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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Martin,

tja, meine Anwältin rät mir auf seinen Wunsch einzugehen, was ich nach längerem Überdenken ach tun werde. Mit einem hat sie ja recht, tue ich es nicht hab ich den nächsten Prozeß mit Zwangsgeldandrohung am Hals und dazu habe ich derzeit einfach nicht die Nerven, so lächerlich so ein Prozeß auch wäre.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2008 12:49
(@PhoeniX)

Moin Tina

Ich würde dem RA schreiben, das du laut dem Gerichtsurteil dazu verpflichtet bist, dem Vater Meldung zu geben. Da du irgendwann eine Elternbasis mit ihm finden möchtest, bittest du darum, das der Vater dir seine Wohn- oder Postfachadresse zukommen läßt, damit du dieser Verpflichtung auch nachkommen kannst. Es gäbe da ja auch kurzfristige Dinge die du mitteilen möchtest und wenn die Post über den RA läuft, würde dieses nur unnötig verzögern.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2008 22:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Phoenix,

hm, das wird leider nicht ziehen, da ich ja seine mail-Adresse habe und er darüber hinaus ja auch keinerlei Kontakt außer diesen berichten haben will.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2008 01:11
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