Hi Hallo
Habe ebenfalls anfang dieser woche den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht eingereicht. Wegen der gleichzeitig eingereichten Verfahrenskostenhilfe bekam ich heute Antwort
"Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach dem bisherigen Vortrag -teilweise- zurückgewiesen werden müsste, weil die Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet. Hier ist nicht ersichtlich, warum die gemeinsame elterliche Sorge dem Wohl des Kindes etsprechen sollte. Eine gesetzliche Vermutung besteht insoweit nicht. Es ist eine Einzelfallprüfung erforderlich."
Das klingt ja schonmal nicht viel versprechend? Wie würdet Ihr reagieren? Ein teures Verfahren kann ich mir nicht leisten und "keine Aussicht auf Erfolg" lt Richterin.. :knockout:
Grüße an Alle
L0Xx
Moin,
VKH wird normalerweise nur gewährt, wenn der Antragsteller aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage
ist, die Gerichtskosten zu tragen, UND wenn hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht.
Hat deinen Antrag der Anwalt gemacht, oder DU selbst? Hast du schon mal beim JA um ein Vermittlungsgespräch gebeten
oder ähnliches?
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo,
ich dachte, hier sollen nur (Status-)Berichte der Leute erscheinen, die einen Antrag gestellt haben. Also keine fallbezogenen Fragen, Antworten und Diskussionen. Ich fände es gut, wenn solches in das entsprechende Unterforum ausgegliedert wird.
Gruß
Krishna
ich dachte, hier sollen nur (Status-)Berichte der Leute erscheinen, die einen Antrag gestellt haben. Also keine fallbezogenen Fragen, Antworten und Diskussionen.
Diese Art der Trennung fällt machen Menschen wohl schwer.
Ich fände es gut, wenn solches in das entsprechende Unterforum ausgegliedert wird.
Done 🙂
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Diese Art der Trennung fällt machen Menschen wohl schwer.
In mich gekehrt musste ich gerade feststellen, dass der Beitrag in dem es "nur" um die Bekanntgabe der Statusmeldungen ging,
an mir vorübergegangen ist.
Ich gelobe Besserung! 😉
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Agent
Den Antrag habe ich ohne Anwalt gestellt. Mit dem Jugendamt hatte ich Kontakt, Sozialdienst sagte mir beim Verabschieden ich solle mit dem Antrag drann bleiben. KM diffamiert mich, mit Hilfe einer Freundin (Rechtsanwaltgehilfin) wird alles profesionell verdreht und ausgeschmückt.
Habe Zweifel weiterzumachen, zumal die Richterin schreibt das die Sache keine Aussicht auf Erfolg bietet. Hinreichend darlegen warum das gem. Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht, dachte die KM muss das Gegenteil begründen 😉
Grüße
LoXx