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Kann ein Anwalt nach Aufwand UND nach Streitwert abrechnen ??

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 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

meine Anwältin hat des Unterhaltsverfahren (nachehelicher Unterhalt) nach Aufwand abgerechnet.

Die Scheidung hat sie nach Streitwert abgerechnet.

Am Anfang hatten wir eine Vergütung nach Aufwand vereinbart.

Irgendwie fühle ich mich gerade verarxcht.

Wenn sie das Unterhaltsverfahren nach Streitwert abgerechnet hätte, dann hätte sie viel weniger bekommen. Das Gleiche gilt insbesondere umgekehrt für die Scheidung. Dort hätte eine Abrechnung nach Aufwand zu viel weniger Kosten geführt.

Servus,
SL

PS Inzwischen belaufen sich die Gebühren/Kosten für Trennung, Scheidung, Umgang, Gericht etc. auf über 30.000. Euro. Ich schreibe jetzt dazu nichts. Habe inzwischen schon verstanden, dass hier für diesbezüglichen Frust Null Verständnis herrscht 🙁

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2021 14:21
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

PS Inzwischen belaufen sich die Gebühren/Kosten für Trennung, Scheidung, Umgang, Gericht etc. auf über 30.000. Euro. Ich schreibe jetzt dazu nichts. Habe inzwischen schon verstanden, dass hier für diesbezüglichen Frust Null Verständnis herrscht 🙁

Verständnis schon, aber was sollen wir dagegen schreiben? Das wären nur Placebos, die Rechnung / Kosten sind trotzdem da!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2021 14:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus SLAM!

Am Anfang hatten wir eine Vergütung nach Aufwand vereinbart.

Ich würde Sie daran erinnern und um entsprechende Änderung/Korrektur der Kostennote(n) bitten.
Unabhängig davon:
ich kenne wenige (genau genommen keine) Berufe, in denen freiwillig von Haus aus und ohne entsprechenden Arbeitsvertrag der günstigere Tarif berechnet wird, Du etwa?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2021 14:44
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Das ist teilweise wohl üblich. Ich hatte in einem Verfahren einen Anwalt auf pkh. Nach dem Verfahren hat er mir die Rechnung geschickt trotz bewilligter pkh. Darauf angesprochen meinte er, ich hätte doch Geld gespart durch den Vergleich. Nun ja, ich habe erklärt, dass ich das nicht bezahle, weil er ja die Beauftragung mit pkh akzeptiert hat und das Gericht auf seine Kostenvorteile warten würde (hatte nämlich vorher Kontakt zur pkhstelle aufgenommen).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2021 15:12
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@Slam, hast du denn eine Honorarvereinbarung unterschrieben? Ich habe mit meinem Anwalt vorab besprochen wie er was berechnet. Ich bin am Ende mit der Berechnung auf Aufwandsbasis (Honorarvereinbarung) besser gefahren. Wenn was neues dazukommt dann schauen wir was für mich günstiger wäre. Der Teufel steckt natürlich im Detail d.h. wenn du natürlich etliche Beratungsgespräche hast, speziell telefonisch wegen der Pandemie, dann kann die Rechnung unbemerkt deutlich höher ausfallen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2021 15:18
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist teilweise wohl üblich. Ich hatte in einem Verfahren einen Anwalt auf pkh.

Meine Exfrau hat übrigens fast gar nichts bezahlt. Die musst ganz am Anfang 50 (?) Euro dem Anwalt geben; alles andere wurde über VKH abgerechnet. Ihre Kosten halt also der Staat, sprich der Steuerzahler übernommen. Meine Anwältin meinte dazu nur, dass sie aufgrund der nachehelichen Unterhaltszahlung auf Jahre hinaus keine VKH mehr bewillgt bekommen wird. Find ich gut. Wenn sie ihren Mist selber bezahlen muss, dann hält sich zumindest in den nächsten paar Jahren die Prozesswut vermutlich in Grenzen. Wegen einer Lapalie zum Anwalt und zum Gericht zu rennen, macht sie wahrscheinlich nur einmal.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2021 15:20
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

@Slam, hast du denn eine Honorarvereinbarung unterschrieben?

Ja. Abrechnung auf Stundenbasis.

1h = 300 Euro.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2021 15:22
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja. Abrechnung auf Stundenbasis.
1h = 300 Euro.

Dann verstehe ich nicht warum sie dann plötzlich nach Gegenstandswert abgerechnet hat. Würde das definitiv auch monieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2021 15:51
(@inselreif)
Moderator

die Frage ist, war ist für diesen konkreten Fall jeweils vereinbart gewesen. Keine explizite Vereinbarung > gesetzliche Gebühren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2021 16:01
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

PS Inzwischen belaufen sich die Gebühren/Kosten für Trennung, Scheidung, Umgang, Gericht etc. auf über 30.000. Euro. Ich schreibe jetzt dazu nichts. Habe inzwischen schon verstanden, dass hier für diesbezüglichen Frust Null Verständnis herrscht 🙁

Bin bei ca 70k bisher, ohne Scheidung.
Habe gewonnen, würde ich sagen 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2021 04:59




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ich diese Summen höre, dann schein ich noch ganz gut bei weggekommen zu sein....

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2021 09:54
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Bin bei ca 70k bisher, ohne Scheidung.
Habe gewonnen, würde ich sagen 😉

Ist das nicht ein Wahnsinn ??

Ich gehe davon aus, dass das fast nur Anwaltskosten sind. Die Gerichtskosten sind im Vergleich zu dem, was Anwältinnen abkassieren, nur Pillepalle.

Auf der einen Seite werden Leute mit dem Mindestlohn abgespeist. Andere, vornehmlich Frauen, bekommen für die Arbeit als Krankenschwester oder in der Pflege nur einen Hungerlohn. Ich weiß wovon ich rede, meine Exfrau arbeitet als Altenpflegerin.

Auf der anderen Seite hat´s die Anwaltslobby geschafft, dass der Staat den Anwältinnen über die RVG und dem Anwaltszwang eine Lizenz zum Gelddrucken ausgestellt hat. Man kann sich fragen, woran das liegt. Ein erster Hinweis liefert ein Blick auf die Berufe, die im Bundestag mengenmäßig vorne dabei sind: Anwälte...

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2021 12:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist alles relativ. Viele Anwälte sind auch nur Normalverdiener, insbesondere wenn ihre Kundschaft eher auf Verfahrenskostenhilfe angewiesen ist.
Ansonsten freut ihr euch doch wie toll der Anwalt arbeitet, wenn ihr ihn generös bezahlt. Alles hat eben seinen Preis.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2021 12:58
(@bester-papa)
Registriert

Wenn ihr Vergütung nach Aufwand vereinbart habt und sie bisher auch immer nach Aufwand abgerechnet hat,  wüsste ich nicht, warum es diesmal anders sein sollte.
Auch eine mündliche Vereinbarung ist eine Vereinbarung.
Sie hätte Dich auf eine Gebührenänderung durchaus hinweisen können.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2021 10:26
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Antwort ist ganz einfach:

Ein Anwalt muss immer mindestens die gesetzlichen Gebühren verlangen, also das, was er nach Streitwert bekommt. Eigentlich erstaunlich, dass das niemand hier wusste.

Klar, wo kein Kläger, da kein Richter ..

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2021 11:23
(@inselreif)
Moderator

ja klar, aber das kommt in der Realität so selten vor, dass man nicht dran denkt 🙂 (zumal die Frage die Gedanken wo ganz anders hin lenkt)

Mit den Anwaltsrechnungen ist das so wie mit den Nebenkostenabrechnungen- die meisten enthalten Fehler aber bei den wenigsten fällt es auf. Ich habe auch schon spezielle Sachverhalte selbst korrekt abgerechnet aber beim eigenen Anwalt fiel mir der Fehler nicht auf. Davon abgesehen, dass selbst gängige Kanzleisoftware nicht alles richtig macht.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2021 19:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Anwalt muss immer mindestens die gesetzlichen Gebühren verlangen, also das, was er nach Streitwert bekommt. Eigentlich erstaunlich, dass das niemand hier wusste.

Muss hier auch keiner...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2021 11:46
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Muss hier auch keiner...

Das ist allerdings richtig.

Es stellt sich dann aber natürlich die Frage (und eigentlich auch grundsätzlich), welchen Sinn ein Forum für familienrechtliche Dinge hat, wenn entsprechende Kompetenzen gar nicht vorhanden sind und für das Meiste sowieso Anwaltszwang besteht.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2021 12:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist ein Forum, in dem Erfahrungen ausgetauscht werden. Rechtsverbindliche Auskünfte und Beratungen dürfen gar nicht erteilt werden.

Siehe auch Einleitung zu den Forenregeln:
https://www.vatersein.de/Forum-topic-878-start-msg826.html#msg826

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2021 12:20
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Hab ich hier nicht kürzlich was von Sendepause gelesen?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2021 12:24




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