhalt für die EX abgewiesen, wenn das Geld nicht reichen sollte, gehen sie bitte Zeitungen austragen, machen sie Wäsche für alte Leute etc. von Ihrem EX-Mann bekommen sie keinen Cent mehr !

Wow, das hatte gesessen!

Mein Grinsen könnt ihr euch wohl kaum vorstellen !

Meine EX ist ein Geldgeiles Miststück, sorry für die Wortwahl, auch wenn es widersprüchlich klingt, denn sonst hätte sie wohl alle 2 Jahre eine Neuberechnung angestrebt, das ist wohl korrekt, aber…

a)lief damals alles über einen Anwalt und mein Kenntnistand ist, das man nicht hin und her Switchen kann, also Anwalt/Amt und der Anwalt kostet Geld.

  1. b) scheint es wohl so, das sie das überhaupt nicht weiß, sich mit sowas nicht beschäftigt

 

  1. c) war damals auch bei der Trennung so, ich bin in unserem Haus geblieben, sie wollte es unbedingt verkaufen, machte einen Termin bei der Bank, ich kam und komme mit der Bankangestellten gut aus…meine EX nur, das Haus muß weg, verkaufen, fertig ! Die Angestellte hörte sich alles an und fragte dann mich, hatte bis dahin kein Ton gesagt…….meinte daraufhin, das sie das nicht darf, wir uns im Trennungsjahr befinden und ich die Rate immer bezahle… sie sagte nur, stimmt !

Wenn ihr Mann nicht mehr zahlt, dann wenden wir uns an sie, dann sind sie fällig, aber solange alles läuft, halten sie besser den Ball flach.

Meine EX verließ daraufhin das Zimmer und die nette Frau meinte, sie haben doch einen Plan, die Raten sind ja nicht gerade wenig………das stimmt, sagte ich, mein Dad ist vor kurzem gestorben und meine Mum liegt auch im sterben, dann wäre bald das Elternhaus frei und somit müßte ich nicht nochmal in eine Whg. ziehen, was mit den Tieren auch ein Problem da stellen würde, Trennungsjahr läuft noch über 5 Monate und da kann sie mir nix, es sei denn, die Rate für das Haus könnte oder würde ich nicht mehr bezahlen, dann würde es natürlich anders aussehen.

deshalb bin ich echt froh, das bisher noch keine Neuberechnung stattfand, das jedoch könnte sich dann ändern, wenn ich von Ihr ein bereinigtes Einkommen brauche wenn die große nextes Jahr 18 wird.

Mit anderen Worten, soll ich es so laufen lassen wie bisher oder mich darauf einstellen, einlassen, das eine Berechnung stattfindet, dann jedoch käme wohl eine sehr große Summe auf mich zu, was bedeuten würde, Haus und Hund müssen weg.

Klar habe ich schiss davor und es wäre auch schön, wenn das mit der Ausbildung klappen würde, klar, weiter Schule machen und studieren wäre was feines und man hofft und wünscht sich ja, das es die Kids zu irgendwas bringen, das Problem ist aber, Schule wird definitiv schwierig werden und es müssen auch Indianer geben und nicht nur Häuptlinge !

trotzdem wünsche ich meinen 2 natürlich das Best mögliche an Ausbildung, Schule etc. wie wohl jeder………..

Wenn sie eine Ausbildung anfangen würde, bedeutet das für mich hingegen einen kleinen, aber feinen Wandel….vielleicht sogar ein Stück mehr Lebensqualität, nicht mehr jeden Cent umdrehen zu müssen, evtl. sogar mal ein plus auf dem Konto erleben zu dürfen und nicht wie die Jahre bisher… immer nur  Minus, auch wenn nicht viel, aber trotzdem minus !

oder das erste Mal seit 12 Jahren wieder in Urlaub fahren zu können….träumen sei ja erlaubt.

Mein bester Freund, Trauzeuge und Arbeitskollege meinte mal zu mir, du kommst in diesem und auch in nexten Leben auf keinen grünen Zweig mehr, vom Geld hergesehen, bisher hatte er Recht.

Sorry, für den langen Text, aber irgendwie mußte das alles mal raus, auch wenn vieles mit dem eigentlichen Thema nix zu tun hat, aber jeder hinter jedem Schicksal steht eine Geschichte.

Lg

markus

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*edit: Leerzeilen entfernt*

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 12.04.2023 14:27
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@loeffella 

Ich hab jetzt folgendes verstanden:

  1. Kindesunterhalt wurde dynamisch in Höhe von 100% des Mindestunterhalts abzgl. hälftiges Kindergeld gerichtlich festgelegt, also entweder durch BESCHLUSS oder VERGLECH?
  2. Ihr seid noch nicht geschieden.
  3. Ehefrau lebt im gemeinsamen Haus, für die Darlehen haftet ihr beide. Was soll bei Scheidung aus dem Haus werden?
  4. Ehefrau hat bisher kein nennenswertes Einkommen.
  5. Du hast von deinen Eltern ein Haus geerbt, in dem du jetzt lebst. Bedeutet unterhaltsrechtlich vermutlich Wohnvorteil.

Passt das so?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2023 15:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@loeffella Vor der Volljährigkeit musst Du keine Angst haben. Denn wenn die Tochter volljährig wird ist sie nicht mehr in der allgemeinen Schule und damit nicht privilegiert sondern fällt in den 4. Unterhaltsrang. Dann ist sie zwar bis zur Beendigung der Ausbildung noch unterhaltsberechtigt, aber

1. muss niemand mehr zahlen als alleine und 

2. steigt Dein Selbstbehalt der Volljährigen gegenüber auf 1650 Euro.

Während Dein Selbsbehalt bei der Minderjährigen 1370 Euro beträgt. Außerdem gibt es beim Unterhalt der Volljährigen keine gesteigerte Erwerbsoliegenheit, d.h. wenn das Geld nicht reicht, dann musst Du den Unterhalt für die Minderjährige stemmen, die Volljährige geht aber leer aus, wenn das Geld nicht reicht.

Außerdem ist das Kind für seinen Unterhalt zuständig und wenn es keine Unterlagen gibt, dann kann der Unterhalt nicht berechnet werden. Tätig muss das Kind werden. Alternativ kannst Du Dich auch mit der Tochter einigen. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2023 19:16
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @loeffella

bezahle nun seit 2012 und wurde vom Gericht damals in Stufe 1 gesetzt

@Susi64,

obige Aussage deutet klar darauf hin, dass der KU vor Gericht verhandelt wurde. Sowas endet (fast) immer mit BESCHLUSS oder VERGLEICH. Ich warte dazu noch auf eine Stellungnahme vom KV

Geschrieben von: @susi64

Außerdem ist das Kind für seinen Unterhalt zuständig und wenn es keine Unterlagen gibt, dann kann der Unterhalt nicht berechnet werden. Tätig muss das Kind werden. Alternativ kannst Du Dich auch mit der Tochter einigen. 

Und wenn ich richtig liege, sollte der KV von sich aus rechtzeitig aktiv werden, wenn er eine Abänderung erreichen möchte. 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2023 21:28
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

@tacheles

Punkt 1. Trifft zu

Punkt 2. doch seit 2014 geschieden

Punkt 3. Nein unser gemeinsames Haus hatten wir damals nach den Tod meiner Eltern verkauft und ich bin dann alleine in mein Elternhaus gezogen, sie wohnt jetzt 55 km weit weg bei ihren Eltern im Haus

Punkt 4. Mittlerweile geht sie wieder arbeiten

Punkt 5. Ja, lebe jetzt dort.

 

@Susi64

Ohje, bissl viel Infos auf einmal J

Was genau bedeutet „nicht mehr in der allgemeinen Schule“..? Mit dem Begriff kann ich leider gerade nix anfangen.

Bis zum 18. Geburtstag der großen dauert es ja wie gesagt noch bis Nov. 2024 – ja, Zeit vergeht schnell, das stimmt, aber bissl ist ja noch – was oder wie genau muß ich jetzt erstmal unternehmen, falls das mit Ihrer Ausbildung funktionieren sollte.

lg markus

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*edit: Leerzeilen entfernt!*

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 13.04.2023 09:52




(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

nochmal kurz eine Frage bzgl.

Das Kind hat ja 600 Euro Gehalt + 200 Euro KU + 250 Euro KG = gute 1050 Euro“

 

wenn sie die Lehre beginnen sollte, ist sie ja noch 16 deshalb verstehe ich die oben aufgeführte Rechnung noch nicht so ganz.

 

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 13.04.2023 10:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@loeffella Bei Minderjährigen ist das Kindergeld kein Einkommen sondern steht hälftig den Eltern zu. Der Zahlbetrag des KU berücksichtigt bereits das halbe Kindergeld (wird abgezogen). 

Das Netto-Einkommen des Kindes wird um berufsbedingte Aufwendungen von 100 Euro gekürzt und dann hälftig auf den Unterhalt angerechnet. Dadurch reduziert sich Dein zu zahlender KU um diese Hälfte.

Bei Volljährigen wird anders gerechnet. Als erstes gibt es privilegierte Volljährige, die Minderjährigen gleichgestellt sind. Das sind alle Kinder, die nicht verheiratet, unter 21, bei einem Elternteil wohnen und in der allgemeinen Schulausbildung sind. Wenn Deine Tochter eine Ausbildung macht, dann ist sie nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung und damit nicht mehr privilegiert. Damit fällt sie in den 4. Unterhaltsrang ab Volljährigkeit. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2023 11:54
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

@Susi64

 

ok,

 

vielen dank für Deine/Eure Antworten, dann schauen wir mal, ob´s klappt mit dr Ausbildung.

 

lg

 

markus

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 14.04.2023 13:15
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Habe hier vor ein paar Wochen  ein paar Fragen bezgl. des Unterhalts in der Ausbildung gestellt und sehr informative Antworten erhalten, um keinen neuen Thread eröffnen zu müssen, stelle ich meine aktuellen Fragen weiterhin hier rein, hoffe, das es ok ist.

Leider bekam meine große letzte Woche eine Absage bzgl. eines Ausbildungsplatztes, ein paar Bewerbungen laufen aber zzt. noch.

Sie spielt aber auch mit dem Gedanken ein FSJ zu absolvieren und somit komme ich direkt zur meiner Frage, wie verhält es sich damit bzw wird dieses auch beim Unterhalt mit angerechnet, wenn ja, wie genau ?

Lg

markus

Edit Mod: Leerzeilen gelöscht

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 18.05.2023 14:12
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

für das fsj erhält man ebenfalls eine Vergütung. Eine Art Taschengeld. Und ggf. Sogar Fahrtkosten und Verpflegung.

in welche Richtung soll das fsj denn gehen? Ich glaube nicht alle stellen nehmen minderjährige.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2023 17:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das FSJ unterbricht die Unterhaltspflicht, es sei denn, es ist für die spätere Ausbildung sinnvoll/Voraussetzung. 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2023 18:57
(@loeffella)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

 

habe mit meiner Tochter die Woche nur kurz drüber gesprochen, es wr wohl eine Dame vom Amz in der Schule hat dieses angesprochen, klang so, als sei es eine Art Praktikum FSJ. Wieviel „Taschengeld§ es gibt wußte sie nicht, habe gegoogelt und fand etwas in der Richtung von 410 euro, keine Ahnung ob es sich dabei um Netto oder Brutto handelt, wie wird sowas dann verrechnet mit dem Unterhalt ?

 

 „Das FSJ unterbricht die Unterhaltspflicht, es sei denn, es ist für die spätere Ausbildung sinnvoll/Voraussetzung“. Also davon habe ich Netz nix gefunden sondern eher dieses:

 

Das OLG Frankfurt hat einen Vater zur Zahlung von Unterhalt an seinen Sohn verurteilt, während dieser ein Freiwilliges Soziales Jahr ableistet. Früher galt ein FSJ unterhaltsrechtlich als Obliegenheitsverletzung des Kindes, weil man darin eine Verzögerung der Ausbildung sah. Auch andere OLG haben das FSJ nun als Phase der Persönlichkeitsbildung mit einem Unterhaltsanspruch anerkannt.

 

 

Lg markus

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 20.05.2023 13:57