Guten Abend,
ich suche kurzfristig nach einer groben Einschätzung, ob die folgende Rechnung noch vertretbar ist oder ob hier versucht wurde, sicher legal, Geld an mir zu verdienen. Hoffe die ANgaben reichen:
Rechnung 1 (Tätigkeit Anwalt):
VORSCHUSSrechnung Jun 07:
Gegenstandswert: 20360 €
1,5 Geschäftsgebühr 969 €
Post, etc. 20 €
MwsT 187,91 €
SUMME Rechnung 1: 1176 €
Rechnung 2 (Scheidungsverfahren)
VORSCHUSSrechnung Jun 07
Gegenstandswert: 9250 €
1,3 Verfahrensgebühr 631 €
Post, etc. 20 €
Mwst 123 €
Gerichtskosten 392 €
SUMME Rechnung 2: 1167 €
REchnung 3 (Abschlußrechnung nach Scheidung)
Gegenstandswert: 8937 € (Richter kürzte um 25 %)
1,3 Verfahrensgebühr 583 €
1,2 Terminsgebühr 538 €
1/1 Geschäftsreise, Benutzung eigner PKW 14,40 €
Abwesenheitsgeld 20 €
MwsT 223 €
abzüglich geleistetem Vorschuss: 775 €
noch zu zahlender Betrag: 624 €
Hinweis noch: ich bekäme noch 211 € gutgeschrieben vom Gericht, da der Streitwert herabgesetzt wurde.
Alles in allem also eine Kostenssache für mich von ca. 2700 € Anwaltsgebühren um geschieden zu werden.
Wie wird dies gesehen, eingestuft ? Vertretbar ? Sau-teuer ? Normal ?
Danke !
Hallo Andi,
also ich habe davon leider keine Ahnung aber das liest sich ja auf jeden Fall ziemlich abenteuerlich.
9.250,- minus 25% sind nicht 8.937,-.
Was soll das für eine Geschäftsreise, die 14,40 € Autokosten verursacht?
Hast du wirklich 2 Rechnungen im Jun 07 bekommen?
Was ist Abwesenheitsgeld? Sowas will ich auch!
Da interessiert mich auch, was die Profis sagen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Andi,
bei oberflächlicher Betrachtung der Streitwerte scheint die Rechnung richtig. Was die "Dimension" angeht: Viele Scheidungen sind erheblich teurer als die vorangegangene Hochzeit...
Die einvernehmliche Scheidung meiner heutigen Frau von ihrem Ex hat ca. 1.600 gekostet (obwohl alles geklärt und nichts strittig war); meine eigene (bei der meine Ex zeitweise um jeden Kaffeelöffel streiten wollte und damit astronomische Streitwerte generierte) dürfte etwa 10 Mille gekostet haben. Insofern bewegst Du Dich mit ca. 2.700 vermutlich noch im üblichen Rahmen.
Grüssles
Martin
***edit: Nach Beppo's Einwand habe ich nochmal nachgeschaut: Zweimal Verfahrensgebühr für das offensichtlich identische Verfahren kommen mir jetzt auch irgendwie merkwürdig vor...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
hab heute grad meine RE vom Anwalt bekommen.
Beratung und Vertretung in dem Ehescheidungsverfahren bla, bla, bla
Gegenstandswert 6335,00
1,3 Verfahrensgebühr 487,50
1,2 Termingebühr 450,00
Auslagenpauschale 20,00
zusammen 957,50
+ MwSt. 181,93
Bitte zahlen Sie jetzt 1139,43
Lachen und bezahlen, sagte der Zocker. Ich wette die Hochzeit war teurer 😉
LG Sternie