Hallo zusammen,
da ich jetzt wohl bald mal zu einem Anwalt gehen werde und ich durch einen Satz meiner Ex etwas verwirrt bin, "kotz" ich mich jetzt einfach mal bei Euch aus 😉
Zu mir :
Ich bin noch mit meiner Ex verheiratet. Wir haben zwei Kinder (Sohn 12 + 6) wobei der ältere nicht mein "Werk" ist ich ihn aber vor einigen Jahren adoptiert habe. Meine Frau ist ausgezogen (ich bin in unserem Haus geblieben - habs nicht eingesehen auszuziehen). Sie wohnt jetzt mit ihrem "Neuen" zusammen. Eigentlich verstehen wir uns ganz gut und ich will auch, daß das so bleibt. Uns geht es nach der Trennung jedenfalls beiden besser. Die Kinder sind idR 2-3 Tage in der Woche bei mir und die andere Zeit bei ihr. Wenn ich sie unter der Woche bei mir habe hole ich sie nach der Arbeit bei meiner ex ab bzw sie bringt sie mir. An den WEs wechseln wir uns ab. Klappt also ganz gut und die Kinder leiden auch nicht - jedenfalls nicht offensichtlich. Der Ältere sagte übrigens, daß er bei mir bleiben wolle was aber so halt nicht geht weil ich eben arbeiten muss. Aber so sind beide gerne hier bei mir und auch gerne bei Ihr.
Soweit alles zZ ganz entspannt.
Jetzt erwähnte meine Frau irgendwann allerdings beiläufig, daß sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte. Ist das so richtig? Und wie sieht es zZ eigentlich bei uns mit dem Sorgerecht aus? Welche Rechte habe ich, welche sie? Großartig über den Anwalt gelaufen ist dies bzgl. noch nichts - bisher nur Unterhaltssachen.
Weiterhin hat sie die Kinder wohl umgemeldet. D.h. die sind jetzt bei ihr gemeldet. Hat das Ummelden irgendwelche rechtlichen Bedeutungen? Ich hab mir da bis dato (leider?) keine großartigen Gedanken drüber gemacht.
Die Frage ist jetzt halt, wie ich mich wohl am besten bzgl. der Kinder weiter verhalte. Wir wollen uns beide scheiden lassen und unser Verhältnis soll auch weiter gut bleiben. Die Frage ist nur, ob es so bleibt (bei Geld hört ja bekanntlich manche Freundschaft auf). Falls es nicht so bleibt - was kann mir da schlimmsten Falls passieren? Die Kinder sind sehr gerne hier bei mir und das soll auch in Zukunft so bleiben.
Ich frage mich halt, wie das mit ABR und GSR allgemein "funktioniert". Wie sieht das zZ (noch verheiratet, getrennt lebend) bei uns aus? Wer hat diese Rechte zur Zeit "offiziell"? Und was ändert sich nach einer Scheidung falls wir uns - wovon ich im Moment nicht ausgehe - nicht einigen?
Naja ... bin halt vorsichtig und hasse es, erpresst zu werden - vor allem was die Kinder, die ich über alles liebe, angeht. Ich weiß, daß sie meiner Ex das Leben zur Hölle machen würden wenn sie mich nicht mehr so oft sehen dürften, aber das scheint ja leider nicht viel Bedeutung zu haben.
Wäre schön, wenn Ihr mir zu meinem "aktuellen Zustand" mal ein wenig erzählen könntet - dann wird die Session beim Anwalt vllt. kürzer 😉 Hab hier zwar schon ein wenig viel im Forum gelesen, aber so ganz beantwortet das meine Fragen nicht.
Weiterhin wüsste ich gerne, welche Auswirkungen diese Adoption hat.
Vielen Dank Euch allen !
Hi!
Jetzt erwähnte meine Frau irgendwann allerdings beiläufig, daß sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte. Ist das so richtig?
Das ist richtig. Du hast aber auch das ABR, zumindest für den leiblichen. Es sei denn ein Gericht hätte es Dir entzogen.
Und wie sieht es zZ eigentlich bei uns mit dem Sorgerecht aus?
Genauso wie mit dem ABR. Wenn es keine anderslautenden Beschlüsse gibt, dann habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht.
Welche Rechte habe ich, welche sie?
Ihr habt die gleichen Rechte. Sie hat in BRD allerdings den Mutterbonus und Du mußt Dich doppelt anstrengen um Deine Rechte durch zu setzen.
Hat das Ummelden irgendwelche rechtlichen Bedeutungen?
Meine Ex hat unseren Kleinen eigenmächtig umgemeldet und es hatte keinerlei rechtliche Folgen ... zumindest nicht für mich. Theoretisch darf die KM ohne den KV die Kids nicht ummelden. Aber da greift dann wieder der Mutterbonus.
Falls es nicht so bleibt - was kann mir da schlimmsten Falls passieren?
Dasselbe wie vielen hier im Forum - Du verlierst im schlimmsten Fall Deine Kinder.
Ich frage mich halt, wie das mit ABR und GSR allgemein "funktioniert".
Allgemein auf dem Papier besser als in der Umsetzung. Faktisch habt Ihr die gleichen Rechte und vor allem auch PFLICHTEN. Aber Du mußt 4x so laut darum schreien wie die Mutter.
Und was ändert sich nach einer Scheidung falls wir uns - wovon ich im Moment nicht ausgehe - nicht einigen?
Nichts. Etwas ändern kann man in einem Sorgerechtsverfahren. Eine Scheidung ist nur das Ende der Ehe aber nicht das Ende der Elternschaft.
Ich weiß, daß sie meiner Ex das Leben zur Hölle machen würden wenn sie mich nicht mehr so oft sehen dürften, aber das scheint ja leider nicht viel Bedeutung zu haben.
Nö, das interessiert kein Schwein.
Das Problem ist, daß man Deine Geschichte, die ja gerade erst richtig beginnt, von der Ferne schwer einschätzen kann. Was für ein Mensch ist die Ex? Man kann nur sagen, was passieren könnte. Sie ist als KM in der Lage Dir die Kinder komplett weg zu nehmen. Zwar wird das schwer, aber es ist möglich. Wenn Du ihr zutraust, daß sie das versuchen könnte (ihr Kommentar bezügl. ABR würde bei mir allerdings sämtliche Glocken läuten lassen), dann solltest Du schnellstens zum Anwalt und Vollgas geben. Und sobald es die ersten Schwierigkeiten in der Umgangsgestaltung gibt - sofort zum Jugendamt und um Hilfe bitten.
Holzauge sei wachsam! Denn so gut wie niemand hier hat seiner Ex VORHER zugetraut, was sie NACHHER getan hat.
Milan
Moin Marc,
herzlich Willkommen auf VS, auch der Seite für sanfte Trennungen.
Es ist schön zu hören, wenn man daon liest, das eine Trennung auch ruhig und im Sinne der Kinder über die Bühne gebracht werden kann. Allerdings hat auch schon sehr häufig die Geschichte gezeigt, das sich viele KM's recht gut informieren bzw. informieren lassen und erst alle Vorteile in ruhe einheimsen und wenn sie dann den Bogen überspannen und vor eine Grenze gesetzt werden, völlig überzogen reagieren.
Aus der Ferne eine Diagnose zu treffen, ist schlichtweg unmöglich. Hierfür werden erstens mehr informationen nötig sein, und dann sehen wir auch meist nur Deine Sichtweise. Die Hilfestellungen kannst Du aber gut nutzen um Deinen eigenen, persönlichen Weg zu finden.
Oberflächlich betrachtet hatte ich folgende Eindrücke, als ich Deinen Post lass.
1) Dadurch das ihr ein gutes Verhältnis zu haben scheint, versucht Deine Ex trotz allem ihre ureigenen Interessen durchzusetzen. Problem, Du hast es bisher geschehen lassen. Vermutlich bekam sie bisher auch alles was sie wollte.
2) Durch die Ummeldung greift sie in das Kontinuitätsprinzig ein. Sie schaft Fakten, das die Kinder bei ihr bleiben. Mit der Ummeldung wird sich die Frage der Betreuung ineinigen Monaten gar nicht mehr stellen. Auch ein Wechselmodell kann auf diese Art erfolgreich topediert werden und sie sichert sich den KU.
3) In allen Fragen der Kindeserziehung seit ihr absolut gleichberechtigt. Auch wenn es gerne einmal anders dargestellt wird, nach dem Gesetzt hat keiner mehr oder weniger Rechte in der Kindeserziehung. Was die Rechtssprechung daraus macht und wie man das nennen will, steht auf einem ganz anderen Blatt.
4) Auch die Ummeldung hätte ohne Deine Einwilligung nicht stattfinden können. Das handelt allerdings jedes Ordnungsamt sehr unterschiedlich.
Wenn die Betreuung gesichert ist, kann natürlich auch ein Kind bei Dir bleiben, obwohl Du arbeitest. Das ist eine Frage der Organisation.
Bei Deinem Großen brauchst Du Dir keine gedanken machen, da Du ihn adoptiert hast bestehen die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Deinem leiblichen Kind.
Auch wenn oberflächig alles gut auszusehen scheint, würde ich vorsichtig sein.
Warum geht die Unterhaltsregelung über den Anwalt, aber der Rest nicht? Wie habt ihr überhaupt irgendwas geregelt, bzw. schriftlich vereinbart?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Marc,
mit der Adoption des älteren hast Du ihn als Dein Kind angenommen und somit wird er gesetzlich so behandelt wie Euer leiblicher Sohn.
Das ABR und GSR liegt bei Euch beiden vorrausgesetzt Du hast dazu nichts weiter unterschrieben.
Wie das mit der "gelebten Praxis" dieses Rechtes aussieht ist ein zweischneidiges Schwert.Du schreibst ihr beide versteht Euch noch ganz gut die KM und Du. :thumbup:Informiere Dich aber lass Dich nicht verunsichern versuch Dein möglichstes und bau auf dem Eure "Elternebene"auf was geblieben ist,sei vorsichtig und warte ab wie es sich entwickelt versuche nicht gleich böse Absichten herein zu interpretieren.
Deine Ex wird sich auch informieren/informiert haben jeder um die ihm zustehenden
Rechte und Pflichte zu wissen :thumbup:
Was die Gegenseite macht lässt sich leider nicht beeinflussen ,aber man kann dann auch noch angemessen reagieren ,im negativen Fall notfalls mit rechtlichen Schritten.
Ich drücke Euch die Daumen das ihr es schafft
Gruss Delphin
:redhead:hat sich mit kaspers post überschnitten
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hallo, Marc
außer der schon beschriebenen Bedeutung des Ummeldens, bleibt noch zu unterstreichen, dass Ex sich damit den Zugriff auf Kindesunterhalt und das Kindergeld sichert. Ohne den Hauptwohnsitz bei ihr kann sie nicht ohne weiteres KU verlangen.
Am besten versuchst du einfach die Kinder wieder bei dir anzumelden (wird wahrscheinlich nicht gelingen) mit dem Argument (gegenüber der EX), das sie das ohne eure Einigung diesbezüglich nicht hätte machen dürfen - es stellt ja schon einen Vertrauensbruch dar.
Wenn es nicht gelingt, oder wenn du dem Konflikt lieber zugunsten wichtigerer Dinge aus dem Weg gehen willst., dann melde die Kinder auf jeden Fall mit dem Nebenwohnsitz bei dir an - damit machst du amtlich, dass du für deine Kinder da sein willst, und sie bei dir auch ein zu Hause haben!
Wie habt ihr denn die Unterhaltsfrage geklärt.? Deine Kinder sind ja schön viel bei dir - weißt du, das es Urteile gibt, die den Kindesunterhalt etwas kürzen, wenn mann um die 40 % der Zeit die Kinder betreut?
Kennst du das Wechsel- oder Doppelresidenzmodell? Überlege doch mal, ob du nicht trotz Arbeit deine Kinder zur Hälfte betrreuen kannst.
Ansonsten haben die Vorschreiber schon alles wichtige erwähnt.
Gruß
haddock
das hört sich genauso an wie bei mir alles.................(Kinder leben seit 2 Jahren im Wechselmodell,18 tage bei mir Rest bei der KM,beide zahlen keinen KU,hatten abmachung getroffen für diese 2 Jahre das erstmal KG bei Ihr bleibt und sie die Sachen kauft,jetzt sind die zwei Jahre rum und sie will KG behalten und wollte noch Unterhalt und Fixkosten sollten geteilt werden.....??????????und Anziehsachen soll ich auch noch löhnen??????
also ich habe folgendes getan und bin bis heute ganz gut damit gefahren
da sich die kinder bei mir aufhielten für ca. 18 Tage im Monat habe ich ohne Wissen der Kindesmutter die Kinder bei Ihr abgemeldet(Meldegesetzt §16 Absatz 2) und bei mir angemeldet(25/05/2006).Sofort ein schriftstück an die Meldebehörde gesandt,per Einwurfeinschreiben ,das weitere Ummeldungen mit dem sorgeberechtigtem Vater also mir,abzustimmen sind und zu unterlassen sind.
Beistandschaft(§ 1712 SGB VIII) beantragt beim JU bezüglich des KU.(27/05/2006)
Familienkasse angeschrieben (26.05.2006)bezüglich des Kindergeld(Neuantrag mit der Meldebescheinigung und Haushaltsbescheinigung dabeigelegt und per Einschreiben an die FamKasse gesendet)
Schriftstück hintergeschickt und auszahlung des kindergeldes an die Kindesmutter widersprochen.
(1 Woche später bekam ich das kindergeld)
als die Km das alles erfahren hatte,entzog Sie mir die Kinder mit nem Schrieb von Ihrem Rechtsanwalt der total haltlos war.
Habe sofort Antrag(02.06.2006) auf wiederherstellung des UR(wegen Entfremdung und gewohnte Umgebung,willkür und und und gestellt und nen Eilantrag (07.06.2006)hintergeschossen nach ein woche kam Vorladung zum Gericht derv termin ist in 3 Wochen ich halte dich aufm laufendem.......
schau mal vielleicht ist was brauchbares dabei für dich.......
muß dazu sagen ich bin Rentner,sie geht 80% arbeiten und hat auch noch ein gewerbe am laufen und die Kinder haben ,(sie sind 9 und 6 das muß man sich mal vorstellen was die kleinen würmer so machen wenns die großen nicht mehr schaffen)das umgangsrecht freiwillig wiederhergestellt also die Kinder entscheiden gerade wo sie schlafen und ziehen das auch voller willenskraft durch!!!!!!!die sind wunderbar !!!!!!
das mit dem Ummelden klappt ziemlich sicher!!!!! ich hatte auch ziemlich herzklopfen bei der aktion aber es war ganz leicht nur einen schrieb nachschiessen ist wichtig!
Und beeil er sich!!!!
Hallo zusammen,
bin ja echt überwältigt von den ganzen schnellen und kompetenten Antworten. Vielen, vielen Dank !!! :thumbup:
Primär ging es mir erstmal darum, die Sache mit dem ABR zu klären bzw. darüber Bescheid zu wissen. War eh der Meinung, dass es ein Teil des GSR sei? Ich nehme an, ihr Anwalt hat sie auf den Trichter gebracht. Ich werde das die Tage mit Ihr klären und sie fragen, warum/ob sie das für sich alleine haben möchte.
Die Sache mit dem Ummelden hat mich allerdings jetzt schon ein wenig neugierig gemacht. Ihr sagt, ich solle die Kinder zurückmelden? Welchen konkreten Vorteil bringt mir das? Schafft sie damit wirklich nennenswerte Fakten bzw. schaffe ich welche, wenn ich die Kids zurückmelde? Hat ihr das evtl. der Anwalt geraten? Die Frage ist, ob ein erneutes Ummelden auf mich nicht unnötiges Feuer in diese Trennung bringt und das Chaos dann losgeht. Würde die Sache mit Neben- / Zweitwohnsitz nicht "reichen" ? Ich werde sie auf jeden Fall mal dezent drauf ansprechen, wie sie das denn ohne meine ZUstimmung gemacht hat. Mal gucken, was dann passiert.
Ansonsten scheint ihr hier größten Teils mehr als negative Erfahrungen gemacht zu haben was mir echt leid tut. Ich hoffe sehr, daß das bei uns anders wird aber ich denke, wir sind auf einem sehr guten Weg.
Ich werde Euch auf jeden Fall mal auf dem laufenden halten wie es so weiter geht 🙂
1000 Dank !
das mit dem ummelden beinhaltet viele sachen!!!!!! KG,KU und noch mehr melde sie am besten sofort um und verhänge diese sperre und machst ihr auch damit klar das du gleichberechtigt bist,außerdem wenn du zusätzlich noch die beistandschaaft in anspruch nimmst ist die KM wiederrum gehemmt,weil die die interessen der Kinder vertreten und nur einer!die beistandschaft haben kann!!(bei wem sie gemeldet sind eben)
Ja das bringt feuer in die sache das stimmt(also paßt auf Eure kidis auf damit sie nichts von alle dem mitbekommen das darf nicht sein)aber es bringt dich auch,meines glauben ,in eine etwas stärke ausgangsposition die du,wenn sie alle register zieht,dringend benötigst,
also wenn alle Fakten geschaffen sind,schreibe es Ihr freundlich und besteh auf schriftliche fixierung euer beidseitigen wünsche.
Hi, Jörg,
du hast völlig Recht, das ABR ist Teil des SR, und da ihr GSR habt, ist logischerweise auch das ABR gemeinsam.
Das gilt, bis es einen anderslautendsen gerichtlichen Beschluß oder vergleich gibt.
Gute Idee, sie zu Fragen, was sie sich vom alleinigen ABR (das kann als Teil des SR auch partiell einem ET übertragen werden) verspricht.
Mir ist noch eine Alternative eingefallen, wegen des Ummeldens. Ist nicht gleich so vollle Kanne: Melde ein Kind mit Hauptwohnsitz und eines mit Nebenwohnsitz bei dir: Ergebnis: Waffengleichheit.
Am Hauptws hängt folgendes: Die Möglichkeit das Kindergeld zu bekommen, Die Möglichkeit beim JA Unterhaltsvorschuß zu bekommen, die Möglichkeit beim JA eine Unterhaltsbeistandsschaft zu bekommen, die Zuständigkeeit des JA´s, die Zuständigkeit des AG´s , die Steuerklasse 2 (alleinerziehend) statt 1, der Haushaltsfreibetrag bei der Steuer (dieses Jahr glaube ich 1440 €, Post bzgl der Schulpflicht, Post bzgl. Krankenvers. etc.
Kurz: Der HWS zeigt praktisch den Lebensmitelpunkt eines Kindes gerichtsfest auf - auch wenn es theoretisch gleichwertige Wohnsitze bei Pap und Mama sind.
Gruß
haddock