Hallo für folgenden Fall suche ich rechtliche Unterstützung bzw. Tipps, wer mir helfen könnte:
Vater und Mutter zogen zum Jahreswechsel 2021/22 mit den beiden Kindern (Mädchen Jg. 2013 und Junge Jg. 2016) in eine Lebensgemeinschaft in Bayern. Die destruktiven Verhaltensweisen der Mutter – die eigene Wut ungefiltert an den Kindern auslassen, den Kindern regelmäßig vermitteln, dass sie nicht okay sind, sie erniedrigen – wurden im Gemeinschaftsumfeld noch offensichtlicher als zuvor. Die Mutter verließ daher vorübergehend den gemeinsamen Wohnort der Familie und die Gemeinschaft, um diese Verhaltensweisen endlich zu beenden.
Anstatt therapeutisch an ihrem Jähzorn zu arbeiten, begann die Mutter jedoch eine Hetzkampagne gegen ihren Mann und die Gemeinschaft zu starten. Der Vater, der weiter mit beiden Kindern in der Gemeinschaft lebte, trennte sich daraufhin von ihr, was den Hass der Mutter auf ihren Ex-Mann weiter steigerte. Noch während eines von ihr angestrengten Mediationsverfahrens bei der Erziehungsberatungsstelle (in dem es ums Thema Umgangsrecht ging) reichte sie einen Antrag beim Familiengericht auf einstweilige Anordnung für das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ein. Begründung: Der Vater würde zulassen, dass seine Kinder bei Doktorspielchen unter Kindern sexuellen Übergriffen ausgesetzt seien, sodass das Kindeswohl akut gefährdet sei. Das Jugendamt, dem die innovative Gemeinschaft schon seit Jahren ein Dorn im Auge war, sprang auf den Zug auf und erklärte ohne jeden Besuch bei der Gemeinschaft, Dialog oder Hilfsangebot eine akute Kindeswohlgefährdung.
Die Familienrichterin folgte im Eilverfahren dieser Einschätzung. Für sie war der Fall vor Beginn der Verhandlung klar: Sie bezog sich auf google-Gerüchte über die Gemeinschaft und ihre persönliche Einschätzung, dass die einvernehmlichen Doktorspielchen unter den Kindern nicht altersgemäss und damit kindeswohlgefährdend seien. Das Angebot des Vaters, solches Verhalten künftig zu unterbinden und mit den Kindern in einem per Wechselmodell geregelten Umgang nur noch außerhalb der Gemeinschaft zu wohnen, lehnte die Richterin rundweg ab. Sie verfügte, dass ab sofort die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehabe.
Seit der Gerichtsverhandlung missbraucht die Mutter den Richterspruch und begrenzt den Umgang des Vaters willkürlich: Sie verbietet Telefonate, löscht Sprachnachrichten, erlaubt nur begleiteten Umgang – und auch den nur mit von ihr akzeptierten Begleitern. Wenn sie arbeiten muss, lässt sie die Kinder tagelang von einer Familie betreuen, die sie erst seit drei Wochen kennt.
Weil sich der bisherige Anwalt im Eilverfahren kaum eingebracht hat, suche ich nun nach einem engagierten Vertreter, der bereit ist, für Väterrechte zu kämpfen.
Du suchst einen Anwalt, der eine "innovative Gemeinschaft" (so haben sich schon viele...Pardon...Sekten genannt) ebenso reinwäscht wie einen Vater, der "Doktorspielchen" (nicht normal, aber: wie alt sind die Kinder überhaupt?) gerichtsfest zugegeben hat?
Bisschen dünn, was du preisgibst. Aber meiner bescheidenen Einschätzung nach dürfte es nicht unbedingt besser werden, wenn du uns mehr Details zukommen lässt...
Schade, dass du da mit Unterstellungen reagierst. Könntest ja auch ehrlich interessiert nachfragen. Das wäre eine schöne Haltung für Väter, die sich gegenseitig unterstützen ohne blind zu sein für die potenziellen gegenseitigen Schattenseiten.
Luc-reif meinte das es falsch war vor Gericht zu bestätigen das die Kinder bei dir Doktor spielen nachgegangen sind.
Solange der auserwählte Anwalt keine Schlaftablette ist sollte jeder Anwalt gut sein. Die Richterin hat ja schon gezeigt wohin der Weg geht.
Hallo zusamen (@elmaler),
das Problem am Eingangsbeitrag (unabhängig und losgelöst von der Einschätzung der Richterin) ist, dass der TO keine eindeutige Position (zu - eigentlich gegen -den Vorhaltungen/ dargestellten Geschehnissen der KM) bezieht. Selbst die Geschichte mit den "Doktorspielchen" bleibt nicht nur wage sondern lässt den Schluß zu, dass die genauso stattgefunden haben müssen, wie von der KM und in Google beschrieben... das geht natürlich gar nicht, und insofern kann man die Entscheidung der Richterin nur für gut und richtig finden.
Außerdem geht aus de Eingangsbeitrag nicht nur nicht hervor, dass der KV den Darstellungen der KM widersprochen hat..., ganz im Gegenteil scheint er ja dies "Dokterspielchen" sogar noch zu bestätigen (bestätigt zu haben), wenn er schreibt (und vor Gericht vorgetragen hat):
Das Angebot des Vaters, solches Verhalten künftig zu unterbinden
Nach Darstellung des TO:
Anstatt therapeutisch an ihrem Jähzorn zu arbeiten, begann die Mutter jedoch eine Hetzkampagne gegen ihren Mann und die Gemeinschaft zu starten.
frage ich mich, wer hier eigentlich therapeutischen Handlungsbedarf hat...
@Luc Reif
die Kinder sind: Mädchen 9 und Junge 5 Jahre alt (siehe Eingangsbeitrag 2. Zeile)
@elmaler:
warum Unterstellungen?:
Schade, dass du da mit Unterstellungen reagierst.
kopfschüttelnde Grüße
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Korrektur Alter der Kinder: 9 und 6 Jahre ...sorry der Kaffe hat noch nicht gewirkt...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)