Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage an Euch:
Welche Kosten entstehen, wenn man eine Berufung bez. EU fristgerecht zurück zieht?
Muß man die Ra-Kosten in voller Höhe bezahlen, oder wird nur ein Teil der Rechnung angerechnet, da es nicht zur Berufung gekommen ist?
Wir haben die vollen Kosten bezahlt, wobei wir uns fragen, ob wir das hätten müssen, weil wie gesagt, die Berufung von uns zurück gezogen worden ist und somit gar nicht statt gefunden hat.
Wer kennt sich diesbezüglich aus und kann uns hierzu eine Auskunft geben?
Gruß
Ally
Moin,
könntest du dich mit Sash bitte besser abstimmen, so dass ihr eure Frage nicht doppelt postet. Zudem Sash nix davon schrieb, dass die Rg schon bezahlt wurde.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!