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Abgetrennt: Nicht eheliche Väter haben kein Interesse an ihren Kindern

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(@Yvonne2)

Diesen verlogenen Quatsch braucht kein Mensch, wir haben ein Grundgesetz, darin steht, dass für die Erziehung der Kinder die Eltern verantwortlich sind. Es gibt die Europäische Menschenrechtskonventionen und die UN Kinderrechtskonvention, alles völlig eindeutig. 

Du weiß hoffentlich, daß das Elternrecht nicht unbeschränkt ist, sondern zum Wohl der Kinder eingeschränkt werden kann. Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber Gebrauch gemacht. Das ist nicht völlig eindeutig, sondern eine Wertungs- und Abwägungsfrage, die man so oder so beantworten kann.

Nur in Deutschland schafft es eine Mafia aus Politik und Justiz, Rechtsnormen aus der Nazizeit am Leben zu halten.

Das ist Quatsch. Siehe oben.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 21:40
(@Yvonne2)

Mal ehrlich, weil's mich interessiert: Welchem feministischem Schlamm bist du entkrochen?

Ich kann verstehen, daß Du von Deinem konkreten SR-Fall, den ich nicht kenne, frustriert bist. Darüber hinaus solltest Du jedoch nicht die Befähigung verlieren, Sachverhalte allgemein zu betrachtet und argumentativ zu bewerten.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 21:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du eigentlich die Frage nach der Statistik über die prozentuale Verteilung von Berufen innerhalb der deutschen Bevölkerung beantwortet bekommen? Schreibst du als Mann immer unter weiblicher Flagge?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 21:46
(@Yvonne2)

prozentuale Verteilung von Berufen? Wo bist Du denn?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 21:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe die Frage konkret beantwortet

Nein, soweit ich gelesen hab wardeine Antwort nicht korrekt.

Ein Kind gilt als ehelich ,wenn es in der Ehe doer 300 Tage nach Rechtskraft der Scheidung geboren wurde oderwenn die Eltern nach der Geburt heiraten. Mit der Ehelichkeit des Kindes verbunden ist das GSR.

Ausgansfrage:

Wird ein ehelich gezeugtes Kind erst nach der Scheidung geboren, gibt es dann das gemeinsame SR? Das BGB sagt, sind die Eltern im Moment der Geburt nicht verheiratet, dann kein automatisch gemeinsames SR. Jetzt frag ich mich, ob bei Niederschreibung diese § damit nicht ausschließlich auch vorher nicht verheiratete Paare gemeint waren...?

Deine Antwort:

Meines Wissens ist für die Ehelichkeit bei Heirat nur entscheidend,  wann die Frau geboren hat. Bei Scheidung reicht es aber aus, dass die Empfängnis  noch während der Ehe erfolgt ist und das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wurde.

Nicht korrekt, wie du anhand des von dir aufgeführten § eindeutig ersehen kannst. Was dort allerdings nicht steht, ist das das ASR der Mutter deshalb zusteht, weil der Vater sich nicht interessiert, sondern schlicht und einfach deshlab, weil er nicht mit der KM verheiratet ist.

Zu deeps Anmerkungen noch eine kleine: Die im sog. Lebensborn von SS-Offizerien gezeugten und von  arischen ledigen Frauen geborenen Kinder waren "Eigentum des Staates". Das SR lag weder bei der Mutter noch beim Vater. Geht man dann noch ein paar Jahre zurück hatte allein der Vater das SR (stopp, das galt sogar noch nach dem Krieg; da mußte der Mann sogar zustimmen ,wenn Frau arbeiten gehen wollte)

Ein kleiner Ausflug in die Geschichte zeigt also, das das SR immerso interpretiert, gestaltet und gesetzlich festgelgt wurde, wie es dem vorherrschenden zeitgeist entsprach.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 21:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

prozentuale Verteilung von Berufen? Wo bist Du denn?

Och, im Internet hinterlässt man so seine Spuren, gelle.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 21:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och, im Internet hinterlässt man so seine Spuren, gelle.

*lol* deep du Schlingel

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 21:59
 Uli
(@Uli)

Kaum ist man ne Weile OFF, passieren lustige Dinge!  :rofl2:

Gabs da nicht auch ne Anfrage über die Benutzung des Telefons durch Dritte ?!  :redhead:

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 22:13
(@ariba)
Registriert

Hi,

hab den thread zwar nur überflogen...

Der absolute Regelfall ist, daß die Mutter sehr wohl versucht den Konkakt des Kindes zum KV herzustellen, ...

:rofl2:  sag das mal "MEINER" KM!

Daß die Mutter wegen ihres alleinigen Sorgerechts versucht den Vater auszugrenzen, ist Unfug, Denn unabhängig vom fehlenden Sorgerecht des KV, steht dem KV ein Umgangsrecht zu, das dieser leider all zu häufig aus den oben genannten Gründen nicht wahrnimmt.

:rofl2: die zweite!  nach drei 3 monaten umgangsboykott und lügenmärchen vor gericht werde ich nun (hoffentlich!) mein baby von mittlerweile 4,5 monaten am samstag für "volle" 2 stunden wieder im arm halten "dürfen"...

...nur mal so zur info...für den thread-opener...

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 22:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kaum ist man ne Weile OFF, passieren lustige Dinge!  :rofl2:

Gabs da nicht auch ne Anfrage über die Benutzung des Telefons durch Dritte ?!  :redhead:

Wo?  :redhead:

Och da will jemand nicht mehr mitspielen. Sagt mal fehlt uns nicht noch ne Trollwiese  :rofl2:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 22:47




 Uli
(@Uli)

Wo?  :redhead:

Liebe Tina,

einfach mal die "Spuren im Sand" nehmen, die er bei uns hinterlassen hat und google orakeln lassen.  🙂

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 22:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na das lern ich auch noch  :redhead:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 22:54
 Ivso
(@ivso)
Schon was gesagt Registriert

:mad:Trollalarm 😡

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 22:56
(@riviera)

...das hab ich zu bieten, wenn ich google...yvonne2 mein ich...

http://www.pbase.com/craigparker/image/35987510

Gruss riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 22:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*lol* auch nicht schlecht riviera

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 23:02
(@riviera)

😉 naja, ja, ...

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 23:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

na ja in etwas so häßlich stelle ich mir ein mannweib vor  :rofl2:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 23:05
(@riviera)

@midnightwish

bevor du auf dumme Ideen kommst, greif ich dir mal vor und zeig dir was ich finde, wenn ich riviera eingebe

>das bin ich, naja fast

:rofl2: :rofl2: :rofl2: :crash:

Gruss riviera (haette heut laenger schlafen sollen)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 23:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

[flüster]
Yvonne2 hat ja nun seinen Account gelöscht. Aber er hat sich gleich wieder registriert und auch das Geschlecht gewechselt. Aber psssssssst - nicht verraten. Soll doch 'ne Überraschung werden.
[/flüster]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 23:11
 Ivso
(@ivso)
Schon was gesagt Registriert

:rofl2:Trolle sind aus Stein = geschlechtslos :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2007 23:14




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