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ABR Antrag: Meine Argumente

 
(@fujilago)
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Hallo zusammen,

nach dem ich meine Wut, Verzeiflung und Verletzung im Thread http://www.vatersein.de/eBoard-file-viewthread-tid-5768.html lang und breit dargelegt habe und von euch viel Feedback bekommen habe, geht es nun etwas sachlicher weiter.

Ich möchte hier auch nochmal besonders Sandgren und Delphin danken, das sie mir auch die Grenzen aufgezeigt haben. Das braucht man so bitter, damit man in Konfrontationen mit der KM seinen Frust einerseit schon abreagiert hat, aber auch klarer erkennen kann was dem Kindeswohl eigentlich nicht mehr dienlich ist. Es hilft die Elternebene von der belasteten Beziehungsebene zu trennen. Im folgenden nun meine aktuelle Situation und meine weitere Vorgehensweise. Ich hoffe auf euer Feedback.

Hier meine Mail an meine RA:
Guten Morgen Frau RA,

gestern gab es nun wieder eine aus meiner Sicht unangebrachte Eskalation mit Drohung meiner Frau kurzfristig mit Kind auszuziehen. Evtl ins Frauenhaus!

Auslöser war:
Ich wollte gestern einen Film im Wohnzimmer sehen. Das hatte ich mündlich angekündigt und die Ankündigung wurde in Gegenwart von SOHN (sie war mit Ihm im Bad und ich im Flur) mit sehr boshafter Stimmung quer durch die Wohnung beantwortet.
SOHN hat mich gestern nicht mal mehr begrüsst, als sie nach Hause kamen. Die Stimmung (meiner Frau ?) überträgt sich nun immer massiver auf SOHN.
Er traut sich nicht mich anzuschauen oder mir zu begegnen, wenn sie anwesend ist. Am morgen sagte er zu mir in einer Minute in der KM im Bad war und ich Ihn in seinem Zimmer besuchte:
"Die Mama ist so anders. Er möchte eine neue Mama".

Ich habe mich diese Woche mal wieder extrem rar gemacht, und bin um Eskalationsvermeidung bemüht.
- Habe mich während des Tages "rausgehalten"
- War bis auf gestern jeden Abend bis 23:00 aus dem Haus
- Sie kann doch auch einfach mal unter der Woche weggehen, wenn ich sowieso zu Hause bin und auf SOHN aufpassen kann. Sie erwartet ja auch von mir das ich "verstärkt" weggehe.
- Ich bin nur ein Mensch und brauch auch mal Ruhe zu Hause und kann dann nicht immer nur in einem Zimmer mit Drehstuhl, PC und Bett sein, das dann auch noch ständig von Ihr "begangen" wird.
- Da bin ich einfach ständig in Habachtstellung und komme nicht zur Ruhe. Das geht Ihr sicherlich auch so, aber ich mache sie nicht ständig an.
- Sie kann doch mal für einen Abend vor dem PC im Schlafzimmer sitzen und Wohnungen suchen, so wie ich das nun seit 28.10.2005 mindesten 4-5 Abende betreibe, um Ihr der lieben Ruhe willen Ihren Raum zu lassen.

However:

Ich beauftrage sie hiermit das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Meine Begründung:

- Ich befürchte einen schnellen Auszug von SOHN in unklare Verhältnisse, das kann nicht im Interesse von SOHN sein!
- Die Ausgrenzung von mir als Vater wird reduziert.
- KM kann sich nicht mehr kontrollieren und die Spannungen vor Sohn nicht "verbergen", SOHN ist in extremen Loyalitätskonflikten
- KM ist zu Gesprächen nicht mehr bereit bzw. lässt verabredete oder angebotene Möglichkeiten aus zu kommunizieren. Das hab ich schriftlich im Umgangsbuch protokolliert.
- hier läuft gerade eine psychische Gewalteskalation ab (weil ich meine Grenzen aufzeige und mich von Ihr nicht mehr wegsperren lasse???). Das hab ich schriftlich.
- ich befürchte, das sie demnächst mich zu schlagen anfängt oder sich selber verletzt und es mir anhängt. (Gott hilf mir das ich weiter so ruhig bleiben kann).
- KM entfremdet SOHN mir gegenüber durch Ihre eigene Stimmung. Am Wochenende ist alles super mit SOHN. Das kan ich mir schriftlich von einigen Personen unterschreiben lassen! Nur unter der Woche, wenn KM anwesend ist traut er sich kaum noch mit mir zu kommunizieren. Das kann ich leider nicht schriftlich bestätigen lassen,höchsten den Zwiespalt in dem er sich befindet und den er bei Besuch von Freunden äussert, wenn ich nicht im Raum bin. "Mama und Papa mögen sich nicht mehr" erzählte er dem Schwager meiner Schwester sofort als ich mit meinem Neffen kurz den Raum verliess.
- Frau schickt SOHN nun zur Tagesmutter, damit ich nicht "dazwischen funken" kann. Ich wurde von der Tagesmutter auf kein Problem angesprochen. KMhat die Tagesmutter vor Monaten instruiert "alles" mit Ihr zu regeln. Ich hab gestern versucht die Tagesmutter zu erreichen, da ich die am Mittwoch von KMangesprochenen Argumente prüfen möchte.Leider keine Rückruf bzw Reaktion.

Desweiteren wünsche ich einen schnllen Auszug von KM, um die Situation wirklich zu entspannen.Können Sie mich dabei unterstützen, das durchzubekommen?
Meine Frau hat ja auch schon per RA Schreiben signalisiert, das sie am Wochenende rauskönnte. Das soll sie nun bitte kurzfristig auch unter der Woche tun, um die Situation zu entspannen.

- KM kann SOHN auch gerne an vielen Tagen abends hier ins Bett bringen. Kein Problem.
- Ich bin offen für ein Wechselmodell (wenn die Kommunikation und der Umgang funktioniert), hab aber auch kein Problem den Schwerpunkt des Aufenthalts bei mir zu haben.
- Wenn gewünscht reiche ich im extrem Fall einen 7 Tage Betreungsplan vor, von dem ich selber 4,5 Tage vollständig abdecke. Den Rest kann weiterhin (wenn von KMgewünscht) Tagesmutter und Mutter von KM übernehmen.
- Von mir aus bezahle ich Ihr ein Hotel oder ein möbliertes Zimmer! Soll ich schon mal eins suchen?
- Ich kann SOHN genauso gut betreuen und versorgen wie KM. KM soll wie angeboten schnell ausziehen und kann SOHN gerne abholen und wieder zurück bringen.
- KM ist nicht die Hauptbetreuungsperson! Sie hat vielleicht einen bisschen mehr Zeit mit SOHN verbracht als ich. Seit über 1,5 JAhren gibt Sie SOHN 2 Tage in der Woche weg. Ich bin jedes Wochenende zuhause und jeden Abend und morgen da.
Ansonsten werde ich meine Familie und andere SOHN bekannte Betreuungseinrichtungen verstärkt einbeziehen. Ein genauer Plan kann erst erstellt werden, wenn die Wünsche der Mutter klar sind.

Im Prinzip bleibt alles stabil nur das Frau nicht mehr in der Wohnung übernachtet und SOHN von Ihr zu den Terminen am Mittwoch Donnerstag und Freitag abgehlot wird.
Ich kann gerne nochmal einen detailierten Wochenstundenplan von SOHN erstellen, aus dem hervorgeht: Was sich für SOHN ändert.

SOHN braucht seine Mutter, das ist vollkommen klar. Aber er braucht eine Mutter, die nicht durchdreht, wenn sie mich sieht oder von mir angesprochen wird. In Gegenwart von dritten kann sie sich gut kontrollieren, aber sobald wir alleine sind, verliert sie die Kontrolle. Ich bin wirklich davon überzeugt, das es für SOHN das beste ist! Die Mutter braucht Abstand von mir, um sich zu beruhigen und braucht Zeit, um die Elternebene von der Beziehungsebene zu trennen. Darunter sollte aber nicht SOHN leiden! Bis dahin sollte SOHN in seiner alten Umgebung bleiben.

Ich kann mir auch vorstellen, das wir das noch bis zu einem offiziellen Auszug der KM durchstehen, aber da müsste sich die KM beruhigen. Die letzten 6 Monaten sprechen aber eine andere Sprache.

Ich bitte sie mich hierbei mit voller Überzeugung zu unterstützen. Allerdings bin ich nicht besonders überzeugt, das sie das wirklich wollen.
Ich weiss ja das sie das wieder abheften wollen, aber rufen Sie mich doch bitte im Laufe des vormittags an.
Danke.

Mfg

Ciao fujilago
Schön wär, wenn's schöner wär

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2006 11:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen fujilago,

mh

Ich bitte sie mich hierbei mit voller Überzeugung zu unterstützen. Allerdings bin ich nicht besonders überzeugt, das sie das wirklich wollen.

Der Satz ist an deine RA gerichtet? Wenn du ihr mißtraust und schon Bedenken hast, das sie deine Interessen nicht so vertritt, wie du das wünscht, dann würde ich mir nen anderen RA suchen.

Was du alles geschrieben hast, kann ich zwar nachvollziehen, aber ich verstehe die Ausführlichkeit gegenüber einer RA nicht.

IMO würde es langen sie zu beauftragen das ABR einzufordern, ein Wechselmodell vorzuschlagen (mit der Angabe deiner Betreuungsmöglichkeiten) und die Mutter aufzufordern die Wohnung zu verlassen. Der Hinweis, das eine Trennung in der Wohnung einfach nicht mehr durchführbar ist hätte dazu doch gelangt. (Deiner RA gegenüber mußt su dich doch nicht rechtfertigen.

Aber warum um Himmels willen betritt deine Ex denn dein Zimmer? Wenn du das nicht willst, dann schliess ab. Deine Befürchtungen das deine Ex entwedr auf dich losgeht oder sich selbst verletzt sind ziemlich dramatisch. Da solltest du aufpassen möglichst nicht mehr mit deiner Ex alleine zu sein, sonst hat sie dir mir nichts dir nichts was angehängt.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 11:50
(@sandgren)

hy fujilago,
das ist ein scherz?
du hast die mail nicht wirklich so weggeschickt? :puzz: :mad2:

wenn deine RA die sowieso eine andere einstellung wie du vertritt das so weiterreicht hast du ein riesen problem!!

halte dich nur an klar strukturierte argumente die DAS WOHL deines sohnes betreffen!

mutmassungen wie das evtl. schlagen deiner frau kannst du so nicht anführen.

wenn ich als laie deine mail lese ,so lese ich ständig: meine ex ist die böse,ich bin der heilige!

auf soetwas stehn die familiengerichte,damit haust du in genau die kerbe die zukünftigen ex-männern immer unterstellt wird.

gekränkte eitelkeit und rachsucht.

ich glaubs einfach nicht.:(

gruss sandgren 😎

ps: meld dich mal

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 12:01
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also ich muß da @midnightwish zustimmen..warum so ein Roman an die RAin....die wird sich bedanken und letztendlcih abgenervt sein, denn ein wenig andere Klienten wird sie ja auch noch haben...u da ist so ein Roman sicherlich nicht hilfreich..
Davon mal abgesehen, warum das alles per eMail??

Und wenn du ihr schon schreibst das du ihr nicht vertraust..na dannn dürfte sie schon sicherlich bald das Mandat selber nieder legen wenn du es ihr nicht entziehst..

Wenn du dir da der Meinung bist nicht gut aufgehoben zu sein, dannn such dir einen anderen RA und dann Fakten schaffen und nicht so drumherum plänkeln..

Die ganze Situation wie du u die KM sie da leben ist eh nicht tragbar..auch für das Kind nicht..und keiner schafft klare Verhältnisse..auch für das Kind nicht.letztendlich wird dann ein Richter entscheiden..u schlimmstenfalles dann noch gegen dich..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 12:02
(@fujilago)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

die Ausführlichkeit begründe ich damit, das meine Ra doch Argumente für den ABR Antrag an das Gericht liefern muß! Mein Ansatz ist, das sie sich da was rauspickt, was sie für sinnvoll hält.

Ein ABR Antrag muß gut begründet sein, sonst kann er schnell als unbegründet von der Gegenseite abgeschmettert werden.

Gruß
fujilago

Ciao fujilago
Schön wär, wenn's schöner wär

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2006 12:14
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Begründet muß so ein Antrag schon sein... aber doch nicht mit solchen Gründen...da kann die RAin nichts groß rauspicken..

Wenn die da was rauspickt u das als Grund nimmt dann wars das...

Da hättest mal lieber mit ihr sprechen sollen u nicht was per eMail schicken..

Da kann man nur hoffen das sie da mit dir noch einen Besprechungstermin machen will...sonst geht das echt nach hinten los..

Und jetzt doch ein andere RA??

Dann solltest erstmal deiner RAin das Mandat entziehen, bevor sie doch noch den Antrag stellt..

Allerdings denk ich mit solchen Begründungen wird auch kein anderer RA viel helfen..

Bleib sachlich bei allem..

Und fordert sie z.B. auf sich sofort eine Wohnung zunehmen...und teile mit das euer Sohn bei dir bleibt und gut.u wenn sie dagegen argumentiert, dann Antrag auf ABR, aber schafft Fakten vorher..

Wenn das letztendlich ein Richter tun wird, dann könnte man sich schnell vorstellen was passieren wird vermutlich..

Und wichtig auch, eben klar und besonnen zu handeln ... so wie eben jetzt mit dem RA ..nicht halbe Sachen bringen dich weiter..Entweder Antrag auf ABR bei dem RA .. oder eben erst ne neuen Suchen und dann los legen..

Mach nicht so ein hin und her..bevor es noch völlig schief läuft..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 12:28
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

leicht off-topic:

Mein Ansatz ist, das sie sich da was rauspickt, was sie für sinnvoll hält.

im 'gegenseitigen einvernehmen' lief das bei mir auch so (und zu ca. 70% auch per email - bis zu 3x am tag hin und her!). RA sagte 'schreiben sie mir alles auf, was ihnen dazu in den sinn kommt, 1. kann ich mir dann das beste aussuchen und 2. kenne ich dann auch hintergrund-details, damit ich im termin nicht überrascht werde'. nach meinem eindruck könnte ein gewiefter RA durchaus aus fujilago's 'konglomerat' was 'justitiables' machen - wenn er denn seiner RA das zutraut.

allerdings sollte sowas

Allerdings bin ich nicht besonders überzeugt, das sie das wirklich wollen. Ich weiss ja das sie das wieder abheften wollen,

wenn überhaupt, dann nur persönlich unter 4 augen gesagt werden, aber auf keinen fall als schlusssatz einer 'beauftragung'!! ich würde mich nicht wundern, wenn jetzt die nächste reaktion der RA die 'schlussrechnung' ist ........

@fujilago: in einem solchen antrag geht es NUR darum, wie/wo dein junior besser 'aufgehoben' ist, und warum gerade dort (aus deiner sicht). wozu DU offen bist, ist zweitrangig, ob DU ausgegrenzt wirst, vollkommen egal (in diesem zusammenhang) etc.pp. dazu kommt: einen grossteil deiner 'argumente' kann KM genauso zu ihren gunsten anführen (junior muss zur ruhe kommen, du 'blockierst' harmonisches familienleben (während 'ihrer' zeiten), du schreibst ja selbst ' ...komme nicht zur Ruhe. Das geht Ihr sicherlich auch so...'!
sowas darf nicht passieren in der argumentation. und du solltest dich ab sofort in solchen 'offiziellen' dingen zur sachlichkeit zwingen. nur damit kannst du gegen die emotionen deiner bald-ex was werden! und nebenbei hilft das beim strukturieren der eigenen gedanken ....

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 14:37
(@fujilago)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

danke erstmal. Hab im Telefonat mit Sandgren eine sachliche formulierung gewählt.

Allerdings kam vom RA per Mail den Nachweis der Zahlung einer Vorabrechnung nachzuweisen.

Wahrscheinlich wars das. Mal sehen.
Ich suche schon mal.

gruß
fujilago

Ciao fujilago
Schön wär, wenn's schöner wär

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2006 14:47
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Zumindest drückt sie dir damit auch Misstrauen aus.

Evtl. wars das auch schon, ja!

Wundern würd es mich nicht nach dem Schusssatz!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2006 14:57
(@fujilago)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
langhe nix geschrieben.
Es war der Schlusssatz 🙂 Hab nun einen neuen Anwalt. Allerdings ist der sehr überlastet. Aber das Ergebnis ist gut.
lg
fujilago

Ciao fujilago
Schön wär, wenn's schöner wär

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2006 19:08