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(@symetic)
Schon was gesagt Registriert

Ich ärgere mich hier gerade über eine mMn deutlich zu hohe Anwaltsrechnung.
Diverse Gebührenrechner im Internet haben mir das ganze bestätigt, aber vielleicht übersehe ich ja etwas.

Hier mal eine kurze Zusammenfassung der Beratung:

In der Erstberatung habe ich mit dem RA über meine Anstehende Scheidung und die damit verbundenen Kosten gesprochen. Es wurde eine Scheidungsvolgevereinbarung vorgeschlagen, in der die Verteilung des Zugewinns geregelt wird. Hier wurde mir auch geraten, eine Forderung meiner Frau über ihr Erbe von 10000€, welches sich auf meinem Konto befand erst einmal nicht zu bezahlen, sondern in die SVV einfließen zu lassen.

Als ich meine Frau diesen Vorschlag mitteilte kam es zu einem Streit zwischen uns, mit der Folge, dass ich zwei Tage später eine Forderung über diese 10000€ von der Anwältin meiner Frau im Haus hatte. Mein Anwalt verfasste daraufhin ein Schreiben an die Gegenseite in der er noch einmal Vorschlug das Geld in eine Gesamtlösung zu packen, dieses wurde abgelehnt. Ich schlug meinem Anwalt vor, zur Streitschlichtung, das Geld zu Zahlen, da es eh ihres war. Hiervon wurde mir mehrfach abgeraten.

Zum Streit um das Geld kam ein weiterer Streit zum Thema Umgangsrecht. Da man mir meinen Sohn vorenthalten wollte, bereitete mein Anwalt eine Gerichtlich Klage zum Umgangsrecht vor, der Gerichtstermin wurde allerdings kurzfristig abgesagt, da wir es schafften, vorher eine private Einigung zu finden. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 1500 EUR festgelegt.

Auch der Streit um das Geld wurde damit beendet, dass ich das Geld entgegen dem Rat meines Anwalts zurückgezahlt habe. Zusätzlich ist zu erwähnen, das mein Anwalt oft Tagelang nicht erreichbar war. Rückrufbitten wurden gelesen (WhatsApp), aber der Rückruf erfolgte nicht.

Aufgrund der Tatsache, dass seine Ratschläge und Schreiben zu einem Streit geführt haben, der stark eskaliert ist und der schlechten Erreichbarkeit habe ich beschlossen die Zusammenarbeit mit diesem Anwalt zu beenden und um die Rechnung gebeten.

Am Telefon wurde mir zunächst eine Rechnungssumme von 3700 EUR genannt. Als ich dieser mit Hinweis auf die kaum erfolgten Leistungen widersprach habe ich heute eine Rechnung über 2400 EUR im Briefkasten, mit dem Hinweis, dass man mir sehr entgegen gekommen sei und die Rechnung innerhalb von einer Woche zu zahlen ist.

Laut Internet beträgt die Gebühr für die 10000 EUR bei außergerichtlicher Einigung 887 EUR
Für das Umgangsrecht beim Streitwert von 1500 EUR müßte ich mit 211 EUR Gebühren Rechnen.
Dazu kämen 2 Erstberatungen, die maximal mit 226 EUR abgerechnet werden können.

Insgesamt liegt die Forderung gut 1000 EUR über meiner errechneten Summe.
Habe ich vielleicht etwas übersehen, darf der Anwalt zusätzliche Gebühren für Telefonate oder Nachrichten per WhatsApp berechnen?
Was würdet ihr machen, die 2400 EUR, für die es noch nicht mal eine aufgeschlüsselte Rechnung gibt bezahlen, oder widersprechen und das Risiko eingehen, dass die Rechnung noch höher ausfällt?

Sicherlich ist hierfür die Anwaltskammer zuständig, sollte man diese sofort kontaktieren oder versuchen, eine andere Einigung zu finden?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2017 17:27
(@inselreif)
Moderator

Laut Internet beträgt die Gebühr

Vorsicht. Es gibt nicht "die" Gebühr. Und das Internet wimmelt vor Kostenrechnern, die Deinen Sachverhalt nicht beurteilen können und daher entweder stark vereinfachend oder für Dich zu kompliziert oder schlichtweg falsch sind.

die 2400 EUR, für die es noch nicht mal eine aufgeschlüsselte Rechnung gibt bezahlen, oder widersprechen und das Risiko eingehen, dass die Rechnung noch höher ausfällt?

Einfach nur eine pauschale Rechnung zu stellen, ist ziemlich frech. Aber gut, schauen wir mal wie hoch das Risiko ist. Ich versuche mal, Dir ein wenig Gespür dafür zu geben.

Relativ einfach ist die Umgangssache. Gegenstandswert 1.500, 1.3 Verfahrensgebühr, keine Terminsgebühr, Post&TK-Pauschale, MWSt macht 201,71
Fallstricke:
- der Anwalt könnte behaupten, an der Einigung mitgewirkt zu haben - dann kommt noch eine Einigungsgebühr von 115,- netto / 136,85 brutto hinzu.
- hat der Anwalt Gerichtskosten vorgestreckt, die noch abzurechnen sind?
- wenn der Anwalt vor Antragstellung noch den Auftrag hatte, aussergerichtlich tätig zu werden (z.B. letztes Anschreiben an die Ex), käme dafür auch noch etwas hinzu.

Alles andere ist Stochern im Nebel.
Der Anwalt hatte den Auftrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung herbeizuführen. Dazu gehört sehr viel mehr als nur die 10.000 auf Deinem Konto!! So lange wir da keine Werte kennen, ist es schwer zu rechnen.
Aber nehmen wir jetzt nur mal die 10.000. Wo auch immer Du Deine Zahl her hast - ich komme bei diesem Wert für aussergerichtliche Vertretung mit Einigungsgebühr im Standardfall auf 1.883,06. Aber nur, wenn die Sache weder umfangreich noch schwierig war. Das ist bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung sicher nicht der Fall. Die ist immer zumindest schwierig. Also kann der Anwalt die Geschäftsgebühr zumindest auf die Mittelgebühr von 1.5 hochsetzen. Dann sind wir schon bei 2.015,86. Mit entsprechenden Parametern (überdurchschnittliches Mandanteninteresse, überdurchschnittliches Mandanteneinkommen, überdurchschnittlicher Umfang hier wohl eher nicht, überdurchschnittliche Schwierigkeit eher) könnte man auch noch weiter hoch gehen.
Auch hier ist natürlich die Frage, womit der Anwalt die Einigungsgebühr verdient haben will (Mitwirken an der Einigung).

Die Beratungen werden auf die nachfolgenden Vertretungen angerechnet, so dass hier keine gesonderten Kosten zu berechnen sind.

Sicherlich ist hierfür die Anwaltskammer zuständig, sollte man diese sofort kontaktieren oder versuchen, eine andere Einigung zu finden?

Die Anwaltskammer erstattet erst dann ein Gebührengutachten, wenn ihr über diese Sache bei Gericht streitet. Vorher kostet Dich das was.

Ruf beim Anwalt an, stell Dich bisserl blöd und frag ihn mal, wie der Betrag zu Stande kommt, Du hättest das gern verstanden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 22:41
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ruf beim Anwalt an, stell Dich bisserl blöd und frag ihn mal, wie der Betrag zu Stande kommt, Du hättest das gern verstanden.

... und zwar höflich und freundlich, zur Sachverhaltsaufklärung halt. Ohne Vorwürfe und Diskussionen wieviel er wirklich dazu beigetragen hat.

und zum Abschluss bittest Du dann um eine schriftliche Aufschlüsselung.

und dann sehen wir weiter.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 07:01