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Suche guten Anwalt in Hamburg (und leider dringend...)

 
(@gluecklicher_papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

leider muss ich mit meinem ersten Thema gleich mit Anwaltssuche anfangen, nachdem ich mich neu angemeldet habe. Mir wurde heute von der KM mitgeteilt, dass ich keinen weiteren Umgang mit meiner Tochter (1 Monat alt) haben soll, nachdem ich zur Kenntnis gegeben habe, dass ich das gemeinsame elterliche Sorgerecht möchte. Dieses sei mit dem JA abgesprochen und es wurde eine Beistandschaft beantragt.

Ich möchte gerne sofort ein Umgangsrecht erwirken, ich mache mir Sorgen um meine Tochter, weil die Mutter in psychologischer Betreuung ist und offensichtlich verhindern möchte, dass ich eine Bindung zu meiner Tochter aufbauen kann. Und natürlich möchte ich mein kleines Baby sehen.

Viele Grüße,
GP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2017 18:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mit einem Anwalt kann ich nicht dienen.

Aber Du solltest Dich umgehend an das JA wenden und um Vermittlung in der Umgangssache bitten. Ein Gericht wird auch erst eine Vermittlung zwischen den Eltern sehen wollen ehe irgendetwas entschieden wird.
Die Beistandschaft kümmert sich um den Unterhalt, aber nicht um den Umgang! Die KM ist verpflichtet den Umgang nicht nur zu ermöglichen sondern auch zu fördern!
Sollte Dich ein JA-Mitarbeiter abwimmeln wollen, dann beschwere Dich beim Chef.

Allerdings kann das JA in der Frage eben nur vermitteln, wenn die KM zu keinem Gespräch bereit ist, dann kann das JA auch nichts machen.

Prnzipiell sollte bei so kleinen Kindern der Umgang öfter und dafür kurz stattfinden, also z.B. 3 mal 2 Stunden pro Woche und kann dann stufenweise ausgebaut werden.

Das gSR kann nur abgelehnt werden, wenn es dem Kindswohl schadet, dass sind hohe Hürden. Allerdings wird die KM versuchen zu tricksen so gut es eben geht. Auch deshalb ist ein guter Kontakt von Dir zum JA wichtig. Stelle Dich als am Kind  interessierten, freundlichen Vater vor.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2017 04:05
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Das JA  solltevermittelnd zwischen Vater und Mutter wirken.
Absprachen zwischen Mutter und JA gegen den Vater sollte es nicht geben. Die Tatsache, dass die Mutter eine Beistandschaft eingerichtet hat (vielleicht auf Anraten des JA) ist wie eine Kriegserklärung, da du selbstverständlich deinen Unterhaltspflichten nachkommst.
Wie @Susie schon schrieb, mache umgehend einen Termin beim JA und stelle dich vor. Sprich nicht schlecht über die KM, sondern weise auf das Kindeswohl hin und das Recht des Kindes seinen Vater lieben zu lernen und Vertrauen zu ihm aufzubauen. Es ist das Recht des Kindes, dass du es finanziell unterstützt. Aber es ist genauso das Recht des Kindes, dass es so schnell wie möglich lernt, dass es ausser der Mutter auch einen zweiten Menschen innig lieben kann. Und vor allem, dass es von einem zweiten Menschen genau so innig geliebt wird wie von der Mutter. Lasse dich nicht hinhalten mit : jetzt ist das Kind ein Säugling, es braucht nur die Mutter. Das ist eine (veraltete) Sichtweise. Sei freundlich, ruhig, nie aggressiv. Du wirst schnell merken, wie das JA tickt.

Beantrage gleichzeitig vor Gericht das GSR. Die Mutter hat ein Einspruchsrecht von mehreren Wochen und muss beweisen, dass der Kontakt zu dir dem Kindeswohl abträglich ist. Falls du vor dem JA über das GSR, welches der Mutter so Angst macht, dass sie einseitig die Papazeiten streicht, wozu sie absolut kein Recht hat, sprichst, solltest du daraufhin weisen, dass du die Verlustängste der Mutter natürlich verstehst, zumal dich diese Ängste als Vater genauso bewegen. Du willst durch das GSR dem Kind Sicherheit geben, falls der Mutter etwas zustossen sollte.

Falls sich nichts bewegt, dann geht es zum Anwalt.
Es wäre aber für alle Beteiligten besser, wenn ihr euch als verantwortliche Eltern ohne den Einfluss Dritter gütlich einigen könntet. Vielleicht kannst du noch einmal an die Vernunft der KM appellieren (mit obigen Argumenten), dass ihr euch auf einer sinnvollen Elternebene trefft. Dass du bereit bist, sie zu entlasten etc.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2017 09:18
(@gluecklicher_papa)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten und insbesondere auch der Erklärung der Funktion der Beistandschaft. Unterhalt habe ich bereits vor der Geburt und Anerkennung der Vaterschaft gezahlt (Goodwill bzw. eine Vereinbarung per E-Mail über den Kindes- und Betreuungsunterhalt). Es gab auch schon zahlreiche Vermittlungsversuche, zum einen von der Familie der KM aber auch von einer Mediatorin, die erst von der KM vorgeschlagen wurde, aber aus fadenscheinigen Gründen, nachdem ich einer Mediation eingewilligt habe, dann doch nicht tätig werden sollte. Das Ergebnis - siehe oben. Bei der Vermittlung mit ihrer Familie wurde mir auch gesagt, dass ich nicht mehr meine Hilfe anbieten solle, dies sei unangebracht, weil wir getrennt sind.

Ich habe bereits im Forum seit einiger Zeit mitgelesen und habe dementsprechend zuerst den Kontakt zum JA gesucht. In Hamburg ist der ASD für Umgang zuständig, dort sagte man mir, man kümmere sich nur um Fälle akuter Kindesgefährdung und hat mich an einen freien Träger (Elternberatung) verwiesen. Dort, in der offenen Beratung, wurde mir gesagt, dass in so einem Fall (Mediation bereits abgelehnt) nur das JA oder eben der gerichtliche Weg helfen kann. Ich wurde aber trotzdem auf die Warteliste für einen festen Beratungsplatz genommen. Seitdem versuche ich wieder beim JA jemanden zu erreichen. Es ist relativ frustrierend.

Ich habe gestern viel der Geschichte weggelassen, weil ich es wirklich eilig hatte. In der Zwischenzeit habe ich auch eine Anwaltsempfehlung erhalten, die ich für einen Erstkontakt nutzen möchte. Ein anderer Fachanwalt für Familienrecht (der nicht selber tätig wird und daher keine Interessenkonflikte hat) hat mir bereits gesagt, ich solle in dem Fall sofort Klage auf Umgang einreichen. Jetzt möchte ich aber etwas von der Geschichte nachholen. Die KM und ich waren über 4 Jahre zusammen. Ich habe mit der KM bis zu Beginn der Schwangerschaft zusammen gelebt. Ihre Tochter habe ich kennengelernt, als diese 3 1/2 war und habe sie mit großgezogen. Wir haben eine sehr enge Beziehung, wofür ich auch der Kleinen sehr dankbar bin - ich glaube viele Partner haben es sehr schwierig mit Kindern aus früheren Beziehungen und sie hat es mir wirklich leicht gemacht. Leider versucht die KM auch die Beziehung zwischen ihrer großen Tochter und mir zu (zer)stören. Aber zurück zu meiner Tochter, das zweite Kind war ausdrücklich von der KM gewünscht und kurz nachdem sie Schwanger war, begann das große Drama. Etwas ist mental passiert, sie ist zu ihren Eltern verschwunden und wollte das Kind abtreiben lassen. In dieser Zeit wollte sie sich auch in der Psychiatrie stationär einweisen lassen, hat dann allerdings nur einen wöchentlichen Termin bei einer Psychiaterin bekommen, den sie wohl bis heute wahr nimmt. Hier wurde wohl eine Depression festgestellt, weiterhin weiß ich aus meiner Beziehung, dass es Angststörungen gibt. Sie war nach der Trennung von dem Vater ihrer ersten Tochter auch länger in psychologischer Betreuung. Zum Glück konnte ich in mehreren Gesprächen die Abtreibung verhindern, wir haben uns sogar kurzfristig wieder zusammengerauft. Die letzten Monate der Schwangerschaft habe ich dann leider fast komplett verpasst. Nachdem die finanzielle Vereinbarung (s.o.) stand, gab es immerhin noch ein paar Treffen, bei denen ich auch mal spüren konnte, wie mein Kind sich im Bauch bewegt. Nach der Geburt wurde dann alles fast noch schlimmer. Ich habe keine feste Zeit bekommen, zu der ich meine Tochter sehen konnte. Stattdessen kam immer die Antwort "ich melde mich". Die Meldung erfolgte dann in der Art, dass ich irgendwann eine Nachricht erhalten habe, ich könne "jetzt" für eine Stunde kommen. Ich habe dann alles versucht, damit ich sofort zu meiner Tochter konnte, hatte aber entsprechend wenig Zeit mit ihr. Schön war vor allem auch, dass ich die große Tochter bei den Treffen fast noch länger in oder auf dem Arm hatte, weil sie mich so vermisst hat. Letzte Woche kam dann der Vorschlag, ich könne zwei mal in der Woche meine Tochter für 30 Minuten sehen. Beide Zeiten waren so gewählt, dass die große Tochter der KM nicht da ist. Eine weitere "Kleinigkeit" war, dass eine der Zeiten während meiner Arbeitszeit war und die andere auch zu einem für mich sehr schlechten Zeitpunkt. Dies wusste die KM natürlich aus unserer Beziehung. Mein Einwand, dass mir die Zeiten nicht möglich sind, wurden mit einem "andere Zeiten sind nicht möglich" weggewischt. Die Vaterschaftserkennung sollte eigentlich gemeinsam mit dem GSR in dieser Woche bei einem Termin im JA erfolgen. Den Termin hat die KM kurzfristig abgesagt und mir nach mehrfacher Nachfrage mitgeteilt (ich hatte es schon geahnt...), dass sie entgegen unserer Absprache kein GSR mehr möchte. Dementsprechend war ich alleine bei dem Termin und habe die Vaterschaftserklärung abgegeben. Im Nachgang habe ich der KM mitgeteilt, dass die GSR für unser Kind notwendig ist und ich dies gerne auf freiwilliger Basis möchte, da das gesetzliche Recht hierauf besteht. Die Reaktion war die Untersagung des Umgangs mit meiner Tochter "bis auf weiteres" und Bestellung einer Beistandschaft, weil ich "sie unter Druck setzen würde". Ich habe nun eine kurzfristige Mediation vorgeschlagen und dass ich meine Tochter währenddessen auch sehen kann, da ich sonst eben die entsprechende Klage auf Umgang anstreben würde.

Das ist der Stand bis heute. Ich möchte ergänzend noch sagen, dass sich die KM immer sehr gut um ihre Tochter gekümmert hat, trotz der Probleme. Und ich bin sehr glücklich, dass es meine Kleine bis auf die Welt geschafft hat und nicht abgetrieben wurde, daher auch der Forenname:)

Falls Ihr noch Gedanken habt, nachdem die detaillierte Geschichte vorliegt, wäre ich sehr dankbar. Und eine konkrete Frage: Gibt es bei kleinen Kindern (Übergang Säugling bis Kleinkind) gängige Umgangszeiten, die gerichtlich gewährt werden? 3*2h wäre ja ein Traum für mich...

Viele Grüße,
GP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2017 23:01
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Je mehr Papazeiten, desto besser. Drei mal zwei Stunden sind genau richtig. Beantrage aber mehr (vier mal zwei Stunden) um Verhandlungsspielraum zu haben. Denke auch daran, dass die Zeiten allmählich gesteigert werden sollten. Ein Säugling ist etwas anderes als ein Kleinstkind etc.

Hilfe anbieten ist völlig richtig, auch wenn ihr getrennt seid. Du bietest deine Hilfe auf der Elternebene an, nicht auf der Paarebene.

Falls das mit dem JA nicht schnell klappt, dann gehe vor Gericht. Du solltest so wenig Zeit wie möglich verlieren.

Sieht der Vater der ersten Tochter sein Kind ?

Die KM wohnt also augenblicklich bei ihren Eltern mit den beiden Kindern ?

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2017 23:24
(@azael)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe noch einen Impuls für Dich, weil Deine Geschichte mir sehr bekannt vorkommt und ich ähnliches erlebt habe. Ich habe sehr sehr gute Erfahrungen gemacht mit einer psychotherapeutischen Beratung für mich, mit dem Ziel, die Elternebene mit der KM zu verbessern (bzw. erstmal herzustellen). Hier erfährst Du, warum sie so handelt, wie sie es tut und wie Du kommunizieren kannst, daß sie für Deine Seite zugänglicher und offener wird. Das ganze ist a) sehr interessant und hilft b) tatsächlich auch im Ergebnis. Du brauchst einen langen Atem und viel Geduld und Einfühlungsvermögen. Ich bin jetzt an einem sehr guten Ziel angelangt, und es scheinen Dinge möglich, die zuvor vollkommen undenkbar gewesen wären (aus ihrer Sicht).

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 20:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn schon soviel verwucht wurdem dann belibt eigentlich nur das Gericht und die Idee von Azael, die ich durchaus für nachdenkenswert halte.
Die Beistandschaft würde ich nicht als Kriegserklärung sehen sondern einfach als eine für die KM kostenlose Variante zur Unterhaltsberechnung, die aber auch für Dich Vorteile hat, da Du Dich eben dann gerade nicht mit der KM auseinander setzen musst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 23:56
(@gluecklicher_papa)
Schon was gesagt Registriert

Die KM ist nur zwischenzeitlich, in dieser sehr kritischen Phase, zu ihren Eltern gegangen. Da die große Tochter ja in die Schule muss, konnte sie das nur kurz machen. Der Vater der großen Tochter sieht seine Tochter, dort habe ich während meiner Beziehung immer erlebt, wie sich darüber beschwert wurde, dass er zu wenig Zeit mit seiner Tochter verbringen würde...!?

Mit meinem Sachbearbeiter bei dem Jugendamt habe ich auch noch einmal heute sprechen können. Das JA kann nicht vermitteln. Der Mitarbeiter hat mir geraten den Gerichtsweg zu wählen, wenn Gespräche mit mir abgelehnt werden. Auch mit der Mitarbeiterin, die die Beistandschaft übernimmt, konnte ich sprechen. Aber da wird ja tatsächlich nur der Kindesunterhalt überprüft, wie mir gesagt wurde. Weiterhin habe ich erfahren, dass die Vaterschaft noch nicht bestätigt wurde. Dementsprechend werde ich dann in den nächsten Tagen handeln müssen.

@Azael: Das ist ein interessanter Hinweis. Dem werde ich folgen, ich bin ja auf einer entsprechenden Beratungsliste.

Viele Grüße,
GP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2017 20:52
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa,

Du hast jetzt alle Wege ausgelotet. Dann ab zum guten Anwalt für FamRecht. Jetzt muss das eben gerichtlich geklärt werden.

Du musst halt nun einschätzen ob Du dir einen zähen Kampf mit der KM finanziell / emotional leisten kannst. Wenn Du das für Dich geklärt hast, Attacke.
Denk daran gleich Ordnungsgelder mit aufnehmen zu lassen, wenn der Umgang vereitelt wird. Das ist bei der Vorgeschichte schon zu erwarten.

Pass bitte auf wenn das Thema Titel beim JA zur Sprache kommt. Hier kannst Du viele Fehler machen. Sprich diese Punkte immer ERST im Forum an, bevor Du etwas unterschreibst. JA-Titel sind im Regelfall nicht befristet. Sollten Sie aber sein, da Du sonst in 18 Jahren Probleme bekommst, wenn Eure Tochter / die KM den Titel nicht herausgeben will. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2017 23:02
(@gluecklicher_papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich gebe mal ein Update: Mit meiner Tochter hatte ich gemäß den 2*30 Minuten-Vorschlag vereinzelt Kontakt. Dann wurde entdeckt, dass man ja wegen Krankheit des Kindes solche Termine ersatzlos ausfallen lassen kann. Das Ergebnis ist, dass ich meine Tochter seit sieben Wochen nicht gesehen habe.

Die KM war verreist, im Anschluss dann ich. Die Termine vor, zwischen und nach den Reisen wurden krankheitsbedingt abgesagt. Meine Anwältin zögert zu klagen und ich habe bisher weder eine funktionierende Umgangsregelung, noch das gemeinsame Sorgerecht. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum mit einer Klage so lange gezögert wird, mir wird immer nur gesagt, dass das schwierig sei und dann das JA gehört würde, etc.

In den letzten drei Monaten hatte ich so insgesamt knapp 2 Stunden Kontakt mit meiner Tochter. Von der Oma höre ich dafür, wie wahnsinnig schwer das doch alles für die Mutter sei und ob ich das denn nicht verstehen könne. Wie ich mir gerade vorkomme, könnt Ihr Euch sicherlich denken.

Viele Grüße,
GP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2018 14:20




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde die Anwältin wechseln. Wenn es zur Klage kommen sollte, eiert die nachher vor Gericht auch so rum. Will sie für die Gegenseite das Argument "Entfremdung" unterfüttern?

LG LBm

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2018 18:21
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Anwältin zögert zu klagen und ich habe bisher weder eine funktionierende Umgangsregelung, noch das gemeinsame Sorgerecht. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum mit einer Klage so lange gezögert wird, mir wird immer nur gesagt, dass das schwierig sei und dann das JA gehört würde, etc.

In den letzten drei Monaten hatte ich so insgesamt knapp 2 Stunden Kontakt mit meiner Tochter. Von der Oma höre ich dafür, wie wahnsinnig schwer das doch alles für die Mutter sei und ob ich das denn nicht verstehen könne. Wie ich mir gerade vorkomme, könnt Ihr Euch sicherlich denken.

Deine Anwälti ist eine Niete - sofort wechseln!

Aber auch Du schlingerst rum...lässt zu viel mit Dir machen. Die Zeit läuft gegen Dich..

Such Dir einen gescheiten Fachanwalt für Familienrecht, der sofort Klage auf regelmäßigen Umgang einreicht

Alles Gute
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2018 19:58
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch meine Geschichte (hier im Forum lesbar) ist ähnlich. Nur habe ich es immerhin bis zur Familienberatung mit der KM geschafft, die die KM aber nach knapp 6 Monaten abgebrochen hat.

Ich bin dann auch erstmal ohne Anwalt zum Familiengericht gegangen und habe den Antrag auf gemeinsame Sorge und auf Umgangsregelung gestellt. Dann muss das Gericht nämlich erstmal tätig werden. Dieser Antrag kann ganz formlos sein, dafür brauchst du auch noch keinen Anwalt. Vielleicht hilft dieser Antrag bei Gericht ja in deinem Fall der KM etwas auf die Sprünge und es muss nicht erst vor Gericht enden?!

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2018 10:16
(@gluecklicher_papa)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Ich habe letzte Woche eine Ansage gemacht und wir haben nun die Klage für die gemeinsame elterliche Sorge eingereicht. Die letzten Termine haben tatsächlich auch stattgefunden. Vor dem Hintergrund der Klage wird nun hoffentlich auch mehr Druck bzgl. der Umgangszeiten möglich, da legen wir jetzt nach.

Viele Grüße,
GP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2018 20:52
(@gluecklicher_papa)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Forenmitglieder,

ich erzähle mal wieder den neuesten Stand. Der Gerichtstermin hat stattgefunden und es gab eine gemeinsame Vereinbarung. Diese wurde von der Richterin abgefragt, beide Parteien haben zugestimmt, danach wurde sie aufgenommen.

Noch an dem gleichen Abend hat mir die KM gesagt, sie wäre bei der Vereinbarung nicht anwesend gewesen und fühle sich daran nicht gebunden. Die gute Nachricht ist, dass ich tatsächlich meine Tochter nun regelmäßig sehe (2-3 mal in der Woche), allerdings nicht zu den vereinbarten Zeiten. Das Protokoll liegt auch vor, aber das interessiert die KM leider nicht.

Viele Grüße,
GP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2018 21:24
(@inselreif)
Moderator

Hat das Gericht den Vergleich explizit gebilligt und möglichst auch schon die Androhung von Ordnungsmitteln ausgesprochen?
Dann könnte das "nicht gebunden fühlen" teuer werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2018 21:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus G_P!

Noch an dem gleichen Abend hat mir die KM gesagt, sie wäre bei der Vereinbarung nicht anwesend gewesen und fühle sich daran nicht gebunden.

Davon ausgehend, dass ihr RA bei der Verhandlung da war (sonst gäbe es keinen gerichtlichen Vergleich), war sie "anwesend" und hat diesem zugestimmt. 😉
Ihr Pech, wenn nicht persönlich zugegen ... der Vergleich mit allen Regelungen ist trotzdem bindend und verbindlich.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2018 11:33
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

ich erzähle mal wieder den neuesten Stand. Der Gerichtstermin hat stattgefunden und es gab eine gemeinsame Vereinbarung. Diese wurde von der Richterin abgefragt, beide Parteien haben zugestimmt, danach wurde sie aufgenommen.

Noch an dem gleichen Abend hat mir die KM gesagt, sie wäre bei der Vereinbarung nicht anwesend gewesen und fühle sich daran nicht gebunden. Die gute Nachricht ist, dass ich tatsächlich meine Tochter nun regelmäßig sehe (2-3 mal in der Woche), allerdings nicht zu den vereinbarten Zeiten. Das Protokoll liegt auch vor, aber das interessiert die KM leider nicht.

Viele Grüße,
GP

Hallo,

Es gibt eine Vereinbarung und beide haben sich daran zu halten. Die Richterin ist sicherlich nicht begeistert, wenn sie erfährt, dass die Kindesmutter um ihre Macht zu zeigen hier Veränderungen unternimmt, kaum dass die Tinte trocken ist.

Du kannst die Sache laufen lassen und froh sein, überhaupt Papazeiten zu haben. Das bedeutet, dass, falls die Kindesmutter morgen auf die Idee kommt, Eure Zeiten zu kürzen oder die Zeiten verlegen oder ihr irgendetwas anderes einfällt, Du dann wieder "mitspielen" musst. Du kannst aber auch die sache klarstellen.

Die Kindesmutter muss wissen, dass sie verpflichtet ist, sich an Regeln zu halten. Je früher, ihr das klar wird, desto besser für das Kind.

Das Kind ist jetzt 5 Monate alt ? Entgegen vieler herkömmlicher Meinungen ist die Bindung zum Vater für den Säugling immens wichtig, da letzterer durch seine allerersten Autonomiebestrebungen von der Mutter in eine schmerzhafte "Trennungskrise" gerät, welche durch eine  (verstärkte) Anlehnung an den Vater abgepuffert wird.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2018 13:11
(@gluecklicher_papa)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten. Erst einmal, um ein Missverständnis aus der Welt zu räumen - die KM war natürlich anwesend und hat das bestätigt. Es wurde so zu Protokoll genommen und jetzt auch schriftlich an alle verschickt. Aber an ihrer Wahrnehmung ändert das eben nichts. Und Ordnungsmittel scheinen in Hamburg unüblich zu sein, laut meiner Anwältin.

Sollte es so weiter gehen, muss das Verfahren wohl wieder aufgenommen werden. Aber ich möchte jetzt erst einmal keinen Konflikt und freue mich, dass es so häufig mit meiner Kleinen klappt.

Meine Kleine ist jetzt schon sechs Monate alt. Danke für die Erläuterung Tsubame, sehr interessant.

Viele Grüße,
GP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2018 22:40