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Abgetrennt: Gemeinsames Sorgerecht nach alter und neuer Rechtlage beantragt

 
(@woife)
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Hallo erstmal

Also ich hab bei Gericht jetzt mal nen Antrag auf Feststellung des gem. Sorgerechts gestellt durchgehen wird's zwar wohl  nicht aber probieren kann mans ja mal und jeder Antrag erhöht den Druck auf die Regierung etwas zu Unternehmen.

In meinem Fall hat's zumindest schonmal bei der KM bewirkt dass Sie sich Gedanken macht, sie lehnt  zwar weiterhin ab in  die gem. Sorge einzuwilligen aber immerhin    

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2010 00:42
(@woife)
Schon was gesagt Registriert

Hi Leute heute war bei mir  die "Güteverhandlung" geendet hat's damit dass es jetzt ins Verfahren geht
Ich hab jetzt nur ein gewaltiges Problem. Der Richter hat angemerkt dass  die Verfahrenskosten 50/50 aufzuteilen sein werden zu erwarten sind ungefähr 2.000 € fürs Gericht und Anwälte 800  für den Rechtsbeistand meiner Tochter ca 3x 1000€ für Sachverständigengutachten x€ für Zeugen etc. pp.
Der ganze Spass wird also Minimum 6-7 tausend € kosten (sprich mindestens 3t€ für mich) ganz zu schweigen davon was evtl zweitgutachten etc kosten werden Rechtsschutz zahlt nicht PKH wurde bei Antragsstellung mangels Erfolgsaussicht nicht gewährt (Werds  nochmal versuchen aber Ergebniss?)  und ich schreddere momentan sowieso am Existenzminimum rum.   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2010 16:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er versucht also, dich mit Drohungen, Erpressung und finanzieller Ausbeutung von der Durchsetzung deines Rechts abzuhalten.

Hast du schon VKH beantragt?

Es macht doch viel mehr Spaß, den Staat auf seine Kosten zu bekämpfen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 16:51
(@woife)
Schon was gesagt Registriert

Bei Antragstellung war die rechtl. Lage noch anders wurde also abgelehnt Werts aber nochmal versuchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2010 17:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also gleich nochmal! Wegen geänderter Rechtslage

Und erneuten Antrag auf VKH, da es ja jetzt nicht mehr aussichtslos ist.

Ggf. musst du auch Berufung einlegen, weil vielleicht doch der Zeitpunkt der Verhandlung gilt oder weil der § schon vorher GG-widrig war.
Nicht, dass dir ne Neuklage verwehrt wird, weil die Rechtslage zum Zeitpunkt der Ablehnung schon bekannt war.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2010 17:19
(@woife)
Schon was gesagt Registriert

Die Verhandlung wird ja auf neuer Basis geführt da gibt's keine Probs auch wenn ich mir beim Richter ned so sicher bin wie er dazu steht ich glaub seine Motivation liegt hauptsächlich darin Arbeit zu vermeiden und er ist wohl nicht sehr erfreut darüber daß er was tun muss und evtl. Ein paar Tage später alles anders sein könnte wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt.

Hab mir jetzt wieder die ganzen Unterlagen zusammengesucht und werd morgen dann nen neuen VKH Antrag stellen

PS sollte einer von euch der jetzt auch den Antrag gestellt hat vor mir ein positives Urteil erhalten würd ich mich freuen wenn er das Mitteilt mit Aktenzeichen etc.  In unserem Rechtssystem gelten Präzedenzfälle zwar nur bedingt aber schaden würds nicht da der Richter durchaus einwenig den Eindruck machte dass er gern was zur Hand haben würde das ihm die Entscheidung abnimmt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2010 02:16