Meine Frau will sich von mir trennen, hat sich einen Anwalt gesucht und mir ein Schreiben "Offenlegung meiner Bezüge wg. Unterhalt" zukommen lassen.
Wer bezahlt eigentich ihren Anwalt , insbesondere, wenn der mich jetzt mit riefen bombardiert ?
Lieber Andreas,
wenn Deine Frau einen Anwalt beauftragt muss sie den auch bezahlen.
Die Frage ist natürlich, ob sie auch eigenes Geld hat.
Und wenn ihr schon an dem Punkt seid, wäre ein Anwalt der Deine Interessen vertritt sinnvoll. Denn musst dann Du bezahlen.
LG Polly
Ich habe schon einen Anwalt beauftragt, meine, bzw. die Interessen der Kinder wahrzunehmen.
Sie hat allerdings kein eigenes Einkommen.
Hi,
Prozesskostenhilfe gibt es allerdings erst für ein Gerichtsverfahren, nicht für die außergerichtliche Tätigkeit (dafür gibt es die Beratungshilfe).
Wenn Prozesskostenhilfe für ein Verfahren beantragt wird, prüft das Gericht erst den möglichen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, da dieser vorrangig ist.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Das heisst also, meine Frau klagt gegen mich,- auf meine Kosten, - und da bei ist es ihr egal wie lange es dauert und was es kostet ? Da kann ich mir vorstellen, wer den längeren Atem hat.... :exclam: