Prozesskostenhilfe
 
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Prozesskostenhilfe

 
(@kalaschnikow)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich fühle einen Antrag auf Prozesskostenhilfe aus und es gibt da kleine Hacken weshalb es abgeleht werden könnte ( nach meine Meinung ). Auf Seite zwei muss man über Kfz Besitz angeben. Ich habe VW Golf 5 / Bj 2006. Das Auto hat ein Wert von ca. 13000 Euro. Könnte es mir schaden? Ich fahre mit dem Auto täglich zu Arbeit und zurück  ca. 62 km :question:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2007 14:08
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ist das der Neuwert oder der Zeitwert? Zugestanden wird ein angemessenes und notwendiges Auto,. Könnte also heikel werden. Auf jeden Fall sollte angegeben werden, dass das Fahrzeug für die Ausübung der Berufstätigkeit benötigt wird. Wenn es z.B. für den Außendienst (mit)benutzt wird: Mit einer Klapperkiste kann man nicht vorfahren, wäre m.E. in diesem Fall notwendig.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2007 14:24
(@kalaschnikow)
Schon was gesagt Registriert

13000 Euro ist Wert was es jetzt kostet, ich bin Zweitbesitzer. Ich brauche das Auto zu Arbeit und nach Hause zu kommen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2007 18:39
 sky
(@sky)
Registriert

Es kommt doch auch auf das Einkommen und die abzugsfähigen Kosten ect.pp. an. Wie soll hier einer anhand einer einzigen "Position", die bei der Bewilligung von PKH wichtig ist,  beurteilen können, ob Dir das schaden könnte.

>HIER< mal durchwühlen, und hier ist ein PKH-Rechner zum downloaden -> PKH-FIX.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2007 22:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hatte damals bei der Scheidung auch ein Auto, damals 6 Jahre alt. Der Kommentar war: das können Sie veräußern um die Scheidungskosten zu bezahlen. PKH abgelehnt.

Nun ja, wenn das bei dir so sein sollte: nicht einfach in der Verhandlungs ablehnen lassen, sondern dein Anwalt soll das als Beschluß fordern. Gegen diesen kannst du nämlich innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.

Ich hab es damals gelassen weil mein Einkommen kurz danach um 300 € gestiegen ist und ich deswegen sowieso keine Chance mehr gehabt hätte.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2007 13:39