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Scheidungsvereinbarung Anwaltskosten

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ich frage hier für einen Bekannten,  der mich um meine Einschätzung gebeten hat.

Mein Bekannter ist US Staatsbürger und lebt seit Anfang des Jahres wieder in der USA. Er und seine Frau haben gemeinsam eine Immobilie erworben. Noch bevor er in die Staaten ist hat er ihr das Haus ohne Auszahlung per Überlassungsvertrag überschrieben. Die Bank hat ihn aus der Schuldhaftung entlassen.

Nun bekam er eine Scheidungsvereinbarung, die notariell beglaubigt werden soll. Nachehelicher Unterhalt wird ausgeschlossen, Rentenausgleich ebenso. Gütertrennung wird vereinbart .Zugewinnausgleich findet nicht statt. Ferner ist festgehalten dass das Haus überlassen wurde und seine Frau die Verbindlichkeiten bedient.

Notar und Anwaltskosten sollen geteilt werden.

Was bedeutet der Satz " Insoweit erklärt Herr.... den Schuldbeitritt der Anwaltskosten von Frau ....?

Im letzten Absatz geht es um die Anwaltskosten.
Diese richten sich  nach den Rechtsanwaltvergütungsgesetz und richtet sich nach den Gegenstandswertes und das dafür der Verkehrswert der Immobilie  und die im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten maßgeblich sind.

Ist das so korrekt oder wird versucht hier mehr zu verdienen, denn das
Haus ist ja seit Februar überschrieben.

Danke für eure Einschätzung

Gruß anfree

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2016 20:24
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Was bedeutet der Satz " Insoweit erklärt Herr.... den Schuldbeitritt der Anwaltskosten von Frau ....?

Das bedeutet, dass er und seine DEF für die anfallenden Anwaltskosten gesamtschuldnerisch haften.

Im letzten Absatz geht es um die Anwaltskosten.
Diese richten sich  nach den Rechtsanwaltvergütungsgesetz und richtet sich nach den Gegenstandswertes und das dafür der Verkehrswert der Immobilie  und die im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten maßgeblich sind.

Ist das so korrekt oder wird versucht hier mehr zu verdienen, denn das
Haus ist ja seit Februar überschrieben.

Die anfallenden Anwaltskosten dafür dürften wohl 5stellig ausfallen.
Soweit Güterrennung vereinbart und der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wird, sehe keinen Grund dafür diesen Punkt aufzunehmen - außer dem Anwalt seinen nächsten Porsche zu finanzieren.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2016 13:29
(@sanchopanzer)
Schon was gesagt Registriert

Hi anfree! Der Gegenstandswert bei einer Scheidung ist zum einen das gemeinsame Vermögen, andererseits das Vermögen des "reicheren" bzw. besserverdienenden Ehepartner.
Theoretisch könnte der Mann also die Immobilie überschrieben haben, um an anderer Seite wieder einzusparen.

Generell spielen bei einer Scheidung immer viele Faktoren eine Rolle, z.B. wieviel nimmt das Haus monatlich in Anspruch, wieviel Selbstbehalt hat der oder diejenige dann noch, etc.


Anm. Mod.
Link entfernt

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2016 17:31