Hallo liebe Leute!
Eine Geschichte kam mir zu Ohren und brachte ein paar Fragne zu Tage. Folgendes Szenario:
Er Rechtsanwalt, Anfang 40, Workaholic, Alkoholiker aber eigentlich ein total netter Kerl. Eigentlich. Ab und an flippt er aus. Tendenz steigend. Vor ner Woche hat er seiner Frau im Streit gleich mehrmals eine gepfeffert (ins Gesicht) und sie rausgeschmissen. Sie stand dann heulend im Nachthemd im Treppenhaus.
Sie hat jetzt a bischl Schiss vorm nächsten Streit.
Fragen:
1) Wenn sie in dieser Situation die Polizei rufen, sich auf das Gewaltschutzgesetz berufen und so kurzfristig für Ruhe sorgen und ne Grenze aufzeigen würde, was würde dann geschehen?
2) Hat das weitere Folgen (wird das automatisch ne Strafanzeige gegen den Mann)?
3) Hat das irgendwelche Auswirkungen auf seinen Job als Rechtsanwalt?
Hat da jemand Ahnung von?
Thanx,
Milan
Moin
Habe das ganze mit meinem Chef und seiner Frau durch:
Also die Polizei rückt an und spricht aufgrund des Gewaltschutzgesetz ein Hausverboot (inklusive Kontacktsperre) aus. Dieses Hausverboot beläuft sich auf 10 Tage. Innerhalb von diesen 10 Tagen meldet sich automatisch der von der Polizei eingeschaltete "Opferschutzbund" (hier der "weiße Ring"). Diese berät das Opfer über das weitere Pozedre.
Das Opfer kann beim AG ein weiteres Hausverboot für 6 Monate beantragen. Nach den 6 Monaten noch einmal erneut für 6 Monate Also für insgesamt ein Jahr. Die Mietverhältnisse sind hierbei aber nicht von belang. Selbst wenn der Täter alleiniger Mieter bzw Eigentümer ist. Danach müssen die Verhältnisse zwischen Opfer und Täter geklärt werden. Voraussetzung für eine Wohnungszuweisung ist, dass das Opfer den Täter innerhalb von drei Monaten nach dem Gewaltackt schriftlich dazu aufgefordert hat, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Der Täter hat auch kein Recht darauf persöhnliche Gegenstände aus der Wohnung abzuholen. Auch darf der Täter sich nicht an Orten aufhalten, an dem sich das Opfer regelmäßig aufhält. Der Täter hat sofort jeden Bereich den das Opfer betritt zu räumen (und sei es zufällig im Schuhgeschäft). Verstößt der Täter dagegen kann ihm eine Geldstrafe oder Haft auferlegt werden (ich glaube bis zu einem Jahr).
2) Nur wenn das Opfer Anzeige erstattet und kein öffentliches Interesse besteht. Wird ihm das aber als versuchter Totschlag oder Mordversuch ausgelegt, ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch.
3)Tja, wenn ich den Imageschaden bei bekanntwerden jetzt mal außen vor lasse, dürfte das keine beruflichen Auswirkungen haben.
Gruß
Martin
Klugscheissermodus an:
Moin Maddin
Ergänzend noch folgendes: Kriminalstrafe bei Verstoß gegen die Auflagen nach einem Beschluss sind bis zu zwei Jahre Knast. So ein Beschluss ist nett zu lesen, kommt von einem Gerichtsvollzieher und hat viel Text :crash:
Das Annäherungsverbot beeinhaltet persönlichen Kontakt ( Nachschleichen) Telefonischen Kontakt, Post, Email und SMS. Begrenzt wird das auf 100 Meter Distanz die einzuhalten sind. Das ganze wird noch garniert mit einer Strafandrohung für jeden Fall einer Zuwiderhandlung von einem Zwangsgeld bis zu € 25.000.-
Gerichtskosten trägt ohnehin der "Täter"
Aber, da sowas im Eilverfahren läuft, gibt es sehr zeitnah ne Hauptverhandlung dazu, hier geht es aber nur um den Beschluss.
Liegt das ganze noch im Bereich einer Tat, die nicht zwingend strafrechtlich verfolgt werden muss, wird nicht unbedingt ne Strafsache aus der Ohrfeige. Das liegt dann an der geschädigten Person.
Klugscheissermodus aus.
😡 Wenn mir das jemand nicht glaubt, ich hab hier son Bechluss aus dem Jahr 2005 😡 😡 😡 😡
da kann man das ja nachlesen.
Ich kann nur jedem raten, der son Ding am Backen hat, sich peinlichst genau daran zu halten. Die Polizei, wie auch die Gerichte verstehen da über haupt keinen Spass mehr.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
sich auf das Gewaltschutzgesetz berufen ... ne Grenze aufzeigen würde, was würde dann geschehen?
Das Gewaltschutzgesetz dient dem Schutz vor Gewalt. Nicht zum Aufzeigen von Grenzen und nicht als Ersatz für Paartherapie.
Die Folge wäre die Trennung, ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass eine Partnerschaft das überlebt. Das kann sie aber auch einfacher haben. Ich halte das für arg grenzwertig, den Partner im Bekanntenkreis als gewalttätig zu beschreiben, gleichzeitig nicht an Trennung zu denken, weil's ja doch "so ein netter Kerl" ist und das Gewaltschutzgesetz als Instrument der Paardynamik zu betrachten.
Moin,
zum. für den Norden weiß ich seit gestern verlässlich, dass von amtswegen ein Strafverfahren eingeleitet wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin
Ich weiß nur, das mein Chef und die Chefin sich wieder zusammengerauft haben und kein Strafverfahren eingeleitet wurde. Es sind lediglich Kosten von ca 5000 Euro entstanden (Rechtsanwälte etc.).
Hmmmm da hab ich extra schon geschlechtsneutral geschrieben und dann kommt Thomas hier vorbei.... hätte "mutmaßliche Täter" schreiben sollen..... 😉
Wenn ich mir so überlege, das ich mir Sorgen gemacht habe das meine EX so was gegen mich verwendet....... Ich hätte das ganze Ausmaß nicht mahl erahnt....... Aber Deep und Carsten hatten mir zum Glück seinerzeit geraten immer einen Zeugen dabeizuhaben.......
Mann fliegt direkt aus der Hütte..... Keine Klamotten einpacken...... wenn mann nicht zufällig sein Portmanai in der Tasche hat......
Mein Chef mußte die erste Nacht im Auto pennen (durfte er nur mitnehmen, weil 4 Autos verfügbar waren)..... Ihm wurde das Firmkonto dicht gemacht .....
Schauder
Gruß
Martin
Hallo Ihr,
hat sich eigentlich mal jemand Gedanken gemacht, wie man der missbräuchlichen Verwendung dieses Weges Einhalt gebietet?
Ich hatte ja nette Strafverfahren an der Backe. Das ist gegen dieses Ding hier aber Softcore.
Was macht man in einem solchen Fall, wenn die Trachtengruppe plötzlich vor der Tür steht und dich aus der eigenen Wohnung raus schmeißt?
Gruß,
Michael
Was macht man in einem solchen Fall, wenn die Trachtengruppe plötzlich vor der Tür steht und dich aus der eigenen Wohnung raus schmeißt?
Nichts.
Wenn Madam eine gute Schauspielerin ist, vielleicht noch ein kleines, schreiendes Kind vorhanden ist (vielleicht schreit es ja, weil Mutter schreit?), dann hat man im ersten Moment Null chancen ... das nennt sich dann Rechtsstaat.
In einem mir bekannten Fall durften noch Sachen gepackt werden ....!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
und danach?
Wie wird die Rechtmäßigkeit geprüft? Welche Einflussnahme hat man als betroffener 'Täter'?
Bei meinen Strafanzeigen kam die Staatsanwaltschaft erst sehr spät auf mich zu und ich hatte - entgegen meines 'Opfers' kaum eine Einflussmöglichkeit im VErfahren, dass 1,5 Jahre dauerte.
Ihr macht mir echt Angst. Um sicher zu sein, muss man sich also getrennte Wohnungen mit der LG besorgen?
Gruß,
Michael
Moin,
also ich bin mir da grad nicht so sicher ob überhaupt Einflussmöglichkeiten von Seiten des "Täters" vorgesehen sind? Quasi findet ja eine Vorverurteilung statt.
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass im Wege des Schadensersatzes etwas möglich wäre, aber wo das im D Familienrecht hinführt ... kann sich vermutlich jeder vorstellen. Ich glaube, wenn es Männer trifft, interessiert es schlichtweg niemanden, außer das der Kerl einen Stempel auf der Stirn hat, den er auch mit bestem Leumund nicht so wirklich wieder los wird.
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Klugscheissermodus an
Moin Jungs!
Wie man sich schützen kann gegen so eine Fäkalie? Gar nicht, wenn wir von Eilanordnungen reden!!
Im Hauptsacheverfahren kann man dann natürlich als wirklich Unschuldiger richtig vom Leder ziehen. Insoweit ist der Erfolg im Sinne einer Strategie von Mama immer nur kurzfristig.
Hat Mama sowas mal missbraucht, wird es später schwierig im "Echtfall" wirksamen Schutz zu bekommen.
Ich habe mir gestern mal die Handlungsanweisungen für die hessische Polizei für sowas akribisch durchgelesen.
Selbst dort wird inzwischen von einer Missbrauchsgefahr des Gew.Sch.Ges. ausgegangen. Wenn also lediglich die Behauptung einer Missetat im Raum steht, ohne weitere Anhaltspunkte ( Verletzungen, demolioerte Wohnung, oder Drohungen im Beisein der Polizei) zu haben, sind die Beamten gehalten mit dieser Wegweisung( so nennt man das hier ) sehr vorsichtig zu sein. Auch der Staat kann sich schadensersatzpflichtig machen durch übereifrige Cops.
Ich hatte einen Beschluss am Hals. Sämtliche weiteren Versuche von Mamas Anwalt haben dazu geführt, daß keine Eilanordnungen mehr ergingen und direkt verhandelt wurde. Mit der Folge, daß diese Verfahren von Mama und ihrem Anwalt selbst zu zahlen waren, und ich von denen meine Kosten ersetzt bekam.
Machen wir uns aber nix vor, der überwiegende Teil solcher Geschichten hat leider einen realen Hintergrund. Da sind wir Männer in den Statistiken der Polizei nicht wirklich die "Frauenversteher".
@ Weisnich
Das Gew.Sch.Ges. hebelt nicht völlig Deine Grundrechte aus. Stehen die Cops vor der Tür, gibt es immer noch den Anwaltsnotdienst. Auf diesen Anwalt kannst Du auch auf dem Treppenabsatz vor der Wohnung warten. Dann werden auch die Cops geschmeidig. Aber nochmal, liegt die Wohnung in Trümmern, die Frau/ Kinder irren verletzt durch die Gegend, dann kann Dir auch der beste Anwalt nicht helfen, dann schlägt es halt ein i.S. der Wegweisung.
@ D T
Von Amtswegen ein Strafverfahren? Nun ja, es gibt den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger. Also ungeprüft und sofort ein Strafverfahren einzuleiten halte ich für die betroffenen Polizisten für sehr riskant. Wenn allerdings hinreichende Anzeichen vorhanden sind, dann mag das so sein. Nur, dann müssen die ohnehin nach dem Legalitätsprinzip tätig werden. In Hessen hat man das wohlweisslich in den Handlungsanweisungen für die Cops nicht geregelt.
Klugscheissermodus aus
Grüße Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Machen wir uns aber nix vor, der überwiegende Teil solcher Geschichten hat leider einen realen Hintergrund. Da sind wir Männer in den Statistiken der Polizei nicht wirklich die "Frauenversteher".
Hier unterliegst Du einem Fehlurteil.
Nach persönlicher Meinungsbildung, einer unveröffentlichen Studie des Familienministeriums, und anderer Studien, ist die Gewalt bereits auf ein Verhältnis von 55 - 45% (M-F) angeglichen. Die öffentliche Meinung spiegelt uns mehr eine Lüge vor, weil es nicht ins feministisch-politische Bild dieser Tage passt. (ist aber nicht das erste mal, das mit Lügen Politik gemacht wird)
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin!
Gut - Anruf bei Cops wegen Gewaltschutz scheidet dann wohl eher aus. Aber was rate ich der Frau nun?
Sie versucht seit Ewigkeiten ihn zu ner Paartherapie zu bewegen, er gesteht auch ein, daß dies dringend nötig wäre. Doch er verschanzt sich 20 Stunden täglich incl. WE in der Kanzlei und arbeitet. Wenn sie ihn dann während seiner kurzen Zeiten zu Hause darauf anspricht, gibt es Streit und er agiert aus. Bis zu dem Punkt, an dem er sie geschlagen hat. Es flogen auch schon Bücher ausm Fenster, er würgte sie mehrfach usw.
Sie will ihm helfen, will die Ehe retten aber hat jetzt Schiss davor weiter nachzuhaken. Ist ja auch klar - groß ist die Gefahr, daß er ihr dann wieder eine scheuert.
Mein Rat wäre ja "Schmeiß ihn raus und reiche die Scheidung ein!" aber ich hab mich dran gewöhnt, daß Frauen nicht unbedingt das tun, was ich ihnen sage.
:rofl2:
Grübelnd,
Milan
Moin
Antrag beim AG. Vieleicht über den Kollegen seiner Kanzlei.... :rofl2:
Sorry aber man kann nur demjenigen helfen, der auch Hilfe will......
Gruß
Martin
Moin Milan,
ein Schuß vor den Bug bewirkt manchmal wunder.
Es ist heutzutage nichts anrüchiges mehr, wenn es in einer Ehe krieselt. Wenn sie die Ehe retten will, muss sie ihm auch Grenzen aufzeigen. Ein Rausschmiß öffnet Augen und kann förderlich für die Kommunikationsbereitschaft sein. Da er RY ist, wird der Möglichkeites des Gewaltschutzes wissen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.