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Ablauf Anhörungstermin gemeinsames Sorgerecht

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(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich würde gerne in Erfahrung bringen, wie der Anhörungstermin zum Antrag des gemeinsamen Sorgerechtes abläuft!

Ich habe das gemeinsame Sorgerecht für meine nun 6 Monate alte Tochter beantragt und nun nähert sich der Termin (nachdem dieser 2x aus Gründen eines Dezernatswechsels verlegt worden ist).

Beistand eines Anwaltes/Anwältin habe ich nicht, dazu fehlt mir das Geld.

Es sind zwei Schreiben von beiden Seiten verfasst worden mit jeweiliger Stellungnahme der Gegenseite.

Das Jugendamt ist beteiligt. Ich habe über dritte Erfahren, dass die Mitarbeiterin der KM in einem Telefonat mitgeteilt hat, dass sie mit ihren Schreiben keine Chance hat, das alleinige Sorgerecht zu behalten (Falschvorwürfe, Verleumdungen, Beschuldigungen... nichts was den Umgang mit meiner Tochter betrifft). Meine Tochter sehe ich drei mal die Woche. Anfangs haben wir uns auf zwei Stunden geeinigt (6h insgesamt). Dieses wurde aber recht zeitnah ausgeweitet. Insgesamt habe ich nun meine Tochter ca. 20h +/- die Woche bei mir. In den ersten drei Monaten habe ich, obwohl wir uns schon vor der Geburt getrennt haben, bei der KM ein, ausgehen und sogar übernachten können im Kinderzimmer zusammen mit meiner Tochter, so das die KM auch mal durchschlafen und sich erholen kann.

Muss ich mich vorbereiten? Und wenn ja wie? Es ist für mich eine Anhörung... und kein Prozess (die KM ist aber in dem Glauben 🙂 ). Wir haben uns immer irgendwie geeinigt (meißtens habe ich nachgegeben oder es einfach hingenommen [Namensgebung, Taufe, Anmeldung Kindergarten]. Knackpunkt war eine Kontoeröffnung. Ich hatte kein Problem, dass meine Tochter bei der KM ihren Lebensmittelpunkt hat (Aufenthaltsbestimmungsrecht).

Ich wäre über Erfahrungswerte und Tipps dankbar!

Grüße,

Ralph

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2018 18:13
(@wasserfee)
Registriert

hallo,

erstmal: Anhörung und Prozess sind erstmal Begriffe für denselben Vorgang.
Man geht zu Gericht, der Sachverhalt wird erörtert und es endet in einem Vergleich oder Beschluss.

Du wirst ziemlich sicher dass du das GSR bekommen, es sprechen keine wesentlichen Punkte dagegen.

Mein Ex hatte keinen nennenswerten Umgang und alle Vorschläge abgelehnt.

GSR wurde abgelehnt. Hätte er den Umgang auch nur kontinuierlich über 6 Monate wahrgenommen wäre das geschmeidig durchgegangen.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2018 18:24
(@dad76)
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Ich hatte im Juni meine Anhörung. Wenn ich mir dein Geschriebenes durchlese, gehe ich auch davon aus, dass du das GSR zugesprochen bekommst, da keine ersichtlichen Gründe dagegen sprechen. Bei mir wurde dazu im Vorfeld der Verfahrensbeistand gehört bzw. gab dieser eine Stellungnahme für das Gericht ab. Wenn auch das JA keine Einwände hat, sollte das glatt durchgehen.

Mach dich aber evtl. darauf gefasst, dass die KM gefragt wird, was denn aus ihrer Sicht gegen das GSR spricht und dann irgendwelche belanglosen Dinge der KM kommen. Dabei musst du einfach ruhig bleiben. In meinem Fall wusste die Richterin genau, was die KM damit bezweckt und "stellte sie dahingehend ganz schnell kalt".

Also einfach ruhig bleiben. Ich hätte auch auf meine Anwältin verzichten können, wenn ich gewusst hätte wie das bei der Anhörung abläuft, auch in dem Wissen dass JA und Verfahrensbeistand auf meiner Seite waren.

Viel Erfolg dir

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2018 19:13
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für eure Antworten!

Das beruhigt mich natürlich etwas.

Ich halte euch auf dem laufenden, wie es ausgegangen ist!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2018 18:04
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Ich gebe mal ein kleines Update...

Heute wieder Post vom Familiengericht erhalten. Die Anwältin der KM hat sich nochmals geäußert.

Die KM wünscht, dass ich eine Suchttherapie mache, nur dann kann sie mir vertrauen bezüglich des gemeinsamen Sorgerechtes. In den vorangegangen Schreiben wurde darauf eingegangen, dass ich Dauerkonsument von Haschisch sei und dadurch psychisch Auffällig wäre und unter Halluzinationen leide. Vor allem nicht in der ersten Stellungnahme.

Ein Dauerkonsum lag leider nie vor, ich habe gelegentlich Haschisch konsumiert (2-3x Monat). Die Rechtslage ist mir klar und bagatellisieren möchte ich es keinenfalls. So meine Antwort in meiner Stellungnahme. Nur das ich den Vorwurf einer drogeninduzierten Psychose so nicht stehen lassen möchte. Ich konsumiere schon länger nicht (8 Monate, meine Tochter ist nun 6 Monate). Vor meiner Ex habe ich nie konsumiert. Auffällig bin ich nie gewesen, hierfür ist mir meine Arbeit und mein Führerschein einfach zu wichtig. Natürlich stimme ich einem Drogenscreening zu und es kann sich auch ein Überblick über meine Wohnverhältnisse gemacht werden.

Was meine Ex aber nicht bedenkt, ich habe selbst mehrere Jahre auf Psychatrie gearbeitet und in einer Therapieeinrichtung für Suchtkranke. Klar, je nachdem wie der/die Richter/in das sieht, kann es passieren, dass ein Drogenscreening läuft... ich weiß aber, dass ich sauber bin.

Es es möglich, dass sie durch diesen Vorwurf (drogeninduzierte Psychose) und den Wunsch nach Therapie, wo keine Ursache für vorliegt, sich selbst möglicherweise ein Bein stellt? Nicht nur im Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht.

Das Jugendamt kennt mich zum Beispiel. Die Sachbearbeiterin dort treffe ich regelmässig bei Weiterbildungen des Rettungsdienstes in der Kantine des Kreishauses.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2018 17:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hier ist allerdings die Frage inwieweit das Kindwohl gefährdet ist bzw. sein könnte. Davon hängt viel ab und vorallem auch wie das Gericht Haschisch an sich bewertet. Aus meiner Sicht solltest Du ehrlich sein, Du kannst auch herausstellen, dass Du inzwischen erwachsen geworden bist und Dir Deiner Verantwortung bewußt bist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2018 18:18
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm, das mit dem Konsum hattest du wohl bei deinem Eingangspost vergessen....
Ohne dich jetzt jemals vor, nach oder während des Konsums gesehen zu haben, grundsätzlich spricht auch Drogenkonsum nicht gegen die GS.

Die geäußerten Bedenken der Mutter kann ich aber auch durchaus nachvollziehen. Ich glaube nicht, dass "sie sich selber damit ein Bein stellt". Die könntest du aber sicher durch das Screening entkräften.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2018 19:24
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe es ausgelassen, da ich schon länger nicht mehr gelegentlich konsumiere!!! Und damit meine ich, schon vor der Geburt meiner Tochter!!!

Durch meine berufliche Tätigkeit auf Psychatrie und in einer Suchtklinik frage ich mich... wie soll das denn bitte Ablaufen? Am Anfang steht die Suchtanamnese... und zwar die aktuelle... ?!?!?!?

Ich habe doch schon selbst das Gericht darauf hingewiesen, falls bedenken bestehen, bin ich gerne bereit für ein Drogenscreening und meine Tür steht jedem offen, der sich in meiner Wohnung umsehen möchte.

Ihre Anwältin schreibt ja... ich habe zugegeben, dass ich Haschisch konsumiere, aus dem Grund wäre eine Suchtherapie notwendig um das Vertrauen wieder aufzubauen. Ich habe aber geschrieben, dass ich einen gelegentlichen Konsum nicht verneine, aktuell aber schon länger nichts konsumiere.

Ich weiß auch einer Quelle (Bekannte), dass die KM hofft, dass ich durch ihre Aussage sogar meinen Job verliere. Nun kann ich mir auch die Forderung nach der Festsetzung des BU erklären.

Ich finde das ganze so langsam moralisch unterste Schiene. Die KM übt ja selber Kontakt mit Menschen aus, welche chronische Alkoholiker sind und Dauerkonsumenten von Haschisch.

Selbst in den Leitlinien zu Sorgerechtsverfahren steht, dass ein gelegentlicher Haschischkonsum nicht dem gemeinsamen Sorgerecht im Weg steht. Solange dieser nicht bagatellisiert wird und die Begleitumstände passen (keine Vorstrafen, regelmässige Arbeit, etc.).

Und trotz allem... ich habe meine Tochter das gesamte Wochenende... muss mich jetzt auch erstmal um ihre Abendmahlzeit kümmern 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2018 19:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde an deiner Stelle erklären, dass du gelegentlich konsumiert hast. Aufgrund der Schwangerschaft der KM dies überdacht hast und seit 8 Monaten kein Konsument mehr bist.
Und das du gerne bereit bist einem Drogenscreening zuzustimmen und das dieser aber ohne Befund sein wird.
Und auch zukünftig sein würde.
Denn aufgrund deiner Verantwortung deiner Tochter gegenüber wäre das Thema für dich vorbei.
Und dass du ja immer gearbeitet hast und noch arbeitest und nie konsumiert hast, wenn du gearbeitet hast oder autofahren musstest.

Hast du in Gegenwart der KM konsumiert?

Vielleicht könntest du überlegen, ob dein Hausarzt vorab ein Screening macht, damit du das dann vorlegen kannst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2018 17:12
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Ja... so ist mein Plan. Genau so 😉

Im Beisein der KM habe ich konsumiert während eines gemeinsamen Urlaubs in den Niederlanden. Da hat sie aber selbst mitgeraucht. Ansonsten nicht. Kann ich zwar erwähnen, würde aber eh als Lüge hingestellt.

Es bleibt in Endeffekt einfach abzuwarten.

Ich habe sie jetzt nochmal angesprochen wegen der Umgangsregelung. Zum Jugendamt geht sie nur mit ihrer Anwältin. Diese hat ihr nämlich empfohlen, das JA außen vor zu lassen und alles nur vor Gericht auszutragen. Ich habe in meiner Stellungnahme nur darauf hingewiesen, wenn wirklich der Drogenkonsum eine Therapie erfordern sollte, warum wurde das nicht beim JA besprochen... vor allem wurde da eine Absprache getroffen, dass ich sie drei mal die Woche haben kann zu je zwei Stunden alleine. Und jetzt habe ich die kleine im Schnitt 15 - 30 h die Woche bei mir (abgesehen jetzt mir nächster Woche, da ist sie wieder auf drei Termine je 2h zurückgerudert... wäre ja so abgesprochen... der Anhörungstermin ist aber die Woche drauf). Es läuft ja schon so, dass ich sie morgens hole, Abends um 20 Uhr zurückbringe und am kommenden Morgen wieder abhole... theoretisch kann sie da direkt bei mir übernachten... sehe ich als Bindungsfördernd zu Papa an.

Ich mache kommende Woche noch eine Akteneinsicht bei Gericht. Der Schriftverkehr ist ja bekannt. Mich interessieren aber die Randnotizen des Richters. Und mit etwas Glück kann ich mir vorab ein Bild davon machen was mich erwartet (den Konsum habe ich ja zugegeben, da ansonsten eine Zeugin gegen mich ausgesagt hätte... diese habe ich aber bei der Taufe meiner Tochter einfach darauf angesprochen... "Ich weiß ja nur, dass ihr zusammen in Holland gewesen seid!"... und sehr erschrocken dabei geschaut 🙂 ).

Den Tipp mit dem Hausarzt werde ich mal annehmen, den kenne ich sogar persönlich und eventuell kann er da mir noch anders beistehen. Weil im Endeffekt schreibt die Anwältin, dass ich eine Suchterkrankung habe... ist ein Anwalt aber in der Befähigung, diese zu diagnostizieren?!?

Zu guter letzt kommt es auf die Menschenkenntnis des Richters an... und wie verrucht die Anwälting meiner Ex ist 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2018 00:57




(@tellerchen)
Benutzer

hallo,
wer da Richter bzw Richterin ist,

Fluktuation ist in diesem Bereich groß, Richter gehen ...Richter kommen...

Wichtig ist nach meiner Erfahrung, das betrifft alle Familiengerichtsverfahren.

Freundlich und ruhig bleiben, nicht agressiv reagieren... sprich gute Miene machen.
Ich kenne Dich nicht,  und dein Kind ist ja noch sehr jung, ich hatte in der Endphase auch einmal mit meiner
damaligen 12 jährigen Tochter im gleichen Zimmer geschlafen... wir hatten damals Fernseh geguckt, und sie ist neben mir eingeschlafen.
Ich weiß, einige sehen das als Übertreibung an, aber sowas ist mir damals nicht wieder passiert. Es war in der Endphase wie gesagt, Ex wollte mich aus Wohnung raus haben.
Sowas kann negativ ausgelegt werden, habe selber mit einigen gesprochen, die Probleme dabei hatten, man wollte was von den kids...wenn Ex in die Enge gedrängt wird und ihr Anwalt damals verzweifelt Gefahr im verzuge vorbringen wollte, ist sowas schnell in der Luft.

viel Erfolg dir....

lg
tellerchen

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2018 03:01
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Genau die Befürchtung habe ich auch schon, dass es in die Richtung gehen wird. Und das lässt mich nicht mehr ruhig schlafen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2018 09:20
(@inselreif)
Moderator

Mich interessieren aber die Randnotizen des Richters.

Davon solltest Du Dir nicht zu viel versprechen. Solche Dinge stehen (sofern überhaupt niedergeschrieben) in der Handakte des Richters, die Du nicht zur Einsicht erhältst. Schau mal in § 299 IV ZPO.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2018 10:28
(@tellerchen)
Benutzer

...bewahre deinen eigenen Menschenverstand... und lass dich nicht einlullen...
Meine Anwältin brachte es damals auf den Punkt:"Ihre Frau ist nicht mehr Ihre Frau, sondern Ihre Prozessgegnerin."
Es mag Ehen geben, die im Einklang miteinander beendet werden, aber die Masse geht es im Einklang los, aber wenn EX sich in die Enge gedrängt fühlt, gehts nachher um Feilschen um den letzten Cent, ist jedenfalls meine Erfahrung.

Ich hatte mir angewöhnt, ne halbe stunde vor Gerichtstermin ne dose Energy reinzuziehen, macht wach, aber durch den Glukosegehalt wurde ich total ruhig...

gruss

tellerchen

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2018 13:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dieser vermeintliche Drogenkonsum wird, wie viele andere Floskeln auch, immer wieder gerne genommen.

Mal abgesehen davon dass in Familienrechtsverfahren keine Zeugen gehört werden, würde ich auf diesen Vorwurf der KM ganricht groß eingehen und diesen auch nicht zusehr thematisieren. Natürlich kannst Du im vorauseilenden einen Drogentest machen und diesen bei der Verhandlung vorlegen ... würde diesen im Gegenzug aber auch von der KM verlangen.
Schriftlich würde ich zu diesem Canabiskosum nur einen kurzen Satz, schriftlich, verlauten lassen.
"Es gab einen Canabiskonsum, der der KM auch bekannt ist, da wir diesen zusammen getätigt haben. Aufgrund der sich veränderten Lebensweise und der Verantwortung für ein Kind habe ich diesen wenigen Konsum komplett eingestellt."

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2018 13:26
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich würde dir empfehlen die Vorwürfe der KM konsequent und vollständig abzustreiten, selbst wenn Du dafür lügen musst.
Die Mutter meiner Tochter könnte mir ähnliches vorwerfen, das Thema habe ich entsprechend mit meinen Anwälten bis ins Detail durchgekaut.
Betrachte es wie bei einer Verkehrskontrolle, wenn Du einen Anfangsverdacht erzeugst gibst Du damit die Grundlage für weitere "Ermittlungen".
Der Polizei zu sagen das Du irgendwann auch mal am Joint gezogen hast, führt nur zu einer intensiveren Kontrolle.
Hier ist es ähnlich, wenn Du eine Grundlage für weitere Diskussionen diesbezüglich lieferst, sorgst Du nur dafür dass du dich mit Drogenscreening und co "beweisen" musst.
Gibt es, außer ihrer Aussage keine Grundlage dafür, passiert da auch nichts weiter.
Das mal ganz abgesehen davon dass ein bisschen Kiffen auch für die Gerichte nicht schlimm ist, du willst einfach keinerlei Nährboden liefern für weitere Diskussionen zu dem Thema.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2018 04:52
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Also Lügen kann ich ja nicht mehr... ich bin ja darauf eingegangen und habe unregelmäßigen Konsum sogar bestätigt ohne diesen zu bagatellisieren. Blöd gewesen, aber ich bin nun Vater, da habe ich andere Prioritäten, wobei der Haschischkonsum nie zu meinen Prioritäten gezählt hat.

Ich vermute eh stark, dass dieses Thema auch nur kurz angerissen worden ist. Klar habe ich mal konsumiert, aber eine Sucht, wie die Anwältin schreibt, liegt nicht vor. Ich habe selbst mit schwerst Drogenabhängigen (hier Herion) gearbeitet in einem Konsumraum (interessant, was man als damals Rettungsassistent alternative Jobmöglichkeiten hat). Sowie knapp drei Jahre in einer Akutpsychatrie. Dort habe ich die Aufnahmen durchgeführt und selbst die Suchtanamnese erstellt sowie Drogenscreenings abgenommen, dieses wurde dann nur noch bestätigt durch den Arzt (alternativ ergänzt). Ich kann laut Diagnosekatalog bei mir keine Sucht feststellen.

Nunja, ich habe selbst mal mit dem Jugendamt gesprochen, da dieses ja auch involviert ist. Die verstehen auch nicht, warum das Thema Haschisch und Sucht nicht schon bei denen gefallen ist bezüglich der Umgangsregelung, hier läge, und da bin ich definitiv auch der Meinung, eine mögliche Kindeswohlgefährdung nahe. Eine Gefahrenmeldung sei aber nie eingegangen. Und das jemand mal Rauschmittel in seinem Leben konsumiert hat, braucht man heutzutage nicht als Vorwurf vor Gericht zu verwenden.

Die gemeinsame Sorge kann doch nur in schweren Fällen versagt werden. Selbst starke Kommunikationsprobleme der Elternteile sind kein Grund mehr dafür. Ich als KV, der zwar gelegentlich konsumiert hat, stehe mit beiden Beinen im Leben. Habe einen verantwortungsvollen Job und Nebentätigkeit, bin sogar Ehrenamtlich tätig, zahle Kindesunterhalt, zahle BU, bin nie strafrechtlich Auffällig gewesen und habe keine nennenswerten Schulden. Und ich habe mich und möchte mich weiterhin um die Belange meiner Tochter kümmern. Selbst der KM gegenüber hege ich keinen Groll (ein bisschen angepisst darf man aber wohl sein).

Mir bleibt nichts anderes übrig, als wie ruhig und besonnen aufzutreten. Im allerschlimmsten Fall rechne ich mit einem zeitnahen Drogenscreening (Urin). Und selbst hier... was soll passieren, ich konsumiere nicht mehr.

Nächste Woche Donnerstag ist der Termin. Ich halte euch mal auf dem laufendem!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2018 10:14
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Die gemeinsame Sorge kann doch nur in schweren Fällen versagt werden. Selbst starke Kommunikationsprobleme der Elternteile sind kein Grund mehr dafür.

So einfach ist das meinem Kenntnisstand nach nicht und hängt stark davon ab, welches OLG für dich zuständig ist.
Siehe z.B. OLG Hamm, Urteil v. 24.5.2016, 3 UF 139/15 oder OLG Brandenburg 10 UF 216/14.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2018 14:15
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

So einfach ist das meinem Kenntnisstand nach nicht und hängt stark davon ab, welches OLG für dich zuständig ist.
Siehe z.B. OLG Hamm, Urteil v. 24.5.2016, 3 UF 139/15 oder OLG Brandenburg 10 UF 216/14.

Für mich wäre erstens das OLG Frankfurt zuständig. Interessant ist, das hier -> https://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsames-sorgerecht-auch-bei-zerstrittenen-eltern-olg-frankfurt-beschl-v_124611.html von einem Urteil des OLG Frankfurt gesprochen wird, welches darlegt, dass die gemeinsame elterliche Sorge auch bei zerstrittenen Eltern möglich ist. Ich finde es aber leider nirgends... oder wurde dann da noch eine höhere Instanz involviert?

Und zu den beiden Urteilen. Ich kannte diese schon und habe sie komplett gelesen. Da ist mehr vorgefallen, als wie im meinen Fall eine einseitige Kommunikationsverweigerung der Mutter zur Zeit. Es wurden schon einige Sachen vor Gericht ausgetragen und keine der Partein hat "nachgegeben". Dieses ist ja bei mir zur Zeit nicht der Fall. Ich habe dem Familiengericht mitgeteilt, dass ich zwar mit einigen Punkten betreffend der elterlichen Sorge (z.B. Namensgebung, Taufe) nicht zufrieden gewesen bin, aber um gerade weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen zugestimmt habe. Meine Tochter hat nun ihren Namen und ich habe mich daran gewöhnt. Katholisch ist sie auch, kann aber mit 14 Jahren ja selbstständig austreten falls sie möchte.

Für mich bedeutet der Begriff elterliche Sorge nicht, dass bei Meinungsverschiedenheiten direkt zu Gericht gerannt werden muss. Und bin ich mal ehrlich... was bleibt zur Zeit noch über? Bei der Schulwahl möchte ich mitreden. Und mein Kind sogar fördern in Rahmen meiner Möglichkeiten. Meine Ex hat nur den Hauptschulabschluss, ich verfüge über die allgemeine Hochschulreife und habe zwei Berufsabschlüsse. Ich sehe es als Vater als meine Pflicht an, vor allem wenn ich mit der Mutter getrennt Lebe, zu Elternabenden zu gehen oder auch selbstständig Informationen einholen zu können. Warum sollte ich der KM bei einem Umzug mit unserer Tochter im Landkreis wiedersprechen. Wieso sollte ich ihr verbieten in den Urlaub zu fahren? Bei medizinischen Fragen kommt sie immer noch regelmässig auf mich zu und bittet um Rat (wo ich meistens nur Sage, dass ich die Vermutung habe... wir aber gerne zusammen zur Kinderärztin fahren können). Die Impfungen habe ich entschieden, das Thema ist ihr zu komplex gewesen.

Es bleibt einfach abzuwarten. Ich gehe eher davon aus, dass ich die gemeinsame Sorge zugesprochen bekomme. Und im schlimmsten Fall lege ich Rechtsmittel ein, wenn es hinten und vorne nicht passt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2018 11:33
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

So... Kleines Update, da der Termin heute war.

Es war gut. Ausgesprochen sogar. Ab Beginn legte der Richter dar, dass keine Gründe gegen die gemeinsame Sorge sprechen. Selbst das Jugendamt befürwortet die gemeinsame Sorge. Irgendwann räumte die Anwältin der KM sogar ein, dass sie selbst einige "Vorwürfe" nicht verstehen würde.

Am Ende fragte der Richter mich, ob ich ein Urteil wünsche oder eine alternativen Vorschlag hätte. Ich bezog mich auf die Idee des Jugendamtes, eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Mir ginge es nicht darum ein Urteil direkt zu erlangen, mir wäre eine Problemlösung der Kommunikation mit dem KM vorerst wichtig.

Diese hat nun die Auflage innerhalb von 14 Tagen einen Termin bei einem Mediator zu machen mit Rücksprache mit mir. Ziel ist es, das die Sorgeerklärung, welche schon von mir einseitig beim JA liegt, gegengezeichnet wird.

Geschieht dieses nicht, kann ich das Verfahren wieder aufleben lassen und es wird ein Urteil gesprochen.

Wie ich die Situation deute, gibt es nur noch die Möglichkeit freiwillig oder per Urteil für die KM. Der Aufschub ist mir vorerst egal (da selbst gewünscht)... wenn die Mediation etwas bringt für die KM und mich profitieren wir beide und unsere Tochter davon. Ich habe selbst gemerkt, desto näher der Anhörungstermin gekommen ist, desto angespannter und kurzsilbiger sind wir beide geworden.

Schön fand ich, dass meine Tochter, als sie mich entdeckte, begonnen hat zu lächeln von einem Ohrläppchen zum anderen, wo sie anfangs ganz eingeschüchtert wirkte. Die kleine hat wohl unbewusst Partei ergriffen 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2018 00:17




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